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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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scher Gedächtnuß haben / was für Machinationen wider die Protestirende Chur-Fürsten vnd Ständen nun viel Jahr hero obhanden gewesen / vnd mit was Auffrichtigkeit sein Churfürstliches Hauß sich jhnen allezeit widersetzet / auch wie hefftig es sich bey den Reichsversamblungen befliessen / die erlangte Religions Freyheit zu erhalten / in deme sein Vatter / Großvatter vnd Anherr nichts anders als die Ehre Gottes vnd die gemeine Wolfahrt jhnen angelegen seyn lassen / wie auß den Reichs Actis genugsam zu ersehen. Deren lobwürdigem Exempel hette er auch nachgefolget / vnd so bald er zum Churfürstlichen Regiment gelanget / alte consilia vnd actiones dahin gerichtet / hindangesetzet allen Respects. Dahero es geschehen / daß er vnd sein gantz Churfürstenthumb bey dem Gegentheil in grossen Haß gerathen / vnd darinn verblieben biß er endlich bey entstandenem Vnwesen in Böhmen / vnd veränderung desselben Königreichs / auff innständiges anhalten der Stände / daß jm mit einhelligem Consenß auffgetragene Königreich angenommen / vnd in desselben vacierende Possession kommen nit zwar auß einiger Begierde zu herrschen / sondern mit dem Vorsatz / so vielen Christen Menschen zu Hülff zu kommen / vnd grösseres Vnheil von dem Reich abzuwenden / vnd das vmb so viel desto mehr / weil von den mehrentheils Evangelischen Ständen die Verfolgungen in Böheim / für ein allgemeine Religions Sach gehalten würden.

Ob nun wol in vielen offentlichen Schrifften das Widrige jhm vorgeworffen werde / mit angegehengter Beschuldigung / als wann er nicht allein den Türcken dem Böhmischen Wesen einmischen / sondern auch das Römische Reich demselben für einen Raub darstellen wollen: aber daß solches sich also befinde / werde jhn niemands darthun können / es würde auch niemand / wo er nicht partheyisch diesen Lästerungen / wie er verhoffete / Glauben zustellen / were jhm vnschwer auff solch Vorwerffen zu antworten / wann er nur gebührlich gehöret würde. Die jenige so solche Schrifften lesen / könten leichtlich mercken / wie verkehrt seine Schreiben angezogen / vnd auff ein andern Verstandt geträhet würden / dann die Authoren nicht den Context der Wörter / sondern jhr eygene Gedancken herbey brächten / verrichten auch offtmahls selber jhr grosse Vnwissenheit / deuteten alles in einem andern Verstandt auß / die privat consilia, die Freyheit in dem Reich zu erhalten / vnnd das Joch deß Absoluten Dominats / darnach man gezielet hette / abzuwenden / weren also außgelegt worden / als wann sie wider das Reich selbsten / vnnd desselben heylsame Constitution / welche er doch allezeit für seines Thuns vnd Lassens Richtschnur gehalten / gerichtet gewesen weren / vnd die jenige Warnungen so von etlichen Außländischen Fürsten geschehen / würden / als wann sie principaliter von jhme herkommen / getadelt.

Was von dem Türcken in diß Wesen zuflechten außgebreitet worden / were ohne Grund der Warheit geschehen / dann jhme niemahls nichts dergleichen in den Sinn kommen / sondern es were auß derselben Instruction / die an den Türckischen Hoff gesandt worden / welche in deß widrigen Theils Handen were / das Widerspiel gnugsamb vnd diß in specie offenbahr / daß dieselbe Legation dahin angesehen gewesen / daß der Fried der Orten erhalten würde / vnd nit durch denselben Tumult dem Türcken / ferrner in die Christliche Länder einzubrechen Gelegenheit gegeben / ja damit ein beständigen Frieden im Reich mit dem Türcken zu treffen ein Weg gemacht würde / damit man nicht in stätiger Forcht dieses Feinds wegen seyn dörffte / wie man jetzund in Polen ein Exempel hette / vnnd was für schädliche Intentiones vnder dem Schein deß Türcken Kriegs wider die Evangelische offt vorgangen / leichtlich dargethan werden köndte. Doch wolte er sich mit ferrnerer Außführung seiner Vnschuld nicht auffhalten / sondern dieselbe auff ein andere Zeit versparen / vnd den Ständen mitlerweil zuerkennen geben / daß nach dem er vber seinen Actionen niemals Schew getragen / so hette er auch nach Annehmung der Kron Böheim / nicht allein zur Güte vnd zum Rechten / sondern auch zugleich der Keyserl. Majest. zum schuldigen Gehorsam sich allzeit erbotten / auch gegen den Chur-vnd Fürsten deß Reichs vnd Außländischen Potentaten / dahin sich erkläret / daß er zu Widerbringung deß werthen Friedens / gegen Erstattung dessen / so jhme in seinem Churfürstenthumb vnd Erblanden genommen worden / alles thun wolte / was jm Ehren vnd Gewissens halben jmmer müglich / vnd bey Gott / den Ständen deß Reichs vnd der werthen Posterität / verantwortlich seyn köndte. Er were auch niemals gehöret / sonder wider alle Rechte vnd Reichs Constitutiones, ohne vorgehende Citation vnd Erkantnuß der Sachen in die Acht erkläret / vnd die Hostilitäten mit welchen man schon lang zuvor wider jn vnd seine vnschuldige Erblande vmbgangen / vnd also ab executione angefangen gehabt / jmmer fort continuirt worden.

