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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Genes. 10. v. 3. Paral. lib. I. c. I. v. 6. Herkommen der Teutschen. Teuto vnd von Mose Ascanetz, das ist Ascanius genennet wirdt / Gomers erstgeborner Sohn vnd Japhets deß Sohns Noae Enckel / der Teutschen Anfänger gewesen seye: von welchem auch die Teutschen Teutones vnd Teutschland Teutonia in Lateinischer Spraach noch heutiges Tags genennet werden. Dieser nun habe einen Sohn gehabt mit Nahmen Mannus: der habe wider nach dem Zeugnuß Taciti, drey Söhn gehabt; nemlich Ingeuonem, Hermionem vnd Isteuonem, welche nach dem sie das Teutschland vnder sich in drey Theil außgetheilet / were jedes Theil nach dem Nahmen jhrer Besitzer / als nemlich die jenigen / so die nechstgelegene Oerter bey dem Oceano bewohnet die Ingeuones: die in den mitlern Ländern die Hermiones: die vbrigen aber die Isteuones genennet worden. Auß welchem abzunemen daß Hermio, welcher auch Hermino vnnd Harminius, Herimannus vnnd endtlich Hermannus benamet worden / die Landschafften an der Thonaw vnd Rheinstrom / da jetzundt Mähren / Böhmen / Francken / Westphalen / rc. ligen / innen gehabt habe.

Es sindt aber hernach der Hermionum ein Theil / weil sie sich in die Refier deß Böhmerlandts da die Elb entspringet begeben / Hermunduri, vnnd nach solchem Nemetes, von dem Enckel Hermionis Nemeto, genennet worden. Diese letzte aber haben sich in viel Länder außgebreitet / als in Teutschlandt / Galliam, Hiberniam, Sarmatiam vnnd Scythiam. Den Hermionibus oder Nemetibus sindt in Besitzung dieser Refier in Teutschlandt nachgefolget die Boij, welche vnder dem Fürsten Sigoueso auß Gallia Celtica, mit welchem Nahmen Ptolemaeus Franckreich genennet / im Jahr nach Erschaffung der Welt MMM CCC LX. vor Boji vertreiben die ersten Inwohner deß Böhmerlands. Christi Geburt D LXXX VII. dahin kommen / vnd die vorigen Inwohner / nemlich die Hermiones oder Hermunduros in die Refier da die Elbe entspringet getrieben. Dahero ist das Landt von den benachbarten Völckern Bojohem oder Boyenheim / vnd nachmals Böheim oder Böhmen / welchen Nahmen es noch heutiges Tags behelt / genennet worden. Diese Völcker nun haben die eingenommene Landschafft nicht allein wider die benachbarten etlich 100. Jahr: sondern auch wider die Cimbros, die dazumal Boji von den Marcomannen auß Böheim vertrieben. von jederman sehr geförchtet wurden / mannlich defendirt vnd erhalten. Endtlich aber vmb das sechste Jahr vor Christi Geburt wurden sie von den Marcomannen vberwunden vnnd auß Böheimb wider vertrieben / da sie sich dann in die nechstgelegene Landschafft so jetzundt Bayern oder Bayerlandt heisset / begeben / vnd allda ein new Regiment angerichtet / welches biß auff deß Königs Gustaui Adolphi auß Schweden Einbruch / floriret vnd zu Vndertruckung vieler anderer Stände deß Römischen Reichs fort geführt worden.

