Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

[N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608.

Bild:
<< vorherige Seite

Die zu Constantinopel / wöllen mit dem Arsatio auch nicht reden / darumb daß er sich gebrauchen ließ an Johannis stadt / der mit gewalt entsetzet war. Theodor. im 5. buch am 34. Cap. Sozomenus im 8. buch am 23. Cap Vnd Innocentius der Bischoff zu Rom / hat alle Bischoffe in den Bann gethan / die mit Arsatio sein vmbgangen. Nicephorus im 13. buch am 39. Capitel.

Zu Rom ist kein Bürger in das Bethauß gangen / wann Felix der an deß Liberii stadt bestellet war / darinnen gewesen. Theodoretus im 2. buch am 17. Capitel.

Der Synodus Sardicensis hat Athanasium Marcellum Asclepam vnnd andere so mit jhm im Predigampte gewesen / vnschuldig vnnd rechtschaffen erkandt. Die andern aber / welche wie die Wölffe / in andere Kirchen gefallen sein / als den Gregorium zu Alexandria, Basilium zu Ancyra, Quintianum zu Gaza, hat der Synodus nicht für Bischoffe / ja auch für keine Christen gehalten / vnd beschlossen / daß jederman sich für jhnen hüten solte / keine Brieffe von jhnen annemen / auch nicht an sie schreiben. Theodoretus im 2. buch Cap. 8.

Cyprianus Epist. 4. ad Cornelium.

Darumb / in dem das Volck deß HErrn Geboten gehorsam ist / vnd Gott fürchtet / so sol es sich von einem sündhafftigen Vorsteher absondern / vnnd sich zu eines Kirchen Reuberischen Priesters Opffer nicht mengen. Dann sie (verstehe die Gemeyne) fürnemlich gewalt hat / Priester zuerwehlen / vnd die vntüchtigen zuverwerffen. Antiochus wil nicht nachgeben / daß jhm Jovianus / der sich eine zeitlang zu den Arianern gehalten hatte / die Hand sol auff legen. Theod. lib. 4. C. 15. Item Moses sagt zu Lucio. Absit ut tua me manus consecret. Theod. lib. 4. c. 23. Socrates lib. 4. cap. 36.

Lutherus Tom. 6. f. 342. b.

Köntjrs sonst (wo es zuthun sein wil) etwa holen / vnd wöllet wagen / weil ewer Gewissen das gerne haben wolt / vnd gewis ist / so möget jhrs thun im Namen Gottes.

Idem Tom. 6. f. 383. a.

Vnd wie eine hoffertige Lügen / ist das / so er das Wallfart heyst / wann jemand zu Leißnick das Sacrament empfehet oder Predigt höret / daß vns der Geyst mit newer Sprach muß deuten?

Tom. 6. fol. 111. a. b.

Wer seinen Seelsorger offentlich weyß / daß er Zwingelisch lehret /

Die zu Constantinopel / wöllen mit dem Arsatio auch nicht reden / darumb daß er sich gebrauchen ließ an Johannis stadt / der mit gewalt entsetzet war. Theodor. im 5. buch am 34. Cap. Sozomenus im 8. buch am 23. Cap Vnd Innocentius der Bischoff zu Rom / hat alle Bischoffe in den Bann gethan / die mit Arsatio sein vmbgangen. Nicephorus im 13. buch am 39. Capitel.

Zu Rom ist kein Bürger in das Bethauß gangen / wann Felix der an deß Liberii stadt bestellet war / darinnen gewesen. Theodoretus im 2. buch am 17. Capitel.

Der Synodus Sardicensis hat Athanasium Marcellum Asclepam vnnd andere so mit jhm im Predigampte gewesen / vnschuldig vnnd rechtschaffen erkandt. Die andern aber / welche wie die Wölffe / in andere Kirchen gefallen sein / als den Gregorium zu Alexandria, Basilium zu Ancyra, Quintianum zu Gaza, hat der Synodus nicht für Bischoffe / ja auch für keine Christen gehalten / vnd beschlossen / daß jederman sich für jhnen hüten solte / keine Brieffe von jhnen annemen / auch nicht an sie schreiben. Theodoretus im 2. buch Cap. 8.