Vnd were zwar solches alles / auch ohne einige Communication mit den sämptlichen Churfürsten / oder andern Ständen deß Reichs denen doch nit wenig Schaden dardurch zugewachsen / bißhero getrieben worden / da doch / wann kein ordentliche Proceß geführet / auch die Execution nichtig / vnd dahero auch keine Expenß gefordert werden köndten. Vber solcher Execution weren mit etlich wenigen / welche deß Wesens / jhren eygenen Nutzen zu befördern / sich theilhafftig gemacht / pacta vnd capitulationes auffgerichtet worden / da doch wol geringere Sachen / vnd bey denen offt nicht ein geringes periculum in mora gewesen / auff gemeine Reichsversamblungen verschoben worden / were auch mit dergleichen Executionen nit so geschwind zu eylen / sonderlich wann andere / so mit der Sachen nichts zuthun / darbey Noth leyden müsten / vnd ohne groß Blutvergiessen vnd Verderbung vieler 1000. vnschuldiger Leut die Sachen dergestalt nit außgeführet werden könten / wie jetzo nunmehr in das zweyte Jar geschehe / vnd deß Vnheils noch kein Ende were. So könten auch die Stände denen solche execution zugemutet / sich wol entschuldigen / zweif-

scher Gedächtnuß haben / was für Machinationen wider die Protestirende Chur-Fürsten vnd Ständen nun viel Jahr hero obhanden gewesen / vnd mit was Auffrichtigkeit sein Churfürstliches Hauß sich jhnen allezeit widersetzet / auch wie hefftig es sich bey den Reichsversamblungen befliessen / die erlangte Religions Freyheit zu erhalten / in deme sein Vatter / Großvatter vnd Anherr nichts anders als die Ehre Gottes vnd die gemeine Wolfahrt jhnen angelegen seyn lassen / wie auß den Reichs Actis genugsam zu ersehen. Deren lobwürdigem Exempel hette er auch nachgefolget / vnd so bald er zum Churfürstlichen Regiment gelanget / alte consilia vnd actiones dahin gerichtet / hindangesetzet allen Respects. Dahero es geschehen / daß er vnd sein gantz Churfürstenthumb bey dem Gegentheil in grossen Haß gerathen / vñ darinn verbliebẽ biß er endlich bey entstandenem Vnwesen in Böhmẽ / vnd veränderung desselben Königreichs / auff innständiges anhalten der Stände / daß jm mit einhelligem Consenß auffgetragene Königreich angenommen / vnd in desselben vacierende Possession kommen nit zwar auß einiger Begierde zu herrschen / sondern mit dem Vorsatz / so vielen Christen Menschen zu Hülff zu kommen / vnd grösseres Vnheil von dem Reich abzuwenden / vnd das vmb so viel desto mehr / weil von den mehrentheils Evangelischen Ständen die Verfolgungen in Böheim / für ein allgemeine Religions Sach gehalten würden.

