Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

Vors ander / möchten alle der Augspurgischen Confession zugethane Pfarrer / Prediger vnnd Geistliche im gantzen Nider Sächsischen Craiß vnd anderswo kühnlich aufftretten / vnnd außsagen / ob jemand auß denselben / von dem General vertrieben / oder jhnen sonsten in Versehung jhrer Aempter vnnd Kirchendiensten / jemals auch die geringste Behindernuß / begegnet / dann man sich genugsamb versichert wisse / vnnd gebe es die Notorietät / daß keiner vnter jhnen mit Warheits bestandt klagen vnd sich beschweren könne / sondern vielmehr sie wider allen Betrang / geleisten starcken Schutz sich würden zubedancken wissen.

Es seye auch zum Dritten / der General mit seiner Armada in diesen Craiß nicht zeitlicher gerucket / als da man durch verdächtige / vnnd wie jetzo der Fortgang deutlich zeige / gantz gefährliche Armatur / offenbar Merckzeichen der Feindtschafft vnd Zerstörung gemeiner Ruhe / entgegen Jhrer Kayserl. Mayest. Mandata auff vielfaltige Versprechnuß auffgesteckt / vnd kein ander Mittel / zu Abwendung antrohenden Vberzugs / vnnd anderer schädlichen Machination / als die Versicherung deß Vorstreichs obhanden gewesen / so seyen die Vngelegenheiten / so der Krieg nach sich führet / nicht dem General / welcher etlich Monat zuvor / durch viel faltige trewhertzige Ersuchung vnd Bittschrifften den Craiß von den verdächtigen Kriegsbereitschafften beweglich abgemahnt / vnd was er vor Vnheil auff sich laden würde / verkündiget / sonderer den ersten Vrhäbern dieses Vnwesens anzurechnen.

Dieweiln dann dahero erscheinlich / daß so viel an dem General gelegen / die im Ausschreiben mit sonderem Scheineyffer so hoch angezogene Teutsche Libertät einen als den andern Weg / in jhren definirten Schrancken vnbetrübt verbleibe / so erfinde sich darauß / vnd dem Landt kundtbaren Verlauff / daß vnder solchem Nahmen eygentlich nichts anders verborgen stecke / dann ein Begierdte / so wol jnner-als ausserhalb deß Craises / vber Leib / Haab vnd Güter / vollkommentlich zu dominiren / den Schwächern vnder die Füß zutretten / Land vnnd Leuth / Stiffter vnnd Herrschafften an sich zureissen / Adel vnnd Stätte vmb jhre Gerechtigkeit / Privilegien vnd Immuniteten zubringen / darzu den Betrangten allen Zugang zum Rechten abzustricken / kein Justitz / kein Gesetz / keinen Richter / keine höhere Obrigkeit zugedulden / in Summa das Joch der Dienstbarkeit den Ständen / Communen vnd Privat Personen vber den Halß zuwerffen.

Vnd wie könne doch denen die Erhaltung der Teutschen Libertät Ernst-vnd sorgfältig angelegen sein / welche sich mit deß Reichs Feinden vnd Aechtern / denen nichts angenehmers / als ein gemeine Zerrüttung / Plünder-vnnd devastirung gantzer Provintzien / dann auch mit außwendigen Potentaten vnnd Respubl. benandtlichen Engelländern vnnd Holländern / welche mit solchen proscribirten Rebellen vnd Aechtern zum hartesten verknüpfft / in weit außsichtige hoch schädliche Verbündnussen einvermengten / dardurch andern Völckern Muth vnd Hoffnung erweckten / auch Hülff erweisten / sich mit deß Römischen Adlers kostbahren Schwingfedern / zu der Teutschen Schand vnnd Spott / zuerhöhen? Dardurch dann auch die gerühmbte Pietet zu der Augspurgischen Confession bey allen vnpassionirten zu boden sincke / dann zu deme dieselbe / von niemanden in dem gantzen Craiß angefochten werde / so stehe nicht zuvermuthen / daß zu deren Religion eine sonderbare Andacht getragen werde / mit deren abgesagten vnnd in den Reichs Constitutionen verworffener Religion Anhängern / die in jhren Landen berührter Augspurgischen Confession / nicht die geringste Kirchen oder Clausen vergünstigten / man sich also enge verbünde / vielmehr habe man von solchen Vnteutschen Gästen die außmusterung der Augspurgischen Confession vnnd Einführung allerhand Secten vnnd Spaltungen zugewarten.

