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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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mit Einquartierung vnd Hostilitäten weiter nit beschweren / alle zugefügte Schäden / nach vorhergangener Liquidation / wider erstatten / vnd Jhre Keyserl. Majest. so wol auch beyde Generaln eins vnd anders genugsamb versicheren wolten: Als erklärten sich darauf die Tyllische Abgeordnete rundt / cathegorisch vnd endlich: Vors erste / so viel der Fürsten vnd Stände Schutz vnd Schirm bey deß Reichs Religion: vnd Prophan Frieden / auch andern Constitutionen / bey der Augspurgischen Confession / jhren hergebrachten Jurisdictinonen / vnd was denen anhängig / betreffe / daß Jhr. Keys. Majest. weder jetzt noch ins künfftig sie darinnen turbirn zu lassen nicht gemeinet / sondern vielmehr darbey zu beschützen gesinnet: jedoch vorbehaltlich der Keyserlichen Justitz gebührenden Administration / vnd daß angezogener Religions-Friede von Fürsten vnd Ständen deß Nider Sächs. Crayses reciproce gehalten / vnd die Canonici, so der Röm. Catholischen Religion zugethan / darwider nicht beschweret würden: Zu dessen Vergewisserung vnd Versicherung die Tyllische Gesandten kein ersprießlicher vnd besser Mittel hetten / als das Keyserliche WORT / so Jhr. Majest. allbereit vor diesem / nämlich den 27. Julij / abgeloffenen Jahrs / von sich gegeben / vnd bißhero nicht wider zurück genommen / sondern dasselbe Fürsten vnd Stände noch in Händen hetten / vnd Jhr. Keyserl. Maj. demselben noch gantz gemäß sich verhalten / vnnd zum Vberfluß diese Vergleichung / da dieselbige durch Gottes Segen getroffen werden möchte / mit Jhr. Keyserlichen Ratihabition versprochener massen bestättigen wolte. Was aber der Keyserl. Armaden angezogene Abführung ausser dem Crayß / auch künfftige Turbir: vnd Gravirung belangete / erbieten sich die Tyllische Gesandten / da deß Königs in Dennemarck / vnd der Fürsten vnd Ständ deß Nider Sächsischen Crayses / oder ander Jhr. Keyserl. May. widriges Kriegsvolck / so jetzo im Crayß sich befinde / oder ins künfftig darein gezogen werden möchte / vorhero abgeschafft haben würden / den Crayß gäntzlich zu quittiren / auch sich künfftigen Vberzugs vnd Kriegsbeschwerden zuenthalten / darüber jhr Principal ein Schrifftlichen verstegelten Reverß vbergeben / oder andere Mittel darzu nach Anweissung der Interponenten gebraucht werden solten. Damit nun dieses alles so viel eher befördert / vnd der edle Fried ohn längern Verzug widergebracht würde: utque ipsum bellun iisdem viis modisque, quibus crevit, resolvatur: Als wie hiemit dieser seits im Namen Jhrer Keyserl. May. gesonnen / die Crayß Gesandte diß heylsame Werck / so viel möglich / zu maturiren ebener gestalt belieben liessen / vnd die würckliche Licentirung jhres zu erst im Crayß sich befundenen / auch alles andern Jhrer Keyserl. Majest. Feindseligen Kriegsvolcks beförderten / auch jhr in jhrer Gegen Erklärung vbriges Erbieten dermassen versichern wolten / daß Jhre Keyserl. Majest. darmit zu frieden seyn / vnnd sich darauff verlassen köndten / daß nämlich jhr Kriegsvolck nach der Abdanckung niemanden vberlassen / der Mannsfelder vnd dessen Adhaerenten mit gemeinem jhrem Zuthun vertilget würde / damit der Keyserl. Majestät vnd dero gehorsame Chur: Fürsten vnd Stände / weder jetzt / noch ins künfftige / von oder ausser dem Crayß beleydiget / sondern vielmehr dannenhero Jhrer Keyserl. Majest. jederzeit aller schuldigster Gehor samb vnd Devotion / vnd deroselben gehorsamen Chur: vnd Fürsten alle Frenndschafft vnd guter Will erwiesen / auch kein vnzulässiges Kriegesgewerd von Fürsten vnd Ständen deß Crayses nimmermehr nicht solte getrieben / noch andern darinn verstattet werden solte: welche Erklärung man hiemit bester massen acceptirt haben wolte.