Ob nun wol in vielen offentlichen Schrifften das Widrige jhm vorgeworffen werde / mit angegehengter Beschuldigung / als wann er nicht allein den Türcken dem Böhmischen Wesen einmischen / sondern auch das Römische Reich demselben für einen Raub darstellen wollen: aber daß solches sich also befinde / werde jhn niemands darthun können / es würde auch niemand / wo er nicht partheyisch diesen Lästerungen / wie er verhoffete / Glauben zustellen / were jhm vnschwer auff solch Vorwerffen zu antworten / wann er nur gebührlich gehöret würde. Die jenige so solche Schrifften lesen / könten leichtlich mercken / wie verkehrt seine Schreiben angezogen / vnd auff ein andern Verstandt geträhet würden / dann die Authoren nicht den Context der Wörter / sondern jhr eygene Gedancken herbey brächten / verrichten auch offtmahls selber jhr grosse Vnwissenheit / deuteten alles in einem andern Verstandt auß / die privat consilia, die Freyheit in dem Reich zu erhalten / vnnd das Joch deß Absoluten Dominats / darnach man gezielet hette / abzuwenden / weren also außgelegt worden / als wann sie wider das Reich selbsten / vnnd desselben heylsame Constitution / welche er doch allezeit für seines Thuns vnd Lassens Richtschnur gehalten / gerichtet gewesen weren / vnd die jenige Warnungen so von etlichen Außländischen Fürsten geschehen / würden / als wann sie principaliter von jhme herkommen / getadelt.

Was von dem Türcken in diß Wesen zuflechten außgebreitet worden / were ohne Grund der Warheit geschehen / dann jhme niemahls nichts dergleichen in den Sinn kommen / sondern es were auß derselben Instruction / die an den Türckischen Hoff gesandt worden / welche in deß widrigen Theils Handen were / das Widerspiel gnugsamb vnd diß in specie offenbahr / daß dieselbe Legation dahin angesehen gewesen / daß der Fried der Orten erhalten würde / vnd nit durch denselben Tumult dem Türcken / ferrner in die Christliche Länder einzubrechen Gelegenheit gegeben / ja damit ein beständigen Frieden im Reich mit dem Türcken zu treffen ein Weg gemacht würde / damit man nicht in stätiger Forcht dieses Feinds wegen seyn dörffte / wie man jetzund in Polen ein Exempel hette / vnnd was für schädliche Intentiones vnder dem Schein deß Türcken Kriegs wider die Evangelische offt vorgangen / leichtlich dargethan werden köndte. Doch wolte er sich mit ferrnerer Außführung seiner Vnschuld nicht auffhalten / sondern dieselbe auff ein andere Zeit versparen / vnd den Ständen mitlerweil zuerkennen geben / daß nach dem er vber seinen Actionen niemals Schew getragẽ / so hette er auch nach Annehmung der Kron Böheim / nicht allein zur Güte vnd zum Rechten / sondern auch zugleich der Keyserl. Majest. zum schuldigen Gehorsam sich allzeit erbotten / auch gegen den Chur-vnd Fürsten deß Reichs vnd Außländischen Potentaten / dahin sich erkläret / daß er zu Widerbringung deß werthen Friedens / gegen Erstattung dessen / so jhme in seinem Churfürstenthumb vnd Erblanden genom̃en worden / alles thun wolte / was jm Ehren vnd Gewissens halben jmmer müglich / vnd bey Gott / den Ständen deß Reichs vnd der werthẽ Posterität / verantwortlich seyn köndte. Er were auch niemals gehöret / sonder wider alle Rechte vñ Reichs Constitutiones, ohne vorgehende Citation vnd Erkantnuß der Sachen in die Acht erkläret / vñ die Hostilitäten mit welchen man schon lang zuvor wider jn vnd seine vnschuldige Erblande vmbgangen / vnd also ab executione angefangen gehabt / jm̃er fort cõtinuirt wordẽ.

