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Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810.

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dem scharf beobachtenden und forschen-
den Heilkünstler an der Verschlimmerung
oder Besserung bald keinen Zweifel mehr
übrig lassen; indessen giebt es doch Per-
sonen, welche theils die Besserung, theils
die Verschlimmerung entweder anzugeben
unfähig, oder sie zu gestehen, nicht ge-
artet sind.

218.

Dem ungeachtet wird man hierüber
leicht zur Ueberzeugung gelangen, sobald
man weiß, daß, wenn beim Gebrauche
der lezten Arznei sich keine neuen Be-
schwerden hervorthaten, und der Kranke
keine neuen, in seiner Krankheit vorher
ungewöhnlichen Zufälle klagen kann, die
Arznei auch durchaus reelle Besserung her-
vorgebracht haben muß, oder wenn die
Zeit zu kurz dazu war, bald hervorbrin-
gen muß. Auf der andern Seite, wenn
der Kranke diese oder jene neu entstand-
nen Zufälle und Symptomen von Erheb-
lichheit erzählt (als Merkmahle der nicht
homöopathisch passend gewählten Arznei),

dem scharf beobachtenden und forschen-
den Heilkünstler an der Verschlimmerung
oder Besserung bald keinen Zweifel mehr
übrig lassen; indessen giebt es doch Per-
sonen, welche theils die Besserung, theils
die Verschlimmerung entweder anzugeben
unfähig, oder sie zu gestehen, nicht ge-
artet sind.

218.

Dem ungeachtet wird man hierüber
leicht zur Ueberzeugung gelangen, sobald
man weiß, daß, wenn beim Gebrauche
der lezten Arznei sich keine neuen Be-
schwerden hervorthaten, und der Kranke
keine neuen, in seiner Krankheit vorher
ungewöhnlichen Zufälle klagen kann, die
Arznei auch durchaus reelle Besserung her-
vorgebracht haben muß, oder wenn die
Zeit zu kurz dazu war, bald hervorbrin-
gen muß. Auf der andern Seite, wenn
der Kranke diese oder jene neu entstand-
nen Zufälle und Symptomen von Erheb-
lichheit erzählt (als Merkmahle der nicht
homöopathisch passend gewählten Arznei),

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[176/0232] dem scharf beobachtenden und forschen- den Heilkünstler an der Verschlimmerung oder Besserung bald keinen Zweifel mehr übrig lassen; indessen giebt es doch Per- sonen, welche theils die Besserung, theils die Verschlimmerung entweder anzugeben unfähig, oder sie zu gestehen, nicht ge- artet sind. 218. Dem ungeachtet wird man hierüber leicht zur Ueberzeugung gelangen, sobald man weiß, daß, wenn beim Gebrauche der lezten Arznei sich keine neuen Be- schwerden hervorthaten, und der Kranke keine neuen, in seiner Krankheit vorher ungewöhnlichen Zufälle klagen kann, die Arznei auch durchaus reelle Besserung her- vorgebracht haben muß, oder wenn die Zeit zu kurz dazu war, bald hervorbrin- gen muß. Auf der andern Seite, wenn der Kranke diese oder jene neu entstand- nen Zufälle und Symptomen von Erheb- lichheit erzählt (als Merkmahle der nicht homöopathisch passend gewählten Arznei),

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Zitationshilfe: Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/232>, abgerufen am 26.04.2024.