Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.diese Meynung hätte. Damit sie aber bey Jhrer Mayest. nicht in dem Verdacht gelassen würden / als wann sie deß Kriegs begierig / vnd gleichsamb mit fleiß gemelte Interposition verhindern wolten: So theten Jhrer Kays. May. Sie von Beschaffenheit der Sachen diesen warhafften Bericht / daß sie bald von Anfang dieses Wesens obgemelte Pilßner zum Frieden ermahnet / vnd an sie begert / nichts feindtliches vorzunchmen / dessen selbige dann auch durch Schreiben / demselben nachzukommen / vnd sich friedlich zuhalten anerbotten: Aber bald jhre Zusag gebrochen / vnnd ohne alle gegebene Vrsach wider die Stände sich feindtlich gesetzet / Volck geworben / vnnd dann benebens auch etlicher auß den Ständen eygene Vnderthanen zu jhnen in die Statt einzugehen gezwungen: mit welchem Volck sie alßdann auß der Statt Außfäll gethan / viel Viehes eingetrieben / vnnd den vmbligenden Benachbarten mit Plünderung ihrer Güter grossen Schaden zugefügt / etlicher frembder Herren vnnd Obrigkeiten Vuderthanen / daß sie jhnen die Vnderthänigkeit schweren müssen / darzu genöthiget / vnd letzlich sich auch diß vnderfangen / daß sie ansehenliche Rittermässige Personen auß den Ständen / im Außfallen gefänglich eingezogen vnd in die Statt geführet / von jhren Brieffen die Sigel abgerissen / zu erdichten Patenten auffgetruckt / darauff in jhrem der Stände Nahmen Volck werben lassen / vnd sich mit solchem also gestärckt / daß auch letztlich das Land-Volck / so im selben vnnd andern Craysen auffgemahnet worden / jhnen vnd jhren Außfällen vnd Plünderungen nit wehren können / vnnd ob wol die Stände sie nit einmal erinnert / daß sie das Land nicht verwüsten vnnd Plündern solten / hetten sie sich doch je länger je feindseliger erzeigt / vnd den Innwohnern desselben Crayses allerley Bedrohungen gethan. Von dessentwegen dann nothtringlich / zuvorauß aber zu Verwahrung deß gantzen Landes / auch auff embsiges bitten und anhalten der Innwohner desselben Crayfes / denen grosser Schad von ihnen Pilßnern zugefügt worden / hette die Sach etwas ernstlicher gegen jhnen vorgenommen werden müssen / der Hoffnung / sie sich hierauff etwas bedencken / vnnd von jhrem bösen Vornehmen abstehen würden / damit es letztlich nicht dar zu kommen dörffte / die Statt mit Gewalt zu ängstigen / sondern daß sie jhrer künfftigen Gefahr viel lieber entlediget werden möchten. Es hätte aber dieses alles bey jhnen nichts verfangen wollen / sondern sie hetten sich selber muthwillig zur Belägerung geschickt / die Vorstatt angezündet vnd sich auff jhre Macht verlassen / nach Erfahrung dessen / ob sie wol den Ständen mit Worten vnnd Wercken mehr als zuviel Vrsach gegeben / so hetten sie doch nichts desto weniger auß Mittleyden nicht vnderlassen / Graff Ernsten von Manßfeld drey vnter schiedliche Ordinantzen zuertheylen / daß er auß vielen Vrsachen von der Belägerung ablassen / vnnd jhnen Pilßnern keinen Schaden zufügen wolte: deme gemelter Graff nachkommen / von der Statt gantz abgezogen / vnd das Geschütz drey / dz Volck aber zwo Meil Wegs von der Statt zurück geführet / der Hoffnung die Pilßner sich friedlich verhalten / vnd kein weitere Vrsach zum Vnfrieden vnd vnvernehmen geben würden. Darauff sie aber widerumb Träwwort außgesprengt / mit Vorgeben sie dem von Manßfeld bald auch das Crayß-Volck nachschicken wolten / mit welchen Drohworten sie dann