Vnd were zwar solches alles / auch ohne einige Com̃unication mit den sämptlichen Churfürsten / oder andern Ständen deß Reichs denen doch nit wenig Schadẽ dardurch zugewachsen / bißhero getrieben wordẽ / da doch / wañ kein ordentliche Proceß geführet / auch die Execution nichtig / vnd dahero auch keine Expenß gefordert werden köndten. Vber solcher Execution weren mit etlich wenigen / welche deß Wesens / jhren eygenen Nutzen zu befördern / sich theilhafftig gemacht / pacta vnd capitulationes auffgerichtet worden / da doch wol geringere Sachen / vnd bey denen offt nicht ein geringes periculum in mora gewesen / auff gemeine Reichsversamblungen verschoben worden / were auch mit dergleichẽ Executionen nit so geschwind zu eylen / sonderlich wann andere / so mit der Sachen nichts zuthun / darbey Noth leyden müsten / vnd ohne groß Blutvergiessen vnd Verderbung vieler 1000. vnschuldiger Leut die Sachẽ dergestalt nit außgeführet werdẽ köntẽ / wie jetzo nunmehr in das zweyte Jar geschehe / vñ deß Vnheils noch kein Ende were. So köntẽ auch die Stände denẽ solche execution zugemutet / sich wol entschuldigẽ / zweif-

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scher Gedächtnuß haben                      / was für Machinationen wider die Protestirende Chur-Fürsten vnd Ständen nun                      viel Jahr hero obhanden gewesen / vnd mit was Auffrichtigkeit sein                      Churfürstliches Hauß sich jhnen allezeit widersetzet / auch wie hefftig es sich                      bey den Reichsversamblungen befliessen / die erlangte Religions Freyheit zu                      erhalten / in deme sein Vatter / Großvatter vnd Anherr nichts anders als die                      Ehre Gottes vnd die gemeine Wolfahrt jhnen angelegen seyn lassen / wie auß den                      Reichs Actis genugsam zu ersehen. Deren lobwürdigem Exempel hette er auch                      nachgefolget / vnd so bald er zum Churfürstlichen Regiment gelanget / alte                      consilia vnd actiones dahin gerichtet / hindangesetzet allen Respects. Dahero es                      geschehen / daß er vnd sein gantz Churfürstenthumb bey dem Gegentheil in grossen                      Haß gerathen / vn&#x0303; darinn verbliebe&#x0303; biß er endlich bey                      entstandenem Vnwesen in Böhme&#x0303; / vnd veränderung desselben Königreichs / auff                      innständiges anhalten der Stände / daß jm mit einhelligem Consenß auffgetragene                      Königreich angenommen / vnd in desselben vacierende Possession kommen nit zwar                      auß einiger Begierde zu herrschen / sondern mit dem Vorsatz / so vielen Christen                      Menschen zu Hülff zu kommen / vnd grösseres Vnheil von dem Reich abzuwenden /                      vnd das vmb so viel desto mehr / weil von den mehrentheils Evangelischen Ständen                      die Verfolgungen in Böheim / für ein allgemeine Religions Sach gehalten würden.</p>
          <p>Ob nun wol in vielen offentlichen Schrifften das Widrige jhm vorgeworffen werde /                      mit angegehengter Beschuldigung / als wann er nicht allein den Türcken dem                      Böhmischen Wesen einmischen / sondern auch das Römische Reich demselben für                      einen Raub darstellen wollen: aber daß solches sich also befinde / werde jhn                      niemands darthun können / es würde auch niemand / wo er nicht partheyisch diesen                      Lästerungen / wie er verhoffete / Glauben zustellen / were jhm vnschwer auff                      solch Vorwerffen zu antworten / wann er nur gebührlich gehöret würde. Die jenige                      so solche Schrifften lesen / könten leichtlich mercken / wie verkehrt seine                      Schreiben angezogen / vnd auff ein andern Verstandt geträhet würden / dann die                      Authoren nicht den Context der Wörter / sondern jhr eygene Gedancken herbey                      brächten / verrichten auch offtmahls selber jhr grosse Vnwissenheit / deuteten                      alles in einem andern Verstandt auß / die privat consilia, die Freyheit in dem                      Reich zu erhalten / vnnd das Joch deß Absoluten Dominats / darnach man gezielet                      hette / abzuwenden / weren also außgelegt worden / als wann sie wider das Reich                      selbsten / vnnd desselben heylsame Constitution / welche er doch allezeit für                      seines Thuns vnd Lassens Richtschnur gehalten / gerichtet gewesen weren / vnd                      die jenige Warnungen so von etlichen Außländischen Fürsten geschehen / würden /                      als wann sie principaliter von jhme herkommen / getadelt.</p>
