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Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895.

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Noch auffälliger war das Resultat der Wahlen im Jahre 1898, die bekannt-
lich ebenfalls stattfanden, weil die Mehrheit des aufgelösten Reichstags eine neue
Militärvorlage abgelehnt hatte. Bei der Hauptwahl entfielen auf die Kandidaten
der Gegner der Vorlage rund 4233000 Stimmen, die Anhänger vereinigten
3225000 Stimmen auf ihre Kandidaten, also 1098000 Stimmen weniger. Aber
im Reichstag hatte die Minderheit der Stimmen die Mehrheit der Vertreter auf
ihre Seite, indem die Vorlage mit einer Mehrheit von 12 Stimmen ange-
nommen wurde.

Dieser seltsame Widerspruch erklärt sich zum Theil aus dem Resultat der
engeren Wahlen, bei welchen die seltsamsten Verbindungen zwischen den Parteien
vorkommen, er erklärt sich aber hauptsächlich dadurch, daß viele hunderttausend
Stimmen bei der Art der Wahl wirkungslos unter den Tisch fallen und keinen
Einfluß auf das Resultat ausüben. So hatte z. B. im Jahre 1887 die Sozial-
demokratie in Sachsen unter 519008 abgegebenen gültigen Stimmen 149270.
Von den 23 sächsischen Vertretern im Reichstag erhielt sie aber nicht einen, obgleich
im Verhältniß der für sie abgegebenen Stimmen ihr mindestens 6 Mandate
gebührten. Diese Anomalie wird auch durch die Ungleichheit der Wahlkreise
befördert, wonach z. B. Schaumburg-Lippe, das im Jahre 1890 rund 40000 Ein-
wohner hatte, ebenso einen Vertreter wählt wie der vierte Berliner Wahlkreis, der
damals 488000 Einwohner hatte. Jm ersteren Wahlkreis konnte von rund 8000
Wählern, wenn sie sämmtlich stimmen, ein Abgeordneter gewählt werden, der 4001
Stimmen auf sich vereinigt, im vierten Berliner Wahlkreis brauchte unter der gleichen
Voraussetzung, daß alle Wähler stimmten, der Kandidat bei rund 97600 Wählern
mindestens 48801 Stimmen. Aber auch bei gleich großen Wahlkreisen kann bei
dem gegenwärtigen System die Minorität zur Majorität werden. Nehmen wir
folgendes Beispiel. Jn sechs Wahlkreisen werden genau gleichviel Stimmen abge-
geben und zwar in jedem rund 20000. Dieselben vertheilen sich aber in folgender
Weise auf drei Parteien. Es erhalten im Wahlkreise:

A.B.C.D.E.F.Jnsgesammt
die Konservativen   110001800120010200190010500= 36300
die Sozialdemokraten   6500780013500800070007900= 50700
das Zentrum   25001040053001800111001400= 32500.

Nach einem solchen Stimmausfall in den sechs Wahlkreisen haben die
Konservativen mit 36300 Stimmen 3 Abgeordnete, das Zentrum mit 32500 Stim-
men hat 2 Abgeordnete, und die Sozialdemokraten mit 50700 Stimmen haben nur
1 Abgeordneten erhalten. Die Ungerechtigkeit der Vertheilung der Abgeordneten
liegt auf der Hand; dabei ist die Wahl in alter Ordnung verlaufen, es ist nicht
einmal eine Stichwahl mit unnatürlicher Verbindung der Parteien nothwendig
gewesen.

Das Bild im Kleinen, was wir hier geben, entspricht ziemlich genau der
Wirklichkeit im Großen, wie folgende Zahlen zeigen. Bei den Reichstags-Wahlen
Juli 1893 betheiligten sich bei der Hauptwahl von 10628292 eingetragenen
Wählern 7702265, die 7673973 gültige Stimmen abgaben. Es entfielen also
auf durchschnittlich 19330 gültige Stimmen ein Abgeordneter. Es erhielten in
jener Wahl:

Stimmenwirklich
Abgeordnete
statt
Abgeordnete
Deutschkonservative   10383536854
Deutsche Reichspartei   4383452723
Nationalliberale   9969805252
Freisinnige Vereinigung   2584811313
Volkspartei   6664392234
Süddeutsche Volkspartei   166757119
Zentrum   14685019976
Polen   2295311912
Deutsche Reformpartei (Antisem.)   2638611014
Sozialdemokraten   17867384395

