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Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr.

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Das "Rotwelsch" des deutschen Gauners

bedeutenden Schritt aufwärts getan und bewiesen, daß es ihm ernst ist mit der
Betätigung des Wahlspruchs, der sein künstlerisch geschmücktes Heim bei Florenz
ziert. Als Mahnung für sein dichterisches Streben stehn dort die Worte: ?er
B. Prilivp non clvrinirs.




Das "Rotwelsch" des deutschen Gauners
!5. Günther i Line linguistisch-psychologische Skizze von n Gießen*)

le deutsche Gaunersprache, deren "Studium in letzter Zeit über¬
raschenden Aufschwung genommen" hat, da ihre "Wichtigkeit von
Tag zu Tag mehr anerkannt" wird (Hanns Groß), ist viele Jahr¬
hunderte lang ein Stiefkind der deutschen Sprachwissenschaft ge¬
wesen. Denn nach einer althergebrachten Tradition pflegten sich mit
diesem Gegenstande die Sprachforscher beinahe am seltensten zu be¬
schäftigen, während ihm Gelehrte aus andern Berufszweigen, wie zum Beispiel
-- seit Luthers Vorgang -- die Theologen, dann auch Offiziere, vor allem aber
die Juristen schon früh ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben. So stammt denn auch
das Werk, das bis vor kurzem immer "och als das Beste bezeichnet werden konnte,
was über die deutsche Gaunersprache geschrieben ist, aus der Feder eines krimina¬
listischen Praktikers, des Lübecker Polizeidirektors Friedrich Christian Benedikt
AvL-Lallemand, von dessen großer, fiir ihre Zeit epochemachender Arbeit über "Das
deutsche Gaunertum" ("in seiner sozialpolitischen, literarischen und linguistischen Aus¬
bildung zu seinem heutigen Bestände," vier Teile, Leipzig, Brockhaus, 1858 bis
1862) ungefähr die Hälfte linguistischen Untersuchungen gewidmet ist.

Nun läßt sich ja freilich nicht verkennen, daß die Gaunersprache als das Ver¬
ständigungsmittel einer sehr wichtigen Gruppe des Verbrechertums nahe Beziehungen
zur "Krimincilistik" hat, mag sich immerhin über den praktischen Wert ihrer
Kenntnis für den modernen Juristen streiten lassen. Die deutsche Gaunersprache
ist aber auch ein -- wenngleich entarteter -- Sproß der deutscheu Volkssprache,
eine der reichhaltigsten Standes- oder Berufssprachen, die den germanistischen
Philologen schon allein darum einziehn müßte, weil sie so viel aus dem reichen
Born unsrer Mundarten geschöpft hat. Sie ist endlich "die hervorstechendste
Geheimsprache, die wir haben" (Kluge), und eben deshalb allerdings auch mit
einem solchen Gemisch aus fremden Zungen durchsetzt, daß mau schier über die
Sprachkenntnisse eines Mezzofcmti verfügen müßte, wenn man alle ihre Bestand¬
teile richtig erkennen, ableiten und erklären wollte. Gerade dieser Umstand wird
wohl auch manchen deutscheu Sprachforscher vor einer eingehendem Behandlung
des Stoffes zurückgeschreckt haben, während die Juristen leichter über solche Be¬
denken hinweggeglitten sind -- begreiflicherweise nicht immer zum Vorteile der
Sache. Deun das muß wohl jeder, der nicht voreingenommen ist, zugeben, daß
sich ein Philologe immer noch weit leichter die kriminalistischen Kenntnisse aneignen
kann, die für das richtige Erfassen des ganzen "Geistes" des Gaunertnms und
folglich auch seiner Sprache notwendig erscheinen, als daß ein Jurist die nötigen
so umfangreichen und mannigfachen Sprachstudien mit Erfolg zu betreiben ver¬
mag. Wer sich deshalb als "Laie" mit diesem Zweige der Sprachwissenschaft
befaßt, der wird gut daran tun, dessen fremden Bestandteilen gegenüber von vorn-



Der vorliegende Aufsatz gibt im wesentlichen den Inhalt eines vom Verfasser im
Dezember 1303 im "Oberhessischen Geschichtsverein" zu Gießen gehaltnen Vortrngs wieder.
Er will grundsätzlich das Thema nach keiner Seile hin erschöpfen. Eine Erweiterung der Arbeit
(mit nähern Angaben von Quellen und Literatur) wird demnächst in Buchform erscheinen.
Das „Rotwelsch" des deutschen Gauners

bedeutenden Schritt aufwärts getan und bewiesen, daß es ihm ernst ist mit der
Betätigung des Wahlspruchs, der sein künstlerisch geschmücktes Heim bei Florenz
ziert. Als Mahnung für sein dichterisches Streben stehn dort die Worte: ?er
B. Prilivp non clvrinirs.