          <p>Was von dem Türcken in diß Wesen zuflechten außgebreitet worden / were ohne Grund                      der Warheit geschehen / dann jhme niemahls nichts dergleichen in den Sinn kommen                      / sondern es were auß derselben Instruction / die an den Türckischen Hoff                      gesandt worden / welche in deß widrigen Theils Handen were / das Widerspiel                      gnugsamb vnd diß in specie offenbahr / daß dieselbe Legation dahin angesehen                      gewesen / daß der Fried der Orten erhalten würde / vnd nit durch denselben                      Tumult dem Türcken / ferrner in die Christliche Länder einzubrechen Gelegenheit                      gegeben / ja damit ein beständigen Frieden im Reich mit dem Türcken zu treffen                      ein Weg gemacht würde / damit man nicht in stätiger Forcht dieses Feinds wegen                      seyn dörffte / wie man jetzund in Polen ein Exempel hette / vnnd was für                      schädliche Intentiones vnder dem Schein deß Türcken Kriegs wider die                      Evangelische offt vorgangen / leichtlich dargethan werden köndte. Doch wolte er                      sich mit ferrnerer Außführung seiner Vnschuld nicht auffhalten / sondern                      dieselbe auff ein andere Zeit versparen / vnd den Ständen mitlerweil zuerkennen                      geben / daß nach dem er vber seinen Actionen niemals Schew getrage&#x0303; / so hette er                      auch nach Annehmung der Kron Böheim / nicht allein zur Güte vnd zum Rechten /                      sondern auch zugleich der Keyserl. Majest. zum schuldigen Gehorsam sich allzeit                      erbotten / auch gegen den Chur-vnd Fürsten deß Reichs vnd Außländischen                      Potentaten / dahin sich erkläret / daß er zu Widerbringung deß werthen Friedens                      / gegen Erstattung dessen / so jhme in seinem Churfürstenthumb vnd Erblanden                          genom&#x0303;en worden / alles thun wolte / was jm Ehren vnd                      Gewissens halben jmmer müglich / vnd bey Gott / den Ständen deß Reichs vnd der                      werthe&#x0303; Posterität / verantwortlich seyn köndte. Er were auch niemals gehöret /                      sonder wider alle Rechte vn&#x0303; Reichs Constitutiones, ohne                      vorgehende Citation vnd Erkantnuß der Sachen in die Acht erkläret / vn&#x0303; die Hostilitäten mit welchen man schon lang zuvor wider jn vnd                      seine vnschuldige Erblande vmbgangen / vnd also ab executione angefangen gehabt                      / jm&#x0303;er fort co&#x0303;tinuirt worde&#x0303;.</p>
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[715/0798] scher Gedächtnuß haben / was für Machinationen wider die Protestirende Chur-Fürsten vnd Ständen nun viel Jahr hero obhanden gewesen / vnd mit was Auffrichtigkeit sein Churfürstliches Hauß sich jhnen allezeit widersetzet / auch wie hefftig es sich bey den Reichsversamblungen befliessen / die erlangte Religions Freyheit zu erhalten / in deme sein Vatter / Großvatter vnd Anherr nichts anders als die Ehre Gottes vnd die gemeine Wolfahrt jhnen angelegen seyn lassen / wie auß den Reichs Actis genugsam zu ersehen. Deren lobwürdigem Exempel hette er auch nachgefolget / vnd so bald er zum Churfürstlichen Regiment gelanget / alte consilia vnd actiones dahin gerichtet / hindangesetzet allen Respects. Dahero es geschehen / daß er vnd sein gantz Churfürstenthumb bey dem Gegentheil in grossen Haß gerathen / vñ darinn verbliebẽ biß er endlich bey entstandenem Vnwesen in Böhmẽ / vnd veränderung desselben Königreichs / auff innständiges anhalten der Stände / daß jm mit einhelligem Consenß auffgetragene Königreich angenommen / vnd in desselben vacierende Possession kommen nit zwar auß einiger Begierde zu herrschen / sondern mit dem Vorsatz / so vielen Christen Menschen zu Hülff zu kommen / vnd grösseres Vnheil von dem Reich abzuwenden / vnd das vmb so viel desto mehr / weil von den mehrentheils Evangelischen Ständen die Verfolgungen in Böheim / für ein allgemeine Religions Sach gehalten würden. Ob nun wol in vielen offentlichen Schrifften das Widrige jhm vorgeworffen werde / mit angegehengter Beschuldigung / als wann er nicht allein den Türcken dem Böhmischen Wesen