die Innwohner desselben Crayses bewegt / daß sie selber dem Graffen von Manßfeld hinwiderumb nachgeschickt / vnnd jhn gebetten / er wolle zu Beschützung ihrer vnd anderer / jhnen zu nechst angelegenen Crayß / damit sie nicht etwa mehrern Schaden vnd Gefahr außstehen dörfften / mit seinem Volck zurück kehren / vnd verhülfflich seyn / die Statt Pilsen zum Frieden zubringen: so der Graff gethan / vnd alsdann die Statt auffs new belägert / entzwischen aber hetten sie der Statt vnderschiedliche Mittel zum Accord vorgeschlagen / damit dieselbe nicht etwan zum gäntzlichen Verderb gerathen / vnd es dann auch zu weiterm Blutvergiessen kommen möchte: Sie aber weren in jhrem vornehmen fortgefahren / biß es darzu kommen / sintemahl sie wider alle der Ständ Zuversicht / bey jhrer Halßstarrigkeit verblieben / vnd kein billiche Mittel zu hindanlegung dieser Sachen / nicht eingehen wollen / daß der Graff von Manßfeld solche Statt einnehmen müssen / damit hierdurch den Schaden / welcher durch jhre Verwüstung demselben Crayß zugefüget worden / nicht weniger auch weiterer Gefahr / deren man sich vor jhnen beförchtet / zeitlich hette vorkommen werden mögen / jedoch aber hette der Graff jhrer Vermahnung nach sich also verhalten / daß auß der Bürgerschafft vnd andern der Statt / weder Geistlich noch Weltlich / so viel es jmmer müglich seyn können / niemanden an Leib vnd Gütern einiger Schaden widerfahren were / wie dann auff dato vnbewust / daß jemand nach Einnehmung der Statt geblieben seyn solte. Darauß dann Jh. Kay. May. nach Längs zuvernehmen hette / daß die Belägerung dieser Statt nicht vorsetzlicher Weiß oder ohne Vrsach / viel weniger zu dem Endt geschehen / daß hierdurch die Interposition gleichsamb gefallen vnd auffgehaben seyn solte / oder daß J. Kay. Mayest. die Stände im wenigsten etwas widerwertiges zufügen / vnnd Jhre May. etwan offendiren solten / sondern was hierinn vorgelauffen / solches vnvmbgänglich zu Vorkommung vieles Vbels / so Jhrer May. vnd dem gantzen Königreich hierauß hette erwachsen mögen / geschehen müssen. Dahero wolten Jhre May. sie in diesen Sachen gnädigst für entschuldigt halten / auch Jhro dieses nit verhinderlich seyn lassen / sondern die vielfältige grosse Bedrangnussen dero getrewen Vnverthanen / welche sie von J. May. Kriegs-Volck nun von langer Zeit hero erlitten / mit dero Gnaden-Augen anschawen / auch diß darbey behertzigen / was Christlichen Bluts die Zeithero / so den Allerhöchsten vmb Raach anruffen thete / were vergossen worden / benebens sich zu jhrer begehrten diese Meynung hätte. Damit sie aber bey Jhrer Mayest. nicht in dem Verdacht gelassen würden / als wann sie deß Kriegs begierig / vnd gleichsamb mit fleiß gemelte Interposition verhindern wolten: So theten Jhrer Kays. May. Sie von Beschaffenheit der Sachen diesen warhafften Bericht / daß sie bald von Anfang dieses Wesens obgemelte Pilßner zum Frieden ermahnet / vnd an sie begert / nichts feindtliches vorzunchmen / dessen selbige dann auch durch Schreiben / demselben nachzukommen / vnd sich friedlich zuhalten anerbotten: Aber bald jhre Zusag gebrochen / vnnd ohne alle gegebene Vrsach wider die Stände sich feindtlich gesetzet / Volck geworben / vnnd dann benebens auch etlicher auß den Ständen eygene Vnderthanen zu jhnen in die Statt einzugehen gezwungen: mit welchem Volck sie alßdann auß der Statt Außfäll gethan / viel Viehes eingetrieben / vnnd