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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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ten solche für sein Gemahl zum Leibgeding verbleiben.

II. Jhn zum Reichs Fürsten zu machen.

III. Alle deß Printzen von Branien Güter / so lang die Confiscation weret / einzuraumen / vnd da durch erhandelten Frieden die Restitution erfolgen solte / jhm ein benantes Gelt jährlich / so hoch als die Einkommen angeschlagen / darfür zugeben: Da er sie aber kauffsweiß von dem Printzen erhandlen könte / solche jhm zuverstatten / vnd jhm zu einer Perpetuttät Lehen zu verleyhen.

IV. Auff 10000. Pferdt vnd 40000. zu Fuß soll man jhm sein Lauff vnd Anritt Gelt wider erstatten.

V. Inner 6. Wochen solte man jhm außzahlen 200000. Reichsthaler / 100000. Ducaten / vnd 100000. Cronem in specie.

VI. Jhn zum Feld Marschalck der Infantin zu machen / mit 12000. Cronen Monatlichem Einkommen / vnd von keinem andern / als von dem Marggraffen Spinola Commando zugewarten.

Deß andern Tags nach deß Pfaltzgraffen Ankunft nach Germerßheim / hat das Speyrische Schloß Meydenburg / nachdem es vndergraben vnd zu sprengen bedräwet worden / den Mannßfeldischen sich ergeben / darinn ward ein groß geflehnt Gut vnd Gelt gefunden.

Bayerische von den Pfaltzgräffischen bey Mingelsheim geschlagen. Hierauff den 14. Aprilis / welchen Tag wie zuvor gemeldet / die Keyserisch Bayerische von Dilßberg abgezogen / ist der Graff von Mannßfeld neben dem Pfaltzgraffen mit allem Kriegsvolck oberhalb Germerßheim vber Rhein gesetzet / vnd in voller Schlachtordnung durch das Bischthumb Speyr / darinn viel Dörffer im Marchiren in Brandt gesteckt worden / den Bayerischen entgegen gezogen / welche vnferrn von Wißloch in einem Holtz auff einer Höhe in gutem Vortheil etwas verschanzt gelegen / derowegen der von Manßfeldt ein halbe Meil von Mingelsheim sein Geschütz gepflanzet / hernach etliche Compagnyen zu Pferd an das Bayerische Läger geschicket / in welche die Bayerische / als sie jrer gewarworden / tapffer gesetzet / aber die Mannßfeldische haben / wie sie zuvor angerichtet / sich / als geben sie die Flucht / gegen jhrem Läger zugewendet / wie nun die Bayerische mit 4. Stücken Geschütz jhnen nachgefolget / hat der Graff von Mannßfeldt hinder jhnen das Dorff Mingelsheim in Brandt stecken / vnd das grob Geschütz vnder sie abgehen lassen: worauff es an ein hart Treffen gangen / darinn die Bayerische den Kürtzern gezogen / also daß jhrer bey 2000. geblieben vnd verwundt / die 4. Stück Geschütz / sampt 13. Cornet vnd 4. Fahnen abgenommen / vnd viel gefangen nach Mannheim gebracht worden / darunder die Vornembsten Frantz von Terzelles / Bamberg-Würtzburgischer Obrister / General Auditor / Obrister Stallmeister / Rath / Cämmerer vnd Amptmann zu Königshofen / ein Freyherr von Herbersdorff / Ritter Meydhardt von Tüngen / Obrister Wacht-vnd Rittmeister / Freyherr von Bille / Leutenant / Johann Auselius General Regiment Schultheiß vnd andere mehr Rittmeister / Leutenant vnd Fendrich. Auff deß von Mannßfeldt Seiten sind nicht viel vber hundert geblieben / darunder 2. vom Adel / einer von Berlingen vnnd einer von Flerßheim gewesen. Hierauff hat auch der von Mannßfeld Süntzheim vnd Eppingen wider eingenommen / vnd die Bayerische Besatzung mehrerntheils nidergehawen.

Ladenburg von dem von Mannßfeld erobert. Nach solchem Succeß ist er fort nach Ladenburg gerucket / selbig Stättlein mit 11. Regiment zu Fuß vnd 48. Cornet Reuttern vmbringet vnd belägert / vnd nach dem er bey S. Martins Kirch 7. grobe Stück gepflantzet gehabt / einen Trommelschlager zu dem Obristen darinn / Adolff von Einetten geschicket / vnd die Statt auffordern lassen / welcher jhm zur Antwort zuentbotten / er thete sich zwar gegen jhm bedancken / daß er jhn vnd seine Soldaten mit einer so stattlichen Kriegs Armee heimzusuchen gewürdiget / wolte jhm aber vnd seiner vnderhabenden Guarnison / laut der Jhr. Kön. Maj. in Hispanien geleysteten Pflicht / gebühren / sich als redliche Soldaten kapffer zu wehren.

