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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.

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Anmerkung. Man sieht aus diesem Beispiele, dass im Vier-
schach recht interessante und kurzweilige Spiele entstehen
können, auch ist diese Spielart sicherlich geselliger als das
gewöhnliche Schach, sie ist mehr gemüthlich und zu Zeiten
wohl auch spannend, denn nicht blos kalte Berechnung,
sondern genauere Rücksichtnahme auf den Charakter des
Gegners kommt zugleich in Betracht. Allein auf der
anderen Seite hat diese erweiterte Spielart ihre gar grossen
Schwächen, welche nicht blos in der Nothwendigkeit der
Verdoppelung gesetzlicher Beziehungen gefunden werden,
man denke nur an die Abhängigkeit vom Aiden und an
Mangel jeglicher Anweisungen über Spielanfänge, End-
spiele und überhaupt in Betreff taktischer Grundsätze. Des-
halb finden sich auch in manchen Reglements des Vier-
schach ganz besonders auffallende Vorschriften; wir wollen
hier nur an den Gesetzcodex des in Braunschweig üblichen
Vierschach erinnern. Dort heisst es in §. 24: "Jeder
Spieler ist verpflichtet, seinen König so lange als möglich
vor dem Matt zu schützen. Die Gegner können dies ver-
langen und dürfen selbst den hierzu geeigneten
Zug bezeichnen
." Der erste Satz versteht sich wohl
von selbst; der Gedanke des letzten Satzes ist aber gewiss
im höchsten Grade merkwürdig! -- Bei solchen Eigen-
thümlichkeiten können wir nicht umhin, schliesslich noch
einmal unsere Ansicht zu äussern, dass für das Vierschach
die obige einfache, dem Charakter des Zweischach treueste,
Spielart vielleicht mit dem meisten Rechte empfohlen
werden kann.

Elfter Theil.
Eröffnungs-Abarten.

Fünfundfünfzigstes Kapitel.
Willkührliche Aufstellung, partie des pions und Bauernvorgabe.

§. 355. Eröffnungsabarten sind solche Abweichungen
vom eigentlichen Schachspiel, welche bei möglichster Be-

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Anmerkung. Man sieht aus diesem Beispiele, dass im Vier-
schach recht interessante und kurzweilige Spiele entstehen
können, auch ist diese Spielart sicherlich geselliger als das
gewöhnliche Schach, sie ist mehr gemüthlich und zu Zeiten
wohl auch spannend, denn nicht blos kalte Berechnung,
sondern genauere Rücksichtnahme auf den Charakter des
Gegners kommt zugleich in Betracht. Allein auf der
anderen Seite hat diese erweiterte Spielart ihre gar grossen
Schwächen, welche nicht blos in der Nothwendigkeit der
Verdoppelung gesetzlicher Beziehungen gefunden werden,
man denke nur an die Abhängigkeit vom Aiden und an
Mangel jeglicher Anweisungen über Spielanfänge, End-
spiele und überhaupt in Betreff taktischer Grundsätze. Des-
halb finden sich auch in manchen Reglements des Vier-
schach ganz besonders auffallende Vorschriften; wir wollen
hier nur an den Gesetzcodex des in Braunschweig üblichen
Vierschach erinnern. Dort heisst es in §. 24: „Jeder
Spieler ist verpflichtet, seinen König so lange als möglich
vor dem Matt zu schützen. Die Gegner können dies ver-
langen und dürfen selbst den hierzu geeigneten
Zug bezeichnen
.“ Der erste Satz versteht sich wohl
von selbst; der Gedanke des letzten Satzes ist aber gewiss
im höchsten Grade merkwürdig! — Bei solchen Eigen-
thümlichkeiten können wir nicht umhin, schliesslich noch
einmal unsere Ansicht zu äussern, dass für das Vierschach
die obige einfache, dem Charakter des Zweischach treueste,
Spielart vielleicht mit dem meisten Rechte empfohlen
werden kann.

Elfter Theil.
Eröffnungs-Abarten.

Fünfundfünfzigstes Kapitel.
Willkührliche Aufstellung, partie des pions und Bauernvorgabe.

§. 355. Eröffnungsabarten sind solche Abweichungen
vom eigentlichen Schachspiel, welche bei möglichster Be-

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[207/0219] Anmerkung. Man sieht aus diesem Beispiele, dass im Vier- schach recht interessante und kurzweilige Spiele entstehen können, auch ist diese Spielart sicherlich geselliger als das gewöhnliche Schach, sie ist mehr gemüthlich und zu Zeiten wohl auch spannend, denn nicht blos kalte Berechnung, sondern genauere Rücksichtnahme auf den Charakter des Gegners kommt zugleich in Betracht. Allein auf der anderen Seite hat diese erweiterte Spielart ihre gar grossen Schwächen, welche nicht blos in der Nothwendigkeit der Verdoppelung gesetzlicher Beziehungen gefunden werden, man denke nur an die Abhängigkeit vom Aiden und an Mangel jeglicher Anweisungen über Spielanfänge, End- spiele und überhaupt in Betreff taktischer Grundsätze. Des- halb finden sich auch in manchen Reglements des Vier- schach ganz besonders auffallende Vorschriften; wir wollen hier nur an den Gesetzcodex des in Braunschweig üblichen Vierschach erinnern. Dort heisst es in §. 24: „Jeder Spieler ist verpflichtet, seinen König so lange als möglich vor dem Matt zu schützen. Die Gegner können dies ver- langen und dürfen selbst den hierzu geeigneten Zug bezeichnen.“ Der erste Satz versteht sich wohl von selbst; der Gedanke des letzten Satzes ist aber gewiss im höchsten Grade merkwürdig! — Bei solchen Eigen- thümlichkeiten können wir nicht umhin, schliesslich noch einmal unsere Ansicht zu äussern, dass für das Vierschach die obige einfache, dem Charakter des Zweischach treueste, Spielart vielleicht mit dem meisten Rechte empfohlen werden kann. Elfter Theil. Eröffnungs-Abarten. Fünfundfünfzigstes Kapitel. Willkührliche Aufstellung, partie des pions und Bauernvorgabe. §. 355. Eröffnungsabarten sind solche Abweichungen vom eigentlichen Schachspiel, welche bei möglichster Be-

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Zitationshilfe: Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/219>, abgerufen am 26.04.2024.