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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr.

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Maßgebliches und Unmaßgebliches

Als der Wagen, der den Oberstleutnant und seine Töchter nach Hause brachte,
am Förderhanse vorüberfuhr, sah man noch immer einen Kreis Menschen stehn,
und Doktor Duttmüller bei der Arbeit.




Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die sächsische Ministerkrisis.

Was sich am 7. Februar in Dresden er¬
eignet hat. dafür giebt es in der sächsischen Verfnssuugsgeschichte kein Beispiel.
Vor einem allerdings sehr energischen, einstimmig angenommnen Mißtrauensvotum
der Zweiten Kammer haben sämtliche Minister beim König ihre Entlassung erbeten.
Kommen wir kurz auf den Gang der Dinge zurück, denn das jetzt eingetretne Er¬
eignis ist der scheinbar plötzliche Ausbruch einer langen schleichenden Krisis, von
der wir nur wünschen, daß sie zu einer durchgreifenden Gesundung des sächsischen
Verfassungslebens führen möge. Die Finanzdeputation L der Zweiten Kammer
fand, daß im außerordentlichen Staatshaushnltetat bei drei Titeln der bewilligte
Kostenanschlag ohne ständische Bewilligung sehr stark überschritten worden sei,
namentlich bei dem Bau einer nvrmalspurigen Nebenbahn von Chemnitz nach
Wechselburg leitet 51) um mehr als 50 Prozent, deun über die dafür bewilligte
Bausumme von 5334 500 Mark forderte jetzt die Regierung nachträglich noch
2695500 Mark Darin sah die Finanzdeputation eine Verletzung des ständischen
Budgetrechts, also eine Verletzung der Verfassung, deshalb nämlich, weil diese Er¬
höhung der Kosten mit einer sehr starken Abweichung von der bewilligten Planung
der Bahn zusammenhing. In den darüber geführten Depntationsverhandlungen
bestritt zwar die Regierung diese Auffassung, erklärte aber dann in einem Schreiben
des Finanzministeriums vom 1. Februar, daß sie wegen dieser Überschreitungen
ausdrücklich um Indemnität nachsuchen wolle, und die Finanzdeputation beantragte
daraufhin in ihrem Bericht an die Kammer, in Bezug auf Titel 51 die nachgesuchte
Indemnität zu erteilen, also auch die Nachforderung in der angegebnen Höhe zu
bewilligen. Somit schien alles in schönster Ordnung und jeder Anlaß zum Konflikt
aus der Welt geschafft, da gab in der Pleuarsitzung der Zweiten Kammer am
7. Februar der Ministerpräsident von Metzsch im Namen des gesamten Ministeriums
ganz unerwartet die Erklärung ab, daß sich die Staatsregierung keineswegs einer
Berfassuugsverletzung schuldig fühle, nahm also das Gesuch um Indemnität that¬
sächlich zurück und stellte damit die Kammer vor eine ganz neue Situation. Ein¬
stimmig versicherten darauf die Wortführer beider Parteien, daß die Kammer
durchaus auf dem Standpunkt ihrer Deputation stehe, und daß der Finanzminister
von Watzdorf nicht mehr das Vertrauen der Kammer habe; der Präsident aber
beantragte, da die Grundlagen des Deputationsgutachleus durch die Erklärung des
Gesamtministeriums verschoben seien, den Gegenstand an die Deputation zurück¬
zuverweisen, und dieser Antrag fand einstimmige Annahme. Darauf reichten sämt¬
liche Minister beim König ihr Entlassnngsgesuch ein.

Dieser Thatbestand giebt zu manchen Fragen Veranlassung. Warum zunächst
hat das Ministerium die am 1. Februar gestellte Bitte um Indemnität am 7. Febrncir
thatsächlich zurückgezogen? Es haben doch ganz andre Minister in ganz andrer
Situation in ganz andern Dingen um Indemnität nachgesucht. Warum haben
sich weiter alle Minister mit dem Finanzminister, dessen Stellung schon lange an¬
gefochten war, solidarisch erklärt, obwohl das Mißtrauensvotum doch zunächst lediglichdem Finanzminister galt, warum haben sie also den König vor die in Sachsen un-


Maßgebliches und Unmaßgebliches

Als der Wagen, der den Oberstleutnant und seine Töchter nach Hause brachte,
am Förderhanse vorüberfuhr, sah man noch immer einen Kreis Menschen stehn,
und Doktor Duttmüller bei der Arbeit.




