Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

Zu dem kompt / daß die Böhmen darthun / vnd jhres Erachtens es genug bewähren / man seye mit bemeldter Ferdinandi Wahl zum Böhmischen König nicht recht vmbgangen / sondern darinn durch drey oder vier deß Königreichs Officirer die mit dem Spanier zugehalten / vnnd Soldt von jhme gehabt / hinder gangen / auch die Stände der dreyen dem Königreich einverleibten Länder / Schlesien / Mähren vnd Laußnitz / welche jederzeit bey den Wahl Handlungen jhre Stimmen mitgehabt / vnd solche vnverhindert gantz frey haben sollen / gar nicht darzu beruffen woden.

Anders theils ist vnverneinlich wahr / daß die Land Stände dazumahl / als sie den Jesuitern (welchen dann allein sie die Vrsach alles dieses Vnheils zumessen) jhren Vrlaub geben / alle vbrige Geistliche Personen / zu welchen Orden vnd Regeln sie sich auch bekandt / in jhren Schutz auffgenommen: welche dann auch biß noch / weber an jhren Geistlichen Diensten vnd Emptern / noch an freyem Nutz vnd Niessung jhrer Rennten vnd Beneficien verhindert werden. Ja es hat gar von newem König Friederich mit grosser Solennität einen Eydt gethan / sie darbey handzuhaben vnd zu beschützen: auch solches vnterm Dato Amberg / den zwantzigsten Octobris / Anno Sechzehen hundert vnd neunzehen / an König in Franckreich lauter vberschrieben. Vnd würden er gewißlich / weil die Catholische ein grossen vnnd fürnehmen Theil deß Böhmischen Staats machen / keinem guten Raht folgen / wann ers anderst hielte. Ists derowegen nur eine Verleumbdung / da man diß gantze Werck für ein pur lautere Religions Sach angibt / darinnen die Protestirende einen Anschlag auff die Catholischen zu vndertrucken vorhaben. Vnd vberweiset sich diß betriegerische Vorbringen seines Vngrunds damit / daß dieser Böhmischen Wahlauch eben ein Catholischer Fürst / vnd zwar in gantz gleicher Anzahl der Wahl-Stimmen mit einem andern Fürsten / welcher der Lutherischen Confession zugethan (dann jhrem jedwedern sechs Stimmen zugefallen) vorgeschlagen worden. Welches weil sichs im Werck vnnd in der That also befindet / ist darauß die Prob vnd Beweiß leichtlich abzunehmen.

Die ander Vrsach / so man angzeucht / ist die nahe Sippschafft vnd Verwandnuß: weil jetzigen Keysers Ferdinandi Vetter Carolus / vnnd vnser der Frantzosen Königin Altmutter Vatter Maximilian der Ander rechte Geschwister gewesen: Daher vnnd in Ansehung einer so nahen Verwandtnuß (sagen sie) sey vnserer Königin Herr vnd Ehegemahl / jhrem Vettern mit Hülffe beyzuspringen schuldig. Aber es ist das Bandt / dardurch einem König mit seinen Vnderthanen verknüpfft / dem jenigen / damit ein Vatter seinen Kindern verbunden / zuvergleichen / vnnd also viel enger vnd genawer als jenes: vnd gehet deß gemeinen Staats vnd Vatterlands Wolfahrt allen andern Respecten vor. Hat nicht die allzusehr vberhandt genommene Macht deß Hispanischen Hauses / auch noch bey vnsern Tagen / die Cron Franckreich thewer genug gestanden? darzu wir die Historien weiters nicht / als nur von der letzten Liga her zurück auffschlagen dörffen: wir begehren dann das jenige / was man wol vor zwey Tausendt Jahren von vnserer Nation gesagt / darzuthun / daß nämlich vns ein angethane Schandt vnd Schmach / so baldt als ein erzeigte Gutthat vergesse vnd entfalle.

Zu dem / wann sich der König auff deß Hauses Oesterreich seiten schlüge / vnd partheyisch machte / würde er vnter seinen Vnderthanen / welche dann nicht einerley Religion seynd / ein newe Trennung anrichten / da doch die alte Wunden vnsers Staats dißfalls noch nicht gantz zugeheilet seynd: Er würde sein alte vnd beste Freundt vnd Bundsverwandten (wie man pflegt zu reden) für den Kopff stossen / vnd sein Königreich ausserhalb in Kriegs-Gefahr / jnnerlich aber in Vnruhe vnd Auffruhrs-Gefahr setzen.

