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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Die weitgehende Raumausnützung in solchen Logierhäusern ist bei den gering bemessenen Benutzungsgebühren zur Sicherung der Rentabilität notwendig. Es sei erwähnt, daß in den Wiener Männerheimen der Kaiser-Franz-Josefs-Jubiläumsstiftung die Benützungsgebühren bei Anweisung der kleineren Schlafkabinen für eine Nacht 60 h, für zwei Nächte 1 K, für 7 Nächte (eine Woche) 2 K 80 h, für die größeren Kabinen 80 h, 1 K 40 h und 4 K 20 h betragen.

Bei Ledigenheimen für Eisenbahnbedienstete wird in der Regel eine höhere Benützungsgebühr, bzw. ein höherer durchschnittlicher Mietpreis eingehoben werden können. Es empfiehlt sich daher nicht, bei solchen Ledigenheimen die gemeinschaftlichen, in Kabinen unterteilten Schlafsäle beizubehalten, sondern die Schlafräume zwar ebenfalls beiderseits eines Mittelganges, jedoch als vollständig abgeschlossene Zellen auszubilden und deren Bodenfläche mit 8 m2 zu bemessen. Für die unmittelbare Belichtung und Lüftung jeder Zelle durch eine eigene Fensteröffnung ist Sorge zu tragen. Die Größe der Zelle von 8 m2 gestattet die Einrichtung mit einem vollständigen Bett, einem Schrank, einem Tisch, einem Stuhl, Spiegel und Kleiderrechen, außerdem mit einem Waschbecken mit Zuleitung. Werden die Zellen mit Rücksicht auf die höheren Installationskosten nicht mit einem Waschbecken ausgestattet, so ist in jedem Stockwerk ein besonderer gemeinsamer Waschraum vorzusehen. Solche Ledigenheime müssen ferner ausreichende, gut zu lüftende Aborträume und gemeinsame Räume für den Aufenthalt zur Tageszeit enthalten, ferner sollen Kochräume vorhanden sein, in denen sich die Inwohner selbst Speisen zu bereiten in der Lage sind, insofern nicht durch einen Küchenbetrieb für eine billige Verköstigung vorgesorgt wird. Zweckmäßig sind Trockenräume für nasse Kleider, an Badegelegenheiten mindestens Brause- und Fußbäder. In solchen Ledigenheimen ist ferner die Wohnung für einen Wärter oder Hausaufseher, eine Waschküche mit Plättzimmer notwendig. Wenn irgend angängig, sind größere derartige Gebäude mit Zentralheizung und elektrischer Beleuchtung auszustatten, wodurch die Reinhaltung und die Feuersicherheit erhöht und der Betrieb vereinfacht und in der Regel auch verbilligt wird.

Ist nur für die Unterbringung einer kleineren Anzahl alleinstehender Bediensteter Sorge zu tragen, so können die betreffenden Räume auch in Familienwohnhäuser einbezogen werden, wobei sie jedoch womöglich einen abgesonderten Zugang erhalten sollen. In solchen Fällen kann ein Schlafraum je nach dessen Größe auch für zwei und mehr Personen bestimmt werden. Das österreichische Arbeiterwohnungsgesetz setzt die Bodenfläche solcher Wohnräume zur Aufnahme einer Person mit mindestens 8 m2, für 2 Personen mit 12 m2., für drei Personen mit mindestens 20 m2 fest; mehr als drei Personen sollen in einem Wohnraum nicht untergebracht werden. Es empfiehlt sich ferner, auch bei solchen kleineren Unterkünften für alleinstehende Bedienstete einen gemeinsamen Waschraum und eine kleine gemeinschaftliche Küche vorzusehen.

In diese Gattung von Wohngelegenheiten gehören auch die bei den österreichischen Staatsbahnen mehrfach ausgeführten Kasernen für Oberbauarbeiter, die längs der freien Bahnstrecke in unwirtlichen Gegenden keine passenden Schlafstellen finden können. Für diese meist unentgeltlich oder gegen eine geringfügige Gebühr zur Verfügung gestellten Räume wird demgemäß auch eine einfache Anordnung gewählt. Je nach der Kopfzahl der Arbeiterpartien werden ein oder mehrere gemeinsame Schlafräume mit höchstens je 10 Betten und mit einer Bodenfläche von je 4 m2 für jedes eingestellte Bett vorgesehen, weiters ein gemeinsamer, in das Gebäude einbezogener Vorraum als Zugang zu den Schlafräumen, Aborte, ein Waschraum, ein Küchen- und ein Kleidertröcknungsraum.