Maßgebliches und Unmaßgebliches
Die sächsische Ministerkrisis.

Was sich am 7. Februar in Dresden er¬
eignet hat. dafür giebt es in der sächsischen Verfnssuugsgeschichte kein Beispiel.
Vor einem allerdings sehr energischen, einstimmig angenommnen Mißtrauensvotum
der Zweiten Kammer haben sämtliche Minister beim König ihre Entlassung erbeten.
Kommen wir kurz auf den Gang der Dinge zurück, denn das jetzt eingetretne Er¬
eignis ist der scheinbar plötzliche Ausbruch einer langen schleichenden Krisis, von
der wir nur wünschen, daß sie zu einer durchgreifenden Gesundung des sächsischen
Verfassungslebens führen möge. Die Finanzdeputation L der Zweiten Kammer
fand, daß im außerordentlichen Staatshaushnltetat bei drei Titeln der bewilligte
Kostenanschlag ohne ständische Bewilligung sehr stark überschritten worden sei,
namentlich bei dem Bau einer nvrmalspurigen Nebenbahn von Chemnitz nach
Wechselburg leitet 51) um mehr als 50 Prozent, deun über die dafür bewilligte
Bausumme von 5334 500 Mark forderte jetzt die Regierung nachträglich noch
2695500 Mark Darin sah die Finanzdeputation eine Verletzung des ständischen
Budgetrechts, also eine Verletzung der Verfassung, deshalb nämlich, weil diese Er¬
höhung der Kosten mit einer sehr starken Abweichung von der bewilligten Planung
der Bahn zusammenhing. In den darüber geführten Depntationsverhandlungen
bestritt zwar die Regierung diese Auffassung, erklärte aber dann in einem Schreiben
des Finanzministeriums vom 1. Februar, daß sie wegen dieser Überschreitungen
ausdrücklich um Indemnität nachsuchen wolle, und die Finanzdeputation beantragte
daraufhin in ihrem Bericht an die Kammer, in Bezug auf Titel 51 die nachgesuchte
Indemnität zu erteilen, also auch die Nachforderung in der angegebnen Höhe zu
bewilligen. Somit schien alles in schönster Ordnung und jeder Anlaß zum Konflikt
aus der Welt geschafft, da gab in der Pleuarsitzung der Zweiten Kammer am
7. Februar der Ministerpräsident von Metzsch im Namen des gesamten Ministeriums
ganz unerwartet die Erklärung ab, daß sich die Staatsregierung keineswegs einer
Berfassuugsverletzung schuldig fühle, nahm also das Gesuch um Indemnität that¬
sächlich zurück und stellte damit die Kammer vor eine ganz neue Situation. Ein¬
stimmig versicherten darauf die Wortführer beider Parteien, daß die Kammer
durchaus auf dem Standpunkt ihrer Deputation stehe, und daß der Finanzminister
von Watzdorf nicht mehr das Vertrauen der Kammer habe; der Präsident aber
beantragte, da die Grundlagen des Deputationsgutachleus durch die Erklärung des
Gesamtministeriums verschoben seien, den Gegenstand an die Deputation zurück¬
zuverweisen, und dieser Antrag fand einstimmige Annahme. Darauf reichten sämt¬
liche Minister beim König ihr Entlassnngsgesuch ein.

Dieser Thatbestand giebt zu manchen Fragen Veranlassung. Warum zunächst
hat das Ministerium die am 1. Februar gestellte Bitte um Indemnität am 7. Febrncir
thatsächlich zurückgezogen? Es haben doch ganz andre Minister in ganz andrer
Situation in ganz andern Dingen um Indemnität nachgesucht. Warum haben
sich weiter alle Minister mit dem Finanzminister, dessen Stellung schon lange an¬
gefochten war, solidarisch erklärt, obwohl das Mißtrauensvotum doch zunächst lediglichdem Finanzminister galt, warum haben sie also den König vor die in Sachsen un-


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[0455] Maßgebliches und Unmaßgebliches Als der Wagen, der den Oberstleutnant und seine Töchter nach Hause brachte, am Förderhanse vorüberfuhr, sah man noch immer einen Kreis Menschen stehn, und Doktor Duttmüller bei der Arbeit. Maßgebliches und Unmaßgebliches Die sächsische Ministerkrisis. Was sich am 7. Februar in Dresden er¬ eignet hat. dafür giebt es in der sächsischen Verfnssuugsgeschichte kein Beispiel. Vor einem allerdings sehr energischen, einstimmig angenommnen Mißtrauensvotum der Zweiten Kammer haben sämtliche Minister beim König ihre Entlassung erbeten. Kommen wir kurz auf den Gang der Dinge zurück, denn das jetzt eingetretne Er¬ eignis ist der scheinbar plötzliche Ausbruch einer langen schleichenden Krisis, von der wir nur wünschen, daß sie zu einer durchgreifenden Gesundung des sächsischen Verfassungslebens führen möge. Die Finanzdeputation L der Zweiten Kammer fand, daß im außerordentlichen Staatshaushnltetat bei drei Titeln der bewilligte Kostenanschlag ohne ständische Bewilligung sehr stark überschritten worden sei, namentlich bei dem Bau einer nvrmalspurigen Nebenbahn von Chemnitz nach Wechselburg leitet 51) um mehr als 50 Prozent, deun über die dafür bewilligte Bausumme von 5334 500 Mark forderte jetzt die Regierung nachträglich noch 2695500 Mark Darin sah die Finanzdeputation eine Verletzung des ständischen Budgetrechts, also eine Verletzung der Verfassung, deshalb nämlich, weil diese Er¬ höhung der Kosten mit einer sehr starken Abweichung von der bewilligten Planung der Bahn zusammenhing. In den darüber geführten Depntationsverhandlungen bestritt zwar die Regierung diese Auffassung, erklärte aber dann in einem Schreiben des Finanzministeriums vom 1. Februar, daß sie wegen dieser Überschreitungen ausdrücklich um Indemnität nachsuchen wolle, und die Finanzdeputation beantragte daraufhin in ihrem Bericht an die Kammer, in Bezug auf Titel 51 die nachgesuchte Indemnität zu erteilen, also auch die Nachforderung in der angegebnen Höhe zu bewilligen. Somit schien alles in schönster Ordnung und jeder Anlaß zum Konflikt aus der Welt geschafft, da gab in der Pleuarsitzung der Zweiten Kammer am 7. Februar der Ministerpräsident von Metzsch im Namen des gesamten Ministeriums ganz unerwartet die Erklärung ab, daß sich die Staatsregierung keineswegs einer Berfassuugsverletzung schuldig fühle, nahm also das Gesuch um Indemnität that¬ sächlich zurück und stellte damit die Kammer vor eine ganz neue Situation. Ein¬ stimmig versicherten darauf die Wortführer beider Parteien, daß die Kammer durchaus auf dem Standpunkt ihrer Deputation stehe, und daß der Finanzminister von Watzdorf nicht mehr das Vertrauen der Kammer habe; der Präsident aber beantragte, da die Grundlagen des Deputationsgutachleus durch die Erklärung des Gesamtministeriums verschoben seien, den Gegenstand an die Deputation zurück¬ zuverweisen, und dieser Antrag fand einstimmige Annahme. Darauf reichten sämt¬ liche Minister beim König ihr Entlassnngsgesuch ein. Dieser Thatbestand giebt zu manchen Fragen Veranlassung. Warum zunächst hat das Ministerium die am 1. Februar gestellte Bitte um Indemnität am 7. Febrncir thatsächlich zurückgezogen? Es haben doch ganz andre Minister in ganz andrer Situation in ganz andern Dingen um Indemnität nachgesucht. Warum haben sich weiter alle Minister mit dem Finanzminister, dessen Stellung schon lange an¬ gefochten war, solidarisch erklärt, obwohl das Mißtrauensvotum doch zunächst lediglichdem Finanzminister galt, warum haben sie also den König vor die in Sachsen un-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_236523/455>, abgerufen am 28.04.2024.