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Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr.

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Rückständiges in unsrer deutschen Wehrverfassung

werden, daß dem Begüterten auch im Militärwesen unverdiente Erleichterungen
zu teil würden."


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Ein wesentlicher Teil der Heeresvcrfassung ist die Sicherstellung eines
tüchtigen Unteroffizierkorps. Bei uns, wie in allen übrigen Armeen, ist diese
Frage aber noch nicht in durchweg befriedigender Weise gelöst.

Die Anwartschaft ans spätere Anstellung im Zivildienst enthebt zwar den
Unteroffizier bei uns der dringendsten Sorge um seine Zukunft, aber leider läßt
es sich hierbei, trotz aller Mühwaltung um die nachträgliche Vervollkommnung
des Schulwissens der Unteroffiziere, nicht vermeiden, daß in der Regel nur die
Leute auskömmliche und befriedigende Stellungen im Staats- oder Gemeinde¬
dienst erhalten, die von vornherein eine bessere Schulbildung genossen und
auch während ihrer Militärlaufbahn im Schriftwesen Beschäftigung gefunden
haben. Dagegen müssen sich oft solche Unteroffiziere, die eine geringe Schul¬
bildung haben, und ganz besonders solche, die aus der ackerbautreibenden Be¬
völkerung hervorgegangen sind, mit Posten als Wärter, Boten, Hausdiener,
Pförtner oder den untersten Stellen in der Post-, Eisenbahn- und Steuer¬
verwaltung begnügen, die gering bezahlt sind und dem sich seines Wertes
bewußten treuen, eifrigen und thatkräftigen Vizefeldwebel oder Vizewachtmeister
wie eine Erniedrigung erscheinen, sodaß sie vielfach nie mehr zu einer rechten
Lebensfreudigkeit kommen.

Das beste Mittel, diesem Übelstand abzuhelfen, wäre es nun, den vom
Lande stammenden Unteroffizieren den Ankauf eines Landguts zu ermöglichen.

Man wird hier zunächst einwenden, daß, wer zwölf Jahre in der Stadt
gelebt habe, nicht mehr Landbau treiben könne und wolle.

Was die einfachen landwirtschaftlichen Hantierungen betrifft, so glaube
ich aber, daß man diese, wenn man sie bis zum zwanzigsten Jahre geübt hat,
wohl nie wieder vergißt. Für den Betrieb der Wirtschaft könnten sehr wohl
dreimonatige Kurse an Landwirtschnftsschulen nachhelfen, die den Unteroffizieren
gewissermaßen als Probedicnstleistungen angerechnet würden, wie das ja für
alle Berufsneuaulernuug statthaft ist, oder wie die sogenannte gesetzlich vom
Unteroffizier zu fordernde dreimonatige Urlaubszeit zum Nachsuchen einer
Zivilstelle.

Die Lust zur Landwirtschaft ist allerdings bei einem größern Teile der
Unteroffiziere zurückgedrängt, weil sie sich in der Stadt mit Nühterinnen,
Ladenmädchen, Töchtern von kleinen Beamten und Gewerbetreibenden ver¬
heiratet oder verlobt haben, aber man findet doch auch jetzt schon manchen
Unteroffizier, dem die Aussicht, selbständiger Grundbesitzer werden zu können,
lockender erscheint, als eine Boten- oder Hausdicnerstelle oder die Beschäftigung
im untern Eisenbahn- oder Steuerdienst. Wenn nur erst einmal der Licht¬
blick für einen Ackerknecht oder Tagelöhner eröffnet wäre, daß er dnrch vor¬
wurfsfreie zwölfjährige Dienstzeit ein Gutsbesitzer werden könne, so würde er,
nachdem er die Unteroffizierlausbahn erwählt hätte, bei den gelegentlichen
Beurlaubungen in die Heimat Bekanntschaft mit einer tüchtigen Vanerntvchter
suchen, die er dereinst als Bäuerin in den eignen Besitz einführen könnte.