Noch auffälliger war das Resultat der Wahlen im Jahre 1898, die bekannt-
lich ebenfalls stattfanden, weil die Mehrheit des aufgelösten Reichstags eine neue
Militärvorlage abgelehnt hatte. Bei der Hauptwahl entfielen auf die Kandidaten
der Gegner der Vorlage rund 4233000 Stimmen, die Anhänger vereinigten
3225000 Stimmen auf ihre Kandidaten, also 1098000 Stimmen weniger. Aber
im Reichstag hatte die Minderheit der Stimmen die Mehrheit der Vertreter auf
ihre Seite, indem die Vorlage mit einer Mehrheit von 12 Stimmen ange-
nommen wurde.

Dieser seltsame Widerspruch erklärt sich zum Theil aus dem Resultat der
engeren Wahlen, bei welchen die seltsamsten Verbindungen zwischen den Parteien
vorkommen, er erklärt sich aber hauptsächlich dadurch, daß viele hunderttausend
Stimmen bei der Art der Wahl wirkungslos unter den Tisch fallen und keinen
Einfluß auf das Resultat ausüben. So hatte z. B. im Jahre 1887 die Sozial-
demokratie in Sachsen unter 519008 abgegebenen gültigen Stimmen 149270.
Von den 23 sächsischen Vertretern im Reichstag erhielt sie aber nicht einen, obgleich
im Verhältniß der für sie abgegebenen Stimmen ihr mindestens 6 Mandate
gebührten. Diese Anomalie wird auch durch die Ungleichheit der Wahlkreise
befördert, wonach z. B. Schaumburg-Lippe, das im Jahre 1890 rund 40000 Ein-
wohner hatte, ebenso einen Vertreter wählt wie der vierte Berliner Wahlkreis, der
damals 488000 Einwohner hatte. Jm ersteren Wahlkreis konnte von rund 8000
Wählern, wenn sie sämmtlich stimmen, ein Abgeordneter gewählt werden, der 4001
Stimmen auf sich vereinigt, im vierten Berliner Wahlkreis brauchte unter der gleichen
Voraussetzung, daß alle Wähler stimmten, der Kandidat bei rund 97600 Wählern
mindestens 48801 Stimmen. Aber auch bei gleich großen Wahlkreisen kann bei
dem gegenwärtigen System die Minorität zur Majorität werden. Nehmen wir
folgendes Beispiel. Jn sechs Wahlkreisen werden genau gleichviel Stimmen abge-
geben und zwar in jedem rund 20000. Dieselben vertheilen sich aber in folgender
Weise auf drei Parteien. Es erhalten im Wahlkreise:

A.B.C.D.E.F.Jnsgesammt
die Konservativen   110001800120010200190010500= 36300
die Sozialdemokraten   6500780013500800070007900= 50700
das Zentrum   25001040053001800111001400= 32500.

Nach einem solchen Stimmausfall in den sechs Wahlkreisen haben die
Konservativen mit 36300 Stimmen 3 Abgeordnete, das Zentrum mit 32500 Stim-
men hat 2 Abgeordnete, und die Sozialdemokraten mit 50700 Stimmen haben nur
1 Abgeordneten erhalten. Die Ungerechtigkeit der Vertheilung der Abgeordneten
liegt auf der Hand; dabei ist die Wahl in alter Ordnung verlaufen, es ist nicht
einmal eine Stichwahl mit unnatürlicher Verbindung der Parteien nothwendig
gewesen.

Das Bild im Kleinen, was wir hier geben, entspricht ziemlich genau der
Wirklichkeit im Großen, wie folgende Zahlen zeigen. Bei den Reichstags-Wahlen
Juli 1893 betheiligten sich bei der Hauptwahl von 10628292 eingetragenen
Wählern 7702265, die 7673973 gültige Stimmen abgaben. Es entfielen also
auf durchschnittlich 19330 gültige Stimmen ein Abgeordneter. Es erhielten in
jener Wahl:

