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[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

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Gottes Angesichte befohlen / vnd die Kirche wird an jhren Prediger geweiset / als durch welches Dienst Gott wölle mit den Leuten handeln / durchs Wort vnd Sacrament / vnnd dadurch in jhnen krefftig sein vnnd wircken. Fürnemlich aber wird das Handaufflegen bey der Ordination gebrauchet / vmb deß gemeynen gebets willen / dann auff das dasselbige mit grossem ernst / vnnd mehrer Andacht geschehen möge / so geschicht ein Erinnerung / wie schwer das ampt / vnd wie schwach die Person sey. 2. Cor. 3. Dieselbige Person aber wird durch aufflegung der Hende / dem HErrn der Erndten dargestellet / als der solch Ampt eingesetzt / vnd seinen Geyst / Gnade / Hülffe / Beystandt / Segen / Gedeyen / Krafft vnd Wirckung dabey zugesagt habe. Darauff wird als denn das gemeyne Gebet / dem beruffenen Prediger mitgetheylet / vnd das solch Gebet mit Aufflegung der Hende / nicht vergebens / sonder krefftig sey / bezeuget Paulus / 1. Timo. 4.2. Tim. 1. Vnd Moyses Deut. 34. Daß also die Ceremonia der Ordination / die gantze Lehr vom Beruff der Prediger / sein klärlich vnd offentlich für Augen stellet.

Wie aber? wenn man einen Prediger enturlauben / oder vom Ampt absetzen sol?

Gleich wie der Beruff vnnd Bestellung der Prediger / Gottes ist / wann er gleich durch Mittel geschicht / vnd derwegen nach seiner Instruction geschehen sol / Also hat auch Gott eygentlich macht / einen Prediger vom ampt zu entsetzen. 1. Regum 2. Osee 4. Vnnd weil solches geschicht durch Mittel / so muß es auch auß vnd nach Gottes Instruction geschehen. Derhalben so lange Gott seinen Diener / der mit trewen lehret / vnnd vnergerlich lebet / in dem ampt haben wil / vnnd dulden kan / so hat die Kirche nit macht / einen frembden / nemlich Gottesdiener / ohn sein Befehl / abzusetzen. Wann er aber entweder mit Lehre oder Leben / die Kirche nicht bawet / sondern ergert vnnd bricht / so setzet jhn Gott ab / 1. Reg. 2. Osee 4. Vnd als denn hat die Kirche nicht allein recht vnnd macht / sondern ist schuldig / einen solchen abzusetzen. Dann gleich wie Gott durch Mittel Prediger berufft / aber nach seiner gegebener Instruction / also geschichts auch durch ordentliche Mittel / wenn Gott Prediger absetzet / aber darinne muß die Kirche auch haben / vnsers HErrn Gottes Instruction / vnnd derselbigen auch folgen. Vnnd wie vom Beruff gesagt / also stehet auch das absetzen nicht bey einem Städe der Kirchen alleine / derhalben haben die alten Canones mit fleis gute Ordnung gegeben / wie mit dem handel solle vmbgangen werden / wenn ein Kirchendie-

Gottes Angesichte befohlen / vnd die Kirche wird an jhren Prediger geweiset / als durch welches Dienst Gott wölle mit den Leuten handeln / durchs Wort vnd Sacrament / vnnd dadurch in jhnen krefftig sein vnnd wircken. Fürnemlich aber wird das Handaufflegen bey der Ordination gebrauchet / vmb deß gemeynen gebets willen / dañ auff das dasselbige mit grossem ernst / vnnd mehrer Andacht geschehen möge / so geschicht ein Erinnerung / wie schwer das ampt / vnd wie schwach die Person sey. 2. Cor. 3. Dieselbige Person aber wird durch aufflegung der Hende / dem HErrn der Erndten dargestellet / als der solch Ampt eingesetzt / vnd seinen Geyst / Gnade / Hülffe / Beystandt / Segen / Gedeyen / Krafft vnd Wirckung dabey zugesagt habe. Darauff wird als deñ das gemeyne Gebet / dem beruffenen Prediger mitgetheylet / vnd das solch Gebet mit Aufflegung der Hende / nicht vergebens / sonder krefftig sey / bezeuget Paulus / 1. Timo. 4.2. Tim. 1. Vnd Moyses Deut. 34. Daß also die Ceremonia der Ordination / die gantze Lehr vom Beruff der Prediger / sein klärlich vnd offentlich für Augen stellet.

Wie aber? wenn man einen Prediger enturlauben / oder vom Ampt absetzen sol?