den vmbligenden Benachbarten mit Plünderung ihrer Güter grossen Schaden zugefügt / etlicher frembder Herren vnnd Obrigkeiten Vuderthanen / daß sie jhnen die Vnderthänigkeit schweren müssen / darzu genöthiget / vnd letzlich sich auch diß vnderfangen / daß sie ansehenliche Rittermässige Personen auß den Ständen / im Außfallen gefänglich eingezogen vnd in die Statt geführet / von jhren Brieffen die Sigel abgerissen / zu erdichten Patenten auffgetruckt / darauff in jhrem der Stände Nahmen Volck werben lassen / vnd sich mit solchem also gestärckt / daß auch letztlich das Land-Volck / so im selben vnnd andern Craysen auffgemahnet worden / jhnen vnd jhren Außfällen vnd Plünderungen nit wehren können / vnnd ob wol die Stände sie nit einmal erinnert / daß sie das Land nicht verwüsten vnnd Plündern solten / hetten sie sich doch je länger je feindseliger erzeigt / vnd den Innwohnern desselben Crayses allerley Bedrohungen gethan. Von dessentwegen dann nothtringlich / zuvorauß aber zu Verwahrung deß gantzen Landes / auch auff embsiges bitten und anhalten der Innwohner desselben Crayfes / denen grosser Schad von ihnen Pilßnern zugefügt worden / hette die Sach etwas ernstlicher gegen jhnen vorgenommen werden müssen / der Hoffnung / sie sich hierauff etwas bedencken / vnnd von jhrem bösen Vornehmen abstehen würden / damit es letztlich nicht dar zu kommen dörffte / die Statt mit Gewalt zu ängstigen / sondern daß sie jhrer künfftigen Gefahr viel lieber entlediget werden möchten. Es hätte aber dieses alles bey jhnen nichts verfangen wollen / sondern sie hetten sich selber muthwillig zur Belägerung geschickt / die Vorstatt angezündet vnd sich auff jhre Macht verlassen / nach Erfahrung dessen / ob sie wol den Ständen mit Worten vnnd Wercken mehr als zuviel Vrsach gegeben / so hetten sie doch nichts desto weniger auß Mittleyden nicht vnderlassen / Graff Ernsten von Manßfeld drey vnter schiedliche Ordinantzen zuertheylen / daß er auß vielen Vrsachen von der Belägerung ablassen / vnnd jhnen Pilßnern keinen Schaden zufügen wolte: deme gemelter Graff nachkommen / von der Statt gantz abgezogen / vnd das Geschütz drey / dz Volck aber zwo Meil Wegs von der Statt zurück geführet / der Hoffnung die Pilßner sich friedlich verhalten / vnd kein weitere Vrsach zum Vnfrieden vnd vnvernehmen geben würden. Darauff sie aber widerumb Träwwort außgesprengt / mit Vorgeben sie dem von Manßfeld bald auch das Crayß-Volck nachschicken wolten / mit welchen Drohworten sie dann die Innwohner desselben Crayses bewegt / daß sie selber dem Graffen von Manßfeld hinwiderumb nachgeschickt / vnnd jhn gebetten / er wolle zu Beschützung ihrer vnd anderer / jhnen zu nechst angelegenen Crayß / damit sie nicht etwa mehrern Schaden vñ Gefahr außstehen dörfften / mit seinem Volck zurück kehren / vnd verhülfflich seyn / die Statt Pilsen zum Frieden zubringen: so der Graff gethan / vnd alsdann die Statt auffs new belägert / entzwischen aber hetten sie der Statt vnderschiedliche Mittel zum Accord vorgeschlagen / damit dieselbe nicht etwan zum gäntzlichen Verderb gerathen / vnd es dann auch zu weiterm Blutvergiessen kommen möchte: Sie aber weren in jhrem vornehmen fortgefahren / biß es darzu kommen / sintemahl sie wider alle der Ständ Zuversicht / bey jhrer Halßstarrigkeit verblieben / vnd kein billiche Mittel zu hindanlegung dieser Sachen / nicht eingehen wollen / daß der Graff von