Literatur: Arbeiterwohnungen. Schweiz. Bauztg. 1893. Bd. 2. - Meyer, Erbauung, Einrichtung und Kosten von Arbeiterwohnungen. Ztschr. f. Architektur und Ingenieurwesen. 1902. - Stübben, Ausgeführte Arbeiterwohnhäuser der Rheinprovinz. Festschr. d. Rhein. Ver. z. Förderung des Arbeiterwohnungswesens. Düsseldorf. 1902.

Nebesky.


Arbeiterzüge (workmen's trains; trains d'ouvriers; treni operai) gehören zu den Personenzügen (s. d.), wenn sie dem öffentlichen Verkehr dienen und in den Fahrplänen bekanntgemacht sind oder zu den Dienstzügen (s. d.); wenn sie ausschließlich für die Beförderung der Betriebs- oder Werkstättenarbeiter der Eisenbahnverwaltung bestimmt sind. Die A. verkehren werktäglich vor Beginn und nach Schluß der Arbeitszeit zwischen den Wohnorten der Arbeiter und den Arbeitsstätten. In besonderen Fällen werden A. auch an den Abenden vor Sonn- und Feiertagen und am Morgen des folgenden Werktages gefahren, um Arbeiter, die in der Woche am Arbeitsorte übernachten, nach dem Heimatsorte und von dort zurück zu befördern. In der Umgebung großer Städte hat die Beförderung der A. einen ganz erheblichen Umfang angenommen. Sie wird begünstigt durch die Ausgabe von Arbeiterfahrkarten (s. d.) zu ermäßigten Fahrpreisen

Die weitgehende Raumausnützung in solchen Logierhäusern ist bei den gering bemessenen Benutzungsgebühren zur Sicherung der Rentabilität notwendig. Es sei erwähnt, daß in den Wiener Männerheimen der Kaiser-Franz-Josefs-Jubiläumsstiftung die Benützungsgebühren bei Anweisung der kleineren Schlafkabinen für eine Nacht 60 h, für zwei Nächte 1 K, für 7 Nächte (eine Woche) 2 K 80 h, für die größeren Kabinen 80 h, 1 K 40 h und 4 K 20 h betragen.

Bei Ledigenheimen für Eisenbahnbedienstete wird in der Regel eine höhere Benützungsgebühr, bzw. ein höherer durchschnittlicher Mietpreis eingehoben werden können. Es empfiehlt sich daher nicht, bei solchen Ledigenheimen die gemeinschaftlichen, in Kabinen unterteilten Schlafsäle beizubehalten, sondern die Schlafräume zwar ebenfalls beiderseits eines Mittelganges, jedoch als vollständig abgeschlossene Zellen auszubilden und deren Bodenfläche mit 8 m2 zu bemessen. Für die unmittelbare Belichtung und Lüftung jeder Zelle durch eine eigene Fensteröffnung ist Sorge zu tragen. Die Größe der Zelle von 8 m2 gestattet die Einrichtung mit einem vollständigen Bett, einem Schrank, einem Tisch, einem Stuhl, Spiegel und Kleiderrechen, außerdem mit einem Waschbecken mit Zuleitung. Werden die Zellen mit Rücksicht auf die höheren Installationskosten nicht mit einem Waschbecken ausgestattet, so ist in jedem Stockwerk ein besonderer gemeinsamer Waschraum vorzusehen. Solche Ledigenheime müssen ferner ausreichende, gut zu lüftende Aborträume und gemeinsame Räume für den Aufenthalt zur Tageszeit enthalten, ferner sollen Kochräume vorhanden sein, in denen sich die Inwohner selbst Speisen zu bereiten in der Lage sind, insofern nicht durch einen Küchenbetrieb für eine billige Verköstigung vorgesorgt wird. Zweckmäßig sind Trockenräume für nasse Kleider, an Badegelegenheiten mindestens Brause- und Fußbäder. In solchen Ledigenheimen ist ferner die Wohnung für einen Wärter oder Hausaufseher, eine Waschküche mit Plättzimmer notwendig. Wenn irgend angängig, sind größere derartige Gebäude mit Zentralheizung und elektrischer Beleuchtung auszustatten, wodurch die Reinhaltung und die Feuersicherheit erhöht und der Betrieb vereinfacht und in der Regel auch verbilligt wird.

