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Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Du bist verraten, flüsterte ich Valentin zu,

Ici, gab der zurück. Es schadet nichts. In vierzehn Tagen ist der letzte
pfälzische Vogt hinter mir.

So sehen deine Landsleute ans? sagte Kunigunde und ergriff wieder den
Arm ihres Liebsten. Der will mir gar nicht gefallen. Woher kennt ihr euch denn
so gemein?

Wir haben als Kinder miteinander an der Stadtmauer gespielt.

An der Stadtmauer? fragte Kuutgunde verwundert.

Ja. Was ist denn dabei? Wir wohnten in der Nähe.

Dann schaute Valentin zu uns zurück und sagte: Wir finden Euern Bater
nicht, Margarete. Du hast Recht gehabt, Johannes, das Gedräng ist häßlich. Wir
"vollen umkehren und nach Hause.

Aber nicht auf demselben Wege, gab ich zurück. Ich konnte durch die Zelt¬
stangen über eine Reihe von leeren Tischen hinweg nach dem Platze schauen, wo
der Büttel gesessen hatte: der Stuhl war leer.

Wir wollen hier gleich die Gasse hinaus nach der Ladenburgcr Straße zu.

Dort wollen wir noch vorbei gehn! sagte Kunigunde und wies nach einem
seitwärts stehenden Tisch, um den Studenten saßen. Valentin zögerte, aber Kunigunde
sah ihn lächelnd an und zog ihn mit sich.

Es ist ja nur ein kurzer Umweg, dachte ich, und vielleicht finden wir Gerwig,
der allein weiß, was jetzt not thut.

(Fortsetzung folgt)




Maßgebliches und Unmaßgebliches
Etwas über jesuitische Moral.

?o doa,en mimkinci ^ Omi -ma to xivs
g. woraliiF to tds ^Vorld, tuis is our eMug', sagt Oswald John Simon in der
.Ivvinb Ho.Al'torI,y liovisv. In den Preußische" Jahrbüchern im Jnniheft 1901
steht ein Aufsatz des Grafen Paul Hoeusbroech in Lichterfelde über Alfonso Maria
de Liguori und dessen Moraltheologie. Man erfährt daraus, daß Liguori, der
1696 in Marinella in der Nähe von Neapel geboren und 1787 gestorben ist,
zuerst Jurist und zwar Advokat war. Erst 1723 widmete er sich den" geistlichen
Stande. Deshalb sind zwei von ihm aufgestellte Sätze, die Graf Hoeusbroech an¬
führt, besonders bemerkenswert, namentlich für Juristen. Diese lauten wie folgt:

1. Ein Gläubiger, dem ein Teil einer bestimmten Schuld bezahlt worden ist,
kann schwören, es sei ihm nichts bezahlt worden, wenn er noch eine andre For¬
derung hat, die er nicht beweisen kann.

2. Wer einen Vertrag abschließt unter den äußern Zeichen des Vertrags, aber
mit dem innerlichen Willen, nicht abzuschließen, ist im Gewissen an den Vertrag
nicht gebunden, außer der andre Teil hätte seine Verpflichtung schon erfüllt.

Zur richtigen Beurteilung dieser Sätze möchten wir eine allgemeine Be¬
merkung vorausschicken. Es ist ja bekannt, daß die erste christliche Gemeinde in
Rom wenn nicht ausschließlich, so doch bei weitem zum größten Teil aus Juden
bestand. Eines Beweises bedarf dies kaum. Man braucht nur das zweite bis
vierte Kapitel des Briefes Se. Pauli an die Römer zu lese", und man wird es
deutlich sehen. So ist es gekommen, daß so manche Dinge in die römische Kirche
übergegangen sind, die lediglich und ganz spezifisch jüdisch sind. Dazu gehört auch


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Du bist verraten, flüsterte ich Valentin zu,

Ici, gab der zurück. Es schadet nichts. In vierzehn Tagen ist der letzte
pfälzische Vogt hinter mir.

So sehen deine Landsleute ans? sagte Kunigunde und ergriff wieder den
Arm ihres Liebsten. Der will mir gar nicht gefallen. Woher kennt ihr euch denn
so gemein?

Wir haben als Kinder miteinander an der Stadtmauer gespielt.

An der Stadtmauer? fragte Kuutgunde verwundert.

Ja. Was ist denn dabei? Wir wohnten in der Nähe.

Dann schaute Valentin zu uns zurück und sagte: Wir finden Euern Bater
nicht, Margarete. Du hast Recht gehabt, Johannes, das Gedräng ist häßlich. Wir
»vollen umkehren und nach Hause.

Aber nicht auf demselben Wege, gab ich zurück. Ich konnte durch die Zelt¬
stangen über eine Reihe von leeren Tischen hinweg nach dem Platze schauen, wo
der Büttel gesessen hatte: der Stuhl war leer.

Wir wollen hier gleich die Gasse hinaus nach der Ladenburgcr Straße zu.

Dort wollen wir noch vorbei gehn! sagte Kunigunde und wies nach einem
seitwärts stehenden Tisch, um den Studenten saßen. Valentin zögerte, aber Kunigunde
sah ihn lächelnd an und zog ihn mit sich.

Es ist ja nur ein kurzer Umweg, dachte ich, und vielleicht finden wir Gerwig,
der allein weiß, was jetzt not thut.

(Fortsetzung folgt)




Maßgebliches und Unmaßgebliches
Etwas über jesuitische Moral.

