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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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diese Meynung hätte. Damit sie aber bey Jhrer Mayest. nicht in dem Verdacht gelassen würden / als wann sie deß Kriegs begierig / vnd gleichsamb mit fleiß gemelte Interposition verhindern wolten: So theten Jhrer Kays. May. Sie von Beschaffenheit der Sachen diesen warhafften Bericht / daß sie bald von Anfang dieses Wesens obgemelte Pilßner zum Frieden ermahnet / vnd an sie begert / nichts feindtliches vorzunchmen / dessen selbige dann auch durch Schreiben / demselben nachzukommen / vnd sich friedlich zuhalten anerbotten: Aber bald jhre Zusag gebrochen / vnnd ohne alle gegebene Vrsach wider die Stände sich feindtlich gesetzet / Volck geworben / vnnd dann benebens auch etlicher auß den Ständen eygene Vnderthanen zu jhnen in die Statt einzugehen gezwungen: mit welchem Volck sie alßdann auß der Statt Außfäll gethan / viel Viehes eingetrieben / vnnd den vmbligenden Benachbarten mit Plünderung ihrer Güter grossen Schaden zugefügt / etlicher frembder Herren vnnd Obrigkeiten Vuderthanen / daß sie jhnen die Vnderthänigkeit schweren müssen / darzu genöthiget / vnd letzlich sich auch diß vnderfangen / daß sie ansehenliche Rittermässige Personen auß den Ständen / im Außfallen gefänglich eingezogen vnd in die Statt geführet / von jhren Brieffen die Sigel abgerissen / zu erdichten Patenten auffgetruckt / darauff in jhrem der Stände Nahmen Volck werben lassen / vnd sich mit solchem also gestärckt / daß auch letztlich das Land-Volck / so im selben vnnd andern Craysen auffgemahnet worden / jhnen vnd jhren Außfällen vnd Plünderungen nit wehren können / vnnd ob wol die Stände sie nit einmal erinnert / daß sie das Land nicht verwüsten vnnd Plündern solten / hetten sie sich doch je länger je feindseliger erzeigt / vnd den Innwohnern desselben Crayses allerley Bedrohungen gethan. Von dessentwegen dann nothtringlich / zuvorauß aber zu Verwahrung deß gantzen Landes / auch auff embsiges bitten und anhalten der Innwohner desselben Crayfes / denen grosser Schad von ihnen Pilßnern zugefügt worden / hette die Sach etwas ernstlicher gegen jhnen vorgenommen werden müssen / der Hoffnung / sie sich hierauff etwas bedencken / vnnd von jhrem bösen Vornehmen abstehen würden / damit es letztlich nicht dar zu kommen dörffte / die Statt mit Gewalt zu ängstigen / sondern daß sie jhrer künfftigen Gefahr viel lieber entlediget werden möchten. Es hätte aber dieses alles bey jhnen nichts verfangen wollen / sondern sie hetten sich selber muthwillig zur Belägerung geschickt / die Vorstatt angezündet vnd sich auff jhre Macht verlassen / nach Erfahrung dessen / ob sie wol den Ständen mit Worten vnnd Wercken mehr als zuviel Vrsach gegeben / so hetten sie doch nichts desto weniger auß Mittleyden nicht vnderlassen / Graff Ernsten von Manßfeld drey vnter schiedliche Ordinantzen zuertheylen / daß er auß vielen Vrsachen von der Belägerung ablassen / vnnd jhnen Pilßnern keinen Schaden zufügen wolte: deme gemelter Graff nachkommen / von der Statt gantz abgezogen / vnd das Geschütz drey / dz Volck aber zwo Meil Wegs von der Statt zurück geführet / der Hoffnung die Pilßner sich friedlich verhalten / vnd kein weitere Vrsach zum Vnfrieden vnd vnvernehmen geben würden. Darauff sie aber widerumb Träwwort außgesprengt / mit Vorgeben sie dem von Manßfeld bald auch das Crayß-Volck nachschicken wolten / mit welchen Drohworten sie dann die Innwohner desselben Crayses bewegt / daß sie selber dem Graffen von Manßfeld hinwiderumb nachgeschickt / vnnd jhn gebetten / er wolle zu Beschützung ihrer vnd anderer / jhnen zu nechst angelegenen Crayß / damit sie nicht etwa mehrern Schaden vnd Gefahr außstehen dörfften / mit seinem Volck zurück kehren / vnd verhülfflich seyn / die Statt Pilsen zum Frieden zubringen: so der Graff gethan / vnd alsdann die Statt auffs new belägert / entzwischen aber hetten sie der Statt vnderschiedliche Mittel zum Accord vorgeschlagen / damit dieselbe nicht etwan zum gäntzlichen Verderb gerathen / vnd es dann auch zu weiterm Blutvergiessen kommen möchte: Sie aber weren in jhrem vornehmen fortgefahren / biß es darzu kommen / sintemahl sie wider alle der Ständ Zuversicht / bey jhrer Halßstarrigkeit verblieben / vnd kein billiche Mittel zu hindanlegung dieser Sachen / nicht eingehen wollen / daß der Graff von Manßfeld solche Statt einnehmen müssen / damit hierdurch den Schaden / welcher durch jhre Verwüstung demselben Crayß zugefüget worden / nicht weniger auch weiterer Gefahr / deren man sich vor jhnen beförchtet / zeitlich hette vorkommen werden mögen / jedoch aber hette der Graff jhrer Vermahnung nach sich also verhalten / daß auß der Bürgerschafft vnd andern der Statt / weder Geistlich noch Weltlich / so viel es jmmer müglich seyn können / niemanden an Leib vnd Gütern einiger Schaden widerfahren were / wie dann auff dato vnbewust / daß jemand nach Einnehmung der Statt geblieben seyn solte.

Darauß dann Jh. Kay. May. nach Längs zuvernehmen hette / daß die Belägerung dieser Statt nicht vorsetzlicher Weiß oder ohne Vrsach / viel weniger zu dem Endt geschehen / daß hierdurch die Interposition gleichsamb gefallen vnd auffgehaben seyn solte / oder daß J. Kay. Mayest. die Stände im wenigsten etwas widerwertiges zufügen / vnnd Jhre May. etwan offendiren solten / sondern was hierinn vorgelauffen / solches vnvmbgänglich zu Vorkommung vieles Vbels / so Jhrer May. vnd dem gantzen Königreich hierauß hette erwachsen mögen / geschehen müssen. Dahero wolten Jhre May. sie in diesen Sachen gnädigst für entschuldigt halten / auch Jhro dieses nit verhinderlich seyn lassen / sondern die vielfältige grosse Bedrangnussen dero getrewen Vnverthanen / welche sie von J. May. Kriegs-Volck nun von langer Zeit hero erlitten / mit dero Gnaden-Augen anschawen / auch diß darbey behertzigen / was Christlichen Bluts die Zeithero / so den Allerhöchsten vmb Raach anruffen thete / were vergossen worden / benebens sich zu jhrer begehrten

diese Meynung hätte. Damit sie aber bey Jhrer Mayest. nicht in dem Verdacht gelassen würden / als wann sie deß Kriegs begierig / vnd gleichsamb mit fleiß gemelte Interposition verhindern wolten: So theten Jhrer Kays. May. Sie von Beschaffenheit der Sachen diesen warhafften Bericht / daß sie bald von Anfang dieses Wesens obgemelte Pilßner zum Frieden ermahnet / vnd an sie begert / nichts feindtliches vorzunchmen / dessen selbige dann auch durch Schreiben / demselben nachzukommen / vnd sich friedlich zuhalten anerbotten: Aber bald jhre Zusag gebrochen / vnnd ohne alle gegebene Vrsach wider die Stände sich feindtlich gesetzet / Volck geworben / vnnd dann benebens auch etlicher auß den Ständen eygene Vnderthanen zu jhnen in die Statt einzugehen gezwungen: mit welchem Volck sie alßdann auß der Statt Außfäll gethan / viel Viehes eingetrieben / vnnd den vmbligenden Benachbarten mit Plünderung ihrer Güter grossen Schaden zugefügt / etlicher frembder Herren vnnd Obrigkeiten Vuderthanen / daß sie jhnen die Vnderthänigkeit schweren müssen / darzu genöthiget / vnd letzlich sich auch diß vnderfangen / daß sie ansehenliche Rittermässige Personen auß den Ständen / im Außfallen gefänglich eingezogen vnd in die