Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

ter Affection und gnädigstem Willen, viel Liebes und Gutes zu erweisen, iederzeit sonders wohl beygethan und gewogen. Geben in unser Stadt Saltzburg, den 10. Septembris, 1685.

Inscriptio.

Denen Wohlgebohrnen, Edeln, Vesten, Ehrsamen und Hochgelehrten, unsern besonders Lieben, der Augspurgischen Confession zugethanen Churfürsten, Fürsten und Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen, Bothschafften und Gesandten.

LXXXII.
Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den Käyser Leopoldum, worinn es vor die aus der Graffschafft Tyrol und dem Tefferecker-Thal vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten intercediret, de Anno 1685.

P. P.

EUrer Käyserlichen Majestät können, im Nahmen und auf Befehl unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, wir in aller Unterthänigkeit mitleidentlichst vorzubringen nicht Umgang nehmen, welcher Gestalt denenselben glaubwürdigster Bericht zugekommen, wie bey vergangener Ausschaffung einiger der Evangelischen Religion zugethanen, in dero Gefürsteten Grafschafft Tyrol wohnhaffter Unterthanen, nicht allein solchen armen Leuten weder genusame Zeit und Frist, ihre eigenthümliche Güter zu verkauffen und zu veräusern, eingeräumet, sondern auch gar durch Ew. Käyserlichen Majestät Ober-Oesterreichische Regierung zu Inspruck, ihre Kinder, so unter 15. Jahren seynd, zurück zu lassen, und nicht mit sich hin-

ter Affection und gnädigstem Willen, viel Liebes und Gutes zu erweisen, iederzeit sonders wohl beygethan und gewogen. Geben in unser Stadt Saltzburg, den 10. Septembris, 1685.

Inscriptio.

Denen Wohlgebohrnen, Edeln, Vesten, Ehrsamen und Hochgelehrten, unsern besonders Lieben, der Augspurgischen Confession zugethanen Churfürsten, Fürsten und Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen, Bothschafften und Gesandten.

LXXXII.
Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den Käyser Leopoldum, worinn es vor die aus der Graffschafft Tyrol und dem Tefferecker-Thal vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten intercediret, de Anno 1685.

P. P.

EUrer Käyserlichen Majestät können, im Nahmen und auf Befehl unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, wir in aller Unterthänigkeit mitleidentlichst vorzubringen nicht Umgang nehmen, welcher Gestalt denenselben glaubwürdigster Bericht zugekommen, wie bey vergangener Ausschaffung einiger der Evangelischen Religion zugethanen, in dero Gefürsteten Grafschafft Tyrol wohnhaffter Unterthanen, nicht allein solchen armen Leuten weder genusame Zeit und Frist, ihre eigenthümliche Güter zu verkauffen und zu veräusern, eingeräumet, sondern auch gar durch Ew. Käyserlichen Majestät Ober-Oesterreichische Regierung zu Inspruck, ihre Kinder, so unter 15. Jahren seynd, zurück zu lassen, und nicht mit sich hin-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0247" n="211"/>
ter Affection und gnädigstem Willen, viel Liebes und Gutes
                     zu erweisen, iederzeit sonders wohl beygethan und gewogen. Geben in unser Stadt
                     Saltzburg, den 10. Septembris, 1685.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Inscriptio.<lb/></head>
        <p>Denen Wohlgebohrnen, Edeln, Vesten, Ehrsamen und Hochgelehrten, unsern besonders
                     Lieben, der Augspurgischen Confession zugethanen Churfürsten, Fürsten und
                     Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen,
                     Bothschafften und Gesandten.</p>
      </div>
      <div>
        <head>LXXXII.<lb/></head>
        <l>Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den
                     Käyser Leopoldum, worinn es vor die aus der Graffschafft Tyrol und dem
                     Tefferecker-Thal vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten
                     intercediret, de Anno 1685.</l>
        <p>P. P.</p>
        <p>EUrer Käyserlichen Majestät können, im Nahmen und auf Befehl unserer gnädigsten
                     und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, wir in aller
                     Unterthänigkeit mitleidentlichst vorzubringen nicht Umgang nehmen, welcher
                     Gestalt denenselben glaubwürdigster Bericht zugekommen, wie bey vergangener
                     Ausschaffung einiger der Evangelischen Religion zugethanen, in dero Gefürsteten
                     Grafschafft Tyrol wohnhaffter Unterthanen, nicht allein solchen armen Leuten
                     weder genusame Zeit und Frist, ihre eigenthümliche Güter zu verkauffen und zu
                     veräusern, eingeräumet, sondern auch gar durch Ew. Käyserlichen Majestät
                     Ober-Oesterreichische Regierung zu Inspruck, ihre Kinder, so unter 15. Jahren
                     seynd, zurück zu lassen, und nicht mit sich hin-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[211/0247] ter Affection und gnädigstem Willen, viel Liebes und Gutes zu erweisen, iederzeit sonders wohl beygethan und gewogen. Geben in unser Stadt Saltzburg, den 10. Septembris, 1685. Inscriptio. Denen Wohlgebohrnen, Edeln, Vesten, Ehrsamen und Hochgelehrten, unsern besonders Lieben, der Augspurgischen Confession zugethanen Churfürsten, Fürsten und Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen, Bothschafften und Gesandten. LXXXII. Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den Käyser Leopoldum, worinn es vor die aus der Graffschafft Tyrol und dem Tefferecker-Thal vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten intercediret, de Anno 1685. P. P. EUrer Käyserlichen Majestät können, im Nahmen und auf Befehl unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, wir in aller Unterthänigkeit mitleidentlichst vorzubringen nicht Umgang nehmen, welcher Gestalt denenselben glaubwürdigster Bericht zugekommen, wie bey vergangener Ausschaffung einiger der Evangelischen Religion zugethanen, in dero Gefürsteten Grafschafft Tyrol wohnhaffter Unterthanen, nicht allein solchen armen Leuten weder genusame Zeit und Frist, ihre eigenthümliche Güter zu verkauffen und zu veräusern, eingeräumet, sondern auch gar durch Ew. Käyserlichen Majestät Ober-Oesterreichische Regierung zu Inspruck, ihre Kinder, so unter 15. Jahren seynd, zurück zu lassen, und nicht mit sich hin-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/247
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/247>, abgerufen am 27.04.2024.