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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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der Bahnübersetzung, vermehrte Gleisregulierungsarbeit durch das Aufgraben und Entwässern der Übergänge, das Entstehen von Schlaglöchern, Frosthebungen, Vereisungen und Schneeverwehungen auf dem Übergange, das Erfordernis der Besprengung zur Fernhaltung von Staubbildung im Sommer, des Abeisens und Aufstreuens von Salz zur Erhaltung der Spurrinne im Winter u. s. w.

Es haben deshalb viele Verwaltungen seit 2 Jahrzehnten begonnen, systematisch mit der Beseitigung der Bahnübersetzungen, hauptsächlich mittels schienenfreier Über- oder Unterführung der Wege vorzugehen und haben hierzu Regelpläne für nachträgliche Bahnüberführungen auf den im Betrieb befindlichen zweigleisigen Bahnen aufgestellt. Diese Pläne umfassen Bauwerke mit Gewölbe aus Beton oder aus Mauerwerk von natürlichen Steinen, Backsteinen und sog. Schlackenziegeln oder aus Betoneisen (Melanbogen), ferner Bauwerke mit eisernem Überbau und Betoneisenüberbau auf gemauerten Widerlagern. Die bayerischen Staatseisenbahnen, die als erste mit der Beseitigung der Wegübergänge in Schienenhöhe vorgegangen sind, benutzen für die Ausführung gewölbter Bahnüberbrückungen über den im Betrieb befindlichen Bahnen mehrere Garnituren eiserner Lehrgerüste, die sich als sehr zweckmäßig erwiesen haben. Sie dienen auch zur Herstellung schiefer gewölbter Bahnüberbrückungen und können auch dort verwendet werden, wo neben dem Doppelgleis ein drittes Gleis läuft, sofern dieses für die Zeit der Bauausführung gesperrt werden kann. Auch für die Erstellung sog. Melanbogen über den im Betrieb stehenden Doppelgleisen bedienen sich die bayerischen Staatsbahnen eines eisernen Lehrgerüstes.

Literatur: Organ für Fortschritte des Eisenbahnwesens. Jahrgang 1903.

v. Weikard.


Bahnunterhaltung, Bahnerhaltung (rail-way maintenance; maintien de la voie; manutenzione della linea), der Inbegriff aller Arbeiten, die erforderlich sind, um die Bahn in betriebssicherem und gutem baulichen Zustand zu erhalten. Sie umfaßt somit die Erneuerung schadhafter Bauwerke und Bauteile sowie Herstellung von Verbesserungen, Verstärkungen, Ergänzungen und Erweiterungen geringeren Umfangs nach Maßgabe der gesteigerten Anforderungen und gewonnenen Erfahrungen.

Die B. wird durch technisch gebildete, höhere Beamte bewirkt, denen zur unmittelbaren Überwachung und Ausführung der Arbeiten in technischen Schulen und praktischer Tätigkeit vorgebildetes Personal zur Seite steht.

Aus allgemeinen Verwaltungs- und Betriebsrücksichten sind größere Bahnnetze in der Regel in mehrere Bezirke (Eisenbahn- oder Betriebsdirektionen, Inspektorate u. dgl.) eingeteilt. Diese werden vielfach zur Durchführung des Bahnunterhaltungsdienstes je nach ihrer Länge noch in Unterabteilungen zerlegt (Ingenieursektionen, Bahnerhaltungssektionen, Betriebsämter), die wieder in Bahnmeisterstrecken (Bahnmeistereien, Bahnmeister- oder Bahnunterhaltungdistrikte) zerfallen. Den Bahnmeistereien u. s. w. unterstehen die einzelnen Wärterstrecken und Arbeiterrotten. Bei anderen Bahnen fehlen solche Unterabteilungen der Mittelstellen.

Bei den preußischen Staatsbahnen besorgen den Bahnunterhaltungsdienst in Unterordnung unter die Eisenbahndirektionen (zugewiesene Linienlänge 583-2429 km) unmittelbar die Betriebsinspektionen, ebenso bei den bayerischen Staatsbahnen die Betriebs- und Bauinspektionen. In Unterordnung unter die Generaldirektion besorgen die B. bei den sächsischen Staatsbahnen die Bauämter; in Württemberg die Eisenbahnbauämter; in Baden die Bahnbauinspektionen.