Herkommen der Marcomanuer. Es sind aber die Marcomanner von den Sueuis oder Schwaben / (Welche dazumal Ober- vnd Nider Sachsen / Dennemarck / Schweden vnd die Landschafften vmb die Elbe vnd Weychsel innen gehabt) herkommen / vnd von Arionisto der Teutschen vnd Gallier Obersten / Iulio Caesari, welcher zur selben Zeit dem Gallierlandt mit Kriegen hefftig zusetzete / vnd auch den Teutschen beyzukommen sich bemühete / Widerstandt zu thun / auß jhrer Heymat in Gallien beruffen worden. Demnach sie nun mit Arionisto von Iulio Caesare vberwunden vnd in die Flucht geschlagen wurden / hat jhr Obrister die vbrigen in Steyrmarck geführt. Als sie aber hernachmals von den Römern daselbs wider vberwunden vnd verjaget wurden / haben sie sich endtlich nach Böheimb gewendet / vnnd durch die Tapfferkeit jhres Maroboduus der Marcomanner vnd Teutschen Obrister. Obristen Marobodui solches erobert / vnd die Boios darauß vertrieben. Nach diesem hat Maroboduus an Macht vnd Gewalt also zugenommen / daß jhne auch Laußnitz / Schlesien / Polen / die Marck Brandenburg / Pommern / Littaw / Preussen / Croatien / Dalmatien / Steyrmarck / Sachsen / Holstein / etc. zu jhrem Obersten wider die Römer auffgeworffen. Gleichwol ist er in Böheimb verblieben / vnnd zu Prag welches damals nach seinem Nahmen Maroboduum genennet wurde / als mitten in Teutschlandt / seine Residentz angerichtet. Als er nun hernach durch solche Macht hochmütig worden / vnnd noch ferrner vber die Teutschen einen Absoluten Dominat vnnd ein solch Reich / welches nicht auß seiner Vnderthanen Wahl / sondern auß seinem eygnen Willkühr herrührete / vnd nach seinem Ableiben erblich auff sein Geschlecht fiele / anstellen wolte / vnnd doch darneben in Sorgen stunde die Teutschen / als durch deren freye Wahl er zu jhrem Haupt erwehlet worden / solches nicht gestatten möchten / hat er deßwegen mit den Römern einen Bundt gemacht. Vmb dieser Vrsach willen aber hat er anfangen bey den Teutschen verhaßt Maroboduus wird von Harminio Cherusco vom Regiment verstossen. zu werden / vnnd ist wider jhne Harminius Cheruscus auffgeworffen worden / der hat jhm nicht allein allen Gewalt genommen; sondern auch sein Erbkönigreich Böheimb meistentheils entzogen / vnnd jhn gezwungen auff dem Böhmischen Gebirg seine Wohnung zu nemen. Weil Harminius Cheruscus wird getödtet. aber hernach dieser Harminius eben auch wie zuvor Maroboduus gethan / absolutam dominationem vnd eine Erbgerechtigkeit anzustellen gedachte / ist er endlich von den seinigen getödtet worden vmb das Jahr nach Christi Geburt XXII Maroboduus von Catualda gantz verjagt. Nach dessen Todt hat sich Maroboduus wider herfür gethan / vnnd das Königreich Böheimb vor der Römer Einfall zu beschützen vnderstanden / aber von einem mit Nahmen Catualda, den er hiebevor auß dem Landt vertrieben / welcher bey diesem deß Marobodui zweiffelhafftigem Zustand / die vornembste vnder den Marcomannern auff seine Seite gezogen / mit einer grossen Macht vberfallen vnd gantz auß Böhmen verjaget worden. Auff dieses ist er zu den Römern geflohen / die jhm das Fürstenthumb Rauenna eingegeben / da er dann auch nach 20. Jahren sein Leben beschlossen.

Catualda von Iubillio außgetrieben. Catualda hat das Königreich Böheimb durch Zulassung deß Keysers Drusi behalten / doch aber

Genes. 10. v. 3. Paral. lib. I. c. I. v. 6. Herkommẽ der Teutschen. Teuto vnd von Mose Ascanetz, das ist Ascanius genennet wirdt / Gomers erstgeborner Sohn vnd Japhets deß Sohns Noae Enckel / der Teutschen Anfänger gewesen seye: von welchem auch die Teutschen Teutones vnd Teutschland Teutonia in Lateinischer Spraach noch heutiges Tags genennet werden. Dieser nun habe einen Sohn gehabt mit Nahmen Mannus: der habe wider nach dem Zeugnuß Taciti, drey Söhn gehabt; nemlich Ingeuonem, Hermionem vnd Isteuonem, welche nach dem sie das Teutschland vnder sich in drey Theil außgetheilet / were jedes Theil nach dem Nahmen jhrer Besitzer / als nemlich die jenigen / so die nechstgelegene Oerter bey dem Oceano bewohnet die Ingeuones: die in den mitlern Ländern die Hermiones: die vbrigen aber die Isteuones genennet worden. Auß welchem abzunemen daß Hermio, welcher auch Hermino vnnd Harminius, Herimannus vnnd endtlich Hermannus benamet worden / die Landschafften an der Thonaw vnd Rheinstrom / da jetzundt Mähren / Böhmen / Francken / Westphalen / rc. ligen / innen gehabt habe.