Cyprianus Epist. 4. ad Cornelium.

Darumb / in dem das Volck deß HErrn Geboten gehorsam ist / vnd Gott fürchtet / so sol es sich von einem sündhafftigen Vorsteher absondern / vnnd sich zu eines Kirchen Reuberischen Priesters Opffer nicht mengen. Dañ sie (verstehe die Gemeyne) fürnemlich gewalt hat / Priester zuerwehlen / vnd die vntüchtigen zuverwerffen. Antiochus wil nicht nachgeben / daß jhm Jovianus / der sich eine zeitlang zu den Arianern gehalten hatte / die Hand sol auff legen. Theod. lib. 4. C. 15. Item Moses sagt zu Lucio. Absit ut tua me manus consecret. Theod. lib. 4. c. 23. Socrates lib. 4. cap. 36.

Lutherus Tom. 6. f. 342. b.

Köntjrs sonst (wo es zuthun sein wil) etwa holen / vnd wöllet wagen / weil ewer Gewissen das gerne haben wolt / vnd gewis ist / so möget jhrs thun im Namen Gottes.

Idem Tom. 6. f. 383. a.

Vnd wie eine hoffertige Lügen / ist das / so er das Wallfart heyst / wañ jemand zu Leißnick das Sacrament empfehet oder Predigt höret / daß vns der Geyst mit newer Sprach muß deuten?

Tom. 6. fol. 111. a. b.

