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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr.

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Die Sxielhagenbcinken und ihre Gesetzesumgehungen

vermeiden, sie beschränkte sich deshalb nicht bloß ans eine vorübergehende Mit¬
wirkung bei der Gründung, sondern suchte ihre mütterliche, nicht immer gerade
schützende Hand über ihre Tochtergesellschaft zu halten und sie dauernd am
Gängelbande zu sichren, d. h, sie blieb in Wirklichkeit mehr oder weniger die
Leiterin, zum Teil sogar auch die Eigentümerin jener Bärlein Dies erreichte
sie auf folgende Weise. Sie behielt nicht bloß wenn auch nicht gerade alle
Aktien, so doch einen größern oder geringer", Teil der Aktien in ihrem Besitz,
sondern sie sicherte sich auch dadurch, daß sie ihre Aufsichtsratsmitglieder wieder
in den Aufsichtsrnt der neuen Tochtergesellschaft wühlen ließ und zum Teil
ihre Vorstandsmitglieder oder deren Verwandte zum Vorstand der neuen Gesell¬
schaft machte, dauernd einen noch bessern Einfluß. Natürlich geschah dies mit
gewissen Abwechslungen. I" Wirklichkeit aller blieb der Einfluß der Preußische"
Hypothetenaktienbank allein maßgebend.

Es würde hier zu weit führen, die einzelnen Abweichungen von jener
Regel darzuthun. Für den Verkehr und für die praktischen Verhältnisse stellte
sich die Sachlage so dar, als wenn die Preußische Hypvthekenaktienbank die
Alleiueigentümerin der Tochtergesellschaft wäre, ihr Vorstand zugleich deren
Vorstand und ihr Aufsichtsrat zugleich deren Aufsichtsrat. Würde dies ganz
rein ohne Ausnahme durchgeführt worden sein, so würde natürlich ein Unter¬
schied zwischen beiden Gesellschaften -- abgesehen von ihren verschiednen Statuten
und Geschäftskreisen -- für die Außenwelt wenig hervorgetreten fein, ja "lau
würde sogar auch juristisch wohl eine Identität beider Banken oder beider
juristischen Personen haben darthun können, d. h. man würde die beiden
-- angeblich verschiednen -- juristischen Personen für eine einzige haben
erachten können. Dies suchte man zu vermeiden, um den Schein zu wahren,
und so wurde" auch die Aktien der Tochtergesellschaft zum größern oder ge¬
ringern Teil veräußert -- sofern dies einträglich oder notwendig war --, und
es wurden auch unschädliche Strohmänner in den Vorstand und den Aufsichts¬
rat hineingebracht; manchmal wurden die Vorstandsmitglieder der einen Gesell¬
schaft zu Aufsichtsratsmitglicdern der andern gemacht. Wichtige Stellen ließ
man jedoch gern in derselben Hand, so war z. B. der Vorsitzende des Anf-
sichtsrats bei der Preußischen Hypothekenaktienbank, der Deutsche" Grund-
schuldbcmk und der Aktiengesellschaft für Grundbesitz und Hypothekenverkehr
immer derselbe. Doch war er es nicht gerade bei allen sechs Gesellschaften.

So verquickt wie die Leiter dieser Gesellschaften miteinander waren,
waren auch deren Geschäfte. Zum Nachweis seien nur folgende Thatsachen aus
dem Berichte der Budgetkommissiou hier migefnhrt. So ist beispielsweise die
Preußische Hypothekenaktienbank Gläubigerin der Aktiengesellschaft für Grund¬
besitz und Hypothekenverkehr in Höhe von etwa 10 Millionen Mark, diese
wiederum Gläubigerin der Kreditgesellschaft für Industrie und Grundbesitz,
mit 26 Millionen Mark und zugleich Gläubigern, der Neuen Berliner Bau¬
gesellschaft mit mehr als ?> Millionen Mark, während zugleich die jeder dieser
Gesellschaften gehörigen Grundstücke beinahe regelmäßig von der Preußischen