Auff diese empfangene Antwort gieng das Spiel an / vnd ließ der von Mannßfeldt noch selbigen Tag auß den 7. vorberührten Stücken 122. vnd den folgenden etlich vnd 90. Schüß thun. Weil aber solche kein rechte Oeffnung machen wollen / hat er etliche Mawerbrecher vnnd 4. andere grobe Geschütz von Mannheim bringen lassen / vnd dermassen darmit hinein geschossen / daß dardurch zween grosse Bogen an der Stattmawren eingeworffen worden: Darauff er abermal ein Trommelschlager an den Obristen geschicket / vnd in fragen lassen / ob er nun die Statt auffgeben wolte / mit Betrohung daß im widrigen niemands auch deß Kindes in Mutterleib nit geschonet werden solte. Hierauff hat der Obriste Einettenden von Mannßfeld wider zu entbotten; Er seins Theils habe / Gott lob / kein Kind im Leib / doch seye er ein billichen vnd ehrlichen Accord zu tractiren nit vngeneygt / solte derwegen vnter dessen mit dem Schiesen inhalten / er wolte dergleichen mit seinen Soldaten thun: er were bedacht / da jhm in 4. Tagen kein Entsatz zukäme sich zu ergeben / mit solchem Accord / wie sein Obrister der Graff von Isenburg mit den Mannßfeldischen von Diedesheimb gehandelt: doch wo solches Erbieten nit statt haben könte / solte der Graff von Mannßfeldt einen oder den andern Befelchshaber zur Tractation deputiren / dergleichen wolte er auch thun.

Hierauff ward der Obriste von Waldmannßhausen auff der Mannßfeldischen vnd der Hauptmann Breidbach auff der andern Seitenabgeordnet. In dessen vermahnete der Obriste Einetten seine vnderhabende Befelchshaber gantz ernstlich / jre Posten fleissig in acht zu nemen / befahl auch insonderheit dem Hauptmann Lintzenich vnd Knebeln die Presse an / vnd ließ zu derselben Außbesserung die Bürger / Weib vnd Kinder / Holtz / Stein vnd Mist zutragen. Aber die Mannßfeldische haben vnter diesem Wesen die Soldaten in der Statt vnd Schantzen zum Abfall vnd sich zu jhnen zu begeben / mit Vermahnen vnd Bedräwen beweget / also daß nachdem sie gesehen / daß 7. Regimenter Mannßfeldtden

ten solche für sein Gemahl zum Leibgeding verbleiben.

II. Jhn zum Reichs Fürsten zu machen.

III. Alle deß Printzen von Branien Güter / so lang die Confiscation weret / einzuraumen / vnd da durch erhandelten Frieden die Restitution erfolgen solte / jhm ein benantes Gelt jährlich / so hoch als die Einkommen angeschlagen / darfür zugeben: Da er sie aber kauffsweiß von dem Printzen erhandlen könte / solche jhm zuverstatten / vnd jhm zu einer Perpetuttät Lehen zu verleyhen.

IV. Auff 10000. Pferdt vnd 40000. zu Fuß soll man jhm sein Lauff vnd Anritt Gelt wider erstatten.

V. Inner 6. Wochen solte man jhm außzahlen 200000. Reichsthaler / 100000. Ducaten / vnd 100000. Cronem in specie.

VI. Jhn zum Feld Marschalck der Infantin zu machen / mit 12000. Cronen Monatlichem Einkommen / vñ von keinem andern / als von dem Marggraffen Spinola Commando zugewarten.

Deß andern Tags nach deß Pfaltzgraffen Ankunft nach Germerßheim / hat das Speyrische Schloß Meydenburg / nachdem es vndergraben vnd zu sprengen bedräwet worden / den Mannßfeldischen sich ergeben / darinn ward ein groß geflehnt Gut vnd Gelt gefunden.