Manßfeld solche Statt einnehmen müssen / damit hierdurch den Schaden / welcher durch jhre Verwüstung demselben Crayß zugefüget worden / nicht weniger auch weiterer Gefahr / deren man sich vor jhnen beförchtet / zeitlich hette vorkommen werden mögen / jedoch aber hette der Graff jhrer Vermahnung nach sich also verhalten / daß auß der Bürgerschafft vnd andern der Statt / weder Geistlich noch Weltlich / so viel es jmmer müglich seyn können / niemanden an Leib vnd Gütern einiger Schaden widerfahren were / wie dann auff dato vnbewust / daß jemand nach Einnehmung der Statt geblieben seyn solte. Darauß dann Jh. Kay. May. nach Längs zuvernehmen hette / daß die Belägerung dieser Statt nicht vorsetzlicher Weiß oder ohne Vrsach / viel weniger zu dem Endt geschehen / daß hierdurch die Interposition gleichsamb gefallen vnd auffgehaben seyn solte / oder daß J. Kay. Mayest. die Stände im wenigsten etwas widerwertiges zufügen / vnnd Jhre May. etwan offendiren solten / sondern was hierinn vorgelauffen / solches vnvmbgänglich zu Vorkommung vieles Vbels / so Jhrer May. vnd dem gantzen Königreich hierauß hette erwachsen mögen / geschehen müssen. Dahero wolten Jhre May. sie in diesen Sachen gnädigst für entschuldigt halten / auch Jhro dieses nit verhinderlich seyn lassen / sondern die vielfältige grosse Bedrangnussen dero getrewẽ Vnverthanen / welche sie von J. May. Kriegs-Volck nun von langer Zeit hero erlitten / mit dero Gnaden-Augen anschawen / auch diß darbey behertzigen / was Christlichen Bluts die Zeithero / so den Allerhöchsten vmb Raach anruffen thete / were vergossen worden / benebens sich zu jhrer begehrtẽ <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0136" n="95"/> diese Meynung hätte. Damit sie aber bey Jhrer Mayest. nicht in dem Verdacht gelassen würden / als wann sie deß Kriegs begierig / vnd gleichsamb mit fleiß gemelte Interposition verhindern wolten: So theten Jhrer Kays. May. Sie von Beschaffenheit der Sachen diesen warhafften Bericht / daß sie bald von Anfang dieses Wesens obgemelte Pilßner zum Frieden ermahnet / vnd an sie begert / nichts feindtliches vorzunchmen / dessen selbige dann auch durch Schreiben / demselben nachzukommen / vnd sich friedlich zuhalten anerbotten: Aber bald jhre Zusag gebrochen / vnnd ohne alle gegebene Vrsach wider die Stände sich feindtlich gesetzet / Volck geworben / vnnd dann benebens auch etlicher auß den Ständen eygene Vnderthanen zu jhnen in die Statt einzugehen gezwungen: mit welchem Volck sie alßdann auß der Statt Außfäll gethan / viel Viehes eingetrieben / vnnd den vmbligenden Benachbarten mit Plünderung ihrer Güter grossen Schaden zugefügt / etlicher frembder Herren vnnd Obrigkeiten Vuderthanen / daß sie jhnen die Vnderthänigkeit schweren müssen / darzu genöthiget / vnd letzlich sich auch diß vnderfangen / daß sie ansehenliche Rittermässige Personen auß den Ständen / im Außfallen gefänglich eingezogen vnd in die Statt geführet / von jhren Brieffen die Sigel abgerissen / zu erdichten Patenten auffgetruckt / darauff in jhrem der Stände Nahmen Volck werben lassen / vnd sich mit solchem also gestärckt / daß auch letztlich das Land-Volck / so im selben vnnd andern Craysen auffgemahnet worden / jhnen vnd jhren Außfällen vnd Plünderungen nit wehren können / vnnd ob wol die Stände sie nit einmal erinnert / daß sie das Land nicht verwüsten vnnd Plündern solten / hetten sie sich doch je