Dann wann der König die Churfürstliche Pfaltz / in Hoffnung es begehrter massen dahin zu bringen / daß man sich wider von den Böhmen wenden müßten / mit Krieg vberziehen solte / was kan man doch daher wenigers / als eben dieses / das man also vernimbt / erwarten? Alldieweil in wehrendem Abwesen König Friederichs / die Chur Pfaltz vnter der Herrn Staten vnd der Vntons-Fürsten Schutz vnd Schirm ist. Vber diß erschöpffte der König vmb eines gantz frembden vnnd weit entlegenen Handels willen / der weder seine Person noch Staat oder Königreich nahe oder ferrn angehet / auch weder das Gewissen noch die Religion betrifft / wie ich oben gemeldet habe / seine Schatzkammer gantz vorsetzlich: Vnd würden Jhre Majestät / wann sie dem einen Part / ehe sie die andere auch gehöret / hülfflicher Beystandt einbewilligten / die eine also vngehört / vnd in geheim richten vnd verurtheilen / vnd das jenige thun / welches alle Rechte der Welt / ja sie selbsten jhren Richtern / in Privat-Processen vnnd Rechtshändeln verbieten. Sintemahl glaublich vnd vermuhtlich ist / König Friederich sampt seinen Freunden vnnd Bunds Verwandten / werden in kurtzem genugsamen Bericht / vom Verlauff dieses Handels / vnd warumb er eines so wichtigen Wercks oder Anschlags sampt den so weit außstehenden Veränderung sich vnderziehet / Vrsachen vnnd Motiven anzeigen.

Derb dritte Grundt bestehet darauff / daß vnter den Königen einer dem andern Hülffe zu leysten / vnd Schutz zuhalten schuldig seye / fürnehmlich dem jenigen / der angefochten vnd bedranget wirdt. Aber lieber / da geruhe der Keyser sich zu erinnern / wie seine Vorfahren vnd er jederzeit der Cron Franckreich gelassen / ja denen vnserer Cron mit Freundschafft vnd Bündnuß Zugethanen deß Römischen Reichs Fürsten außdrücklich verbotten / vnsern letzten Königen in

Zu dem kompt / daß die Böhmen darthun / vnd jhres Erachtens es genug bewähren / man seye mit bemeldter Ferdinandi Wahl zum Böhmischen König nicht recht vmbgangen / sondern darinn durch drey oder vier deß Königreichs Officirer die mit dem Spanier zugehalten / vnnd Soldt von jhme gehabt / hinder gangen / auch die Stände der dreyen dem Königreich einverleibten Länder / Schlesien / Mähren vnd Laußnitz / welche jederzeit bey den Wahl Handlungen jhre Stimmen mitgehabt / vnd solche vnverhindert gantz frey haben sollen / gar nicht darzu beruffen woden.

Anders theils ist vnverneinlich wahr / daß die Land Stände dazumahl / als sie den Jesuitern (welchen dann allein sie die Vrsach alles dieses Vnheils zumessen) jhren Vrlaub geben / alle vbrige Geistliche Personen / zu welchen Orden vnd Regeln sie sich auch bekandt / in jhren Schutz auffgenommen: welche dann auch biß noch / weber an jhren Geistlichen Diensten vnd Emptern / noch an freyem Nutz vnd Niessung jhrer Rennten vnd Beneficien verhindert werden. Ja es hat gar von newem König Friederich mit grosser Solennität einen Eydt gethan / sie darbey handzuhaben vnd zu beschützen: auch solches vnterm Dato Amberg / den zwantzigsten Octobris / Anno Sechzehen hundert vnd neunzehen / an König in Franckreich lauter vberschrieben. Vnd würden er gewißlich / weil die Catholische ein grossen vnnd fürnehmen Theil deß Böhmischen Staats machen / keinem guten Raht folgen / wann ers anderst hielte. Ists derowegen nur eine Verleumbdung / da man diß gantze Werck für ein pur lautere Religions Sach angibt / darinnen die Protestirende einen Anschlag auff die Catholischen zu vndertrucken vorhaben. Vnd vberweiset sich diß betriegerische Vorbringen seines Vngrunds damit / daß dieser Böhmischen Wahlauch eben ein Catholischer Fürst / vnd zwar in gantz gleicher Anzahl der Wahl-Stimmen mit einem andern Fürsten / welcher der Lutherischen Confession zugethan (dann jhrem jedwedern sechs Stimmen zugefallen) vorgeschlagen worden. Welches weil sichs im Werck vnnd in der That also befindet / ist darauß die Prob vnd Beweiß leichtlich abzunehmen.

