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Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810.

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238.

Denn, wird diese von der allzu vie-
len Arznei herrührende stärkere, obgleich
der ursprünglichen Krankheit sehr ähnli-
che Umstimmung des Organisms allzustark
durch die stärker als nöthig gewählte Ga-
be -- so erfolgt außer der erhöheten ho-
möopathischen Verschlimmerung (§. 132),
wenigstens eine unnöthige Entkräftung
nach Verfluß der Wirkungsdauer des Me-
dikaments, und wenn die Gabe ganz über-
mäsig war, so erfolgen außer den erhöhe-
ten primären Arzneisymptomen (§. 132),
noch Symptomen ihrer Nachwirkung, eine
Art Arznei-Nachkrankheit, der erstern an
Art entgegen gesezt.

239.

Da nun noch überdem fast keine Arz-
nei so vollkommen homöopathisch gewählt
werden kann, daß sie dem Symptomenin-
begriffe der Krankheit in allen und jeden
Punkten mathematisch genau (§. 131, Anm.)
und vollkommen entspräche, so steigen
die, bei angemessen kleinen Gaben unbe-

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Denn, wird diese von der allzu vie-
len Arznei herrührende stärkere, obgleich
der ursprünglichen Krankheit sehr ähnli-
che Umstimmung des Organisms allzustark
durch die stärker als nöthig gewählte Ga-
be — so erfolgt außer der erhöheten ho-
möopathischen Verschlimmerung (§. 132),
wenigstens eine unnöthige Entkräftung
nach Verfluß der Wirkungsdauer des Me-
dikaments, und wenn die Gabe ganz über-
mäsig war, so erfolgen außer den erhöhe-
ten primären Arzneisymptomen (§. 132),
noch Symptomen ihrer Nachwirkung, eine
Art Arznei-Nachkrankheit, der erstern an
Art entgegen gesezt.

239.

Da nun noch überdem fast keine Arz-
nei so vollkommen homöopathisch gewählt
werden kann, daß sie dem Symptomenin-
begriffe der Krankheit in allen und jeden
Punkten mathematisch genau (§. 131, Anm.)
und vollkommen entspräche, so steigen
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[190/0246] 238. Denn, wird diese von der allzu vie- len Arznei herrührende stärkere, obgleich der ursprünglichen Krankheit sehr ähnli- che Umstimmung des Organisms allzustark durch die stärker als nöthig gewählte Ga- be — so erfolgt außer der erhöheten ho- möopathischen Verschlimmerung (§. 132), wenigstens eine unnöthige Entkräftung nach Verfluß der Wirkungsdauer des Me- dikaments, und wenn die Gabe ganz über- mäsig war, so erfolgen außer den erhöhe- ten primären Arzneisymptomen (§. 132), noch Symptomen ihrer Nachwirkung, eine Art Arznei-Nachkrankheit, der erstern an Art entgegen gesezt. 239. Da nun noch überdem fast keine Arz- nei so vollkommen homöopathisch gewählt werden kann, daß sie dem Symptomenin- begriffe der Krankheit in allen und jeden Punkten mathematisch genau (§. 131, Anm.) und vollkommen entspräche, so steigen die, bei angemessen kleinen Gaben unbe-

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Zitationshilfe: Hahnemann, Samuel: Organon der rationellen Heilkunde. Dresden, 1810, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hahnemann_organon_1810/246>, abgerufen am 27.04.2024.