Statt geführet / von jhren Brieffen die Sigel abgerissen / zu erdichten Patenten auffgetruckt / darauff in jhrem der Stände Nahmen Volck werben lassen / vnd sich mit solchem also gestärckt / daß auch letztlich das Land-Volck / so im selben vnnd andern Craysen auffgemahnet worden / jhnen vnd jhren Außfällen vnd Plünderungen nit wehren können / vnnd ob wol die Stände sie nit einmal erinnert / daß sie das Land nicht verwüsten vnnd Plündern solten / hetten sie sich doch je länger je feindseliger erzeigt / vnd den Innwohnern desselben Crayses allerley Bedrohungen gethan. Von dessentwegen dann nothtringlich / zuvorauß aber zu Verwahrung deß gantzen Landes / auch auff embsiges bitten und anhalten der Innwohner desselben Crayfes / denen grosser Schad von ihnen Pilßnern zugefügt worden / hette die Sach etwas ernstlicher gegen jhnen vorgenommen werden müssen / der Hoffnung / sie sich hierauff etwas bedencken / vnnd von jhrem bösen Vornehmen abstehen würden / damit es letztlich nicht dar zu kommen dörffte / die Statt mit Gewalt zu ängstigen / sondern daß sie jhrer künfftigen Gefahr viel lieber entlediget werden möchten. Es hätte aber dieses alles bey jhnen nichts verfangen wollen / sondern sie hetten sich selber muthwillig zur Belägerung geschickt / die Vorstatt angezündet vnd sich auff jhre Macht verlassen / nach Erfahrung dessen / ob sie wol den Ständen mit Worten vnnd Wercken mehr als zuviel Vrsach gegeben / so hetten sie doch nichts desto weniger auß Mittleyden nicht vnderlassen / Graff Ernsten von Manßfeld drey vnter schiedliche Ordinantzen zuertheylen / daß er auß vielen Vrsachen von der Belägerung ablassen / vnnd jhnen Pilßnern keinen Schaden zufügen wolte: deme gemelter Graff nachkommen / von der Statt gantz abgezogen / vnd das Geschütz drey / dz Volck aber zwo Meil Wegs von der Statt zurück geführet / der Hoffnung die Pilßner sich friedlich verhalten / vnd kein weitere Vrsach zum Vnfrieden vnd vnvernehmen geben würden. Darauff sie aber widerumb Träwwort außgesprengt / mit Vorgeben sie dem von Manßfeld bald auch das Crayß-Volck nachschicken wolten / mit welchen Drohworten sie dann die Innwohner desselben Crayses bewegt / daß sie selber dem Graffen von Manßfeld hinwiderumb nachgeschickt / vnnd jhn gebetten / er wolle zu Beschützung ihrer vnd anderer / jhnen zu nechst angelegenen Crayß / damit sie nicht etwa mehrern Schaden vñ Gefahr außstehen dörfften / mit seinem Volck zurück kehren / vnd verhülfflich seyn / die Statt Pilsen zum Frieden zubringen: so der Graff gethan / vnd alsdann die Statt auffs new belägert / entzwischen aber hetten sie der Statt vnderschiedliche Mittel zum Accord vorgeschlagen / damit dieselbe nicht etwan zum gäntzlichen Verderb gerathen / vnd es dann auch zu weiterm Blutvergiessen kommen möchte: Sie aber weren in jhrem vornehmen fortgefahren / biß es darzu kommen / sintemahl sie wider alle der Ständ Zuversicht / bey jhrer Halßstarrigkeit verblieben / vnd kein billiche Mittel zu hindanlegung dieser Sachen / nicht eingehen wollen / daß der Graff von Manßfeld solche Statt einnehmen müssen / damit hierdurch den Schaden / welcher durch jhre Verwüstung demselben Crayß zugefüget worden / nicht weniger auch weiterer Gefahr / deren man sich vor jhnen beförchtet / zeitlich hette vorkommen werden mögen / jedoch aber hette der Graff jhrer Vermahnung nach sich also verhalten / daß auß der Bürgerschafft vnd andern der Statt / weder Geistlich noch Weltlich / so viel es jmmer müglich seyn können / niemanden an Leib vnd Gütern einiger Schaden widerfahren were / wie dann auff dato vnbewust / daß jemand nach Einnehmung der Statt geblieben seyn solte.