Die ander Vrsach / so man angzeucht / ist die nahe Sippschafft vnd Verwandnuß: weil jetzigen Keysers Ferdinandi Vetter Carolus / vnnd vnser der Frantzosen Königin Altmutter Vatter Maximilian der Ander rechte Geschwister gewesen: Daher vnnd in Ansehung einer so nahen Verwandtnuß (sagen sie) sey vnserer Königin Herr vnd Ehegemahl / jhrem Vettern mit Hülffe beyzuspringen schuldig. Aber es ist das Bandt / dardurch einem König mit seinen Vnderthanen verknüpfft / dem jenigen / damit ein Vatter seinen Kindern verbunden / zuvergleichen / vnnd also viel enger vnd genawer als jenes: vnd gehet deß gemeinen Staats vnd Vatterlands Wolfahrt allen andern Respecten vor. Hat nicht die allzusehr vberhandt genommene Macht deß Hispanischen Hauses / auch noch bey vnsern Tagen / die Cron Franckreich thewer genug gestanden? darzu wir die Historien weiters nicht / als nur von der letzten Liga her zurück auffschlagen dörffen: wir begehren dann das jenige / was man wol vor zwey Tausendt Jahren von vnserer Nation gesagt / darzuthun / daß nämlich vns ein angethane Schandt vnd Schmach / so baldt als ein erzeigte Gutthat vergesse vnd entfalle.

Zu dem / wann sich der König auff deß Hauses Oesterreich seiten schlüge / vnd partheyisch machte / würde er vnter seinen Vnderthanen / welche dann nicht einerley Religion seynd / ein newe Trennung anrichten / da doch die alte Wunden vnsers Staats dißfalls noch nicht gantz zugeheilet seynd: Er würde sein alte vnd beste Freundt vnd Bundsverwandten (wie man pflegt zu reden) für den Kopff stossen / vnd sein Königreich ausserhalb in Kriegs-Gefahr / jnnerlich aber in Vnruhe vnd Auffruhrs-Gefahr setzen.

Dann wann der König die Churfürstliche Pfaltz / in Hoffnung es begehrter massen dahin zu bringen / daß man sich wider von den Böhmen wenden müßten / mit Krieg vberziehen solte / was kan man doch daher wenigers / als eben dieses / das man also vernimbt / erwarten? Alldieweil in wehrendem Abwesen König Friederichs / die Chur Pfaltz vnter der Herrn Staten vnd der Vntons-Fürsten Schutz vnd Schirm ist. Vber diß erschöpffte der König vmb eines gantz frembden vnnd weit entlegenen Handels willen / der weder seine Person noch Staat oder Königreich nahe oder ferrn angehet / auch weder das Gewissen noch die Religion betrifft / wie ich oben gemeldet habe / seine Schatzkammer gantz vorsetzlich: Vnd würden Jhre Majestät / wann sie dem einen Part / ehe sie die andere auch gehöret / hülfflicher Beystandt einbewilligten / die eine also vngehört / vnd in geheim richten vnd verurtheilen / vnd das jenige thun / welches alle Rechte der Welt / ja sie selbsten jhren Richtern / in Privat-Processen vnnd Rechtshändeln verbieten. Sintemahl glaublich vnd vermuhtlich ist / König Friederich sampt seinen Freunden vnnd Bunds Verwandten / werden in kurtzem genugsamen Bericht / vom Verlauff dieses Handels / vnd warumb er eines so wichtigen Wercks oder Anschlags sampt den so weit außstehenden Veränderung sich vnderziehet / Vrsachen vnnd Motiven anzeigen.

Derb dritte Grundt bestehet darauff / daß vnter den Königen einer dem andern Hülffe zu leysten / vnd Schutz zuhalten schuldig seye / fürnehmlich dem jenigen / der angefochten vnd bedranget wirdt. Aber lieber / da geruhe der Keyser sich zu erinnern / wie seine Vorfahren vnd er jederzeit der Cron Franckreich gelassen / ja denen vnserer Cron mit Freundschafft vnd Bündnuß Zugethanen deß Römischen Reichs Fürsten außdrücklich verbotten / vnsern letzten Königen in