länger je feindseliger erzeigt / vnd den Innwohnern desselben Crayses allerley Bedrohungen gethan. Von dessentwegen dann nothtringlich / zuvorauß aber zu Verwahrung deß gantzen Landes / auch auff embsiges bitten und anhalten der Innwohner desselben Crayfes / denen grosser Schad von ihnen Pilßnern zugefügt worden / hette die Sach etwas ernstlicher gegen jhnen vorgenommen werden müssen / der Hoffnung / sie sich hierauff etwas bedencken / vnnd von jhrem bösen Vornehmen abstehen würden / damit es letztlich nicht dar zu kommen dörffte / die Statt mit Gewalt zu ängstigen / sondern daß sie jhrer künfftigen Gefahr viel lieber entlediget werden möchten. Es hätte aber dieses alles bey jhnen nichts verfangen wollen / sondern sie hetten sich selber muthwillig zur Belägerung geschickt / die Vorstatt angezündet vnd sich auff jhre Macht verlassen / nach Erfahrung dessen / ob sie wol den Ständen mit Worten vnnd Wercken mehr als zuviel Vrsach gegeben / so hetten sie doch nichts desto weniger auß Mittleyden nicht vnderlassen / Graff Ernsten von Manßfeld drey vnter schiedliche Ordinantzen zuertheylen / daß er auß vielen Vrsachen von der Belägerung ablassen / vnnd jhnen Pilßnern keinen Schaden zufügen wolte: deme gemelter Graff nachkommen / von der Statt gantz abgezogen / vnd das Geschütz drey / dz Volck aber zwo Meil Wegs von der Statt zurück geführet / der Hoffnung die Pilßner sich friedlich verhalten / vnd kein weitere Vrsach zum Vnfrieden vnd vnvernehmen geben würden. Darauff sie aber widerumb Träwwort außgesprengt / mit Vorgeben sie dem von Manßfeld bald auch das Crayß-Volck nachschicken wolten / mit welchen Drohworten sie dann die Innwohner desselben Crayses bewegt / daß sie selber dem Graffen von Manßfeld hinwiderumb nachgeschickt / vnnd jhn gebetten / er wolle zu Beschützung ihrer vnd anderer / jhnen zu nechst angelegenen Crayß / damit sie nicht etwa mehrern Schaden vñ Gefahr außstehen dörfften / mit seinem Volck zurück kehren / vnd verhülfflich seyn / die Statt Pilsen zum Frieden zubringen: so der Graff gethan / vnd alsdann die Statt auffs new belägert / entzwischen aber hetten sie der Statt vnderschiedliche Mittel zum Accord vorgeschlagen / damit dieselbe nicht etwan zum gäntzlichen Verderb gerathen / vnd es dann auch zu weiterm Blutvergiessen kommen möchte: Sie aber weren in jhrem vornehmen fortgefahren / biß es darzu kommen / sintemahl sie wider alle der Ständ Zuversicht / bey jhrer Halßstarrigkeit verblieben / vnd kein billiche Mittel zu hindanlegung dieser Sachen / nicht eingehen wollen / daß der Graff von Manßfeld solche Statt einnehmen müssen / damit hierdurch den Schaden / welcher durch jhre Verwüstung demselben Crayß zugefüget worden / nicht weniger auch weiterer Gefahr / deren man sich vor jhnen beförchtet / zeitlich hette vorkommen werden mögen / jedoch aber hette der Graff jhrer Vermahnung nach sich also verhalten / daß auß der Bürgerschafft vnd andern der Statt / weder Geistlich noch Weltlich / so viel es jmmer müglich seyn können / niemanden an Leib vnd Gütern einiger Schaden widerfahren were / wie dann auff dato vnbewust / daß jemand nach Einnehmung der Statt geblieben seyn solte.