Die Länge der Inspektionsbezirke der deutschen Bahnen wechselt zwischen 300 und 800 km. Für die Bemessung des Umfangs ist vor allem die Dichte des Verkehrs bestimmend. Für die Ausdehnung der Bauämter, Inspektionen u. s. w. ist im besonderen maßgebend, ob diesen auch die Überwachung des Betriebsdienstes obliegt, wie z. B. bei den sämtlichen Betriebsämtern der preußischen Staatsbahnen und bei 12 von 41 der bayerischen Inspektionen (Betriebs- und Bauinspektionen). Von letzteren haben die reinen Bauinspektionen eine durchschnittliche Länge von 185·5 km, die vereinigten Betriebs- und Bauinspektionen einen Umfang von etwa 119 km. Den badischen und bayerischen Bauinspektionen, den sächsischen Bauämtern und den württembergischen Eisenbahnbauämtern obliegt nicht die Leitung des Eisenbahnbetriebs.

Bei den österreichischen Staatsbahnen besorgen die B. in Unterordnung unter die Staatsbahndirektionen (390-1900 km) die Bahnerhaltungssektionen; bei einzelnen Staatsbahndirektionen (so z. B. bei der Nordbahndirektion) bestehen auch Inspektorate (Bahnabteilungen) als Zwischenstelle zwischen Direktionen und Sektionen. Bei der österreichischen Südbahn bestehen in Unterordnung unter die Generaldirektion 5 Betriebsinspektorate mit je einem Fachreferenten für Bau- und Bahnerhaltung. Jeder Inspektionsbezirk zerfällt in mehrere Bahnerhaltungssektionen. Bei den

der Bahnübersetzung, vermehrte Gleisregulierungsarbeit durch das Aufgraben und Entwässern der Übergänge, das Entstehen von Schlaglöchern, Frosthebungen, Vereisungen und Schneeverwehungen auf dem Übergange, das Erfordernis der Besprengung zur Fernhaltung von Staubbildung im Sommer, des Abeisens und Aufstreuens von Salz zur Erhaltung der Spurrinne im Winter u. s. w.

Es haben deshalb viele Verwaltungen seit 2 Jahrzehnten begonnen, systematisch mit der Beseitigung der Bahnübersetzungen, hauptsächlich mittels schienenfreier Über- oder Unterführung der Wege vorzugehen und haben hierzu Regelpläne für nachträgliche Bahnüberführungen auf den im Betrieb befindlichen zweigleisigen Bahnen aufgestellt. Diese Pläne umfassen Bauwerke mit Gewölbe aus Beton oder aus Mauerwerk von natürlichen Steinen, Backsteinen und sog. Schlackenziegeln oder aus Betoneisen (Melanbogen), ferner Bauwerke mit eisernem Überbau und Betoneisenüberbau auf gemauerten Widerlagern. Die bayerischen Staatseisenbahnen, die als erste mit der Beseitigung der Wegübergänge in Schienenhöhe vorgegangen sind, benutzen für die Ausführung gewölbter Bahnüberbrückungen über den im Betrieb befindlichen Bahnen mehrere Garnituren eiserner Lehrgerüste, die sich als sehr zweckmäßig erwiesen haben. Sie dienen auch zur Herstellung schiefer gewölbter Bahnüberbrückungen und können auch dort verwendet werden, wo neben dem Doppelgleis ein drittes Gleis läuft, sofern dieses für die Zeit der Bauausführung gesperrt werden kann. Auch für die Erstellung sog. Melanbogen über den im Betrieb stehenden Doppelgleisen bedienen sich die bayerischen Staatsbahnen eines eisernen Lehrgerüstes.

Literatur: Organ für Fortschritte des Eisenbahnwesens. Jahrgang 1903.

v. Weikard.


Bahnunterhaltung, Bahnerhaltung (rail-way maintenance; maintien de la voie; manutenzione della linea), der Inbegriff aller Arbeiten, die erforderlich sind, um die Bahn in betriebssicherem und gutem baulichen Zustand zu erhalten. Sie umfaßt somit die Erneuerung schadhafter Bauwerke und Bauteile sowie Herstellung von Verbesserungen, Verstärkungen, Ergänzungen und Erweiterungen geringeren Umfangs nach Maßgabe der gesteigerten Anforderungen und gewonnenen Erfahrungen.

Die B. wird durch technisch gebildete, höhere Beamte bewirkt, denen zur unmittelbaren Überwachung und Ausführung der Arbeiten in technischen Schulen und praktischer Tätigkeit vorgebildetes Personal zur Seite steht.

Aus allgemeinen Verwaltungs- und Betriebsrücksichten sind größere Bahnnetze in der Regel in mehrere Bezirke (Eisenbahn- oder Betriebsdirektionen, Inspektorate u. dgl.) eingeteilt. Diese werden vielfach zur Durchführung des Bahnunterhaltungsdienstes je nach ihrer Länge noch in Unterabteilungen zerlegt (Ingenieursektionen, Bahnerhaltungssektionen, Betriebsämter), die wieder in Bahnmeisterstrecken (Bahnmeistereien, Bahnmeister- oder Bahnunterhaltungdistrikte) zerfallen. Den Bahnmeistereien u. s. w. unterstehen die einzelnen Wärterstrecken und Arbeiterrotten. Bei anderen Bahnen fehlen solche Unterabteilungen der Mittelstellen.

Bei den preußischen Staatsbahnen besorgen den Bahnunterhaltungsdienst in Unterordnung unter die Eisenbahndirektionen (zugewiesene Linienlänge 583–2429 km) unmittelbar die Betriebsinspektionen, ebenso bei den bayerischen Staatsbahnen die Betriebs- und Bauinspektionen. In Unterordnung unter die Generaldirektion besorgen die B. bei den sächsischen Staatsbahnen die Bauämter; in Württemberg die Eisenbahnbauämter; in Baden die Bahnbauinspektionen.

Die Länge der Inspektionsbezirke der deutschen Bahnen wechselt zwischen 300 und 800 km. Für die Bemessung des Umfangs ist vor allem die Dichte des Verkehrs bestimmend. Für die Ausdehnung der Bauämter, Inspektionen u. s. w. ist im besonderen maßgebend, ob diesen auch die Überwachung des Betriebsdienstes obliegt, wie z. B. bei den sämtlichen Betriebsämtern der preußischen Staatsbahnen und bei 12 von 41 der bayerischen Inspektionen (Betriebs- und Bauinspektionen). Von letzteren haben die reinen Bauinspektionen eine durchschnittliche Länge von 185·5 km, die vereinigten Betriebs- und Bauinspektionen einen Umfang von etwa 119 km. Den badischen und bayerischen Bauinspektionen, den sächsischen Bauämtern und den württembergischen Eisenbahnbauämtern obliegt nicht die Leitung des Eisenbahnbetriebs.

Bei den österreichischen Staatsbahnen besorgen die B. in Unterordnung unter die Staatsbahndirektionen (390–1900 km) die Bahnerhaltungssektionen; bei einzelnen Staatsbahndirektionen (so z. B. bei der Nordbahndirektion) bestehen auch Inspektorate (Bahnabteilungen) als Zwischenstelle zwischen Direktionen und Sektionen. Bei der österreichischen Südbahn bestehen in Unterordnung unter die Generaldirektion 5 Betriebsinspektorate mit je einem Fachreferenten für Bau- und Bahnerhaltung. Jeder Inspektionsbezirk zerfällt in mehrere Bahnerhaltungssektionen. Bei den