Darauß dann Jh. Kay. May. nach Längs zuvernehmen hette / daß die Belägerung dieser Statt nicht vorsetzlicher Weiß oder ohne Vrsach / viel weniger zu dem Endt geschehen / daß hierdurch die Interposition gleichsamb gefallen vnd auffgehaben seyn solte / oder daß J. Kay. Mayest. die Stände im wenigsten etwas widerwertiges zufügen / vnnd Jhre May. etwan offendiren solten / sondern was hierinn vorgelauffen / solches vnvmbgänglich zu Vorkommung vieles Vbels / so Jhrer May. vnd dem gantzen Königreich hierauß hette erwachsen mögen / geschehen müssen. Dahero wolten Jhre May. sie in diesen Sachen gnädigst für entschuldigt halten / auch Jhro dieses nit verhinderlich seyn lassen / sondern die vielfältige grosse Bedrangnussen dero getrewẽ Vnverthanen / welche sie von J. May. Kriegs-Volck nun von langer Zeit hero erlitten / mit dero Gnaden-Augen anschawen / auch diß darbey behertzigen / was Christlichen Bluts die Zeithero / so den Allerhöchsten vmb Raach anruffen thete / were vergossen worden / benebens sich zu jhrer begehrtẽ

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diese                      Meynung hätte. Damit sie aber bey Jhrer Mayest. nicht in dem Verdacht gelassen                      würden / als wann sie deß Kriegs begierig / vnd gleichsamb mit fleiß gemelte                      Interposition verhindern wolten: So theten Jhrer Kays. May. Sie von                      Beschaffenheit der Sachen diesen warhafften Bericht / daß sie bald von Anfang                      dieses Wesens obgemelte Pilßner zum Frieden ermahnet / vnd an sie begert /                      nichts feindtliches vorzunchmen / dessen selbige dann auch durch Schreiben /                      demselben nachzukommen / vnd sich friedlich zuhalten anerbotten: Aber bald jhre                      Zusag gebrochen / vnnd ohne alle gegebene Vrsach wider die Stände sich                      feindtlich gesetzet / Volck geworben / vnnd dann benebens auch etlicher auß den                      Ständen eygene Vnderthanen zu jhnen in die Statt einzugehen gezwungen: mit                      welchem Volck sie alßdann auß der Statt Außfäll gethan / viel Viehes                      eingetrieben / vnnd den vmbligenden Benachbarten mit Plünderung ihrer Güter                      grossen Schaden zugefügt / etlicher frembder Herren vnnd Obrigkeiten Vuderthanen                      / daß sie jhnen die Vnderthänigkeit schweren müssen / darzu genöthiget / vnd                      letzlich sich auch diß vnderfangen / daß sie ansehenliche Rittermässige Personen                      auß den Ständen / im Außfallen gefänglich eingezogen vnd in die Statt geführet /                      von jhren Brieffen die Sigel abgerissen / zu erdichten Patenten auffgetruckt /                      darauff in jhrem der Stände Nahmen Volck werben lassen / vnd sich mit solchem                      also gestärckt / daß auch letztlich das Land-Volck / so im selben vnnd andern                      Craysen auffgemahnet worden / jhnen vnd jhren Außfällen vnd Plünderungen nit                      wehren können / vnnd ob wol die Stände sie nit einmal erinnert / daß sie das                      Land nicht verwüsten vnnd Plündern solten / hetten sie sich doch je länger je                      feindseliger erzeigt / vnd den Innwohnern desselben Crayses allerley Bedrohungen                      gethan. Von dessentwegen dann nothtringlich / zuvorauß aber zu Verwahrung deß                      gantzen Landes / auch auff embsiges bitten und anhalten der Innwohner desselben                      Crayfes / denen grosser Schad von ihnen Pilßnern zugefügt worden / hette