</p> <p>Darauß dann Jh. Kay. May. nach Längs zuvernehmen hette / daß die Belägerung dieser Statt nicht vorsetzlicher Weiß oder ohne Vrsach / viel weniger zu dem Endt geschehen / daß hierdurch die Interposition gleichsamb gefallen vnd auffgehaben seyn solte / oder daß J. Kay. Mayest. die Stände im wenigsten etwas widerwertiges zufügen / vnnd Jhre May. etwan offendiren solten / sondern was hierinn vorgelauffen / solches vnvmbgänglich zu Vorkommung vieles Vbels / so Jhrer May. vnd dem gantzen Königreich hierauß hette erwachsen mögen / geschehen müssen. Dahero wolten Jhre May. sie in diesen Sachen gnädigst für entschuldigt halten / auch Jhro dieses nit verhinderlich seyn lassen / sondern die vielfältige grosse Bedrangnussen dero getrewẽ Vnverthanen / welche sie von J. May. Kriegs-Volck nun von langer Zeit hero erlitten / mit dero Gnaden-Augen anschawen / auch diß darbey behertzigen / was Christlichen Bluts die Zeithero / so den Allerhöchsten vmb Raach anruffen thete / were vergossen worden / benebens sich zu jhrer begehrtẽ </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [95/0136]
diese Meynung hätte. Damit sie aber bey Jhrer Mayest. nicht in dem Verdacht gelassen würden / als wann sie deß Kriegs begierig / vnd gleichsamb mit fleiß gemelte Interposition verhindern wolten: So theten Jhrer Kays. May. Sie von Beschaffenheit der Sachen diesen warhafften Bericht / daß sie bald von Anfang dieses Wesens obgemelte Pilßner zum Frieden ermahnet / vnd an sie begert / nichts feindtliches vorzunchmen / dessen selbige dann auch durch Schreiben / demselben nachzukommen / vnd sich friedlich zuhalten anerbotten: Aber bald jhre Zusag gebrochen / vnnd ohne alle gegebene Vrsach wider die Stände sich feindtlich gesetzet / Volck geworben / vnnd dann benebens auch etlicher auß den Ständen eygene Vnderthanen zu jhnen in die Statt einzugehen gezwungen: mit welchem Volck sie alßdann auß der Statt Außfäll gethan / viel Viehes eingetrieben / vnnd den vmbligenden Benachbarten mit Plünderung ihrer Güter grossen Schaden zugefügt / etlicher frembder Herren vnnd Obrigkeiten Vuderthanen / daß sie jhnen die Vnderthänigkeit schweren müssen / darzu genöthiget / vnd letzlich sich auch diß vnderfangen / daß sie ansehenliche Rittermässige Personen auß den Ständen / im Außfallen gefänglich eingezogen vnd in die Statt geführet / von jhren Brieffen die Sigel abgerissen / zu erdichten Patenten auffgetruckt / darauff in jhrem der Stände Nahmen Volck werben lassen / vnd sich mit solchem also gestärckt / daß auch letztlich das Land-Volck / so im selben vnnd andern Craysen auffgemahnet worden / jhnen vnd jhren Außfällen vnd Plünderungen nit wehren können / vnnd ob wol die Stände sie nit einmal erinnert / daß sie das Land nicht verwüsten vnnd Plündern solten / hetten sie sich doch je länger je feindseliger erzeigt / vnd den Innwohnern desselben Crayses allerley Bedrohungen gethan. Von dessentwegen dann nothtringlich / zuvorauß aber zu Verwahrung deß gantzen Landes / auch auff embsiges bitten und anhalten der Innwohner desselben Crayfes / denen grosser Schad von ihnen Pilßnern zugefügt worden / hette die Sach etwas ernstlicher gegen jhnen vorgenommen werden müssen / der Hoffnung / sie sich hierauff etwas bedencken / vnnd von jhrem bösen Vornehmen abstehen würden / damit es letztlich nicht dar zu kommen dörffte / die Statt mit Gewalt zu ängstigen / sondern daß sie jhrer künfftigen Gefahr viel lieber entlediget werden möchten. Es hätte aber dieses alles bey jhnen nichts verfangen wollen / sondern sie hetten sich selber muthwillig zur Belägerung geschickt / die Vorstatt angezündet vnd sich auff jhre Macht verlassen / nach Erfahrung dessen / ob sie wol den Ständen mit Worten vnnd Wercken mehr als zuviel Vrsach gegeben / so hetten sie doch nichts desto weniger auß Mittleyden nicht vnderlassen / Graff Ernsten von Manßfeld drey vnter schiedliche Ordinantzen zuertheylen / daß er auß vielen Vrsachen von der Belägerung ablassen / vnnd jhnen Pilßnern keinen Schaden zufügen wolte: deme gemelter Graff nachkommen / von der Statt gantz abgezogen / vnd das Geschütz drey / dz Volck aber zwo Meil Wegs von der Statt zurück geführet / der Hoffnung die Pilßner sich friedlich verhalten / vnd kein weitere Vrsach zum Vnfrieden vnd vnvernehmen geben würden. Darauff sie aber widerumb Träwwort außgesprengt / mit Vorgeben sie dem von Manßfeld bald auch das Crayß-Volck nachschicken wolten / mit welchen Drohworten sie dann die Innwohner desselben Crayses bewegt / daß sie selber dem Graffen von Manßfeld hinwiderumb nachgeschickt / vnnd jhn gebetten / er wolle zu Beschützung ihrer vnd anderer / jhnen zu nechst angelegenen Crayß / damit sie nicht etwa mehrern Schaden vñ Gefahr außstehen dörfften / mit seinem Volck zurück kehren / vnd verhülfflich seyn / die Statt Pilsen zum Frieden zubringen: so der Graff gethan / vnd alsdann die Statt auffs new belägert / entzwischen aber hetten sie der Statt vnderschiedliche Mittel zum Accord vorgeschlagen / damit dieselbe nicht etwan zum gäntzlichen Verderb gerathen / vnd es dann auch zu weiterm Blutvergiessen kommen möchte: Sie aber weren in jhrem vornehmen fortgefahren / biß es darzu kommen / sintemahl sie wider alle der Ständ Zuversicht / bey jhrer Halßstarrigkeit verblieben / vnd kein billiche Mittel zu hindanlegung dieser Sachen / nicht eingehen wollen / daß der Graff von Manßfeld solche Statt einnehmen müssen / damit hierdurch den Schaden / welcher durch jhre Verwüstung demselben Crayß zugefüget worden / nicht weniger auch weiterer Gefahr / deren man sich vor jhnen beförchtet / zeitlich hette vorkommen werden mögen / jedoch aber hette der Graff jhrer Vermahnung nach sich also verhalten / daß auß der Bürgerschafft vnd andern der Statt / weder Geistlich noch Weltlich / so viel es jmmer müglich seyn können / niemanden an Leib vnd Gütern einiger Schaden widerfahren were / wie dann auff dato vnbewust / daß jemand nach Einnehmung der Statt geblieben seyn solte.
Darauß dann Jh. Kay. May. nach Längs zuvernehmen hette / daß die Belägerung dieser Statt nicht vorsetzlicher Weiß oder ohne Vrsach / viel weniger zu dem Endt geschehen / daß hierdurch die Interposition gleichsamb gefallen vnd auffgehaben seyn solte / oder daß J. Kay. Mayest. die Stände im wenigsten etwas widerwertiges zufügen / vnnd Jhre May. etwan offendiren solten / sondern was hierinn vorgelauffen / solches vnvmbgänglich zu Vorkommung vieles Vbels / so Jhrer May. vnd dem gantzen Königreich hierauß hette erwachsen mögen / geschehen müssen. Dahero wolten Jhre May. sie in diesen Sachen gnädigst für entschuldigt halten / auch Jhro dieses nit verhinderlich seyn lassen / sondern die vielfältige grosse Bedrangnussen dero getrewẽ Vnverthanen / welche sie von J. May. Kriegs-Volck nun von langer Zeit hero erlitten / mit dero Gnaden-Augen anschawen / auch diß darbey behertzigen / was Christlichen Bluts die Zeithero / so den Allerhöchsten vmb Raach anruffen thete / were vergossen worden / benebens sich zu jhrer begehrtẽ
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |