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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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XXV.
Wiederholtes allerunterthänigstes Bitt-Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Augspurg an den Käyser Carolum VI. die Erläuterung des Articuli III. Pacis Rastadiensis betreffend, de Anno 1714.
Allerdurchläuchtigster etc.

AN Eure Käyserliche Majestät haben, Nahmens unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, wir bereits denn 11. Aprilis, anni currentis, durch dero allhier anwesenden höchstansehnlichen Principal-Commissarium die hierbey liegende allerunterthänigste Vorstellung und Ansuchung gelangen lassen, und zweiflen nicht, Ew. Käyserliche Majestät werden hierauf nach dero angestammeten Liebe zur Gerechtigkeit billichmäßige Reflexion gemachet haben. Dennoch unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch Obere und Committenten, dato noch mit keiner Antwort consoliret worden, ohngeachtet schon in andern nachhero an Ew. Käyserliche Majestät von Reichs wegen abgegangenen Sachen, den bevorstehenden Frieden betreffend, dero allergnädigsten Willens-Meynung dem Reichs-Convent kund gemachet ist; So werden Ew. Käyserliche Majestät nicht in Ungnaden vermercken, daß bey deroselben sie durch uns deshalben allerunterthänigste Erinnerung thun, und dabey zu erkennen geben, daß, gleichwie die zu völliger Errichtung des Friedens, mit der Cron Franckreich Ew. Käyserlichen Majestät von Reichs wegen, letztere aufgetragene Vollmacht mit dem ausdrücklichen Vorbehalt zu verstehen, daß der 3. Articul der

XXV.
Wiederholtes allerunterthänigstes Bitt-Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Augspurg an den Käyser Carolum VI. die Erläuterung des Articuli III. Pacis Rastadiensis betreffend, de Anno 1714.
Allerdurchläuchtigster etc.

AN Eure Käyserliche Majestät haben, Nahmens unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, wir bereits denn 11. Aprilis, anni currentis, durch dero allhier anwesenden höchstansehnlichen Principal-Commissarium die hierbey liegende allerunterthänigste Vorstellung und Ansuchung gelangen lassen, und zweiflen nicht, Ew. Käyserliche Majestät werden hierauf nach dero angestammeten Liebe zur Gerechtigkeit billichmäßige Reflexion gemachet haben. Dennoch unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch Obere und Committenten, dato noch mit keiner Antwort consoliret worden, ohngeachtet schon in andern nachhero an Ew. Käyserliche Majestät von Reichs wegen abgegangenen Sachen, den bevorstehenden Frieden betreffend, dero allergnädigsten Willens-Meynung dem Reichs-Convent kund gemachet ist; So werden Ew. Käyserliche Majestät nicht in Ungnaden vermercken, daß bey deroselben sie durch uns deshalben allerunterthänigste Erinnerung thun, und dabey zu erkennen geben, daß, gleichwie die zu völliger Errichtung des Friedens, mit der Cron Franckreich Ew. Käyserlichen Majestät von Reichs wegen, letztere aufgetragene Vollmacht mit dem ausdrücklichen Vorbehalt zu verstehen, daß der 3. Articul der

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                     hierauf nach dero angestammeten Liebe zur Gerechtigkeit billichmäßige Reflexion
                     gemachet haben. Dennoch unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch
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                     ohngeachtet schon in andern nachhero an Ew. Käyserliche Majestät von Reichs
                     wegen abgegangenen Sachen, den bevorstehenden Frieden betreffend, dero
                     allergnädigsten Willens-Meynung dem Reichs-Convent kund gemachet ist; So werden
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[60/0096] XXV. Wiederholtes allerunterthänigstes Bitt-Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Augspurg an den Käyser Carolum VI. die Erläuterung des Articuli III. Pacis Rastadiensis betreffend, de Anno 1714. Allerdurchläuchtigster etc. AN Eure Käyserliche Majestät haben, Nahmens unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, auch Obern und Committenten, wir bereits denn 11. Aprilis, anni currentis, durch dero allhier anwesenden höchstansehnlichen Principal-Commissarium die hierbey liegende allerunterthänigste Vorstellung und Ansuchung gelangen lassen, und zweiflen nicht, Ew. Käyserliche Majestät werden hierauf nach dero angestammeten Liebe zur Gerechtigkeit billichmäßige Reflexion gemachet haben. Dennoch unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch Obere und Committenten, dato noch mit keiner Antwort consoliret worden, ohngeachtet schon in andern nachhero an Ew. Käyserliche Majestät von Reichs wegen abgegangenen Sachen, den bevorstehenden Frieden betreffend, dero allergnädigsten Willens-Meynung dem Reichs-Convent kund gemachet ist; So werden Ew. Käyserliche Majestät nicht in Ungnaden vermercken, daß bey deroselben sie durch uns deshalben allerunterthänigste Erinnerung thun, und dabey zu erkennen geben, daß, gleichwie die zu völliger Errichtung des Friedens, mit der Cron Franckreich Ew. Käyserlichen Majestät von Reichs wegen, letztere aufgetragene Vollmacht mit dem ausdrücklichen Vorbehalt zu verstehen, daß der 3. Articul der

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/96>, abgerufen am 26.04.2024.