Belangendt die Restitution der auffgewandten Kriegskosten: Damit man der Tyllischen Gesandten Verlangen zu Beförderung deß Friedens / vnd mehr zu deß Crayses Nutz als Ruin abzunehmen hette / so liessen sie die vorgeschützte Excusation wegen deß Crayses Armatur an seinen Ort gestellet seyn / hetten aber darfür gehalten / da es ein Crayß Defensionwerck / daß dieselbe durchgehend / vnnd allen Crayß Eingesessenen gemein seyn müßte / keines Wegs aber derselben ein Standt für dem andern geniessen / vnd die sich zu getrewester Devotion gegen Jhr. Keys. Majestät bekenneten / derselben Defension am meisten entgelten / vnd von derselben so offt vernachtheilt werden solten.

Dessen gleichwol vnerachtet / erklärten sich die Tyllische im Hauptpuncten dahin / daß sie auff den Fall die Crayß Gesandten jhre geforderte Kriegs-Schäden / die ex post facto, da man es einmal / hindan gesetzt aller trewen Warnungen / zum Einzug in Crayß hette kommen lassen / nicht mehr abzuwenden gewesen / fallen lassen würden / daß sie dißfalls auff dem cussersten gar nicht verharren wolten. Ingleichem was Hertzog Christians Forderung berührte / wann es darmit die Beschaffenheit haben solte / daß solches Suchen zu diesen Tractaten / so praecise den gemeinen Frieden deß Vatterlands concernirten nicht gehörig seyn solten: so würde der Hertzog selbsten nit gemeinet seyn / das so hoch desiderirte bonun pacis publicun dißfalls mit seinen Einwendungen zuverhindern oder auffgehalten / sondern vielmehr solche Sachen an gehörigen Ort auß setzen zulassen kein Bedencken tragen.

Diesem allem nach / weil die Tyllische Gesandte sich solcher massen auffrichtig vnd cathegorisch erklärt / zweifelten sie nicht / die Churfürstliche Interponenten hierbey jhr friedliebend Gemüth verspüren / vnd dahero nicht vnderlassen würden / die Crayß Gesandte zu gleichmässigen endlichen Erklärungen vnd würcklichen Bezeigung / deß Crayses Notdurfft nach also zu disponiren / damit jhre Principaln dermaln eins zu Licentirung jhres Kriegsvolcks schritten / vnd an rechter beständigen Accommodirung an sich nichts erwinden liessen. Im widrigen Fall aber protestirten sie vor Gott vnd der gantzen Christenheit / daß sie an allem Vnheil / so durch deß Crayses Gesandten vnd jhrer Principalen ferrner Auffhalt / oder gäntzlichen Zerschlagung dieser Friedens-Tractaten entstehen möchte / vnschuldig vnd entschuldiget seyn wolten.

mit Einquartierung vnd Hostilitäten weiter nit beschweren / alle zugefügte Schäden / nach vorhergangener Liquidation / wider erstatten / vnd Jhre Keyserl. Majest. so wol auch beyde Generaln eins vnd anders genugsamb versicheren wolten: Als erklärten sich darauf die Tyllische Abgeordnete rundt / cathegorisch vnd endlich: Vors erste / so viel der Fürsten vnd Stände Schutz vnd Schirm bey deß Reichs Religion: vnd Prophan Frieden / auch andern Constitutionen / bey der Augspurgischen Confession / jhren hergebrachten Jurisdictinonen / vnd was denen anhängig / betreffe / daß Jhr. Keys. Majest. weder jetzt noch ins künfftig sie darinnen turbirn zu lassen nicht gemeinet / sondern vielmehr darbey zu beschützen gesinnet: jedoch vorbehaltlich der Keyserlichẽ Justitz gebührenden Administration / vnd daß angezogener Religions-Friede von Fürsten vnd Ständen deß Nider Sächs. Crayses reciprocè gehaltẽ / vnd die Canonici, so der Röm. Catholischen Religion zugethan / darwider nicht beschweret würden: Zu dessen Vergewisserung vñ Versicherung die Tyllische Gesandten kein ersprießlicher vnd besser Mittel hetten / als das Keyserliche WORT / so Jhr. Majest. allbereit vor diesem / nämlich den 27. Julij / abgeloffenen Jahrs / von sich gegeben / vnd bißhero nicht wider zurück genommen / sondern dasselbe Fürsten vnd Stände noch in Händen hetten / vnd Jhr. Keyserl. Maj. demselben noch gantz gemäß sich verhalten / vnnd zum Vberfluß diese Vergleichung / da dieselbige durch Gottes Segen getroffen werden möchte / mit Jhr. Keyserlichen Ratihabition versprochener massen bestättigen wolte. Was aber der Keyserl. Armaden angezogene Abführung ausser dem Crayß / auch künfftige Turbir: vnd Gravirung belangete / erbieten sich die Tyllische Gesandten / da deß Königs in Dennemarck / vnd der Fürsten vnd Ständ deß Nider Sächsischẽ Crayses / oder ander Jhr. Keyserl. May. widriges Kriegsvolck / so jetzo im Crayß sich befinde / oder ins künfftig darein gezogen werden möchte / vorhero abgeschafft haben würden / den Crayß gäntzlich zu quittiren / auch sich künfftigen Vberzugs vnd Kriegsbeschwerden zuenthalten / darüber jhr Principal ein Schrifftlichẽ verstegelten Reverß vbergeben / oder andere Mittel darzu nach Anweissung der Interponenten gebraucht werden solten. Damit nun dieses alles so viel eher befördert / vnd der edle Fried ohn längern Verzug widergebracht würde: utque ipsum bellũ iisdem viis modisque, quibus crevit, resolvatur: Als wie hiemit dieser seits im Namen Jhrer Keyserl. May. gesonnen / die Crayß Gesandte diß heylsame Werck / so viel möglich / zu maturiren ebener gestalt belieben liessen / vnd die würckliche Licentirung jhres zu erst im Crayß sich befundenen / auch alles andern Jhrer Keyserl. Majest. Feindseligen Kriegsvolcks beförderten / auch jhr in jhrer Gegen Erklärung vbriges Erbieten dermassen versichern wolten / daß Jhre Keyserl. Majest. darmit zu frieden seyn / vnnd sich darauff verlassen köndten / daß nämlich jhr Kriegsvolck nach der Abdanckung niemanden vberlassen / der Mannsfelder vnd dessen Adhaerenten mit gemeinem jhrem Zuthun vertilget würde / damit der Keyserl. Majestät vnd dero gehorsame Chur: Fürsten vnd Stände / weder jetzt / noch ins künfftige / von oder ausser dem Crayß beleydiget / sondern vielmehr dannenhero Jhrer Keyserl. Majest. jederzeit aller schuldigster Gehor samb vnd Devotion / vnd deroselben gehorsamen Chur: vnd Fürsten alle Frenndschafft vnd guter Will erwiesen / auch kein vnzulässiges Kriegesgewerd von Fürsten vnd Ständen deß Crayses nimmermehr nicht solte getriebẽ / noch andern darinn verstattet werden solte: welche Erklärung man hiemit bester massen acceptirt haben wolte.

Belangendt die Restitution der auffgewandten Kriegskosten: Damit man der Tyllischen Gesandten Verlangen zu Beförderung deß Friedens / vnd mehr zu deß Crayses Nutz als Ruin abzunehmen hette / so liessen sie die vorgeschützte Excusation wegen deß Crayses Armatur an seinen Ort gestellet seyn / hetten aber darfür gehalten / da es ein Crayß Defensionwerck / daß dieselbe durchgehend / vnnd allen Crayß Eingesessenen gemein seyn müßte / keines Wegs aber derselben ein Standt für dem andern geniessen / vnd die sich zu getrewester Devotion gegen Jhr. Keys. Majestät bekenneten / derselben Defension am meisten entgelten / vnd von derselben so offt vernachtheilt werden solten.

