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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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ligkeit nnd Wohlergehens mit unaussetzlicher Devotion deroselben zu allen unterthänigsten Dienst-Erweisungen stets geflissen verbleibe. Gegeben zu Cölln an der Spree den 21. (31.) Martii Anno 1699.

Post Scriptum.
Auch, Allerdurchläuchtigster,

Zweifele ich gar keines Weges, es werden Eure Käyserliche Majestät, nachdem dieselbe aus beykommenden meinem unterthänigsten Schreiben die eigentliche und wahrhafftige Beschaffenheit dessen, was in der Qvedlinburgischen Sache zwischen des Königs in Polen Majestät und Liebden, der Aebtißin und mir vorgegangen, und worauf meine deshalb habende Jura beruhen, gründlich informiret worden, die gnädigste Opinion fassen, daß nichts von meiner Seite hierunter geschehen, oder vorgenommen worden, wozu ich nicht zur Genüge berechtiget; Jedennoch aber bin Euer Käyserlichen Majestät ich des unterthänigsten Erbietens, daß, wenn, über besseres Vermuthen, der Aebtißin Liebden hierbey gleichwohl nicht acquiesciren, sondern der Meynung seyn solte, als ob sie bey ein oder andern Puncten mehrers von mir verlangen könte, ich in Respect Euer Käyserlichen Majestät, und, um ermeldter Aebtißin alle befugte Ursache zu klagen gäntzlich zu benehmen, wenn sie eine andere Conduite führet, und über solche Differentien in ein gütlich Accommodement, wozu sie sich schon hiebevor offeriret, in der That aber das Gegentheil gezeiget hat, zu treten gesinnet ist, mich dabey dergestalt weiter gegen sie erweisen will, daß sie nicht allein Ursach, damit zufrieden zu seyn, sondern

ligkeit nnd Wohlergehens mit unaussetzlicher Devotion deroselben zu allen unterthänigsten Dienst-Erweisungen stets geflissen verbleibe. Gegeben zu Cölln an der Spree den 21. (31.) Martii Anno 1699.

Post Scriptum.
Auch, Allerdurchläuchtigster,

Zweifele ich gar keines Weges, es werden Eure Käyserliche Majestät, nachdem dieselbe aus beykommenden meinem unterthänigsten Schreiben die eigentliche und wahrhafftige Beschaffenheit dessen, was in der Qvedlinburgischen Sache zwischen des Königs in Polen Majestät und Liebden, der Aebtißin und mir vorgegangen, und worauf meine deshalb habende Jura beruhen, gründlich informiret worden, die gnädigste Opinion fassen, daß nichts von meiner Seite hierunter geschehen, oder vorgenommen worden, wozu ich nicht zur Genüge berechtiget; Jedennoch aber bin Euer Käyserlichen Majestät ich des unterthänigsten Erbietens, daß, wenn, über besseres Vermuthen, der Aebtißin Liebden hierbey gleichwohl nicht acquiesciren, sondern der Meynung seyn solte, als ob sie bey ein oder andern Puncten mehrers von mir verlangen könte, ich in Respect Euer Käyserlichen Majestät, und, um ermeldter Aebtißin alle befugte Ursache zu klagen gäntzlich zu benehmen, wenn sie eine andere Conduite führet, und über solche Differentien in ein gütlich Accommodement, wozu sie sich schon hiebevor offeriret, in der That aber das Gegentheil gezeiget hat, zu treten gesinnet ist, mich dabey dergestalt weiter gegen sie erweisen will, daß sie nicht allein Ursach, damit zufrieden zu seyn, sondern

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                     des Königs in Polen Majestät und Liebden, der Aebtißin und mir vorgegangen, und
                     worauf meine deshalb habende Jura beruhen, gründlich informiret worden, die
                     gnädigste Opinion fassen, daß nichts von meiner Seite hierunter geschehen, oder
                     vorgenommen worden, wozu ich nicht zur Genüge berechtiget; Jedennoch aber bin
                     Euer Käyserlichen Majestät ich des unterthänigsten Erbietens, daß, wenn, über
                     besseres Vermuthen, der Aebtißin Liebden hierbey gleichwohl nicht acquiesciren,
                     sondern der Meynung seyn solte, als ob sie bey ein oder andern Puncten mehrers
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[553/0589] ligkeit nnd Wohlergehens mit unaussetzlicher Devotion deroselben zu allen unterthänigsten Dienst-Erweisungen stets geflissen verbleibe. Gegeben zu Cölln an der Spree den 21. (31.) Martii Anno 1699. Post Scriptum. Auch, Allerdurchläuchtigster, Zweifele ich gar keines Weges, es werden Eure Käyserliche Majestät, nachdem dieselbe aus beykommenden meinem unterthänigsten Schreiben die eigentliche und wahrhafftige Beschaffenheit dessen, was in der Qvedlinburgischen Sache zwischen des Königs in Polen Majestät und Liebden, der Aebtißin und mir vorgegangen, und worauf meine deshalb habende Jura beruhen, gründlich informiret worden, die gnädigste Opinion fassen, daß nichts von meiner Seite hierunter geschehen, oder vorgenommen worden, wozu ich nicht zur Genüge berechtiget; Jedennoch aber bin Euer Käyserlichen Majestät ich des unterthänigsten Erbietens, daß, wenn, über besseres Vermuthen, der Aebtißin Liebden hierbey gleichwohl nicht acquiesciren, sondern der Meynung seyn solte, als ob sie bey ein oder andern Puncten mehrers von mir verlangen könte, ich in Respect Euer Käyserlichen Majestät, und, um ermeldter Aebtißin alle befugte Ursache zu klagen gäntzlich zu benehmen, wenn sie eine andere Conduite führet, und über solche Differentien in ein gütlich Accommodement, wozu sie sich schon hiebevor offeriret, in der That aber das Gegentheil gezeiget hat, zu treten gesinnet ist, mich dabey dergestalt weiter gegen sie erweisen will, daß sie nicht allein Ursach, damit zufrieden zu seyn, sondern

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 553. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/589>, abgerufen am 26.04.2024.