Rückständiges in unsrer deutschen Wehrverfassung

werden, daß dem Begüterten auch im Militärwesen unverdiente Erleichterungen
zu teil würden."


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Ein wesentlicher Teil der Heeresvcrfassung ist die Sicherstellung eines
tüchtigen Unteroffizierkorps. Bei uns, wie in allen übrigen Armeen, ist diese
Frage aber noch nicht in durchweg befriedigender Weise gelöst.

Die Anwartschaft ans spätere Anstellung im Zivildienst enthebt zwar den
Unteroffizier bei uns der dringendsten Sorge um seine Zukunft, aber leider läßt
es sich hierbei, trotz aller Mühwaltung um die nachträgliche Vervollkommnung
des Schulwissens der Unteroffiziere, nicht vermeiden, daß in der Regel nur die
Leute auskömmliche und befriedigende Stellungen im Staats- oder Gemeinde¬
dienst erhalten, die von vornherein eine bessere Schulbildung genossen und
auch während ihrer Militärlaufbahn im Schriftwesen Beschäftigung gefunden
haben. Dagegen müssen sich oft solche Unteroffiziere, die eine geringe Schul¬
bildung haben, und ganz besonders solche, die aus der ackerbautreibenden Be¬
völkerung hervorgegangen sind, mit Posten als Wärter, Boten, Hausdiener,
Pförtner oder den untersten Stellen in der Post-, Eisenbahn- und Steuer¬
verwaltung begnügen, die gering bezahlt sind und dem sich seines Wertes
bewußten treuen, eifrigen und thatkräftigen Vizefeldwebel oder Vizewachtmeister
wie eine Erniedrigung erscheinen, sodaß sie vielfach nie mehr zu einer rechten
Lebensfreudigkeit kommen.

Das beste Mittel, diesem Übelstand abzuhelfen, wäre es nun, den vom
Lande stammenden Unteroffizieren den Ankauf eines Landguts zu ermöglichen.

Man wird hier zunächst einwenden, daß, wer zwölf Jahre in der Stadt
gelebt habe, nicht mehr Landbau treiben könne und wolle.

Was die einfachen landwirtschaftlichen Hantierungen betrifft, so glaube
ich aber, daß man diese, wenn man sie bis zum zwanzigsten Jahre geübt hat,
wohl nie wieder vergißt. Für den Betrieb der Wirtschaft könnten sehr wohl
dreimonatige Kurse an Landwirtschnftsschulen nachhelfen, die den Unteroffizieren
gewissermaßen als Probedicnstleistungen angerechnet würden, wie das ja für
alle Berufsneuaulernuug statthaft ist, oder wie die sogenannte gesetzlich vom
Unteroffizier zu fordernde dreimonatige Urlaubszeit zum Nachsuchen einer
Zivilstelle.

Die Lust zur Landwirtschaft ist allerdings bei einem größern Teile der
Unteroffiziere zurückgedrängt, weil sie sich in der Stadt mit Nühterinnen,
Ladenmädchen, Töchtern von kleinen Beamten und Gewerbetreibenden ver¬
heiratet oder verlobt haben, aber man findet doch auch jetzt schon manchen
Unteroffizier, dem die Aussicht, selbständiger Grundbesitzer werden zu können,
lockender erscheint, als eine Boten- oder Hausdicnerstelle oder die Beschäftigung
im untern Eisenbahn- oder Steuerdienst. Wenn nur erst einmal der Licht¬
blick für einen Ackerknecht oder Tagelöhner eröffnet wäre, daß er dnrch vor¬
wurfsfreie zwölfjährige Dienstzeit ein Gutsbesitzer werden könne, so würde er,
nachdem er die Unteroffizierlausbahn erwählt hätte, bei den gelegentlichen
Beurlaubungen in die Heimat Bekanntschaft mit einer tüchtigen Vanerntvchter
suchen, die er dereinst als Bäuerin in den eignen Besitz einführen könnte.