Dessen gleichwol vnerachtet / erklärten sich die Tyllische im Hauptpunctẽ dahin / daß sie auff den Fall die Crayß Gesandten jhre geforderte Kriegs-Schäden / die ex post facto, da man es einmal / hindan gesetzt aller trewen Warnungen / zum Einzug in Crayß hette kommen lassen / nicht mehr abzuwenden gewesen / fallen lassen würden / daß sie dißfalls auff dem cussersten gar nicht verharren wolten. Ingleichem was Hertzog Christians Forderung berührte / wann es darmit die Beschaffenheit haben solte / daß solches Suchen zu diesen Tractaten / so praecisè den gemeinen Frieden deß Vatterlands concernirten nicht gehörig seyn solten: so würde der Hertzog selbstẽ nit gemeinet seyn / das so hoch desiderirte bonũ pacis publicũ dißfalls mit seinẽ Einwendungẽ zuverhindern oder auffgehalten / sondern vielmehr solche Sachẽ an gehörigen Ort auß setzen zulassen kein Bedencken tragen.

Diesem allem nach / weil die Tyllische Gesandte sich solcher massen auffrichtig vnd cathegorisch erklärt / zweifelten sie nicht / die Churfürstliche Interponenten hierbey jhr friedliebend Gemüth verspüren / vnd dahero nicht vnderlassen würden / die Crayß Gesandte zu gleichmässigen endlichen Erklärungen vnd würcklichẽ Bezeigung / deß Crayses Notdurfft nach also zu disponiren / damit jhre Principaln dermaln eins zu Licentirung jhres Kriegsvolcks schritten / vnd an rechter beständigen Accommodirung an sich nichts erwinden liessen. Im widrigen Fall aber protestirten sie vor Gott vnd der gantzẽ Christenheit / daß sie an allem Vnheil / so durch deß Crayses Gesandten vnd jhrer Principalen ferrner Auffhalt / oder gäntzlichen Zerschlagung dieser Friedens-Tractaten entstehẽ möchte / vnschuldig vnd entschuldiget seyn wolten.

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mit                      Einquartierung vnd Hostilitäten weiter nit beschweren / alle zugefügte Schäden /                      nach vorhergangener Liquidation / wider erstatten / vnd Jhre Keyserl. Majest. so                      wol auch beyde Generaln eins vnd anders genugsamb versicheren wolten: Als                      erklärten sich darauf die Tyllische Abgeordnete rundt / cathegorisch vnd                      endlich: Vors erste / so viel der Fürsten vnd Stände Schutz vnd Schirm bey deß                      Reichs Religion: vnd Prophan Frieden / auch andern Constitutionen / bey der                      Augspurgischen Confession / jhren hergebrachten Jurisdictinonen / vnd was denen                      anhängig / betreffe / daß Jhr. Keys. Majest. weder jetzt noch ins künfftig sie                      darinnen turbirn zu lassen nicht gemeinet / sondern vielmehr darbey zu                      beschützen gesinnet: jedoch vorbehaltlich der Keyserliche&#x0303; Justitz gebührenden                      Administration / vnd daß angezogener Religions-Friede von Fürsten vnd Ständen                      deß Nider Sächs. Crayses reciprocè gehalte&#x0303; / vnd die Canonici, so der Röm.                      Catholischen Religion zugethan / darwider nicht beschweret würden: Zu dessen                      Vergewisserung vn&#x0303; Versicherung die Tyllische Gesandten kein                      ersprießlicher vnd besser Mittel hetten / als das Keyserliche WORT / so Jhr.                      Majest. allbereit vor diesem / nämlich den 27. Julij / abgeloffenen Jahrs / von                      sich gegeben / vnd bißhero nicht wider zurück genommen / sondern dasselbe                      Fürsten vnd Stände noch in Händen hetten / vnd Jhr. Keyserl. Maj. demselben noch                      gantz gemäß sich verhalten / vnnd zum Vberfluß diese Vergleichung / da                      dieselbige durch Gottes Segen getroffen werden möchte / mit Jhr. Keyserlichen                      Ratihabition versprochener massen bestättigen wolte. Was aber der Keyserl.                      