Welcher Theil dann dem Craiß vnd angräntzenden Landen mehr Schadens zugefügt / dörffe keiner Special Außführung. Ein wohlbekandter regierender Landtsfürst were vmb seiner Friedfertigkeit vnnd gegen dem Oberhaupt im Reich habenden Respects willen / auß seiner Fürstlichen Residentz / in den eussersten Winckel seiner Lande verwiesen / die Hertzogen von Braunschweig vnnd Lünenburg / rc. also feindtlich verfolgt / der Stifft Oßnabrück ohn einig Vrsach vberfallen / die Statt Goßlar wider gegebenen Glauben angesprengt / die bey der jüngsten Braunschweigischen Tractation zu der delegirten Vnderhändlern satten vergnügen disseiths bewilligte / aber von jener Seithen so hochmühtig außgeschlagene Friedens Mittel / wie auch die Pressuren im Stifft Hildeßheimb / sampt anderen Verhandlungen mehr / geben darüber ein klares Gezeugnuß.

Deren Beschaffenheit nach gelebe der General der Hoffnung / es werde niemandt durch vorbestimptes Außschreiben / sich vor seiner verpflichten Schuldigkeit vnnd Devotion zu der Kayser. Mayest. abwendig machen lassen / sondern als ein auffrichtiger Patriot / noch wie vor darbey vnaußgesetzt / biß in den letsten Athem verharren / Inmassen solches den Göttlichen Gebotten gemäß / zu Erhaltung Fried vnnd Einigkeit diene / vnnd männiglich darbey wol befinde / auch Jhrer Kayserl. Mayest. Schirms vnnd anderer Begnadigung zuerfrewen haben würde.

Demnach wir nun bißhero nacheinander vermeldet / was zwischen den Dennemärckischen Nider Sächsischen / vnnd Kayserischen Ligistischen / zum theil zu Außgang deß 1625. Jahres / zum theil zu Anfang deß 1626. Jahrs in Schrifften gehandelt / vnnd wegen einer Composition vergeblich tractirt worden / als wollen wir auch erzehlen / das sonsten zwischen beyden Partheyen vorgeloffen / vnd vnderdessen mit dem Schwerdt verrichtet worden.

Das 1626. Jahr hat sich bey Marggraff

Vors ander / möchten alle der Augspurgischẽ Confession zugethane Pfarrer / Prediger vnnd Geistliche im gantzen Nider Sächsischen Craiß vnd anderswo kühnlich aufftretten / vnnd außsagen / ob jemand auß denselben / von dem General vertrieben / oder jhnen sonsten in Versehung jhrer Aempter vnnd Kirchendiensten / jemals auch die geringste Behindernuß / begegnet / dann man sich genugsamb versichert wisse / vnnd gebe es die Notorietät / daß keiner vnter jhnen mit Warheits bestandt klagen vnd sich beschweren könne / sondern vielmehr sie wider allen Betrang / geleisten starcken Schutz sich würden zubedancken wissen.