Wer seinen Seelsorger offentlich weyß / daß er Zwingelisch lehret /

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0082" n="82"/>
        <p>Die zu Constantinopel / wöllen mit dem Arsatio auch nicht reden / darumb daß er                      sich gebrauchen ließ an Johannis stadt / der mit gewalt entsetzet war. Theodor.                      im 5. buch am 34. Cap. Sozomenus im 8. buch am 23. Cap Vnd Innocentius der                      Bischoff zu Rom / hat alle Bischoffe in den Bann gethan / die mit Arsatio sein                      vmbgangen. Nicephorus im 13. buch am 39. Capitel.</p>
        <p>Zu Rom ist kein Bürger in das Bethauß gangen / wann Felix der an deß Liberii                      stadt bestellet war / darinnen gewesen. Theodoretus im 2. buch am 17. Capitel.</p>
        <p>Der Synodus Sardicensis hat Athanasium Marcellum Asclepam vnnd andere so mit jhm                      im Predigampte gewesen / vnschuldig vnnd rechtschaffen erkandt. Die andern aber                      / welche wie die Wölffe / in andere Kirchen gefallen sein / als den Gregorium zu                      Alexandria, Basilium zu Ancyra, Quintianum zu Gaza, hat der Synodus nicht für                      Bischoffe / ja auch für keine Christen gehalten / vnd beschlossen / daß jederman                      sich für jhnen hüten solte / keine Brieffe von jhnen annemen / auch nicht an sie                      schreiben. Theodoretus im 2. buch Cap. 8.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Cyprianus Epist. 4. ad Cornelium.<lb/></head>
        <p>Darumb / in dem das Volck deß HErrn Geboten gehorsam ist / vnd Gott fürchtet / so                      sol es sich von einem sündhafftigen Vorsteher absondern / vnnd sich zu eines                      Kirchen Reuberischen Priesters Opffer nicht mengen. Dan&#x0303; sie                      (verstehe die Gemeyne) fürnemlich gewalt hat / Priester zuerwehlen / vnd die                      vntüchtigen zuverwerffen. Antiochus wil nicht nachgeben / daß jhm Jovianus / der                      sich eine zeitlang zu den Arianern gehalten hatte / die Hand sol auff legen.                      Theod. lib. 4. C. 15. Item Moses sagt zu Lucio. Absit ut tua me manus consecret.                      Theod. lib. 4. c. 23. Socrates lib. 4. cap. 36.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Lutherus Tom. 6. f. 342. b.<lb/></head>
        <p>Köntjrs sonst (wo es zuthun sein wil) etwa holen / vnd wöllet wagen / weil ewer                      Gewissen das gerne haben wolt / vnd gewis ist / so möget jhrs thun im Namen                      Gottes.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Idem Tom. 6. f. 383. a.<lb/></head>
        <p>Vnd wie eine hoffertige Lügen / ist das / so er das Wallfart heyst / wan&#x0303; jemand zu Leißnick das Sacrament empfehet oder Predigt höret /                      daß vns der Geyst mit newer Sprach muß deuten?</p>
      </div>
      <div>
        <head>Tom. 6. fol. 111. a. b.<lb/></head>
        <p>Wer seinen Seelsorger offentlich weyß / daß er Zwingelisch lehret /
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[82/0082] Die zu Constantinopel / wöllen mit dem Arsatio auch nicht reden / darumb daß er sich gebrauchen ließ an Johannis stadt / der mit gewalt entsetzet war. Theodor. im 5. buch am 34. Cap. Sozomenus im 8. buch am 23. Cap Vnd Innocentius der Bischoff zu Rom / hat alle Bischoffe in den Bann gethan / die mit Arsatio sein vmbgangen. Nicephorus im 13. buch am 39. Capitel. Zu Rom ist kein Bürger in das Bethauß gangen / wann Felix der an deß Liberii stadt bestellet war / darinnen gewesen. Theodoretus im 2. buch am 17. Capitel. Der Synodus Sardicensis hat Athanasium Marcellum Asclepam vnnd andere so mit jhm im Predigampte gewesen / vnschuldig vnnd rechtschaffen erkandt. Die andern aber / welche wie die Wölffe / in andere Kirchen gefallen sein / als den Gregorium zu Alexandria, Basilium zu Ancyra, Quintianum zu Gaza, hat der Synodus nicht für Bischoffe / ja auch für keine Christen gehalten / vnd beschlossen / daß jederman sich für jhnen hüten solte / keine Brieffe von jhnen annemen / auch nicht an sie schreiben. Theodoretus im 2. buch Cap. 8. Cyprianus Epist. 4. ad Cornelium. Darumb / in dem das Volck deß HErrn Geboten gehorsam ist / vnd Gott fürchtet / so sol es sich von einem sündhafftigen Vorsteher absondern / vnnd sich zu eines Kirchen Reuberischen Priesters Opffer nicht mengen. Dañ sie (verstehe die Gemeyne) fürnemlich gewalt hat / Priester zuerwehlen / vnd die vntüchtigen zuverwerffen. Antiochus wil nicht nachgeben / daß jhm Jovianus / der sich eine zeitlang zu den Arianern gehalten hatte / die Hand sol auff legen. Theod. lib. 4. C. 15. Item Moses sagt zu Lucio. Absit ut tua me manus consecret. Theod. lib. 4. c. 23. Socrates lib. 4. cap. 36. Lutherus Tom. 6. f. 342. b. Köntjrs sonst (wo es zuthun sein wil) etwa holen / vnd wöllet wagen / weil ewer Gewissen das gerne haben wolt / vnd gewis ist / so möget jhrs thun im Namen Gottes. Idem Tom. 6. f. 383. a. Vnd wie eine hoffertige Lügen / ist das / so er das Wallfart heyst / wañ jemand zu Leißnick das Sacrament empfehet oder Predigt höret / daß vns der Geyst mit newer Sprach muß deuten? Tom. 6. fol. 111. a. b. Wer seinen Seelsorger offentlich weyß / daß er Zwingelisch lehret /

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/82
Zitationshilfe: [N. N.]: Vom Beruff Und Enturlaubung der Prediger/ Christlicher Fürtrefflicher Lehrer Bedencken. Giessen, 1608, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_prediger_1608/82>, abgerufen am 26.04.2024.