?o doa,en mimkinci ^ Omi -ma to xivs
g. woraliiF to tds ^Vorld, tuis is our eMug', sagt Oswald John Simon in der
.Ivvinb Ho.Al'torI,y liovisv. In den Preußische» Jahrbüchern im Jnniheft 1901
steht ein Aufsatz des Grafen Paul Hoeusbroech in Lichterfelde über Alfonso Maria
de Liguori und dessen Moraltheologie. Man erfährt daraus, daß Liguori, der
1696 in Marinella in der Nähe von Neapel geboren und 1787 gestorben ist,
zuerst Jurist und zwar Advokat war. Erst 1723 widmete er sich den» geistlichen
Stande. Deshalb sind zwei von ihm aufgestellte Sätze, die Graf Hoeusbroech an¬
führt, besonders bemerkenswert, namentlich für Juristen. Diese lauten wie folgt:

1. Ein Gläubiger, dem ein Teil einer bestimmten Schuld bezahlt worden ist,
kann schwören, es sei ihm nichts bezahlt worden, wenn er noch eine andre For¬
derung hat, die er nicht beweisen kann.

2. Wer einen Vertrag abschließt unter den äußern Zeichen des Vertrags, aber
mit dem innerlichen Willen, nicht abzuschließen, ist im Gewissen an den Vertrag
nicht gebunden, außer der andre Teil hätte seine Verpflichtung schon erfüllt.

Zur richtigen Beurteilung dieser Sätze möchten wir eine allgemeine Be¬
merkung vorausschicken. Es ist ja bekannt, daß die erste christliche Gemeinde in
Rom wenn nicht ausschließlich, so doch bei weitem zum größten Teil aus Juden
bestand. Eines Beweises bedarf dies kaum. Man braucht nur das zweite bis
vierte Kapitel des Briefes Se. Pauli an die Römer zu lese», und man wird es
deutlich sehen. So ist es gekommen, daß so manche Dinge in die römische Kirche
übergegangen sind, die lediglich und ganz spezifisch jüdisch sind. Dazu gehört auch


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[0196] Maßgebliches und Unmaßgebliches Du bist verraten, flüsterte ich Valentin zu, Ici, gab der zurück. Es schadet nichts. In vierzehn Tagen ist der letzte pfälzische Vogt hinter mir. So sehen deine Landsleute ans? sagte Kunigunde und ergriff wieder den Arm ihres Liebsten. Der will mir gar nicht gefallen. Woher kennt ihr euch denn so gemein? Wir haben als Kinder miteinander an der Stadtmauer gespielt. An der Stadtmauer? fragte Kuutgunde verwundert. Ja. Was ist denn dabei? Wir wohnten in der Nähe. Dann schaute Valentin zu uns zurück und sagte: Wir finden Euern Bater nicht, Margarete. Du hast Recht gehabt, Johannes, das Gedräng ist häßlich. Wir »vollen umkehren und nach Hause. Aber nicht auf demselben Wege, gab ich zurück. Ich konnte durch die Zelt¬ stangen über eine Reihe von leeren Tischen hinweg nach dem Platze schauen, wo der Büttel gesessen hatte: der Stuhl war leer. Wir wollen hier gleich die Gasse hinaus nach der Ladenburgcr Straße zu. Dort wollen wir noch vorbei gehn! sagte Kunigunde und wies nach einem seitwärts stehenden Tisch, um den Studenten saßen. Valentin zögerte, aber Kunigunde sah ihn lächelnd an und zog ihn mit sich. Es ist ja nur ein kurzer Umweg, dachte ich, und vielleicht finden wir Gerwig, der allein weiß, was jetzt not thut. (Fortsetzung folgt) Maßgebliches und Unmaßgebliches Etwas über jesuitische Moral. ?o doa,en mimkinci ^ Omi -ma to xivs g. woraliiF to tds ^Vorld, tuis is our eMug', sagt Oswald John Simon in der .Ivvinb Ho.Al'torI,y liovisv. In den Preußische» Jahrbüchern im Jnniheft 1901 steht ein Aufsatz des Grafen Paul Hoeusbroech in Lichterfelde über Alfonso Maria de Liguori und dessen Moraltheologie. Man erfährt daraus, daß Liguori, der 1696 in Marinella in der Nähe von Neapel geboren und 1787 gestorben ist, zuerst Jurist und zwar Advokat war. Erst 1723 widmete er sich den» geistlichen Stande. Deshalb sind zwei von ihm aufgestellte Sätze, die Graf Hoeusbroech an¬ führt, besonders bemerkenswert, namentlich für Juristen. Diese lauten wie folgt: 1. Ein Gläubiger, dem ein Teil einer bestimmten Schuld bezahlt worden ist, kann schwören, es sei ihm nichts bezahlt worden, wenn er noch eine andre For¬ derung hat, die er nicht beweisen kann. 2. Wer einen Vertrag abschließt unter den äußern Zeichen des Vertrags, aber mit dem innerlichen Willen, nicht abzuschließen, ist im Gewissen an den Vertrag nicht gebunden, außer der andre Teil hätte seine Verpflichtung schon erfüllt. Zur richtigen Beurteilung dieser Sätze möchten wir eine allgemeine Be¬ merkung vorausschicken. Es ist ja bekannt, daß die erste christliche Gemeinde in Rom wenn nicht ausschließlich, so doch bei weitem zum größten Teil aus Juden bestand. Eines Beweises bedarf dies kaum. Man braucht nur das zweite bis vierte Kapitel des Briefes Se. Pauli an die Römer zu lese», und man wird es deutlich sehen. So ist es gekommen, daß so manche Dinge in die römische Kirche übergegangen sind, die lediglich und ganz spezifisch jüdisch sind. Dazu gehört auch

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 60, 1901, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341873_235171/196>, abgerufen am 28.04.2024.