Es seye auch zum Dritten / der General mit seiner Armada in diesen Craiß nicht zeitlicher gerucket / als da man durch verdächtige / vnnd wie jetzo der Fortgang deutlich zeige / gantz gefährliche Armatur / offenbar Merckzeichẽ der Feindtschafft vnd Zerstörung gemeiner Ruhe / entgegen Jhrer Kayserl. Mayest. Mandata auff vielfaltige Versprechnuß auffgesteckt / vnd kein ander Mittel / zu Abwendung antrohenden Vberzugs / vnnd anderer schädlichen Machination / als die Versicherung deß Vorstreichs obhanden gewesen / so seyen die Vngelegenheiten / so der Krieg nach sich führet / nicht dem General / welcher etlich Monat zuvor / durch viel faltige trewhertzige Ersuchung vnd Bittschrifften den Craiß von den verdächtigen Kriegsbereitschafften beweglich abgemahnt / vnd was er vor Vnheil auff sich laden würde / verkündiget / sonderer den ersten Vrhäbern dieses Vnwesens anzurechnen.

Dieweiln dann dahero erscheinlich / daß so viel an dem General gelegen / die im Ausschreiben mit sonderem Scheineyffer so hoch angezogene Teutsche Libertät einen als den andern Weg / in jhren definirten Schrancken vnbetrübt verbleibe / so erfinde sich darauß / vnd dem Landt kundtbaren Verlauff / daß vnder solchem Nahmen eygentlich nichts anders verborgen stecke / dann ein Begierdte / so wol jnner-als ausserhalb deß Craises / vber Leib / Haab vnd Güter / vollkommentlich zu dominiren / den Schwächern vnder die Füß zutretten / Land vnnd Leuth / Stiffter vnnd Herrschafften an sich zureissen / Adel vnnd Stätte vmb jhre Gerechtigkeit / Privilegien vnd Immuniteten zubringen / darzu den Betrangten allen Zugang zum Rechten abzustricken / kein Justitz / kein Gesetz / keinen Richter / keine höhere Obrigkeit zugedulden / in Summa das Joch der Dienstbarkeit den Ständen / Communen vnd Privat Personen vber den Halß zuwerffen.

Vnd wie könne doch denen die Erhaltung der Teutschen Libertät Ernst-vnd sorgfältig angelegen sein / welche sich mit deß Reichs Feinden vnd Aechtern / denen nichts angenehmers / als ein gemeine Zerrüttung / Plünder-vnnd devastirung gantzer Provintzien / dann auch mit außwendigen Potentaten vnnd Respubl. benandtlichen Engelländern vnnd Holländern / welche mit solchen proscribirten Rebellen vnd Aechtern zum hartesten verknüpfft / in weit außsichtige hoch schädliche Verbündnussen einvermengtẽ / dardurch andern Völckern Muth vnd Hoffnung erweckten / auch Hülff erweisten / sich mit deß Römischen Adlers kostbahren Schwingfedern / zu der Teutschen Schand vnnd Spott / zuerhöhen? Dardurch dann auch die gerühmbte Pietet zu der Augspurgischen Confession bey allen vnpassionirten zu boden sincke / dann zu deme dieselbe / von niemanden in dem gantzen Craiß angefochten werde / so stehe nicht zuvermuthen / daß zu deren Religion eine sonderbare Andacht getragen werde / mit deren abgesagten vnnd in den Reichs Constitutionen verworffener Religion Anhängern / die in jhren Landen berührter Augspurgischen Confession / nicht die geringste Kirchen oder Clausen vergünstigten / man sich also enge verbünde / vielmehr habe man von solchen Vnteutschen Gästen die außmusterung der Augspurgischen Confession vnnd Einführung allerhand Secten vnnd Spaltungen zugewarten.

Welcher Theil dann dem Craiß vnd angräntzenden Landen mehr Schadens zugefügt / dörffe keiner Special Außführung. Ein wohlbekandter regierender Landtsfürst were vmb seiner Friedfertigkeit vnnd gegen dem Oberhaupt im Reich habenden Respects willen / auß seiner Fürstlichen Residentz / in den eussersten Winckel seiner Lande verwiesen / die Hertzogen võ Braunschweig vnnd Lünenburg / rc. also feindtlich verfolgt / der Stifft Oßnabrück ohn einig Vrsach vberfallen / die Statt Goßlar wider gegebenen Glauben angesprengt / die bey der jüngsten Braunschweigischen Tractation zu der delegirten Vnderhändlern satten vergnügen disseiths bewilligte / aber von jener Seithen so hochmühtig außgeschlagene Friedens Mittel / wie auch die Pressuren im Stifft Hildeßheimb / sampt anderen Verhandlungen mehr / geben darüber ein klares Gezeugnuß.