Ist nur für die Unterbringung einer kleineren Anzahl alleinstehender Bediensteter Sorge zu tragen, so können die betreffenden Räume auch in Familienwohnhäuser einbezogen werden, wobei sie jedoch womöglich einen abgesonderten Zugang erhalten sollen. In solchen Fällen kann ein Schlafraum je nach dessen Größe auch für zwei und mehr Personen bestimmt werden. Das österreichische Arbeiterwohnungsgesetz setzt die Bodenfläche solcher Wohnräume zur Aufnahme einer Person mit mindestens 8 m2, für 2 Personen mit 12 m2., für drei Personen mit mindestens 20 m2 fest; mehr als drei Personen sollen in einem Wohnraum nicht untergebracht werden. Es empfiehlt sich ferner, auch bei solchen kleineren Unterkünften für alleinstehende Bedienstete einen gemeinsamen Waschraum und eine kleine gemeinschaftliche Küche vorzusehen.

In diese Gattung von Wohngelegenheiten gehören auch die bei den österreichischen Staatsbahnen mehrfach ausgeführten Kasernen für Oberbauarbeiter, die längs der freien Bahnstrecke in unwirtlichen Gegenden keine passenden Schlafstellen finden können. Für diese meist unentgeltlich oder gegen eine geringfügige Gebühr zur Verfügung gestellten Räume wird demgemäß auch eine einfache Anordnung gewählt. Je nach der Kopfzahl der Arbeiterpartien werden ein oder mehrere gemeinsame Schlafräume mit höchstens je 10 Betten und mit einer Bodenfläche von je 4 m2 für jedes eingestellte Bett vorgesehen, weiters ein gemeinsamer, in das Gebäude einbezogener Vorraum als Zugang zu den Schlafräumen, Aborte, ein Waschraum, ein Küchen- und ein Kleidertröcknungsraum.

Literatur: Arbeiterwohnungen. Schweiz. Bauztg. 1893. Bd. 2. – Meyer, Erbauung, Einrichtung und Kosten von Arbeiterwohnungen. Ztschr. f. Architektur und Ingenieurwesen. 1902. – Stübben, Ausgeführte Arbeiterwohnhäuser der Rheinprovinz. Festschr. d. Rhein. Ver. z. Förderung des Arbeiterwohnungswesens. Düsseldorf. 1902.

Nebesky.


Arbeiterzüge (workmen's trains; trains d'ouvriers; treni operai) gehören zu den Personenzügen (s. d.), wenn sie dem öffentlichen Verkehr dienen und in den Fahrplänen bekanntgemacht sind oder zu den Dienstzügen (s. d.); wenn sie ausschließlich für die Beförderung der Betriebs- oder Werkstättenarbeiter der Eisenbahnverwaltung bestimmt sind. Die A. verkehren werktäglich vor Beginn und nach Schluß der Arbeitszeit zwischen den Wohnorten der Arbeiter und den Arbeitsstätten. In besonderen Fällen werden A. auch an den Abenden vor Sonn- und Feiertagen und am Morgen des folgenden Werktages gefahren, um Arbeiter, die in der Woche am Arbeitsorte übernachten, nach dem Heimatsorte und von dort zurück zu befördern. In der Umgebung großer Städte hat die Beförderung der A. einen ganz erheblichen Umfang angenommen. Sie wird begünstigt durch die Ausgabe von Arbeiterfahrkarten (s. d.) zu ermäßigten Fahrpreisen