Armaden angezogene Abführung ausser dem Crayß / auch künfftige Turbir: vnd                      Gravirung belangete / erbieten sich die Tyllische Gesandten / da deß Königs in                      Dennemarck / vnd der Fürsten vnd Ständ deß Nider Sächsische&#x0303; Crayses / oder ander                      Jhr. Keyserl. May. widriges Kriegsvolck / so jetzo im Crayß sich befinde / oder                      ins künfftig darein gezogen werden möchte / vorhero abgeschafft haben würden /                      den Crayß gäntzlich zu quittiren / auch sich künfftigen Vberzugs vnd                      Kriegsbeschwerden zuenthalten / darüber jhr Principal ein Schrifftliche&#x0303;                      verstegelten Reverß vbergeben / oder andere Mittel darzu nach Anweissung der                      Interponenten gebraucht werden solten. Damit nun dieses alles so viel eher                      befördert / vnd der edle Fried ohn längern Verzug widergebracht würde: utque                      ipsum bellu&#x0303; iisdem viis modisque, quibus crevit, resolvatur: Als wie hiemit                      dieser seits im Namen Jhrer Keyserl. May. gesonnen / die Crayß Gesandte diß                      heylsame Werck / so viel möglich / zu maturiren ebener gestalt belieben liessen                      / vnd die würckliche Licentirung jhres zu erst im Crayß sich befundenen / auch                      alles andern Jhrer Keyserl. Majest. Feindseligen Kriegsvolcks beförderten / auch                      jhr in jhrer Gegen Erklärung vbriges Erbieten dermassen versichern wolten / daß                      Jhre Keyserl. Majest. darmit zu frieden seyn / vnnd sich darauff verlassen                      köndten / daß nämlich jhr Kriegsvolck nach der Abdanckung niemanden vberlassen /                      der Mannsfelder vnd dessen Adhaerenten mit gemeinem jhrem Zuthun vertilget würde                      / damit der Keyserl. Majestät vnd dero gehorsame Chur: Fürsten vnd Stände /                      weder jetzt / noch ins künfftige / von oder ausser dem Crayß beleydiget /                      sondern vielmehr dannenhero Jhrer Keyserl. Majest. jederzeit aller schuldigster                      Gehor samb vnd Devotion / vnd deroselben gehorsamen Chur: vnd Fürsten alle                      Frenndschafft vnd guter Will erwiesen / auch kein vnzulässiges Kriegesgewerd von                      Fürsten vnd Ständen deß Crayses nimmermehr nicht solte getriebe&#x0303; / noch andern                      darinn verstattet werden solte: welche Erklärung man hiemit bester massen                      acceptirt haben wolte.</p>
          <p>Belangendt die Restitution der auffgewandten Kriegskosten: Damit man der                      Tyllischen Gesandten Verlangen zu Beförderung deß Friedens / vnd mehr zu deß                      Crayses Nutz als Ruin abzunehmen hette / so liessen sie die vorgeschützte                      Excusation wegen deß Crayses Armatur an seinen Ort gestellet seyn / hetten aber                      darfür gehalten / da es ein Crayß Defensionwerck / daß dieselbe durchgehend /                      vnnd allen Crayß Eingesessenen gemein seyn müßte / keines Wegs aber derselben                      ein Standt für dem andern geniessen / vnd die sich zu getrewester Devotion gegen                      Jhr. Keys. Majestät bekenneten / derselben Defension am meisten entgelten / vnd                      von derselben so offt vernachtheilt werden solten.</p>