Deren Beschaffenheit nach gelebe der General der Hoffnung / es werde niemandt durch vorbestimptes Außschreiben / sich vor seiner verpflichten Schuldigkeit vnnd Devotion zu der Kayser. Mayest. abwendig machen lassen / sondern als ein auffrichtiger Patriot / noch wie vor darbey vnaußgesetzt / biß in den letsten Athem verharren / Inmassen solches den Göttlichen Gebotten gemäß / zu Erhaltung Fried vnnd Einigkeit diene / vnnd männiglich darbey wol befinde / auch Jhrer Kayserl. Mayest. Schirms vnnd anderer Begnadigung zuerfrewen haben würde.

Demnach wir nun bißhero nacheinander vermeldet / was zwischen den Dennemärckischen Nider Sächsischen / vnnd Kayserischen Ligistischen / zum theil zu Außgang deß 1625. Jahres / zum theil zu Anfang deß 1626. Jahrs in Schrifften gehandelt / vnnd wegen einer Composition vergeblich tractirt worden / als wollen wir auch erzehlen / das sonsten zwischen beyden Partheyen vorgeloffen / vnd vnderdessen mit dem Schwerdt verrichtet worden.

Das 1626. Jahr hat sich bey Marggraff

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <pb facs="#f1153" n="1026"/>
          <p>Vors ander / möchten alle der Augspurgische&#x0303; Confession zugethane Pfarrer /                      Prediger vnnd Geistliche im gantzen Nider Sächsischen Craiß vnd anderswo                      kühnlich aufftretten / vnnd außsagen / ob jemand auß denselben / von dem General                      vertrieben / oder jhnen sonsten in Versehung jhrer Aempter vnnd Kirchendiensten                      / jemals auch die geringste Behindernuß / begegnet / dann man sich genugsamb                      versichert wisse / vnnd gebe es die Notorietät / daß keiner vnter jhnen mit                      Warheits bestandt klagen vnd sich beschweren könne / sondern vielmehr sie wider                      allen Betrang / geleisten starcken Schutz sich würden zubedancken wissen.</p>
          <p>Es seye auch zum Dritten / der General mit seiner Armada in diesen Craiß nicht                      zeitlicher gerucket / als da man durch verdächtige / vnnd wie jetzo der Fortgang                      deutlich zeige / gantz gefährliche Armatur / offenbar Merckzeiche&#x0303; der                      Feindtschafft vnd Zerstörung gemeiner Ruhe / entgegen Jhrer Kayserl. Mayest.                      Mandata auff vielfaltige Versprechnuß auffgesteckt / vnd kein ander Mittel / zu                      Abwendung antrohenden Vberzugs / vnnd anderer schädlichen Machination / als die                      Versicherung deß Vorstreichs obhanden gewesen / so seyen die Vngelegenheiten /                      so der Krieg nach sich führet / nicht dem General / welcher etlich Monat zuvor /                      durch viel faltige trewhertzige Ersuchung vnd Bittschrifften den Craiß von den                      verdächtigen Kriegsbereitschafften beweglich abgemahnt / vnd was er vor Vnheil                      auff sich laden würde / verkündiget / sonderer den ersten Vrhäbern dieses                      Vnwesens anzurechnen.</p>