Das „Rotwelsch" des deutschen Gauners
!5. Günther i Line linguistisch-psychologische Skizze von n Gießen*)

le deutsche Gaunersprache, deren „Studium in letzter Zeit über¬
raschenden Aufschwung genommen" hat, da ihre „Wichtigkeit von
Tag zu Tag mehr anerkannt" wird (Hanns Groß), ist viele Jahr¬
hunderte lang ein Stiefkind der deutschen Sprachwissenschaft ge¬
wesen. Denn nach einer althergebrachten Tradition pflegten sich mit
diesem Gegenstande die Sprachforscher beinahe am seltensten zu be¬
schäftigen, während ihm Gelehrte aus andern Berufszweigen, wie zum Beispiel
— seit Luthers Vorgang — die Theologen, dann auch Offiziere, vor allem aber
die Juristen schon früh ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben. So stammt denn auch
das Werk, das bis vor kurzem immer »och als das Beste bezeichnet werden konnte,
was über die deutsche Gaunersprache geschrieben ist, aus der Feder eines krimina¬
listischen Praktikers, des Lübecker Polizeidirektors Friedrich Christian Benedikt
AvL-Lallemand, von dessen großer, fiir ihre Zeit epochemachender Arbeit über „Das
deutsche Gaunertum" („in seiner sozialpolitischen, literarischen und linguistischen Aus¬
bildung zu seinem heutigen Bestände," vier Teile, Leipzig, Brockhaus, 1858 bis
1862) ungefähr die Hälfte linguistischen Untersuchungen gewidmet ist.

Nun läßt sich ja freilich nicht verkennen, daß die Gaunersprache als das Ver¬
ständigungsmittel einer sehr wichtigen Gruppe des Verbrechertums nahe Beziehungen
zur „Krimincilistik" hat, mag sich immerhin über den praktischen Wert ihrer
Kenntnis für den modernen Juristen streiten lassen. Die deutsche Gaunersprache
ist aber auch ein — wenngleich entarteter — Sproß der deutscheu Volkssprache,
eine der reichhaltigsten Standes- oder Berufssprachen, die den germanistischen
Philologen schon allein darum einziehn müßte, weil sie so viel aus dem reichen
Born unsrer Mundarten geschöpft hat. Sie ist endlich „die hervorstechendste
Geheimsprache, die wir haben" (Kluge), und eben deshalb allerdings auch mit
einem solchen Gemisch aus fremden Zungen durchsetzt, daß mau schier über die
Sprachkenntnisse eines Mezzofcmti verfügen müßte, wenn man alle ihre Bestand¬
teile richtig erkennen, ableiten und erklären wollte. Gerade dieser Umstand wird
wohl auch manchen deutscheu Sprachforscher vor einer eingehendem Behandlung
des Stoffes zurückgeschreckt haben, während die Juristen leichter über solche Be¬
denken hinweggeglitten sind — begreiflicherweise nicht immer zum Vorteile der
Sache. Deun das muß wohl jeder, der nicht voreingenommen ist, zugeben, daß
sich ein Philologe immer noch weit leichter die kriminalistischen Kenntnisse aneignen
kann, die für das richtige Erfassen des ganzen „Geistes" des Gaunertnms und
folglich auch seiner Sprache notwendig erscheinen, als daß ein Jurist die nötigen
so umfangreichen und mannigfachen Sprachstudien mit Erfolg zu betreiben ver¬
mag. Wer sich deshalb als „Laie" mit diesem Zweige der Sprachwissenschaft
befaßt, der wird gut daran tun, dessen fremden Bestandteilen gegenüber von vorn-