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <pb facs="#f0445" n="392"/>
          <p>Zu dem kompt / daß die Böhmen darthun / vnd jhres Erachtens es genug bewähren /                      man seye mit bemeldter Ferdinandi Wahl zum Böhmischen König nicht recht                      vmbgangen / sondern darinn durch drey oder vier deß Königreichs Officirer die                      mit dem Spanier zugehalten / vnnd Soldt von jhme gehabt / hinder gangen / auch                      die Stände der dreyen dem Königreich einverleibten Länder / Schlesien / Mähren                      vnd Laußnitz / welche jederzeit bey den Wahl Handlungen jhre Stimmen mitgehabt /                      vnd solche vnverhindert gantz frey haben sollen / gar nicht darzu beruffen                      woden.</p>
          <p>Anders theils ist vnverneinlich wahr / daß die Land Stände dazumahl / als sie den                      Jesuitern (welchen dann allein sie die Vrsach alles dieses Vnheils zumessen)                      jhren Vrlaub geben / alle vbrige Geistliche Personen / zu welchen Orden vnd                      Regeln sie sich auch bekandt / in jhren Schutz auffgenommen: welche dann auch                      biß noch / weber an jhren Geistlichen Diensten vnd Emptern / noch an freyem Nutz                      vnd Niessung jhrer Rennten vnd Beneficien verhindert werden. Ja es hat gar von                      newem König Friederich mit grosser Solennität einen Eydt gethan / sie darbey                      handzuhaben vnd zu beschützen: auch solches vnterm Dato Amberg / den                      zwantzigsten Octobris / Anno Sechzehen hundert vnd neunzehen / an König in                      Franckreich lauter vberschrieben. Vnd würden er gewißlich / weil die Catholische                      ein grossen vnnd fürnehmen Theil deß Böhmischen Staats machen / keinem guten                      Raht folgen / wann ers anderst hielte. Ists derowegen nur eine Verleumbdung / da                      man diß gantze Werck für ein pur lautere Religions Sach angibt / darinnen die                      Protestirende einen Anschlag auff die Catholischen zu vndertrucken vorhaben. Vnd                      vberweiset sich diß betriegerische Vorbringen seines Vngrunds damit / daß dieser                      Böhmischen Wahlauch eben ein Catholischer Fürst / vnd zwar in gantz gleicher                      Anzahl der Wahl-Stimmen mit einem andern Fürsten / welcher der Lutherischen                      Confession zugethan (dann jhrem jedwedern sechs Stimmen zugefallen)                      vorgeschlagen worden. Welches weil sichs im Werck vnnd in der That also befindet                      / ist darauß die Prob vnd Beweiß leichtlich abzunehmen.</p>
          <p>Die ander Vrsach / so man angzeucht / ist die nahe Sippschafft vnd Verwandnuß:                      weil jetzigen Keysers Ferdinandi Vetter Carolus / vnnd vnser der Frantzosen                      Königin Altmutter Vatter Maximilian der Ander rechte Geschwister gewesen: Daher                      vnnd in Ansehung einer so nahen Verwandtnuß (sagen sie) sey vnserer Königin Herr                      vnd Ehegemahl / jhrem Vettern mit Hülffe beyzuspringen schuldig. Aber es ist das                      Bandt / dardurch einem König mit seinen Vnderthanen verknüpfft / dem jenigen /                      damit ein Vatter seinen Kindern verbunden / zuvergleichen / vnnd also viel enger                      vnd genawer als jenes: vnd gehet deß gemeinen Staats vnd Vatterlands Wolfahrt                      allen andern Respecten vor. Hat nicht die allzusehr vberhandt genommene Macht                      deß Hispanischen Hauses / auch noch bey vnsern Tagen / die Cron Franckreich                      thewer genug gestanden? darzu wir die Historien weiters nicht / als nur von der                      letzten Liga her zurück auffschlagen dörffen: wir begehren dann das jenige / was                      man wol vor zwey Tausendt Jahren von vnserer Nation gesagt / darzuthun / daß                      nämlich vns ein angethane Schandt vnd Schmach / so baldt als ein erzeigte                      Gutthat vergesse vnd entfalle.</p>