          <p>Dieweiln dann dahero erscheinlich / daß so viel an dem General gelegen / die im                      Ausschreiben mit sonderem Scheineyffer so hoch angezogene Teutsche Libertät                      einen als den andern Weg / in jhren definirten Schrancken vnbetrübt verbleibe /                      so erfinde sich darauß / vnd dem Landt kundtbaren Verlauff / daß vnder solchem                      Nahmen eygentlich nichts anders verborgen stecke / dann ein Begierdte / so wol                      jnner-als ausserhalb deß Craises / vber Leib / Haab vnd Güter / vollkommentlich                      zu dominiren / den Schwächern vnder die Füß zutretten / Land vnnd Leuth /                      Stiffter vnnd Herrschafften an sich zureissen / Adel vnnd Stätte vmb jhre                      Gerechtigkeit / Privilegien vnd Immuniteten zubringen / darzu den Betrangten                      allen Zugang zum Rechten abzustricken / kein Justitz / kein Gesetz / keinen                      Richter / keine höhere Obrigkeit zugedulden / in Summa das Joch der                      Dienstbarkeit den Ständen / Communen vnd Privat Personen vber den Halß                      zuwerffen.</p>
          <p>Vnd wie könne doch denen die Erhaltung der Teutschen Libertät Ernst-vnd                      sorgfältig angelegen sein / welche sich mit deß Reichs Feinden vnd Aechtern /                      denen nichts angenehmers / als ein gemeine Zerrüttung / Plünder-vnnd devastirung                      gantzer Provintzien / dann auch mit außwendigen Potentaten vnnd Respubl.                      benandtlichen Engelländern vnnd Holländern / welche mit solchen proscribirten                      Rebellen vnd Aechtern zum hartesten verknüpfft / in weit außsichtige hoch                      schädliche Verbündnussen einvermengte&#x0303; / dardurch andern Völckern Muth vnd                      Hoffnung erweckten / auch Hülff erweisten / sich mit deß Römischen Adlers                      kostbahren Schwingfedern / zu der Teutschen Schand vnnd Spott / zuerhöhen?                      Dardurch dann auch die gerühmbte Pietet zu der Augspurgischen Confession bey                      allen vnpassionirten zu boden sincke / dann zu deme dieselbe / von niemanden in                      dem gantzen Craiß angefochten werde / so stehe nicht zuvermuthen / daß zu deren                      Religion eine sonderbare Andacht getragen werde / mit deren abgesagten vnnd in                      den Reichs Constitutionen verworffener Religion Anhängern / die in jhren Landen                      berührter Augspurgischen Confession / nicht die geringste Kirchen oder Clausen                      vergünstigten / man sich also enge verbünde / vielmehr habe man von solchen                      Vnteutschen Gästen die außmusterung der Augspurgischen Confession vnnd                      Einführung allerhand Secten vnnd Spaltungen zugewarten.</p>
          <p>Welcher Theil dann dem Craiß vnd angräntzenden Landen mehr Schadens zugefügt /                      dörffe keiner Special Außführung. Ein wohlbekandter regierender Landtsfürst were                      vmb seiner Friedfertigkeit vnnd gegen dem Oberhaupt im Reich habenden Respects                      willen / auß seiner Fürstlichen Residentz / in den eussersten Winckel seiner                      Lande verwiesen / die Hertzogen vo&#x0303; Braunschweig vnnd Lünenburg /                      rc. also feindtlich verfolgt / der Stifft Oßnabrück ohn einig Vrsach vberfallen                      / die Statt Goßlar wider gegebenen Glauben angesprengt / die bey der jüngsten                      Braunschweigischen Tractation zu der delegirten Vnderhändlern satten vergnügen                      disseiths bewilligte / aber von jener Seithen so hochmühtig außgeschlagene                      Friedens Mittel / wie auch die Pressuren im Stifft Hildeßheimb / sampt anderen                      Verhandlungen mehr / geben darüber ein klares Gezeugnuß.</p>