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[233/0242] Die weitgehende Raumausnützung in solchen Logierhäusern ist bei den gering bemessenen Benutzungsgebühren zur Sicherung der Rentabilität notwendig. Es sei erwähnt, daß in den Wiener Männerheimen der Kaiser-Franz-Josefs-Jubiläumsstiftung die Benützungsgebühren bei Anweisung der kleineren Schlafkabinen für eine Nacht 60 h, für zwei Nächte 1 K, für 7 Nächte (eine Woche) 2 K 80 h, für die größeren Kabinen 80 h, 1 K 40 h und 4 K 20 h betragen. Bei Ledigenheimen für Eisenbahnbedienstete wird in der Regel eine höhere Benützungsgebühr, bzw. ein höherer durchschnittlicher Mietpreis eingehoben werden können. Es empfiehlt sich daher nicht, bei solchen Ledigenheimen die gemeinschaftlichen, in Kabinen unterteilten Schlafsäle beizubehalten, sondern die Schlafräume zwar ebenfalls beiderseits eines Mittelganges, jedoch als vollständig abgeschlossene Zellen auszubilden und deren Bodenfläche mit 8 m2 zu bemessen. Für die unmittelbare Belichtung und Lüftung jeder Zelle durch eine eigene Fensteröffnung ist Sorge zu tragen. Die Größe der Zelle von 8 m2 gestattet die Einrichtung mit einem vollständigen Bett, einem Schrank, einem Tisch, einem Stuhl, Spiegel und Kleiderrechen, außerdem mit einem Waschbecken mit Zuleitung. Werden die Zellen mit Rücksicht auf die höheren Installationskosten nicht mit einem Waschbecken ausgestattet, so ist in jedem Stockwerk ein besonderer gemeinsamer Waschraum vorzusehen. Solche Ledigenheime müssen ferner ausreichende, gut zu lüftende Aborträume und gemeinsame Räume für den Aufenthalt zur Tageszeit enthalten, ferner sollen Kochräume vorhanden sein, in denen sich die Inwohner selbst Speisen zu bereiten in der Lage sind, insofern nicht durch einen Küchenbetrieb für eine billige Verköstigung vorgesorgt wird. Zweckmäßig sind Trockenräume für nasse Kleider, an Badegelegenheiten mindestens Brause- und Fußbäder. In solchen Ledigenheimen ist ferner die Wohnung für einen Wärter oder Hausaufseher, eine Waschküche mit Plättzimmer notwendig. Wenn irgend angängig, sind größere derartige Gebäude mit Zentralheizung und elektrischer Beleuchtung auszustatten, wodurch die Reinhaltung und die Feuersicherheit erhöht und der Betrieb vereinfacht und in der Regel auch verbilligt wird. Ist nur für die Unterbringung einer kleineren Anzahl alleinstehender Bediensteter Sorge zu tragen, so können die betreffenden Räume auch in Familienwohnhäuser einbezogen werden, wobei sie jedoch womöglich einen abgesonderten Zugang erhalten sollen. In solchen Fällen kann ein Schlafraum je nach dessen Größe auch für zwei und mehr Personen bestimmt werden. Das österreichische Arbeiterwohnungsgesetz setzt die Bodenfläche solcher Wohnräume zur Aufnahme einer Person mit mindestens 8 m2, für 2 Personen mit 12 m2., für drei Personen mit mindestens 20 m2 fest; mehr als drei Personen sollen in einem Wohnraum nicht untergebracht werden. Es empfiehlt sich ferner, auch bei solchen kleineren Unterkünften für alleinstehende Bedienstete einen gemeinsamen Waschraum und eine kleine gemeinschaftliche Küche vorzusehen. In diese Gattung von Wohngelegenheiten gehören auch die bei den österreichischen Staatsbahnen mehrfach ausgeführten Kasernen für Oberbauarbeiter, die längs der freien Bahnstrecke in unwirtlichen Gegenden keine passenden Schlafstellen finden können. Für diese meist unentgeltlich oder gegen eine geringfügige Gebühr zur Verfügung gestellten Räume wird demgemäß auch eine einfache Anordnung gewählt. Je nach der Kopfzahl der Arbeiterpartien werden ein oder mehrere gemeinsame Schlafräume mit höchstens je 10 Betten und mit einer Bodenfläche von je 4 m2 für jedes eingestellte Bett vorgesehen, weiters ein gemeinsamer, in das Gebäude einbezogener Vorraum als Zugang zu den Schlafräumen, Aborte, ein Waschraum, ein Küchen- und ein Kleidertröcknungsraum. Literatur: Arbeiterwohnungen. Schweiz. Bauztg. 1893. Bd. 2. – Meyer, Erbauung, Einrichtung und Kosten von Arbeiterwohnungen. Ztschr. f. Architektur und Ingenieurwesen. 1902. – Stübben, Ausgeführte Arbeiterwohnhäuser der Rheinprovinz. Festschr. d. Rhein. Ver. z. Förderung des Arbeiterwohnungswesens. Düsseldorf. 1902. Nebesky. Arbeiterzüge (workmen's trains; trains d'ouvriers; treni operai) gehören zu den Personenzügen (s. d.), wenn sie dem öffentlichen Verkehr dienen und in den Fahrplänen bekanntgemacht sind oder zu den Dienstzügen (s. d.); wenn sie ausschließlich für die Beförderung der Betriebs- oder Werkstättenarbeiter der Eisenbahnverwaltung bestimmt sind. Die A. verkehren werktäglich vor Beginn und nach Schluß der Arbeitszeit zwischen den Wohnorten der Arbeiter und den Arbeitsstätten. In besonderen Fällen werden A. auch an den Abenden vor Sonn- und Feiertagen und am Morgen des folgenden Werktages gefahren, um Arbeiter, die in der Woche am Arbeitsorte übernachten, nach dem Heimatsorte und von dort zurück zu befördern. In der Umgebung großer Städte hat die Beförderung der A. einen ganz erheblichen Umfang angenommen. Sie wird begünstigt durch die Ausgabe von Arbeiterfahrkarten (s. d.) zu ermäßigten Fahrpreisen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/242>, abgerufen am 15.05.2024.