Es sindt aber hernach der Hermionum ein Theil / weil sie sich in die Refier deß Böhmerlandts da die Elb entspringet begeben / Hermunduri, vnnd nach solchem Nemetes, von dem Enckel Hermionis Nemeto, genennet worden. Diese letzte aber haben sich in viel Länder außgebreitet / als in Teutschlandt / Galliam, Hiberniam, Sarmatiam vnnd Scythiam. Den Hermionibus oder Nemetibus sindt in Besitzung dieser Refier in Teutschlandt nachgefolget die Boij, welche vnder dem Fürsten Sigoueso auß Gallia Celtica, mit welchem Nahmen Ptolemaeus Franckreich genennet / im Jahr nach Erschaffung der Welt MMM CCC LX. vor Boji vertreiben die ersten Inwohner deß Böhmerlands. Christi Geburt D LXXX VII. dahin kommen / vnd die vorigen Inwohner / nemlich die Hermiones oder Hermunduros in die Refier da die Elbe entspringet getrieben. Dahero ist das Landt von den benachbarten Völckern Bojohem oder Boyenheim / vnd nachmals Böheim oder Böhmen / welchen Nahmen es noch heutiges Tags behelt / genennet worden. Diese Völcker nun haben die eingenommene Landschafft nicht allein wider die benachbarten etlich 100. Jahr: sondern auch wider die Cimbros, die dazumal Boji von den Marcomannen auß Böheim vertrieben. von jederman sehr geförchtet wurden / mannlich defendirt vnd erhalten. Endtlich aber vmb das sechste Jahr vor Christi Geburt wurden sie von den Marcomannen vberwunden vnnd auß Böheimb wider vertrieben / da sie sich dann in die nechstgelegene Landschafft so jetzundt Bayern oder Bayerlandt heisset / begeben / vnd allda ein new Regiment angerichtet / welches biß auff deß Königs Gustaui Adolphi auß Schweden Einbruch / floriret vñ zu Vndertruckũg vieler anderer Stände deß Römischen Reichs fort geführt worden.

Herkommen der Marcomanuer. Es sind aber die Marcomanner von den Sueuis oder Schwaben / (Welche dazumal Ober- vnd Nider Sachsen / Dennemarck / Schweden vnd die Landschafften vmb die Elbe vnd Weychsel innen gehabt) herkommen / vnd von Arionisto der Teutschen vnd Gallier Obersten / Iulio Caesari, welcher zur selben Zeit dem Gallierlandt mit Kriegen hefftig zusetzete / vnd auch den Teutschen beyzukommen sich bemühete / Widerstandt zu thun / auß jhrer Heymat in Gallien beruffen worden. Demnach sie nun mit Arionisto von Iulio Caesare vberwunden vnd in die Flucht geschlagen wurden / hat jhr Obrister die vbrigen in Steyrmarck geführt. Als sie aber hernachmals von den Römern daselbs wider vberwunden vnd verjaget wurden / haben sie sich endtlich nach Böheimb gewendet / vnnd durch die Tapfferkeit jhres Maroboduus der Marcomanner vñ Teutschen Obrister. Obristen Marobodui solches erobert / vnd die Boios darauß vertrieben. Nach diesem hat Maroboduus an Macht vnd Gewalt also zugenommen / daß jhne auch Laußnitz / Schlesien / Polen / die Marck Brandenburg / Pommern / Littaw / Preussen / Croatien / Dalmatien / Steyrmarck / Sachsen / Holstein / etc. zu jhrem Obersten wider die Römer auffgeworffen. Gleichwol ist er in Böheimb verblieben / vnnd zu Prag welches damals nach seinem Nahmen Maroboduum genennet wurde / als mitten in Teutschlandt / seine Residentz angerichtet. Als er nun hernach durch solche Macht hochmütig worden / vnnd noch ferrner vber die Teutschen einen Absoluten Dominat vnnd ein solch Reich / welches nicht auß seiner Vnderthanen Wahl / sondern auß seinem eygnen Willkühr herrührete / vnd nach seinem Ableiben erblich auff sein Geschlecht fiele / anstellen wolte / vnnd doch darneben in Sorgen stunde die Teutschen / als durch deren freye Wahl er zu jhrem Haupt erwehlet worden / solches nicht gestatten