          <p>Deren Beschaffenheit nach gelebe der General der Hoffnung / es werde niemandt                      durch vorbestimptes Außschreiben / sich vor seiner verpflichten Schuldigkeit                      vnnd Devotion zu der Kayser. Mayest. abwendig machen lassen / sondern als ein                      auffrichtiger Patriot / noch wie vor darbey vnaußgesetzt / biß in den letsten                      Athem verharren / Inmassen solches den Göttlichen Gebotten gemäß / zu Erhaltung                      Fried vnnd Einigkeit diene / vnnd männiglich darbey wol befinde / auch Jhrer                      Kayserl. Mayest. Schirms vnnd anderer Begnadigung zuerfrewen haben würde.</p>
          <p>Demnach wir nun bißhero nacheinander vermeldet / was zwischen den                      Dennemärckischen Nider Sächsischen / vnnd Kayserischen Ligistischen / zum theil                      zu Außgang deß 1625. Jahres / zum theil zu Anfang deß 1626. Jahrs in Schrifften                      gehandelt / vnnd wegen einer Composition vergeblich tractirt worden / als wollen                      wir auch erzehlen / das sonsten zwischen beyden Partheyen vorgeloffen / vnd                      vnderdessen mit dem Schwerdt verrichtet worden.</p>
          <p>Das 1626. Jahr hat sich bey Marggraff</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1026/1153] Vors ander / möchten alle der Augspurgischẽ Confession zugethane Pfarrer / Prediger vnnd Geistliche im gantzen Nider Sächsischen Craiß vnd anderswo kühnlich aufftretten / vnnd außsagen / ob jemand auß denselben / von dem General vertrieben / oder jhnen sonsten in Versehung jhrer Aempter vnnd Kirchendiensten / jemals auch die geringste Behindernuß / begegnet / dann man sich genugsamb versichert wisse / vnnd gebe es die Notorietät / daß keiner vnter jhnen mit Warheits bestandt klagen vnd sich beschweren könne / sondern vielmehr sie wider allen Betrang / geleisten starcken Schutz sich würden zubedancken wissen. Es seye auch zum Dritten / der General mit seiner Armada in diesen Craiß nicht zeitlicher gerucket / als da man durch verdächtige / vnnd wie jetzo der Fortgang deutlich zeige / gantz gefährliche Armatur / offenbar Merckzeichẽ der Feindtschafft vnd Zerstörung gemeiner Ruhe / entgegen Jhrer Kayserl. Mayest. Mandata auff vielfaltige Versprechnuß auffgesteckt / vnd kein ander Mittel / zu Abwendung antrohenden Vberzugs / vnnd anderer schädlichen Machination / als die Versicherung deß Vorstreichs obhanden gewesen / so seyen die Vngelegenheiten / so der Krieg nach sich führet / nicht dem General / welcher etlich Monat zuvor / durch viel faltige trewhertzige Ersuchung vnd Bittschrifften den Craiß von den verdächtigen Kriegsbereitschafften beweglich abgemahnt / vnd was er vor Vnheil auff sich laden würde / verkündiget / sonderer den ersten Vrhäbern dieses Vnwesens anzurechnen. Dieweiln dann dahero erscheinlich / daß so viel an dem General gelegen / die im Ausschreiben mit sonderem Scheineyffer so hoch angezogene Teutsche Libertät einen als den andern Weg / in jhren definirten Schrancken vnbetrübt verbleibe / so erfinde sich darauß / vnd dem Landt kundtbaren Verlauff / daß vnder solchem Nahmen eygentlich nichts anders verborgen stecke / dann ein Begierdte / so wol jnner-als ausserhalb deß Craises / vber Leib / Haab vnd Güter / vollkommentlich zu dominiren / den Schwächern vnder die Füß zutretten / Land vnnd Leuth / Stiffter vnnd Herrschafften an sich zureissen / Adel vnnd Stätte vmb jhre Gerechtigkeit / Privilegien vnd Immuniteten zubringen / darzu den Betrangten allen Zugang zum Rechten abzustricken / kein Justitz / kein Gesetz / keinen