die                      Sach etwas ernstlicher gegen jhnen vorgenommen werden müssen / der Hoffnung /                      sie sich hierauff etwas bedencken / vnnd von jhrem bösen Vornehmen abstehen                      würden / damit es letztlich nicht dar zu kommen dörffte / die Statt mit Gewalt                      zu ängstigen / sondern daß sie jhrer künfftigen Gefahr viel lieber entlediget                      werden möchten. Es hätte aber dieses alles bey jhnen nichts verfangen wollen /                      sondern sie hetten sich selber muthwillig zur Belägerung geschickt / die                      Vorstatt angezündet vnd sich auff jhre Macht verlassen / nach Erfahrung dessen /                      ob sie wol den Ständen mit Worten vnnd Wercken mehr als zuviel Vrsach gegeben /                      so hetten sie doch nichts desto weniger auß Mittleyden nicht vnderlassen / Graff                      Ernsten von Manßfeld drey vnter schiedliche Ordinantzen zuertheylen / daß er auß                      vielen Vrsachen von der Belägerung ablassen / vnnd jhnen Pilßnern keinen Schaden                      zufügen wolte: deme gemelter Graff nachkommen / von der Statt gantz abgezogen /                      vnd das Geschütz drey / dz Volck aber zwo Meil Wegs von der Statt zurück                      geführet / der Hoffnung die Pilßner sich friedlich verhalten / vnd kein weitere                      Vrsach zum Vnfrieden vnd vnvernehmen geben würden. Darauff sie aber widerumb                      Träwwort außgesprengt / mit Vorgeben sie dem von Manßfeld bald auch das                      Crayß-Volck nachschicken wolten / mit welchen Drohworten sie dann die Innwohner                      desselben Crayses bewegt / daß sie selber dem Graffen von Manßfeld hinwiderumb                      nachgeschickt / vnnd jhn gebetten / er wolle zu Beschützung ihrer vnd anderer /                      jhnen zu nechst angelegenen Crayß / damit sie nicht etwa mehrern Schaden vn&#x0303; Gefahr außstehen dörfften / mit seinem Volck zurück kehren / vnd                      verhülfflich seyn / die Statt Pilsen zum Frieden zubringen: so der Graff gethan                      / vnd alsdann die Statt auffs new belägert / entzwischen aber hetten sie der                      Statt vnderschiedliche Mittel zum Accord vorgeschlagen / damit dieselbe nicht                      etwan zum gäntzlichen Verderb gerathen / vnd es dann auch zu weiterm                      Blutvergiessen kommen möchte: Sie aber weren in jhrem vornehmen fortgefahren /                      biß es darzu kommen / sintemahl sie wider alle der Ständ Zuversicht / bey jhrer                      Halßstarrigkeit verblieben / vnd kein billiche Mittel zu hindanlegung dieser                      Sachen / nicht eingehen wollen / daß der Graff von Manßfeld solche Statt                      einnehmen müssen / damit hierdurch den Schaden / welcher durch jhre Verwüstung                      demselben Crayß zugefüget worden / nicht weniger auch weiterer Gefahr / deren                      man sich vor jhnen beförchtet / zeitlich hette vorkommen werden mögen / jedoch                      aber hette der Graff jhrer Vermahnung nach sich also verhalten / daß auß der                      Bürgerschafft vnd andern der Statt / weder Geistlich noch Weltlich / so viel es                      jmmer müglich seyn können / niemanden an Leib vnd Gütern einiger Schaden                      widerfahren were / wie dann auff dato vnbewust / daß jemand nach Einnehmung der                      Statt geblieben seyn solte.</p>