Die Sxielhagenbcinken und ihre Gesetzesumgehungen

vermeiden, sie beschränkte sich deshalb nicht bloß ans eine vorübergehende Mit¬
wirkung bei der Gründung, sondern suchte ihre mütterliche, nicht immer gerade
schützende Hand über ihre Tochtergesellschaft zu halten und sie dauernd am
Gängelbande zu sichren, d. h, sie blieb in Wirklichkeit mehr oder weniger die
Leiterin, zum Teil sogar auch die Eigentümerin jener Bärlein Dies erreichte
sie auf folgende Weise. Sie behielt nicht bloß wenn auch nicht gerade alle
Aktien, so doch einen größern oder geringer», Teil der Aktien in ihrem Besitz,
sondern sie sicherte sich auch dadurch, daß sie ihre Aufsichtsratsmitglieder wieder
in den Aufsichtsrnt der neuen Tochtergesellschaft wühlen ließ und zum Teil
ihre Vorstandsmitglieder oder deren Verwandte zum Vorstand der neuen Gesell¬
schaft machte, dauernd einen noch bessern Einfluß. Natürlich geschah dies mit
gewissen Abwechslungen. I» Wirklichkeit aller blieb der Einfluß der Preußische»
Hypothetenaktienbank allein maßgebend.

Es würde hier zu weit führen, die einzelnen Abweichungen von jener
Regel darzuthun. Für den Verkehr und für die praktischen Verhältnisse stellte
sich die Sachlage so dar, als wenn die Preußische Hypvthekenaktienbank die
Alleiueigentümerin der Tochtergesellschaft wäre, ihr Vorstand zugleich deren
Vorstand und ihr Aufsichtsrat zugleich deren Aufsichtsrat. Würde dies ganz
rein ohne Ausnahme durchgeführt worden sein, so würde natürlich ein Unter¬
schied zwischen beiden Gesellschaften — abgesehen von ihren verschiednen Statuten
und Geschäftskreisen — für die Außenwelt wenig hervorgetreten fein, ja »lau
würde sogar auch juristisch wohl eine Identität beider Banken oder beider
juristischen Personen haben darthun können, d. h. man würde die beiden
— angeblich verschiednen — juristischen Personen für eine einzige haben
erachten können. Dies suchte man zu vermeiden, um den Schein zu wahren,
und so wurde» auch die Aktien der Tochtergesellschaft zum größern oder ge¬
ringern Teil veräußert — sofern dies einträglich oder notwendig war —, und
es wurden auch unschädliche Strohmänner in den Vorstand und den Aufsichts¬
rat hineingebracht; manchmal wurden die Vorstandsmitglieder der einen Gesell¬
schaft zu Aufsichtsratsmitglicdern der andern gemacht. Wichtige Stellen ließ
man jedoch gern in derselben Hand, so war z. B. der Vorsitzende des Anf-
sichtsrats bei der Preußischen Hypothekenaktienbank, der Deutsche» Grund-
schuldbcmk und der Aktiengesellschaft für Grundbesitz und Hypothekenverkehr
immer derselbe. Doch war er es nicht gerade bei allen sechs Gesellschaften.

