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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876.

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Besondere Thierzuchtlehre.
(Spat, Schale oder Ringbein, Hasenhake) und Hufentzündungen (Rehe oder Ver-
fangen, Steingalle etc.).

Bei Krankheiten, welche schwer auf den ersten Blick zu erkennen sind, ist für
den Kauf eine gesetzliche Gewährszeit normirt, nach welcher erst der Verkauf Giltigkeit
erlangt. Gewährsmängel und die entsprechenden Gewährszeiten nach Tagen sind bei
Pferden in

[Tabelle]
6. Die Benutzung.

Der hauptsächlichste Nutzen der Pferdehaltung für den Landwirth besteht in der
Verrichtung der verschiedensten Gespannarbeiten, als leichter und schwerer Wagen-
dienst, Pflügen, Eggen, Ziehen der Säe- und Mähemaschinen, der Hackgeräthe,
Bewegung des Göpels etc. Nebenher wird das Pferd in der Landwirthschaft
zum Reiten, Lasttragen, Austreten der Frucht etc. verwendet. Außer durch die Ge-
spannhaltung kann jedoch auch eine Nutzung durch Aufzucht junger Pferde erzielt
werden. Nach dem Tode des Pferdes läßt sich noch die Haut, die Knochen, das
Fleisch als Düngungsmaterial etc. verwerthen.

1. Die Benutzung zur Arbeit.

Die Arbeitsleistung des Pferdes unter verschiedenen Verhältnissen, sowie die
Vor- und Nachtheile der Pferde- gegenüber der Ochsenhaltung für den Zugdienst
werden ihre eingehende Besprechung in der Betriebslehre finden.

Von wesentlicher Bedeutung für die Höhe der Arbeitsleistung ist die richtige
Auswahl der Zugpferde, welche entweder durch eigene Nachzucht von Arbeitsstuten
oder häufiger durch Ankauf auf dem Markte beschafft werden. Letztere Beschaffungs-
weise hat den Nachtheil, daß sich selbst ein geübter Pferdekenner bei dem Einkaufe
leicht täuschen kann, wenn auch in gewisser Richtung die gesetzlichen Bestimmungen

Beſondere Thierzuchtlehre.
(Spat, Schale oder Ringbein, Haſenhake) und Hufentzündungen (Rehe oder Ver-
fangen, Steingalle ꝛc.).

Bei Krankheiten, welche ſchwer auf den erſten Blick zu erkennen ſind, iſt für
den Kauf eine geſetzliche Gewährszeit normirt, nach welcher erſt der Verkauf Giltigkeit
erlangt. Gewährsmängel und die entſprechenden Gewährszeiten nach Tagen ſind bei
Pferden in

[Tabelle]
6. Die Benutzung.

Der hauptſächlichſte Nutzen der Pferdehaltung für den Landwirth beſteht in der
Verrichtung der verſchiedenſten Geſpannarbeiten, als leichter und ſchwerer Wagen-
dienſt, Pflügen, Eggen, Ziehen der Säe- und Mähemaſchinen, der Hackgeräthe,
Bewegung des Göpels ꝛc. Nebenher wird das Pferd in der Landwirthſchaft
zum Reiten, Laſttragen, Austreten der Frucht ꝛc. verwendet. Außer durch die Ge-
ſpannhaltung kann jedoch auch eine Nutzung durch Aufzucht junger Pferde erzielt
werden. Nach dem Tode des Pferdes läßt ſich noch die Haut, die Knochen, das
Fleiſch als Düngungsmaterial ꝛc. verwerthen.

1. Die Benutzung zur Arbeit.

Die Arbeitsleiſtung des Pferdes unter verſchiedenen Verhältniſſen, ſowie die
Vor- und Nachtheile der Pferde- gegenüber der Ochſenhaltung für den Zugdienſt
werden ihre eingehende Beſprechung in der Betriebslehre finden.

Von weſentlicher Bedeutung für die Höhe der Arbeitsleiſtung iſt die richtige
Auswahl der Zugpferde, welche entweder durch eigene Nachzucht von Arbeitsſtuten
oder häufiger durch Ankauf auf dem Markte beſchafft werden. Letztere Beſchaffungs-
weiſe hat den Nachtheil, daß ſich ſelbſt ein geübter Pferdekenner bei dem Einkaufe
leicht täuſchen kann, wenn auch in gewiſſer Richtung die geſetzlichen Beſtimmungen

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[260/0276] Beſondere Thierzuchtlehre. (Spat, Schale oder Ringbein, Haſenhake) und Hufentzündungen (Rehe oder Ver- fangen, Steingalle ꝛc.). Bei Krankheiten, welche ſchwer auf den erſten Blick zu erkennen ſind, iſt für den Kauf eine geſetzliche Gewährszeit normirt, nach welcher erſt der Verkauf Giltigkeit erlangt. Gewährsmängel und die entſprechenden Gewährszeiten nach Tagen ſind bei Pferden in 6. Die Benutzung. Der hauptſächlichſte Nutzen der Pferdehaltung für den Landwirth beſteht in der Verrichtung der verſchiedenſten Geſpannarbeiten, als leichter und ſchwerer Wagen- dienſt, Pflügen, Eggen, Ziehen der Säe- und Mähemaſchinen, der Hackgeräthe, Bewegung des Göpels ꝛc. Nebenher wird das Pferd in der Landwirthſchaft zum Reiten, Laſttragen, Austreten der Frucht ꝛc. verwendet. Außer durch die Ge- ſpannhaltung kann jedoch auch eine Nutzung durch Aufzucht junger Pferde erzielt werden. Nach dem Tode des Pferdes läßt ſich noch die Haut, die Knochen, das Fleiſch als Düngungsmaterial ꝛc. verwerthen. 1. Die Benutzung zur Arbeit. Die Arbeitsleiſtung des Pferdes unter verſchiedenen Verhältniſſen, ſowie die Vor- und Nachtheile der Pferde- gegenüber der Ochſenhaltung für den Zugdienſt werden ihre eingehende Beſprechung in der Betriebslehre finden. Von weſentlicher Bedeutung für die Höhe der Arbeitsleiſtung iſt die richtige Auswahl der Zugpferde, welche entweder durch eigene Nachzucht von Arbeitsſtuten oder häufiger durch Ankauf auf dem Markte beſchafft werden. Letztere Beſchaffungs- weiſe hat den Nachtheil, daß ſich ſelbſt ein geübter Pferdekenner bei dem Einkaufe leicht täuſchen kann, wenn auch in gewiſſer Richtung die geſetzlichen Beſtimmungen

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876, S. 260. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft03_1876/276>, abgerufen am 27.04.2024.