Der vorliegende Aufsatz gibt im wesentlichen den Inhalt eines vom Verfasser im
Dezember 1303 im „Oberhessischen Geschichtsverein" zu Gießen gehaltnen Vortrngs wieder.
Er will grundsätzlich das Thema nach keiner Seile hin erschöpfen. Eine Erweiterung der Arbeit
(mit nähern Angaben von Quellen und Literatur) wird demnächst in Buchform erscheinen.
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[0042] Das „Rotwelsch" des deutschen Gauners bedeutenden Schritt aufwärts getan und bewiesen, daß es ihm ernst ist mit der Betätigung des Wahlspruchs, der sein künstlerisch geschmücktes Heim bei Florenz ziert. Als Mahnung für sein dichterisches Streben stehn dort die Worte: ?er B. Prilivp non clvrinirs. Das „Rotwelsch" des deutschen Gauners !5. Günther i Line linguistisch-psychologische Skizze von n Gießen*) le deutsche Gaunersprache, deren „Studium in letzter Zeit über¬ raschenden Aufschwung genommen" hat, da ihre „Wichtigkeit von Tag zu Tag mehr anerkannt" wird (Hanns Groß), ist viele Jahr¬ hunderte lang ein Stiefkind der deutschen Sprachwissenschaft ge¬ wesen. Denn nach einer althergebrachten Tradition pflegten sich mit diesem Gegenstande die Sprachforscher beinahe am seltensten zu be¬ schäftigen, während ihm Gelehrte aus andern Berufszweigen, wie zum Beispiel — seit Luthers Vorgang — die Theologen, dann auch Offiziere, vor allem aber die Juristen schon früh ihre Aufmerksamkeit geschenkt haben. So stammt denn auch das Werk, das bis vor kurzem immer »och als das Beste bezeichnet werden konnte, was über die deutsche Gaunersprache geschrieben ist, aus der Feder eines krimina¬ listischen Praktikers, des Lübecker Polizeidirektors Friedrich Christian Benedikt AvL-Lallemand, von dessen großer, fiir ihre Zeit epochemachender Arbeit über „Das deutsche Gaunertum" („in seiner sozialpolitischen, literarischen und linguistischen Aus¬ bildung zu seinem heutigen Bestände," vier Teile, Leipzig, Brockhaus, 1858 bis 1862) ungefähr die Hälfte linguistischen Untersuchungen gewidmet ist. Nun läßt sich ja freilich nicht verkennen, daß die Gaunersprache als das Ver¬ ständigungsmittel einer sehr wichtigen Gruppe des Verbrechertums nahe Beziehungen zur „Krimincilistik" hat, mag sich immerhin über den praktischen Wert ihrer Kenntnis für den modernen Juristen streiten lassen. Die deutsche Gaunersprache ist aber auch ein — wenngleich entarteter — Sproß der deutscheu Volkssprache, eine der reichhaltigsten Standes- oder Berufssprachen, die den germanistischen Philologen schon allein darum einziehn müßte, weil sie so viel aus dem reichen Born unsrer Mundarten geschöpft hat. Sie ist endlich „die hervorstechendste Geheimsprache, die wir haben" (Kluge), und eben deshalb allerdings auch mit einem solchen Gemisch aus fremden Zungen durchsetzt, daß mau schier über die Sprachkenntnisse eines Mezzofcmti verfügen müßte, wenn man alle ihre Bestand¬ teile richtig erkennen, ableiten und erklären wollte. Gerade dieser Umstand wird wohl auch manchen deutscheu Sprachforscher vor einer eingehendem Behandlung des Stoffes zurückgeschreckt haben, während die Juristen leichter über solche Be¬ denken hinweggeglitten sind — begreiflicherweise nicht immer zum Vorteile der Sache. Deun das muß wohl jeder, der nicht voreingenommen ist, zugeben, daß sich ein Philologe immer noch weit leichter die kriminalistischen Kenntnisse aneignen kann, die für das richtige Erfassen des ganzen „Geistes" des Gaunertnms und folglich auch seiner Sprache notwendig erscheinen, als daß ein Jurist die nötigen so umfangreichen und mannigfachen Sprachstudien mit Erfolg zu betreiben ver¬ mag. Wer sich deshalb als „Laie" mit diesem Zweige der Sprachwissenschaft befaßt, der wird gut daran tun, dessen fremden Bestandteilen gegenüber von vorn- Der vorliegende Aufsatz gibt im wesentlichen den Inhalt eines vom Verfasser im Dezember 1303 im „Oberhessischen Geschichtsverein" zu Gießen gehaltnen Vortrngs wieder. Er will grundsätzlich das Thema nach keiner Seile hin erschöpfen. Eine Erweiterung der Arbeit (mit nähern Angaben von Quellen und Literatur) wird demnächst in Buchform erscheinen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 63, 1904, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341879_294416/42>, abgerufen am 28.04.2024.