          <p>Dessen gleichwol vnerachtet / erklärten sich die Tyllische im Hauptpuncte&#x0303; dahin /                      daß sie auff den Fall die Crayß Gesandten jhre geforderte Kriegs-Schäden / die                      ex post facto, da man es einmal / hindan gesetzt aller trewen Warnungen / zum                      Einzug in Crayß hette kommen lassen / nicht mehr abzuwenden gewesen / fallen                      lassen würden / daß sie dißfalls auff dem cussersten gar nicht verharren wolten.                      Ingleichem was Hertzog Christians Forderung berührte / wann es darmit die                      Beschaffenheit haben solte / daß solches Suchen zu diesen Tractaten / so                      praecisè den gemeinen Frieden deß Vatterlands concernirten nicht gehörig seyn                      solten: so würde der Hertzog selbste&#x0303; nit gemeinet seyn / das so hoch desiderirte                      bonu&#x0303; pacis publicu&#x0303; dißfalls mit seine&#x0303; Einwendunge&#x0303; zuverhindern oder auffgehalten                      / sondern vielmehr solche Sache&#x0303; an gehörigen Ort auß setzen zulassen kein                      Bedencken tragen.</p>
          <p>Diesem allem nach / weil die Tyllische Gesandte sich solcher massen auffrichtig                      vnd cathegorisch erklärt / zweifelten sie nicht / die Churfürstliche                      Interponenten hierbey jhr friedliebend Gemüth verspüren / vnd dahero nicht                      vnderlassen würden / die Crayß Gesandte zu gleichmässigen endlichen Erklärungen                      vnd würckliche&#x0303; Bezeigung / deß Crayses Notdurfft nach also zu disponiren / damit                      jhre Principaln dermaln eins zu Licentirung jhres Kriegsvolcks schritten / vnd                      an rechter beständigen Accommodirung an sich nichts erwinden liessen. Im                      widrigen Fall aber protestirten sie vor Gott vnd der gantze&#x0303; Christenheit / daß                      sie an allem Vnheil / so durch deß Crayses Gesandten vnd jhrer Principalen                      ferrner Auffhalt / oder gäntzlichen Zerschlagung dieser Friedens-Tractaten                      entstehe&#x0303; möchte / vnschuldig vnd entschuldiget seyn wolten.</p>
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[1008/1135] mit Einquartierung vnd Hostilitäten weiter nit beschweren / alle zugefügte Schäden / nach vorhergangener Liquidation / wider erstatten / vnd Jhre Keyserl. Majest. so wol auch beyde Generaln eins vnd anders genugsamb versicheren wolten: Als erklärten sich darauf die Tyllische Abgeordnete rundt / cathegorisch vnd endlich: Vors erste / so viel der Fürsten vnd Stände Schutz vnd Schirm bey deß Reichs Religion: vnd Prophan Frieden / auch andern Constitutionen / bey der Augspurgischen Confession / jhren hergebrachten Jurisdictinonen / vnd was denen anhängig / betreffe / daß Jhr. Keys. Majest. weder jetzt noch ins künfftig sie darinnen turbirn zu lassen nicht gemeinet / sondern vielmehr darbey zu beschützen gesinnet: jedoch vorbehaltlich der Keyserlichẽ Justitz gebührenden Administration / vnd daß angezogener Religions-Friede von Fürsten vnd Ständen deß Nider Sächs. Crayses reciprocè gehaltẽ / vnd die Canonici, so der Röm. Catholischen Religion zugethan / darwider nicht beschweret würden: Zu dessen Vergewisserung vñ Versicherung die Tyllische Gesandten kein ersprießlicher vnd besser Mittel hetten / als das Keyserliche WORT / so Jhr. Majest. allbereit vor diesem / nämlich den 27. Julij / abgeloffenen Jahrs / von sich gegeben / vnd bißhero nicht wider zurück genommen / sondern dasselbe Fürsten vnd Stände noch in Händen hetten / vnd Jhr. Keyserl. Maj. demselben noch gantz gemäß sich verhalten / vnnd zum Vberfluß diese Vergleichung / da dieselbige durch Gottes Segen getroffen werden möchte / mit Jhr. Keyserlichen Ratihabition versprochener massen bestättigen wolte. Was aber der Keyserl. Armaden angezogene Abführung ausser dem Crayß / auch künfftige Turbir: vnd Gravirung belangete / erbieten sich die Tyllische Gesandten / da deß Königs in Dennemarck / vnd der Fürsten vnd Ständ deß Nider Sächsischẽ Crayses / oder ander Jhr. Keyserl. May. widriges Kriegsvolck / so jetzo im Crayß sich befinde / oder ins künfftig darein gezogen werden möchte / vorhero abgeschafft haben würden / den Crayß gäntzlich zu quittiren / auch sich künfftigen Vberzugs vnd Kriegsbeschwerden zuenthalten / darüber jhr Principal ein Schrifftlichẽ verstegelten Reverß vbergeben / oder andere Mittel darzu nach Anweissung der Interponenten gebraucht werden solten. Damit nun dieses alles so viel eher befördert / vnd der edle Fried ohn längern Verzug widergebracht würde: utque ipsum bellũ iisdem viis modisque, quibus crevit, resolvatur: Als wie hiemit dieser seits im Namen Jhrer Keyserl. May. gesonnen / die Crayß Gesandte diß heylsame Werck / so viel möglich / zu maturiren ebener gestalt belieben liessen / vnd die würckliche Licentirung jhres zu erst im Crayß sich befundenen / auch alles andern Jhrer Keyserl. Majest. Feindseligen Kriegsvolcks beförderten / auch jhr in jhrer Gegen Erklärung vbriges Erbieten dermassen versichern wolten / daß Jhre Keyserl. Majest. darmit zu frieden seyn / vnnd sich darauff verlassen köndten / daß nämlich jhr Kriegsvolck nach der Abdanckung niemanden vberlassen / der Mannsfelder vnd dessen Adhaerenten mit gemeinem jhrem Zuthun vertilget würde / damit der Keyserl. Majestät vnd dero gehorsame Chur: Fürsten vnd Stände / weder jetzt / noch ins künfftige / von oder ausser dem Crayß beleydiget / sondern vielmehr dannenhero Jhrer Keyserl. Majest. jederzeit aller schuldigster Gehor samb vnd Devotion / vnd deroselben gehorsamen Chur: vnd Fürsten alle Frenndschafft vnd guter Will erwiesen / auch kein vnzulässiges Kriegesgewerd von Fürsten vnd Ständen deß Crayses nimmermehr nicht solte getriebẽ / noch andern darinn verstattet werden solte: welche Erklärung man hiemit bester massen acceptirt haben wolte. Belangendt die Restitution der auffgewandten Kriegskosten: Damit man der Tyllischen Gesandten Verlangen zu Beförderung deß Friedens / vnd mehr zu deß Crayses Nutz als Ruin abzunehmen hette / so liessen sie die vorgeschützte Excusation wegen deß Crayses Armatur an seinen Ort gestellet seyn / hetten aber darfür gehalten / da es ein Crayß Defensionwerck / daß dieselbe durchgehend / vnnd allen Crayß Eingesessenen gemein seyn müßte / keines Wegs aber derselben ein Standt für dem andern geniessen / vnd die sich zu getrewester Devotion gegen Jhr. Keys. Majestät bekenneten / derselben Defension am meisten entgelten / vnd von derselben so offt vernachtheilt werden solten. Dessen gleichwol vnerachtet / erklärten sich die Tyllische im Hauptpunctẽ dahin / daß sie auff den Fall die Crayß Gesandten jhre geforderte Kriegs-Schäden / die ex post facto, da man es einmal / hindan gesetzt aller trewen Warnungen / zum Einzug in Crayß hette kommen lassen / nicht mehr abzuwenden gewesen / fallen lassen würden / daß sie dißfalls auff dem cussersten gar nicht verharren wolten. Ingleichem was Hertzog Christians Forderung berührte / wann es darmit die Beschaffenheit haben solte / daß solches Suchen zu diesen Tractaten / so praecisè den gemeinen Frieden deß Vatterlands concernirten nicht gehörig seyn solten: so würde der Hertzog selbstẽ nit gemeinet seyn / das so hoch desiderirte bonũ pacis publicũ dißfalls mit seinẽ Einwendungẽ zuverhindern oder auffgehalten / sondern vielmehr solche Sachẽ an gehörigen Ort auß setzen zulassen kein Bedencken tragen. Diesem allem nach / weil die Tyllische Gesandte sich solcher massen auffrichtig vnd cathegorisch erklärt / zweifelten sie nicht / die Churfürstliche Interponenten hierbey jhr friedliebend Gemüth verspüren / vnd dahero nicht vnderlassen würden / die Crayß Gesandte zu gleichmässigen endlichen Erklärungen vnd würcklichẽ Bezeigung / deß Crayses Notdurfft nach also zu disponiren / damit jhre Principaln dermaln eins zu Licentirung jhres Kriegsvolcks schritten / vnd an rechter beständigen Accommodirung an sich nichts erwinden liessen. Im widrigen Fall aber protestirten sie vor Gott vnd der gantzẽ Christenheit / daß sie an allem Vnheil / so durch deß Crayses Gesandten vnd jhrer Principalen ferrner Auffhalt / oder gäntzlichen Zerschlagung dieser Friedens-Tractaten entstehẽ möchte / vnschuldig vnd entschuldiget seyn wolten.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1008. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1135>, abgerufen am 07.05.2024.