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Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587.

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wesen an vnnd für sich selbst / sie sey verderbt oder vnuerderbt.

Zum dritten / so ist vnnd bleibet auch dieses Manicheisch / das sie fürgeben / in einem jeden wiedergebornen menschen sind zwo vnterschieedliche wesentliche gestalt der Seelen / die eine des alten / die ander des newen menschen / die er in der wiedergeburt vberkome.

Item das sie streiten / der alte vnnd newe mensch / dauon die Schrifft redet / sein nicht nach der qualitet verderben / vnart / oder guten art vnterscheiden / sondern nach dem wesen. Denn also haben etwa die alten Manicheer auch geleret / wie aus Augustino de haeresibus, Item lib. 24. contra Faustum Manichaeum vnnd sonsten zu sehen ist.

Zum vierden / können sie auch dessen nicht in abrede sein / das sie mit den alten Manicheern verleugnen / das die Erbsünde ein accidens, adiacens, oder zufelliger böser schade sey.

Weil denn deme also / so siehet jedermenniglich / das sie im grunde Manicheer sind / sie verleugnen es so hoch sie jmmer wollen. Bisher auch vom Manicheismo.

XVI. Bestendige antwort auff die vbel angezogene Sprüche der heiligen Schrifft / mit welchen sich Gegentheil vnterstehet seine meinung zu erweisen / das die Erbsünde des verderbten menschen selbst ohne vnterscheid sey.

wesen an vnnd für sich selbst / sie sey verderbt oder vnuerderbt.

Zum dritten / so ist vnnd bleibet auch dieses Manicheisch / das sie fürgeben / in einem jeden wiedergebornen menschen sind zwo vnterschieedliche wesentliche gestalt der Seelen / die eine des alten / die ander des newen menschen / die er in der wiedergeburt vberkome.

Item das sie streiten / der alte vnnd newe mensch / dauon die Schrifft redet / sein nicht nach der qualitet verderben / vnart / oder guten art vnterscheiden / sondern nach dem wesen. Denn also haben etwa die alten Manicheer auch geleret / wie aus Augustino de haeresibus, Item lib. 24. contra Faustum Manichaeum vnnd sonsten zu sehen ist.

Zum vierden / können sie auch dessen nicht in abrede sein / das sie mit den alten Manicheern verleugnen / das die Erbsünde ein accidens, adiacens, oder zufelliger böser schade sey.

Weil denn deme also / so siehet jedermenniglich / das sie im grunde Manicheer sind / sie verleugnen es so hoch sie jmmer wollen. Bisher auch vom Manicheismo.

XVI. Bestendige antwort auff die vbel angezogene Sprüche der heiligen Schrifft / mit welchen sich Gegentheil vnterstehet seine meinung zu erweisen / das die Erbsünde des verderbten menschen selbst ohne vnterscheid sey.

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[0173] wesen an vnnd für sich selbst / sie sey verderbt oder vnuerderbt. Zum dritten / so ist vnnd bleibet auch dieses Manicheisch / das sie fürgeben / in einem jeden wiedergebornen menschen sind zwo vnterschieedliche wesentliche gestalt der Seelen / die eine des alten / die ander des newen menschen / die er in der wiedergeburt vberkome. Item das sie streiten / der alte vnnd newe mensch / dauon die Schrifft redet / sein nicht nach der qualitet verderben / vnart / oder guten art vnterscheiden / sondern nach dem wesen. Denn also haben etwa die alten Manicheer auch geleret / wie aus Augustino de haeresibus, Item lib. 24. contra Faustum Manichaeum vnnd sonsten zu sehen ist. Zum vierden / können sie auch dessen nicht in abrede sein / das sie mit den alten Manicheern verleugnen / das die Erbsünde ein accidens, adiacens, oder zufelliger böser schade sey. Weil denn deme also / so siehet jedermenniglich / das sie im grunde Manicheer sind / sie verleugnen es so hoch sie jmmer wollen. Bisher auch vom Manicheismo. XVI. Bestendige antwort auff die vbel angezogene Sprüche der heiligen Schrifft / mit welchen sich Gegentheil vnterstehet seine meinung zu erweisen / das die Erbsünde des verderbten menschen selbst ohne vnterscheid sey.

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Von der Erbsünde was sie eigentlich vnd nach der heiligen Schrifft zu reden sey, vnnd warauff der heuptstreit in dieser sache beruhe. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_erbsuende_1587/173>, abgerufen am 26.04.2024.