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[0472] Rückständiges in unsrer deutschen Wehrverfassung werden, daß dem Begüterten auch im Militärwesen unverdiente Erleichterungen zu teil würden." 3 Ein wesentlicher Teil der Heeresvcrfassung ist die Sicherstellung eines tüchtigen Unteroffizierkorps. Bei uns, wie in allen übrigen Armeen, ist diese Frage aber noch nicht in durchweg befriedigender Weise gelöst. Die Anwartschaft ans spätere Anstellung im Zivildienst enthebt zwar den Unteroffizier bei uns der dringendsten Sorge um seine Zukunft, aber leider läßt es sich hierbei, trotz aller Mühwaltung um die nachträgliche Vervollkommnung des Schulwissens der Unteroffiziere, nicht vermeiden, daß in der Regel nur die Leute auskömmliche und befriedigende Stellungen im Staats- oder Gemeinde¬ dienst erhalten, die von vornherein eine bessere Schulbildung genossen und auch während ihrer Militärlaufbahn im Schriftwesen Beschäftigung gefunden haben. Dagegen müssen sich oft solche Unteroffiziere, die eine geringe Schul¬ bildung haben, und ganz besonders solche, die aus der ackerbautreibenden Be¬ völkerung hervorgegangen sind, mit Posten als Wärter, Boten, Hausdiener, Pförtner oder den untersten Stellen in der Post-, Eisenbahn- und Steuer¬ verwaltung begnügen, die gering bezahlt sind und dem sich seines Wertes bewußten treuen, eifrigen und thatkräftigen Vizefeldwebel oder Vizewachtmeister wie eine Erniedrigung erscheinen, sodaß sie vielfach nie mehr zu einer rechten Lebensfreudigkeit kommen. Das beste Mittel, diesem Übelstand abzuhelfen, wäre es nun, den vom Lande stammenden Unteroffizieren den Ankauf eines Landguts zu ermöglichen. Man wird hier zunächst einwenden, daß, wer zwölf Jahre in der Stadt gelebt habe, nicht mehr Landbau treiben könne und wolle. Was die einfachen landwirtschaftlichen Hantierungen betrifft, so glaube ich aber, daß man diese, wenn man sie bis zum zwanzigsten Jahre geübt hat, wohl nie wieder vergißt. Für den Betrieb der Wirtschaft könnten sehr wohl dreimonatige Kurse an Landwirtschnftsschulen nachhelfen, die den Unteroffizieren gewissermaßen als Probedicnstleistungen angerechnet würden, wie das ja für alle Berufsneuaulernuug statthaft ist, oder wie die sogenannte gesetzlich vom Unteroffizier zu fordernde dreimonatige Urlaubszeit zum Nachsuchen einer Zivilstelle. Die Lust zur Landwirtschaft ist allerdings bei einem größern Teile der Unteroffiziere zurückgedrängt, weil sie sich in der Stadt mit Nühterinnen, Ladenmädchen, Töchtern von kleinen Beamten und Gewerbetreibenden ver¬ heiratet oder verlobt haben, aber man findet doch auch jetzt schon manchen Unteroffizier, dem die Aussicht, selbständiger Grundbesitzer werden zu können, lockender erscheint, als eine Boten- oder Hausdicnerstelle oder die Beschäftigung im untern Eisenbahn- oder Steuerdienst. Wenn nur erst einmal der Licht¬ blick für einen Ackerknecht oder Tagelöhner eröffnet wäre, daß er dnrch vor¬ wurfsfreie zwölfjährige Dienstzeit ein Gutsbesitzer werden könne, so würde er, nachdem er die Unteroffizierlausbahn erwählt hätte, bei den gelegentlichen Beurlaubungen in die Heimat Bekanntschaft mit einer tüchtigen Vanerntvchter suchen, die er dereinst als Bäuerin in den eignen Besitz einführen könnte.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 61, 1902, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341875_237285/472>, abgerufen am 29.04.2024.