möchten / hat er deßwegen mit den Römern einen Bundt gemacht. Vmb dieser Vrsach willen aber hat er anfangen bey den Teutschen verhaßt Maroboduus wird von Harminio Cherusco vom Regiment verstossen. zu werden / vnnd ist wider jhne Harminius Cheruscus auffgeworffen worden / der hat jhm nicht allein allen Gewalt genommen; sondern auch sein Erbkönigreich Böheimb meistentheils entzogen / vnnd jhn gezwungen auff dem Böhmischen Gebirg seine Wohnung zu nemen. Weil Harminius Cheruscus wird getödtet. aber hernach dieser Harminius eben auch wie zuvor Maroboduus gethan / absolutam dominationem vnd eine Erbgerechtigkeit anzustellen gedachte / ist er endlich von den seinigen getödtet worden vmb das Jahr nach Christi Geburt XXII Maroboduus von Catualda gantz verjagt. Nach dessen Todt hat sich Maroboduus wider herfür gethan / vnnd das Königreich Böheimb vor der Römer Einfall zu beschützen vnderstanden / aber von einem mit Nahmen Catualda, den er hiebevor auß dem Landt vertrieben / welcher bey diesem deß Marobodui zweiffelhafftigem Zustand / die vornembste vnder den Marcomannern auff seine Seite gezogen / mit einer grossen Macht vberfallen vnd gantz auß Böhmen verjaget worden. Auff dieses ist er zu den Römern geflohen / die jhm das Fürstenthumb Rauenna eingegeben / da er dann auch nach 20. Jahren sein Leben beschlossen.

Catualda von Iubillio außgetrieben. Catualda hat das Königreich Böheimb durch Zulassung deß Keysers Drusi behalten / doch aber

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[2/0022] Teuto vnd von Mose Ascanetz, das ist Ascanius genennet wirdt / Gomers erstgeborner Sohn vnd Japhets deß Sohns Noae Enckel / der Teutschen Anfänger gewesen seye: von welchem auch die Teutschen Teutones vnd Teutschland Teutonia in Lateinischer Spraach noch heutiges Tags genennet werden. Dieser nun habe einen Sohn gehabt mit Nahmen Mannus: der habe wider nach dem Zeugnuß Taciti, drey Söhn gehabt; nemlich Ingeuonem, Hermionem vnd Isteuonem, welche nach dem sie das Teutschland vnder sich in drey Theil außgetheilet / were jedes Theil nach dem Nahmen jhrer Besitzer / als nemlich die jenigen / so die nechstgelegene Oerter bey dem Oceano bewohnet die Ingeuones: die in den mitlern Ländern die Hermiones: die vbrigen aber die Isteuones genennet worden. 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Den Hermionibus oder Nemetibus sindt in Besitzung dieser Refier in Teutschlandt nachgefolget die Boij, welche vnder dem Fürsten Sigoueso auß Gallia Celtica, mit welchem Nahmen Ptolemaeus Franckreich genennet / im Jahr nach Erschaffung der Welt MMM CCC LX. vor Christi Geburt D LXXX VII. dahin kommen / vnd die vorigen Inwohner / nemlich die Hermiones oder Hermunduros in die Refier da die Elbe entspringet getrieben. Dahero ist das Landt von den benachbarten Völckern Bojohem oder Boyenheim / vnd nachmals Böheim oder Böhmen / welchen Nahmen es noch heutiges Tags behelt / genennet worden. Diese Völcker nun haben die eingenommene Landschafft nicht allein wider die benachbarten etlich 100. Jahr: sondern auch wider die Cimbros, die dazumal von jederman sehr geförchtet wurden / mannlich defendirt vnd erhalten. Endtlich aber vmb das sechste Jahr vor Christi Geburt wurden sie von den Marcomannen vberwunden vnnd auß Böheimb wider vertrieben / da sie sich dann in die nechstgelegene Landschafft so jetzundt Bayern oder Bayerlandt heisset / begeben / vnd allda ein new Regiment angerichtet / welches biß auff deß Königs Gustaui Adolphi auß Schweden Einbruch / floriret vñ zu Vndertruckũg vieler