Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579.

Bild:
<< vorherige Seite

sern vnd wieder in die Stadt wil / sol er die Festunge mit einem Gülden bessern.

WVrde er aber zu Gottes des Allmechtigen eigener vorachtunge dergleichen wort vnd rede gebrauchen / Sol er der Stadt so lange emperen / bis man seiner Busse vnd besserunge gute kundtliche antzeigung haben kondte / Dann Gott sagt / Wer den Namen Gottes lestert / sol des Todts sterben / Darumb sol keine Obrigkeit darüber so leicht hinstreichen.

TITVLVS 4.
Von Schweren.

ES sollen auch die leichtfertigen Schwerers gleicher gestalt / wie die Flucher gestraffet werden / Wo sie aber gerichtlich / oder in andere wege einen falschen Meineidt schweren / sollen sie gestraffet werden / wie hernach folgen wird / sub titulo, von falschem gezeugnis.

TITVLVS 5.
Von Zauberey.

sern vnd wieder in die Stadt wil / sol er die Festunge mit einem Gülden bessern.

WVrde er aber zu Gottes des Allmechtigen eigener vorachtunge dergleichen wort vnd rede gebrauchen / Sol er der Stadt so lange emperen / bis man seiner Busse vnd besserunge gute kundtliche antzeigung haben kondte / Dann Gott sagt / Wer den Namen Gottes lestert / sol des Todts sterben / Darumb sol keine Obrigkeit darüber so leicht hinstreichen.

TITVLVS 4.
Von Schweren.

ES sollen auch die leichtfertigen Schwerers gleicher gestalt / wie die Flucher gestraffet werden / Wo sie aber gerichtlich / oder in andere wege einen falschen Meineidt schweren / sollen sie gestraffet werden / wie hernach folgen wird / sub titulo, von falschem gezeugnis.

TITVLVS 5.
Von Zauberey.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0009" n="5"/>
sern vnd wieder in
                     die Stadt wil / sol er die Festunge mit einem Gülden bessern.</p>
        <p>WVrde er aber zu Gottes des Allmechtigen eigener vorachtunge dergleichen wort vnd
                     rede gebrauchen / Sol er der Stadt so lange emperen / bis man seiner Busse vnd
                     besserunge gute kundtliche antzeigung haben kondte / Dann Gott sagt / Wer den
                     Namen Gottes lestert / sol des Todts sterben / Darumb sol keine Obrigkeit
                     darüber so leicht hinstreichen.</p>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 4.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Von Schweren.</head><lb/>
        <p>ES sollen auch die leichtfertigen Schwerers gleicher gestalt / wie die Flucher
                     gestraffet werden / Wo sie aber gerichtlich / oder in andere wege einen falschen
                     Meineidt schweren / sollen sie gestraffet werden / wie hernach folgen wird / <hi rendition="#i">sub titulo</hi>, von falschem gezeugnis.</p>
      </div>
      <div>
        <head><hi rendition="#i">TITVLVS</hi> 5.</head><lb/>
      </div>
      <div>
        <head>Von Zauberey.</head><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[5/0009] sern vnd wieder in die Stadt wil / sol er die Festunge mit einem Gülden bessern. WVrde er aber zu Gottes des Allmechtigen eigener vorachtunge dergleichen wort vnd rede gebrauchen / Sol er der Stadt so lange emperen / bis man seiner Busse vnd besserunge gute kundtliche antzeigung haben kondte / Dann Gott sagt / Wer den Namen Gottes lestert / sol des Todts sterben / Darumb sol keine Obrigkeit darüber so leicht hinstreichen. TITVLVS 4. Von Schweren. ES sollen auch die leichtfertigen Schwerers gleicher gestalt / wie die Flucher gestraffet werden / Wo sie aber gerichtlich / oder in andere wege einen falschen Meineidt schweren / sollen sie gestraffet werden / wie hernach folgen wird / sub titulo, von falschem gezeugnis. TITVLVS 5. Von Zauberey.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/9
Zitationshilfe: Der Stadt Braunschweig Ordnung, ihre christliche Religion, auch allerhand Kriminal-, Straf- und Polizei-Sachen betreffend. Magdeburg, 1579, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_braunschweig_1579/9>, abgerufen am 26.04.2024.