          <p>Darauß dann Jh. Kay. May. nach Längs zuvernehmen hette / daß die Belägerung                      dieser Statt nicht vorsetzlicher Weiß oder ohne Vrsach / viel weniger zu dem                      Endt geschehen / daß hierdurch die Interposition gleichsamb gefallen vnd                      auffgehaben seyn solte / oder daß J. Kay. Mayest. die Stände im wenigsten etwas                      widerwertiges zufügen / vnnd Jhre May. etwan offendiren solten / sondern was                      hierinn vorgelauffen / solches vnvmbgänglich zu Vorkommung vieles Vbels / so                      Jhrer May. vnd dem gantzen Königreich hierauß hette erwachsen mögen / geschehen                      müssen. Dahero wolten Jhre May. sie in diesen Sachen gnädigst für entschuldigt                      halten / auch Jhro dieses nit verhinderlich seyn lassen / sondern die                      vielfältige grosse Bedrangnussen dero getrewe&#x0303; Vnverthanen / welche sie von J.                      May. Kriegs-Volck nun von langer Zeit hero erlitten / mit dero Gnaden-Augen                      anschawen / auch diß darbey behertzigen / was Christlichen Bluts die Zeithero /                      so den Allerhöchsten vmb Raach anruffen thete / were vergossen worden / benebens                      sich zu jhrer begehrte&#x0303;
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[95/0136] diese Meynung hätte. Damit sie aber bey Jhrer Mayest. nicht in dem Verdacht gelassen würden / als wann sie deß Kriegs begierig / vnd gleichsamb mit fleiß gemelte Interposition verhindern wolten: So theten Jhrer Kays. May. Sie von Beschaffenheit der Sachen diesen warhafften Bericht / daß sie bald von Anfang dieses Wesens obgemelte Pilßner zum Frieden ermahnet / vnd an sie begert / nichts feindtliches vorzunchmen / dessen selbige dann auch durch Schreiben / demselben nachzukommen / vnd sich friedlich zuhalten anerbotten: Aber bald jhre Zusag gebrochen / vnnd ohne alle gegebene Vrsach wider die Stände sich feindtlich gesetzet / Volck geworben / vnnd dann benebens auch etlicher auß den Ständen eygene Vnderthanen zu jhnen in die Statt einzugehen gezwungen: mit welchem Volck sie alßdann auß der Statt Außfäll gethan / viel Viehes eingetrieben / vnnd den vmbligenden Benachbarten mit Plünderung ihrer Güter grossen Schaden zugefügt / etlicher frembder Herren vnnd Obrigkeiten Vuderthanen / daß sie jhnen die Vnderthänigkeit schweren müssen / darzu genöthiget / vnd letzlich sich auch diß vnderfangen / daß sie ansehenliche Rittermässige Personen auß den Ständen / im Außfallen gefänglich eingezogen vnd in die Statt geführet / von jhren Brieffen die Sigel abgerissen / zu erdichten Patenten auffgetruckt / darauff in jhrem der Stände Nahmen Volck werben lassen / vnd sich mit solchem also gestärckt / daß auch letztlich das Land-Volck / so im selben vnnd andern Craysen auffgemahnet worden / jhnen vnd jhren Außfällen vnd Plünderungen nit wehren können / vnnd ob wol die Stände sie nit einmal erinnert / daß sie das Land nicht verwüsten vnnd Plündern solten / hetten sie sich doch je länger je feindseliger erzeigt / vnd den Innwohnern desselben Crayses allerley Bedrohungen gethan. Von dessentwegen dann nothtringlich / zuvorauß aber zu Verwahrung deß gantzen Landes / auch auff embsiges bitten und anhalten der Innwohner desselben Crayfes / denen grosser Schad von ihnen Pilßnern zugefügt worden / hette die Sach etwas ernstlicher gegen jhnen vorgenommen werden müssen / der Hoffnung / sie sich hierauff etwas bedencken / vnnd von jhrem bösen Vornehmen abstehen würden / damit es letztlich nicht dar zu kommen dörffte / die Statt mit Gewalt zu ängstigen / sondern daß sie jhrer künfftigen Gefahr