einmischen / sondern auch das Römische Reich demselben für einen Raub darstellen wollen: aber daß solches sich also befinde / werde jhn niemands darthun können / es würde auch niemand / wo er nicht partheyisch diesen Lästerungen / wie er verhoffete / Glauben zustellen / were jhm vnschwer auff solch Vorwerffen zu antworten / wann er nur gebührlich gehöret würde. Die jenige so solche Schrifften lesen / könten leichtlich mercken / wie verkehrt seine Schreiben angezogen / vnd auff ein andern Verstandt geträhet würden / dann die Authoren nicht den Context der Wörter / sondern jhr eygene Gedancken herbey brächten / verrichten auch offtmahls selber jhr grosse Vnwissenheit / deuteten alles in einem andern Verstandt auß / die privat consilia, die Freyheit in dem Reich zu erhalten / vnnd das Joch deß Absoluten Dominats / darnach man gezielet hette / abzuwenden / weren also außgelegt worden / als wann sie wider das Reich selbsten / vnnd desselben heylsame Constitution / welche er doch allezeit für seines Thuns vnd Lassens Richtschnur gehalten / gerichtet gewesen weren / vnd die jenige Warnungen so von etlichen Außländischen Fürsten geschehen / würden / als wann sie principaliter von jhme herkommen / getadelt. Was von dem Türcken in diß Wesen zuflechten außgebreitet worden / were ohne Grund der Warheit geschehen / dann jhme niemahls nichts dergleichen in den Sinn kommen / sondern es were auß derselben Instruction / die an den Türckischen Hoff gesandt worden / welche in deß widrigen Theils Handen were / das Widerspiel gnugsamb vnd diß in specie offenbahr / daß dieselbe Legation dahin angesehen gewesen / daß der Fried der Orten erhalten würde / vnd nit durch denselben Tumult dem Türcken / ferrner in die Christliche Länder einzubrechen Gelegenheit gegeben / ja damit ein beständigen Frieden im Reich mit dem Türcken zu treffen ein Weg gemacht würde / damit man nicht in stätiger Forcht dieses Feinds wegen seyn dörffte / wie man jetzund in Polen ein Exempel hette / vnnd was für schädliche Intentiones vnder dem Schein deß Türcken Kriegs wider die Evangelische offt vorgangen / leichtlich dargethan werden köndte. Doch wolte er sich mit ferrnerer Außführung seiner Vnschuld nicht auffhalten / sondern dieselbe auff ein andere Zeit versparen / vnd den Ständen mitlerweil zuerkennen geben / daß nach dem er vber seinen Actionen niemals Schew getragẽ / so hette er auch nach Annehmung der Kron Böheim / nicht allein zur Güte vnd zum Rechten / sondern auch zugleich der Keyserl. Majest. zum schuldigen Gehorsam sich allzeit erbotten / auch gegen den Chur-vnd Fürsten deß Reichs vnd Außländischen Potentaten / dahin sich erkläret / daß er zu Widerbringung deß werthen Friedens / gegen Erstattung dessen / so jhme in seinem Churfürstenthumb vnd Erblanden genom̃en worden / alles thun wolte / was jm Ehren vnd Gewissens halben jmmer müglich / vnd bey Gott / den Ständen deß Reichs vnd der werthẽ Posterität / verantwortlich seyn köndte. Er were auch niemals gehöret / sonder wider alle Rechte vñ Reichs Constitutiones, ohne vorgehende Citation vnd Erkantnuß der Sachen in die Acht erkläret / vñ die Hostilitäten mit welchen man schon lang zuvor wider jn vnd seine vnschuldige Erblande vmbgangen / vnd also ab executione angefangen gehabt / jm̃er fort cõtinuirt wordẽ. Vnd were zwar solches alles / auch ohne einige Com̃unication mit den sämptlichen Churfürsten / oder andern Ständen deß Reichs denen doch nit wenig Schadẽ dardurch zugewachsen / bißhero getrieben wordẽ / da doch / wañ kein ordentliche Proceß geführet / auch die Execution nichtig / vnd dahero auch keine Expenß gefordert werden köndten. Vber solcher Execution weren mit etlich wenigen / welche deß Wesens / jhren eygenen Nutzen zu befördern / sich theilhafftig gemacht / pacta vnd capitulationes auffgerichtet worden / da doch wol geringere Sachen / vnd bey denen offt nicht ein geringes periculum in mora gewesen / auff gemeine Reichsversamblungen verschoben worden / were auch mit dergleichẽ Executionen nit so geschwind zu eylen / sonderlich wann andere / so mit der Sachen nichts zuthun / darbey Noth leyden müsten / vnd ohne groß Blutvergiessen vnd Verderbung vieler 1000. vnschuldiger Leut die Sachẽ dergestalt nit außgeführet werdẽ köntẽ / wie jetzo nunmehr in das zweyte Jar geschehe / vñ deß Vnheils noch kein Ende were. So köntẽ auch die Stände denẽ solche execution zugemutet / sich wol entschuldigẽ / zweif-

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 715. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/798>, abgerufen am 29.04.2024.