Gleich wie der Beruff vnnd Bestellung der Prediger / Gottes ist / wañ er gleich durch Mittel geschicht / vnd derwegen nach seiner Instruction geschehen sol / Also hat auch Gott eygentlich macht / einen Prediger vom ampt zu entsetzen. 1. Regum 2. Osee 4. Vnnd weil solches geschicht durch Mittel / so muß es auch auß vnd nach Gottes Instruction geschehen. Derhalben so lange Gott seinen Diener / der mit trewen lehret / vnnd vnergerlich lebet / in dem ampt haben wil / vnnd dulden kan / so hat die Kirche nit macht / einen frembden / nemlich Gottesdiener / ohn sein Befehl / abzusetzen. Wann er aber entweder mit Lehre oder Leben / die Kirche nicht bawet / sondern ergert vnnd bricht / so setzet jhn Gott ab / 1. Reg. 2. Osee 4. Vnd als denn hat die Kirche nicht allein recht vnnd macht / sondern ist schuldig / einen solchen abzusetzen. Dann gleich wie Gott durch Mittel Prediger berufft / aber nach seiner gegebener Instruction / also geschichts auch durch ordentliche Mittel / wenn Gott Prediger absetzet / aber darinne muß die Kirche auch haben / vnsers HErrn Gottes Instruction / vnnd derselbigen auch folgen. Vnnd wie vom Beruff gesagt / also stehet auch das absetzen nicht bey einem Städe der Kirchen alleine / derhalben haben die alten Canones mit fleis gute Ordnũg gegeben / wie mit dem handel solle vmbgangen werden / weñ ein Kirchendie-

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[69/0069] Gottes Angesichte befohlen / vnd die Kirche wird an jhren Prediger geweiset / als durch welches Dienst Gott wölle mit den Leuten handeln / durchs Wort vnd Sacrament / vnnd dadurch in jhnen krefftig sein vnnd wircken. Fürnemlich aber wird das Handaufflegen bey der Ordination gebrauchet / vmb deß gemeynen gebets willen / dañ auff das dasselbige mit grossem ernst / vnnd mehrer Andacht geschehen möge / so geschicht ein Erinnerung / wie schwer das ampt / vnd wie schwach die Person sey. 2. Cor. 3. Dieselbige Person aber wird durch aufflegung der Hende / dem HErrn der Erndten dargestellet / als der solch Ampt eingesetzt / vnd seinen Geyst / Gnade / Hülffe / Beystandt / Segen / Gedeyen / Krafft vnd Wirckung dabey zugesagt habe. Darauff wird als deñ das gemeyne Gebet / dem beruffenen Prediger mitgetheylet / vnd das solch Gebet mit Aufflegung der Hende / nicht vergebens / sonder krefftig sey / bezeuget Paulus / 1. Timo. 4.2. Tim. 1. Vnd Moyses Deut. 34. Daß also die Ceremonia der Ordination / die gantze Lehr vom Beruff der Prediger / sein klärlich vnd offentlich für Augen stellet. Wie aber? wenn man einen Prediger enturlauben / oder vom Ampt absetzen sol? Gleich wie der Beruff vnnd Bestellung der Prediger / Gottes ist / wañ er gleich durch Mittel geschicht / vnd derwegen nach seiner Instruction geschehen sol / Also hat auch Gott eygentlich macht / einen Prediger vom ampt zu entsetzen. 1. Regum 2. Osee 4. Vnnd weil solches geschicht durch Mittel / so muß es auch auß vnd nach Gottes Instruction geschehen. Derhalben so lange Gott seinen Diener / der mit trewen lehret / vnnd vnergerlich lebet / in dem ampt haben wil / vnnd dulden kan / so hat die Kirche nit macht / einen frembden / nemlich Gottesdiener / ohn sein Befehl / abzusetzen. Wann er aber entweder mit Lehre oder Leben / die Kirche nicht bawet / sondern ergert vnnd bricht / so setzet jhn Gott ab / 1. Reg. 2. Osee 4. Vnd als denn hat die Kirche nicht allein recht vnnd macht / sondern ist schuldig / einen solchen abzusetzen. Dann gleich wie Gott durch Mittel Prediger berufft / aber nach seiner gegebener Instruction / also geschichts auch durch ordentliche Mittel / wenn Gott Prediger absetzet / aber darinne muß die Kirche auch haben / vnsers HErrn Gottes Instruction / vnnd derselbigen auch folgen. Vnnd wie vom Beruff gesagt / also stehet auch das absetzen nicht bey einem Städe der Kirchen alleine / derhalben haben die alten Canones mit fleis gute Ordnũg gegeben / wie mit dem handel solle vmbgangen werden / weñ ein Kirchendie-

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/69>, abgerufen am 26.04.2024.