So verquickt wie die Leiter dieser Gesellschaften miteinander waren,
waren auch deren Geschäfte. Zum Nachweis seien nur folgende Thatsachen aus
dem Berichte der Budgetkommissiou hier migefnhrt. So ist beispielsweise die
Preußische Hypothekenaktienbank Gläubigerin der Aktiengesellschaft für Grund¬
besitz und Hypothekenverkehr in Höhe von etwa 10 Millionen Mark, diese
wiederum Gläubigerin der Kreditgesellschaft für Industrie und Grundbesitz,
mit 26 Millionen Mark und zugleich Gläubigern, der Neuen Berliner Bau¬
gesellschaft mit mehr als ?> Millionen Mark, während zugleich die jeder dieser
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[0586] Die Sxielhagenbcinken und ihre Gesetzesumgehungen vermeiden, sie beschränkte sich deshalb nicht bloß ans eine vorübergehende Mit¬ wirkung bei der Gründung, sondern suchte ihre mütterliche, nicht immer gerade schützende Hand über ihre Tochtergesellschaft zu halten und sie dauernd am Gängelbande zu sichren, d. h, sie blieb in Wirklichkeit mehr oder weniger die Leiterin, zum Teil sogar auch die Eigentümerin jener Bärlein Dies erreichte sie auf folgende Weise. Sie behielt nicht bloß wenn auch nicht gerade alle Aktien, so doch einen größern oder geringer», Teil der Aktien in ihrem Besitz, sondern sie sicherte sich auch dadurch, daß sie ihre Aufsichtsratsmitglieder wieder in den Aufsichtsrnt der neuen Tochtergesellschaft wühlen ließ und zum Teil ihre Vorstandsmitglieder oder deren Verwandte zum Vorstand der neuen Gesell¬ schaft machte, dauernd einen noch bessern Einfluß. Natürlich geschah dies mit gewissen Abwechslungen. I» Wirklichkeit aller blieb der Einfluß der Preußische» Hypothetenaktienbank allein maßgebend. Es würde hier zu weit führen, die einzelnen Abweichungen von jener Regel darzuthun. Für den Verkehr und für die praktischen Verhältnisse stellte sich die Sachlage so dar, als wenn die Preußische Hypvthekenaktienbank die Alleiueigentümerin der Tochtergesellschaft wäre, ihr Vorstand zugleich deren Vorstand und ihr Aufsichtsrat zugleich deren Aufsichtsrat. Würde dies ganz rein ohne Ausnahme durchgeführt worden sein, so würde natürlich ein Unter¬ schied zwischen beiden Gesellschaften — abgesehen von ihren verschiednen Statuten und Geschäftskreisen — für die Außenwelt wenig hervorgetreten fein, ja »lau würde sogar auch juristisch wohl eine Identität beider Banken oder beider juristischen Personen haben darthun können, d. h. man würde die beiden — angeblich verschiednen — juristischen Personen für eine einzige haben erachten können. Dies suchte man zu vermeiden, um den Schein zu wahren, und so wurde» auch die Aktien der Tochtergesellschaft zum größern oder ge¬ ringern Teil veräußert — sofern dies einträglich oder notwendig war —, und es wurden auch unschädliche Strohmänner in den Vorstand und den Aufsichts¬ rat hineingebracht; manchmal wurden die Vorstandsmitglieder der einen Gesell¬ schaft zu Aufsichtsratsmitglicdern der andern gemacht. Wichtige Stellen ließ man jedoch gern in derselben Hand, so war z. B. der Vorsitzende des Anf- sichtsrats bei der Preußischen Hypothekenaktienbank, der Deutsche» Grund- schuldbcmk und der Aktiengesellschaft für Grundbesitz und Hypothekenverkehr immer derselbe. Doch war er es nicht gerade bei allen sechs Gesellschaften. So verquickt wie die Leiter dieser Gesellschaften miteinander waren, waren auch deren Geschäfte. Zum Nachweis seien nur folgende Thatsachen aus dem Berichte der Budgetkommissiou hier migefnhrt. So ist beispielsweise die Preußische Hypothekenaktienbank Gläubigerin der Aktiengesellschaft für Grund¬ besitz und Hypothekenverkehr in Höhe von etwa 10 Millionen Mark, diese wiederum Gläubigerin der Kreditgesellschaft für Industrie und Grundbesitz, mit 26 Millionen Mark und zugleich Gläubigern, der Neuen Berliner Bau¬ gesellschaft mit mehr als ?> Millionen Mark, während zugleich die jeder dieser Gesellschaften gehörigen Grundstücke beinahe regelmäßig von der Preußischen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_234529/586>, abgerufen am 18.05.2024.