anderer Stände deß Römischen Reichs fort geführt worden. Boji vertreiben die ersten Inwohner deß Böhmerlands. Boji von den Marcomannen auß Böheim vertrieben. Es sind aber die Marcomanner von den Sueuis oder Schwaben / (Welche dazumal Ober- vnd Nider Sachsen / Dennemarck / Schweden vnd die Landschafften vmb die Elbe vnd Weychsel innen gehabt) herkommen / vnd von Arionisto der Teutschen vnd Gallier Obersten / Iulio Caesari, welcher zur selben Zeit dem Gallierlandt mit Kriegen hefftig zusetzete / vnd auch den Teutschen beyzukommen sich bemühete / Widerstandt zu thun / auß jhrer Heymat in Gallien beruffen worden. Demnach sie nun mit Arionisto von Iulio Caesare vberwunden vnd in die Flucht geschlagen wurden / hat jhr Obrister die vbrigen in Steyrmarck geführt. Als sie aber hernachmals von den Römern daselbs wider vberwunden vnd verjaget wurden / haben sie sich endtlich nach Böheimb gewendet / vnnd durch die Tapfferkeit jhres Obristen Marobodui solches erobert / vnd die Boios darauß vertrieben. Nach diesem hat Maroboduus an Macht vnd Gewalt also zugenommen / daß jhne auch Laußnitz / Schlesien / Polen / die Marck Brandenburg / Pommern / Littaw / Preussen / Croatien / Dalmatien / Steyrmarck / Sachsen / Holstein / etc. zu jhrem Obersten wider die Römer auffgeworffen. Gleichwol ist er in Böheimb verblieben / vnnd zu Prag welches damals nach seinem Nahmen Maroboduum genennet wurde / als mitten in Teutschlandt / seine Residentz angerichtet. Als er nun hernach durch solche Macht hochmütig worden / vnnd noch ferrner vber die Teutschen einen Absoluten Dominat vnnd ein solch Reich / welches nicht auß seiner Vnderthanen Wahl / sondern auß seinem eygnen Willkühr herrührete / vnd nach seinem Ableiben erblich auff sein Geschlecht fiele / anstellen wolte / vnnd doch darneben in Sorgen stunde die Teutschen / als durch deren freye Wahl er zu jhrem Haupt erwehlet worden / solches nicht gestatten möchten / hat er deßwegen mit den Römern einen Bundt gemacht. Vmb dieser Vrsach willen aber hat er anfangen bey den Teutschen verhaßt zu werden / vnnd ist wider jhne Harminius Cheruscus auffgeworffen worden / der hat jhm nicht allein allen Gewalt genommen; sondern auch sein Erbkönigreich Böheimb meistentheils entzogen / vnnd jhn gezwungen auff dem Böhmischen Gebirg seine Wohnung zu nemen. Weil aber hernach dieser Harminius eben auch wie zuvor Maroboduus gethan / absolutam dominationem vnd eine Erbgerechtigkeit anzustellen gedachte / ist er endlich von den seinigen getödtet worden vmb das Jahr nach Christi Geburt XXII Nach dessen Todt hat sich Maroboduus wider herfür gethan / vnnd das Königreich Böheimb vor der Römer Einfall zu beschützen vnderstanden / aber von einem mit Nahmen Catualda, den er hiebevor auß dem Landt vertrieben / welcher bey diesem deß Marobodui zweiffelhafftigem Zustand / die vornembste vnder den Marcomannern auff seine Seite gezogen / mit einer grossen Macht vberfallen vnd gantz auß Böhmen verjaget worden. Auff dieses ist er zu den Römern geflohen / die jhm das Fürstenthumb Rauenna eingegeben / da er dann auch nach 20. Jahren sein Leben beschlossen. Herkommen der Marcomanuer. Maroboduus der Marcomanner vñ Teutschen Obrister. Maroboduus wird von Harminio Cherusco vom Regiment verstossen. Harminius Cheruscus wird getödtet. Maroboduus von Catualda gantz verjagt. Catualda hat das Königreich Böheimb durch Zulassung deß Keysers Drusi behalten / doch aber Catualda von Iubillio außgetrieben.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/22>, abgerufen am 28.04.2024.