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[435/0450] der Bahnübersetzung, vermehrte Gleisregulierungsarbeit durch das Aufgraben und Entwässern der Übergänge, das Entstehen von Schlaglöchern, Frosthebungen, Vereisungen und Schneeverwehungen auf dem Übergange, das Erfordernis der Besprengung zur Fernhaltung von Staubbildung im Sommer, des Abeisens und Aufstreuens von Salz zur Erhaltung der Spurrinne im Winter u. s. w. Es haben deshalb viele Verwaltungen seit 2 Jahrzehnten begonnen, systematisch mit der Beseitigung der Bahnübersetzungen, hauptsächlich mittels schienenfreier Über- oder Unterführung der Wege vorzugehen und haben hierzu Regelpläne für nachträgliche Bahnüberführungen auf den im Betrieb befindlichen zweigleisigen Bahnen aufgestellt. Diese Pläne umfassen Bauwerke mit Gewölbe aus Beton oder aus Mauerwerk von natürlichen Steinen, Backsteinen und sog. Schlackenziegeln oder aus Betoneisen (Melanbogen), ferner Bauwerke mit eisernem Überbau und Betoneisenüberbau auf gemauerten Widerlagern. Die bayerischen Staatseisenbahnen, die als erste mit der Beseitigung der Wegübergänge in Schienenhöhe vorgegangen sind, benutzen für die Ausführung gewölbter Bahnüberbrückungen über den im Betrieb befindlichen Bahnen mehrere Garnituren eiserner Lehrgerüste, die sich als sehr zweckmäßig erwiesen haben. Sie dienen auch zur Herstellung schiefer gewölbter Bahnüberbrückungen und können auch dort verwendet werden, wo neben dem Doppelgleis ein drittes Gleis läuft, sofern dieses für die Zeit der Bauausführung gesperrt werden kann. Auch für die Erstellung sog. Melanbogen über den im Betrieb stehenden Doppelgleisen bedienen sich die bayerischen Staatsbahnen eines eisernen Lehrgerüstes. Literatur: Organ für Fortschritte des Eisenbahnwesens. Jahrgang 1903. v. Weikard. Bahnunterhaltung, Bahnerhaltung (rail-way maintenance; maintien de la voie; manutenzione della linea), der Inbegriff aller Arbeiten, die erforderlich sind, um die Bahn in betriebssicherem und gutem baulichen Zustand zu erhalten. Sie umfaßt somit die Erneuerung schadhafter Bauwerke und Bauteile sowie Herstellung von Verbesserungen, Verstärkungen, Ergänzungen und Erweiterungen geringeren Umfangs nach Maßgabe der gesteigerten Anforderungen und gewonnenen Erfahrungen. Die B. wird durch technisch gebildete, höhere Beamte bewirkt, denen zur unmittelbaren Überwachung und Ausführung der Arbeiten in technischen Schulen und praktischer Tätigkeit vorgebildetes Personal zur Seite steht. Aus allgemeinen Verwaltungs- und Betriebsrücksichten sind größere Bahnnetze in der Regel in mehrere Bezirke (Eisenbahn- oder Betriebsdirektionen, Inspektorate u. dgl.) eingeteilt. Diese werden vielfach zur Durchführung des Bahnunterhaltungsdienstes je nach ihrer Länge noch in Unterabteilungen zerlegt (Ingenieursektionen, Bahnerhaltungssektionen, Betriebsämter), die wieder in Bahnmeisterstrecken (Bahnmeistereien, Bahnmeister- oder Bahnunterhaltungdistrikte) zerfallen. Den Bahnmeistereien u. s. w. unterstehen die einzelnen Wärterstrecken und Arbeiterrotten. Bei anderen Bahnen fehlen solche Unterabteilungen der Mittelstellen. Bei den preußischen Staatsbahnen besorgen den Bahnunterhaltungsdienst in Unterordnung unter die Eisenbahndirektionen (zugewiesene Linienlänge 583–2429 km) unmittelbar die Betriebsinspektionen, ebenso bei den bayerischen Staatsbahnen die Betriebs- und Bauinspektionen. In Unterordnung unter die Generaldirektion besorgen die B. bei den sächsischen Staatsbahnen die Bauämter; in Württemberg die Eisenbahnbauämter; in Baden die Bahnbauinspektionen. Die Länge der Inspektionsbezirke der deutschen Bahnen wechselt zwischen 300 und 800 km. Für die Bemessung des Umfangs ist vor allem die Dichte des Verkehrs bestimmend. Für die Ausdehnung der Bauämter, Inspektionen u. s. w. ist im besonderen maßgebend, ob diesen auch die Überwachung des Betriebsdienstes obliegt, wie z. B. bei den sämtlichen Betriebsämtern der preußischen Staatsbahnen und bei 12 von 41 der bayerischen Inspektionen (Betriebs- und Bauinspektionen). Von letzteren haben die reinen Bauinspektionen eine durchschnittliche Länge von 185·5 km, die vereinigten Betriebs- und Bauinspektionen einen Umfang von etwa 119 km. Den badischen und bayerischen Bauinspektionen, den sächsischen Bauämtern und den württembergischen Eisenbahnbauämtern obliegt nicht die Leitung des Eisenbahnbetriebs. Bei den österreichischen Staatsbahnen besorgen die B. in Unterordnung unter die Staatsbahndirektionen (390–1900 km) die Bahnerhaltungssektionen; bei einzelnen Staatsbahndirektionen (so z. B. bei der Nordbahndirektion) bestehen auch Inspektorate (Bahnabteilungen) als Zwischenstelle zwischen Direktionen und Sektionen. Bei der österreichischen Südbahn bestehen in Unterordnung unter die Generaldirektion 5 Betriebsinspektorate mit je einem Fachreferenten für Bau- und Bahnerhaltung. Jeder Inspektionsbezirk zerfällt in mehrere Bahnerhaltungssektionen. Bei den

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 435. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/450>, abgerufen am 15.05.2024.