viel lieber entlediget werden möchten. Es hätte aber dieses alles bey jhnen nichts verfangen wollen / sondern sie hetten sich selber muthwillig zur Belägerung geschickt / die Vorstatt angezündet vnd sich auff jhre Macht verlassen / nach Erfahrung dessen / ob sie wol den Ständen mit Worten vnnd Wercken mehr als zuviel Vrsach gegeben / so hetten sie doch nichts desto weniger auß Mittleyden nicht vnderlassen / Graff Ernsten von Manßfeld drey vnter schiedliche Ordinantzen zuertheylen / daß er auß vielen Vrsachen von der Belägerung ablassen / vnnd jhnen Pilßnern keinen Schaden zufügen wolte: deme gemelter Graff nachkommen / von der Statt gantz abgezogen / vnd das Geschütz drey / dz Volck aber zwo Meil Wegs von der Statt zurück geführet / der Hoffnung die Pilßner sich friedlich verhalten / vnd kein weitere Vrsach zum Vnfrieden vnd vnvernehmen geben würden. Darauff sie aber widerumb Träwwort außgesprengt / mit Vorgeben sie dem von Manßfeld bald auch das Crayß-Volck nachschicken wolten / mit welchen Drohworten sie dann die Innwohner desselben Crayses bewegt / daß sie selber dem Graffen von Manßfeld hinwiderumb nachgeschickt / vnnd jhn gebetten / er wolle zu Beschützung ihrer vnd anderer / jhnen zu nechst angelegenen Crayß / damit sie nicht etwa mehrern Schaden vñ Gefahr außstehen dörfften / mit seinem Volck zurück kehren / vnd verhülfflich seyn / die Statt Pilsen zum Frieden zubringen: so der Graff gethan / vnd alsdann die Statt auffs new belägert / entzwischen aber hetten sie der Statt vnderschiedliche Mittel zum Accord vorgeschlagen / damit dieselbe nicht etwan zum gäntzlichen Verderb gerathen / vnd es dann auch zu weiterm Blutvergiessen kommen möchte: Sie aber weren in jhrem vornehmen fortgefahren / biß es darzu kommen / sintemahl sie wider alle der Ständ Zuversicht / bey jhrer Halßstarrigkeit verblieben / vnd kein billiche Mittel zu hindanlegung dieser Sachen / nicht eingehen wollen / daß der Graff von Manßfeld solche Statt einnehmen müssen / damit hierdurch den Schaden / welcher durch jhre Verwüstung demselben Crayß zugefüget worden / nicht weniger auch weiterer Gefahr / deren man sich vor jhnen beförchtet / zeitlich hette vorkommen werden mögen / jedoch aber hette der Graff jhrer Vermahnung nach sich also verhalten / daß auß der Bürgerschafft vnd andern der Statt / weder Geistlich noch Weltlich / so viel es jmmer müglich seyn können / niemanden an Leib vnd Gütern einiger Schaden widerfahren were / wie dann auff dato vnbewust / daß jemand nach Einnehmung der Statt geblieben seyn solte. Darauß dann Jh. Kay. May. nach Längs zuvernehmen hette / daß die Belägerung dieser Statt nicht vorsetzlicher Weiß oder ohne Vrsach / viel weniger zu dem Endt geschehen / daß hierdurch die Interposition gleichsamb gefallen vnd auffgehaben seyn solte / oder daß J. Kay. Mayest. die Stände im wenigsten etwas widerwertiges zufügen / vnnd Jhre May. etwan offendiren solten / sondern was hierinn vorgelauffen / solches vnvmbgänglich zu Vorkommung vieles Vbels / so Jhrer May. vnd dem gantzen Königreich hierauß hette erwachsen mögen / geschehen müssen. Dahero wolten Jhre May. sie in diesen Sachen gnädigst für entschuldigt halten / auch Jhro dieses nit verhinderlich seyn lassen / sondern die vielfältige grosse Bedrangnussen dero getrewẽ Vnverthanen / welche sie von J. May. Kriegs-Volck nun von langer Zeit hero erlitten / mit dero Gnaden-Augen anschawen / auch diß darbey behertzigen / was Christlichen Bluts die Zeithero / so den Allerhöchsten vmb Raach anruffen thete / were vergossen worden / benebens sich zu jhrer begehrtẽ

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/136>, abgerufen am 31.10.2024.