Richter / keine höhere Obrigkeit zugedulden / in Summa das Joch der Dienstbarkeit den Ständen / Communen vnd Privat Personen vber den Halß zuwerffen. Vnd wie könne doch denen die Erhaltung der Teutschen Libertät Ernst-vnd sorgfältig angelegen sein / welche sich mit deß Reichs Feinden vnd Aechtern / denen nichts angenehmers / als ein gemeine Zerrüttung / Plünder-vnnd devastirung gantzer Provintzien / dann auch mit außwendigen Potentaten vnnd Respubl. benandtlichen Engelländern vnnd Holländern / welche mit solchen proscribirten Rebellen vnd Aechtern zum hartesten verknüpfft / in weit außsichtige hoch schädliche Verbündnussen einvermengtẽ / dardurch andern Völckern Muth vnd Hoffnung erweckten / auch Hülff erweisten / sich mit deß Römischen Adlers kostbahren Schwingfedern / zu der Teutschen Schand vnnd Spott / zuerhöhen? Dardurch dann auch die gerühmbte Pietet zu der Augspurgischen Confession bey allen vnpassionirten zu boden sincke / dann zu deme dieselbe / von niemanden in dem gantzen Craiß angefochten werde / so stehe nicht zuvermuthen / daß zu deren Religion eine sonderbare Andacht getragen werde / mit deren abgesagten vnnd in den Reichs Constitutionen verworffener Religion Anhängern / die in jhren Landen berührter Augspurgischen Confession / nicht die geringste Kirchen oder Clausen vergünstigten / man sich also enge verbünde / vielmehr habe man von solchen Vnteutschen Gästen die außmusterung der Augspurgischen Confession vnnd Einführung allerhand Secten vnnd Spaltungen zugewarten. Welcher Theil dann dem Craiß vnd angräntzenden Landen mehr Schadens zugefügt / dörffe keiner Special Außführung. Ein wohlbekandter regierender Landtsfürst were vmb seiner Friedfertigkeit vnnd gegen dem Oberhaupt im Reich habenden Respects willen / auß seiner Fürstlichen Residentz / in den eussersten Winckel seiner Lande verwiesen / die Hertzogen võ Braunschweig vnnd Lünenburg / rc. also feindtlich verfolgt / der Stifft Oßnabrück ohn einig Vrsach vberfallen / die Statt Goßlar wider gegebenen Glauben angesprengt / die bey der jüngsten Braunschweigischen Tractation zu der delegirten Vnderhändlern satten vergnügen disseiths bewilligte / aber von jener Seithen so hochmühtig außgeschlagene Friedens Mittel / wie auch die Pressuren im Stifft Hildeßheimb / sampt anderen Verhandlungen mehr / geben darüber ein klares Gezeugnuß. Deren Beschaffenheit nach gelebe der General der Hoffnung / es werde niemandt durch vorbestimptes Außschreiben / sich vor seiner verpflichten Schuldigkeit vnnd Devotion zu der Kayser. Mayest. abwendig machen lassen / sondern als ein auffrichtiger Patriot / noch wie vor darbey vnaußgesetzt / biß in den letsten Athem verharren / Inmassen solches den Göttlichen Gebotten gemäß / zu Erhaltung Fried vnnd Einigkeit diene / vnnd männiglich darbey wol befinde / auch Jhrer Kayserl. Mayest. Schirms vnnd anderer Begnadigung zuerfrewen haben würde. Demnach wir nun bißhero nacheinander vermeldet / was zwischen den Dennemärckischen Nider Sächsischen / vnnd Kayserischen Ligistischen / zum theil zu Außgang deß 1625. Jahres / zum theil zu Anfang deß 1626. Jahrs in Schrifften gehandelt / vnnd wegen einer Composition vergeblich tractirt worden / als wollen wir auch erzehlen / das sonsten zwischen beyden Partheyen vorgeloffen / vnd vnderdessen mit dem Schwerdt verrichtet worden. Das 1626. Jahr hat sich bey Marggraff

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1153
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 1026. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/1153>, abgerufen am 21.05.2024.