          <p>Zu dem / wann sich der König auff deß Hauses Oesterreich seiten schlüge / vnd                      partheyisch machte / würde er vnter seinen Vnderthanen / welche dann nicht                      einerley Religion seynd / ein newe Trennung anrichten / da doch die alte Wunden                      vnsers Staats dißfalls noch nicht gantz zugeheilet seynd: Er würde sein alte vnd                      beste Freundt vnd Bundsverwandten (wie man pflegt zu reden) für den Kopff                      stossen / vnd sein Königreich ausserhalb in Kriegs-Gefahr / jnnerlich aber in                      Vnruhe vnd Auffruhrs-Gefahr setzen.</p>
          <p>Dann wann der König die Churfürstliche Pfaltz / in Hoffnung es begehrter massen                      dahin zu bringen / daß man sich wider von den Böhmen wenden müßten / mit Krieg                      vberziehen solte / was kan man doch daher wenigers / als eben dieses / das man                      also vernimbt / erwarten? Alldieweil in wehrendem Abwesen König Friederichs /                      die Chur Pfaltz vnter der Herrn Staten vnd der Vntons-Fürsten Schutz vnd Schirm                      ist. Vber diß erschöpffte der König vmb eines gantz frembden vnnd weit                      entlegenen Handels willen / der weder seine Person noch Staat oder Königreich                      nahe oder ferrn angehet / auch weder das Gewissen noch die Religion betrifft /                      wie ich oben gemeldet habe / seine Schatzkammer gantz vorsetzlich: Vnd würden                      Jhre Majestät / wann sie dem einen Part / ehe sie die andere auch gehöret /                      hülfflicher Beystandt einbewilligten / die eine also vngehört / vnd in geheim                      richten vnd verurtheilen / vnd das jenige thun / welches alle Rechte der Welt /                      ja sie selbsten jhren Richtern / in Privat-Processen vnnd Rechtshändeln                      verbieten. Sintemahl glaublich vnd vermuhtlich ist / König Friederich sampt                      seinen Freunden vnnd Bunds Verwandten / werden in kurtzem genugsamen Bericht /                      vom Verlauff dieses Handels / vnd warumb er eines so wichtigen Wercks oder                      Anschlags sampt den so weit außstehenden Veränderung sich vnderziehet / Vrsachen                      vnnd Motiven anzeigen.</p>
          <p>Derb dritte Grundt bestehet darauff / daß vnter den Königen einer dem andern                      Hülffe zu leysten / vnd Schutz zuhalten schuldig seye / fürnehmlich dem jenigen                      / der angefochten vnd bedranget wirdt. Aber lieber / da geruhe der Keyser sich                      zu erinnern / wie seine Vorfahren vnd er jederzeit der Cron Franckreich gelassen                      / ja denen vnserer Cron mit Freundschafft vnd Bündnuß Zugethanen deß Römischen                      Reichs Fürsten außdrücklich verbotten / vnsern letzten Königen in
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[392/0445] Zu dem kompt / daß die Böhmen darthun / vnd jhres Erachtens es genug bewähren / man seye mit bemeldter Ferdinandi Wahl zum Böhmischen König nicht recht vmbgangen / sondern darinn durch drey oder vier deß Königreichs Officirer die mit dem Spanier zugehalten / vnnd Soldt von jhme gehabt / hinder gangen / auch die Stände der dreyen dem Königreich einverleibten Länder / Schlesien / Mähren vnd Laußnitz / welche jederzeit bey den Wahl Handlungen jhre Stimmen mitgehabt / vnd solche vnverhindert gantz frey haben sollen / gar nicht darzu beruffen woden. Anders theils ist vnverneinlich wahr / daß die Land Stände dazumahl / als sie den Jesuitern (welchen dann allein sie die Vrsach alles dieses Vnheils zumessen) jhren Vrlaub geben / alle vbrige Geistliche Personen / zu welchen Orden vnd Regeln sie sich auch bekandt / in jhren Schutz auffgenommen: welche dann auch biß noch / weber an jhren Geistlichen Diensten vnd Emptern / noch an freyem Nutz vnd Niessung jhrer Rennten vnd Beneficien verhindert werden. Ja es hat gar von newem König Friederich mit grosser Solennität einen Eydt gethan / sie darbey handzuhaben vnd zu beschützen: auch solches vnterm Dato Amberg / den zwantzigsten Octobris / Anno Sechzehen hundert vnd neunzehen / an König in Franckreich lauter vberschrieben. Vnd würden er gewißlich / weil die Catholische ein grossen vnnd fürnehmen Theil deß Böhmischen Staats machen / keinem guten Raht folgen / wann ers anderst hielte. Ists derowegen nur eine Verleumbdung / da man diß gantze Werck für ein pur lautere Religions Sach angibt / darinnen die Protestirende einen Anschlag auff die Catholischen zu vndertrucken vorhaben. Vnd vberweiset sich diß betriegerische Vorbringen seines Vngrunds damit / daß dieser Böhmischen Wahlauch eben ein Catholischer Fürst / vnd zwar in gantz gleicher Anzahl der Wahl-Stimmen mit einem andern Fürsten / welcher der Lutherischen Confession zugethan (dann jhrem jedwedern sechs Stimmen zugefallen) vorgeschlagen worden. Welches weil sichs im Werck vnnd in der That also befindet / ist darauß die Prob vnd Beweiß leichtlich abzunehmen. Die ander Vrsach / so man angzeucht / ist die nahe Sippschafft vnd Verwandnuß: weil jetzigen Keysers Ferdinandi Vetter Carolus / vnnd vnser der Frantzosen Königin Altmutter Vatter Maximilian der Ander rechte Geschwister gewesen: Daher vnnd in Ansehung einer so nahen Verwandtnuß (sagen sie) sey vnserer Königin Herr vnd Ehegemahl / jhrem Vettern mit Hülffe beyzuspringen schuldig. Aber es ist das Bandt / dardurch einem König mit seinen Vnderthanen verknüpfft / dem jenigen / damit ein Vatter seinen Kindern verbunden / zuvergleichen / vnnd also viel enger vnd genawer als jenes: vnd gehet deß gemeinen Staats vnd Vatterlands Wolfahrt allen andern Respecten vor. Hat nicht die allzusehr vberhandt genommene Macht deß Hispanischen Hauses / auch noch bey vnsern Tagen / die Cron Franckreich thewer genug gestanden? darzu wir die Historien weiters nicht / als nur von der letzten Liga her zurück auffschlagen dörffen: wir begehren dann das jenige / was man wol vor zwey Tausendt Jahren von vnserer Nation gesagt / darzuthun / daß nämlich vns ein angethane Schandt vnd Schmach / so baldt als ein erzeigte Gutthat vergesse vnd entfalle. Zu dem / wann sich der König auff deß Hauses Oesterreich seiten schlüge / vnd partheyisch machte / würde er vnter seinen Vnderthanen / welche dann nicht einerley Religion seynd / ein newe Trennung anrichten / da doch die alte Wunden vnsers Staats dißfalls noch nicht gantz zugeheilet seynd: Er würde sein alte vnd beste Freundt vnd Bundsverwandten (wie man pflegt zu reden) für den Kopff stossen / vnd sein Königreich ausserhalb in Kriegs-Gefahr / jnnerlich aber in Vnruhe vnd Auffruhrs-Gefahr setzen. Dann wann der König die Churfürstliche Pfaltz / in Hoffnung es begehrter massen dahin zu bringen / daß man sich wider von den Böhmen wenden müßten / mit Krieg vberziehen solte / was kan man doch daher wenigers / als eben dieses / das man also vernimbt / erwarten? Alldieweil in wehrendem Abwesen König Friederichs / die Chur Pfaltz vnter der Herrn Staten vnd der Vntons-Fürsten Schutz vnd Schirm ist. Vber diß erschöpffte der König vmb eines gantz frembden vnnd weit entlegenen Handels willen / der weder seine Person noch Staat oder Königreich nahe oder ferrn angehet / auch weder das Gewissen noch die Religion betrifft / wie ich oben gemeldet habe / seine Schatzkammer gantz vorsetzlich: Vnd würden Jhre Majestät / wann sie dem einen Part / ehe sie die andere auch gehöret / hülfflicher Beystandt einbewilligten / die eine also vngehört / vnd in geheim richten vnd verurtheilen / vnd das jenige thun / welches alle Rechte der Welt / ja sie selbsten jhren Richtern / in Privat-Processen vnnd Rechtshändeln verbieten. Sintemahl glaublich vnd vermuhtlich ist / König Friederich sampt seinen Freunden vnnd Bunds Verwandten / werden in kurtzem genugsamen Bericht / vom Verlauff dieses Handels / vnd warumb er eines so wichtigen Wercks oder Anschlags sampt den so weit außstehenden Veränderung sich vnderziehet / Vrsachen vnnd Motiven anzeigen. Derb dritte Grundt bestehet darauff / daß vnter den Königen einer dem andern Hülffe zu leysten / vnd Schutz zuhalten schuldig seye / fürnehmlich dem jenigen / der angefochten vnd bedranget wirdt. Aber lieber / da geruhe der Keyser sich zu erinnern / wie seine Vorfahren vnd er jederzeit der Cron Franckreich gelassen / ja denen vnserer Cron mit Freundschafft vnd Bündnuß Zugethanen deß Römischen Reichs Fürsten außdrücklich verbotten / vnsern letzten Königen in

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/445
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 392. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/445>, abgerufen am 14.05.2024.