Stimmenwirklich
Abgeordnete
statt
Abgeordnete
Deutschkonservative   10383536854
Deutsche Reichspartei   4383452723
Nationalliberale   9969805252
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[52/0056] Noch auffälliger war das Resultat der Wahlen im Jahre 1898, die bekannt- lich ebenfalls stattfanden, weil die Mehrheit des aufgelösten Reichstags eine neue Militärvorlage abgelehnt hatte. Bei der Hauptwahl entfielen auf die Kandidaten der Gegner der Vorlage rund 4233000 Stimmen, die Anhänger vereinigten 3225000 Stimmen auf ihre Kandidaten, also 1098000 Stimmen weniger. Aber im Reichstag hatte die Minderheit der Stimmen die Mehrheit der Vertreter auf ihre Seite, indem die Vorlage mit einer Mehrheit von 12 Stimmen ange- nommen wurde. Dieser seltsame Widerspruch erklärt sich zum Theil aus dem Resultat der engeren Wahlen, bei welchen die seltsamsten Verbindungen zwischen den Parteien vorkommen, er erklärt sich aber hauptsächlich dadurch, daß viele hunderttausend Stimmen bei der Art der Wahl wirkungslos unter den Tisch fallen und keinen Einfluß auf das Resultat ausüben. So hatte z. B. im Jahre 1887 die Sozial- demokratie in Sachsen unter 519008 abgegebenen gültigen Stimmen 149270. Von den 23 sächsischen Vertretern im Reichstag erhielt sie aber nicht einen, obgleich im Verhältniß der für sie abgegebenen Stimmen ihr mindestens 6 Mandate gebührten. Diese Anomalie wird auch durch die Ungleichheit der Wahlkreise befördert, wonach z. B. Schaumburg-Lippe, das im Jahre 1890 rund 40000 Ein- wohner hatte, ebenso einen Vertreter wählt wie der vierte Berliner Wahlkreis, der damals 488000 Einwohner hatte. Jm ersteren Wahlkreis konnte von rund 8000 Wählern, wenn sie sämmtlich stimmen, ein Abgeordneter gewählt werden, der 4001 Stimmen auf sich vereinigt, im vierten Berliner Wahlkreis brauchte unter der gleichen Voraussetzung, daß alle Wähler stimmten, der Kandidat bei rund 97600 Wählern mindestens 48801 Stimmen. Aber auch bei gleich großen Wahlkreisen kann bei dem gegenwärtigen System die Minorität zur Majorität werden. Nehmen wir folgendes Beispiel. Jn sechs Wahlkreisen werden genau gleichviel Stimmen abge- geben und zwar in jedem rund 20000. Dieselben vertheilen sich aber in folgender Weise auf drei Parteien. Es erhalten im Wahlkreise: A. B. C. D. E. F. Jnsgesammt die Konservativen 11000 1800 1200 10200 1900 10500 = 36300 die Sozialdemokraten 6500 7800 13500 8000 7000 7900 = 50700 das Zentrum 2500 10400 5300 1800 11100 1400 = 32500. Nach einem solchen Stimmausfall in den sechs Wahlkreisen haben die Konservativen mit 36300 Stimmen 3 Abgeordnete, das Zentrum mit 32500 Stim- men hat 2 Abgeordnete, und die Sozialdemokraten mit 50700 Stimmen haben nur 1 Abgeordneten erhalten. Die Ungerechtigkeit der Vertheilung der Abgeordneten liegt auf der Hand; dabei ist die Wahl in alter Ordnung verlaufen, es ist nicht einmal eine Stichwahl mit unnatürlicher Verbindung der Parteien nothwendig gewesen. Das Bild im Kleinen, was wir hier geben, entspricht ziemlich genau der Wirklichkeit im Großen, wie folgende Zahlen zeigen. Bei den Reichstags-Wahlen Juli 1893 betheiligten sich bei der Hauptwahl von 10628292 eingetragenen Wählern 7702265, die 7673973 gültige Stimmen abgaben. Es entfielen also auf durchschnittlich 19330 gültige Stimmen ein Abgeordneter. Es erhielten in jener Wahl: Stimmen wirklich Abgeordnete statt Abgeordnete Deutschkonservative 1038353 68 54 Deutsche Reichspartei 438345 27 23 Nationalliberale 996980 52 52 Freisinnige Vereinigung 258481 13 13 Volkspartei 666439 22 34 Süddeutsche Volkspartei 166757 11 9 Zentrum 1468501 99 76 Polen 229531 19 12 Deutsche Reformpartei (Antisem.) 263861 10 14 Sozialdemokraten 1786738 43 95

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Zitationshilfe: Bebel, August: Die Sozialdemokratie und das Allgemeine Stimmrecht. Berlin, 1895, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bebel_sozialdemokratie_1895/56>, abgerufen am 26.04.2024.