Bayerische von den Pfaltzgräffischen bey Mingelsheim geschlagen. Hierauff den 14. Aprilis / welchen Tag wie zuvor gemeldet / die Keyserisch Bayerische von Dilßberg abgezogen / ist der Graff von Mannßfeld neben dem Pfaltzgraffen mit allem Kriegsvolck oberhalb Germerßheim vber Rhein gesetzet / vnd in voller Schlachtordnung durch das Bischthumb Speyr / darinn viel Dörffer im Marchiren in Brandt gesteckt worden / den Bayerischen entgegen gezogen / welche vnferrn von Wißloch in einem Holtz auff einer Höhe in gutem Vortheil etwas verschanzt gelegen / derowegẽ der von Manßfeldt ein halbe Meil von Mingelsheim sein Geschütz gepflanzet / hernach etliche Compagnyen zu Pferd an das Bayerische Läger geschicket / in welche die Bayerische / als sie jrer gewarworden / tapffer gesetzet / aber die Mannßfeldische haben / wie sie zuvor angerichtet / sich / als geben sie die Flucht / gegen jhrem Läger zugewendet / wie nun die Bayerische mit 4. Stücken Geschütz jhnen nachgefolget / hat der Graff von Mannßfeldt hinder jhnen das Dorff Mingelsheim in Brandt stecken / vnd das grob Geschütz vnder sie abgehen lassen: worauff es an ein hart Treffen gangen / darinn die Bayerische den Kürtzern gezogen / also daß jhrer bey 2000. geblieben vnd verwundt / die 4. Stück Geschütz / sampt 13. Cornet vnd 4. Fahnen abgenommen / vnd viel gefangen nach Mannheim gebracht worden / darunder die Vornembsten Frantz von Terzelles / Bamberg-Würtzburgischer Obrister / General Auditor / Obrister Stallmeister / Rath / Cämmerer vnd Amptmann zu Königshofen / ein Freyherr von Herbersdorff / Ritter Meydhardt von Tüngen / Obrister Wacht-vnd Rittmeister / Freyherr von Bille / Leutenant / Johann Auselius General Regiment Schultheiß vnd andere mehr Rittmeister / Leutenant vnd Fendrich. Auff deß von Mannßfeldt Seiten sind nicht viel vber hundert geblieben / darunder 2. vom Adel / einer von Berlingen vnnd einer von Flerßheim gewesen. Hierauff hat auch der von Mañßfeld Süntzheim vnd Eppingen wider eingenom̃en / vnd die Bayerische Besatzung mehrerntheils nidergehawen.

Ladenburg von dem von Mañßfeld erobert. Nach solchem Succeß ist er fort nach Ladenburg gerucket / selbig Stättlein mit 11. Regiment zu Fuß vnd 48. Cornet Reuttern vmbringet vnd belägert / vnd nach dem er bey S. Martins Kirch 7. grobe Stück gepflantzet gehabt / einen Trommelschlager zu dem Obristen darinn / Adolff von Einetten geschicket / vnd die Statt auffordern lassen / welcher jhm zur Antwort zuentbotten / er thete sich zwar gegen jhm bedancken / daß er jhn vnd seine Soldaten mit einer so stattlichen Kriegs Armee heimzusuchen gewürdiget / wolte jhm aber vnd seiner vnderhabenden Guarnison / laut der Jhr. Kön. Maj. in Hispanien geleysteten Pflicht / gebühren / sich als redliche Soldaten kapffer zu wehren.

Auff diese empfangene Antwort gieng das Spiel an / vnd ließ der von Mannßfeldt noch selbigen Tag auß den 7. vorberührten Stücken 122. vnd den folgendẽ etlich vñ 90. Schüß thun. Weil aber solche kein rechte Oeffnung machen wollen / hat er etliche Mawerbrecher vnnd 4. andere grobe Geschütz von Mannheim bringen lassen / vnd dermassen darmit hinein geschossen / daß dardurch zween grosse Bogen an der Stattmawren eingeworffen worden: Darauff er abermal ein Trommelschlager an den Obristen geschicket / vnd in fragen lassen / ob er nun die Statt auffgebẽ wolte / mit Betrohung daß im widrigen niemands auch deß Kindes in Mutterleib nit geschonet werden solte. Hierauff hat der Obriste Einettendẽ von Mañßfeld wider zu entbottẽ; Er seins Theils habe / Gott lob / kein Kind im Leib / doch seye er ein billichen vnd ehrlichen Accord zu tractiren nit vngeneygt / solte derwegen vnter dessen mit dem Schiesen inhalten / er wolte dergleichen mit seinen Soldatẽ thun: er were bedacht / da jhm in 4. Tagen kein Entsatz zukäme sich zu ergeben / mit solchem Accord / wie sein Obrister der Graff von Isenburg mit den Mannßfeldischen von Diedesheimb gehandelt: doch wo solches Erbieten nit statt haben könte / solte der Graff von Mannßfeldt einen oder den andern Befelchshaber zur Tractation deputiren / dergleichen wolte er auch thun.

Hierauff ward der Obriste von Waldmannßhausen auff der Mannßfeldischen vnd der Hauptmann Breidbach auff der andern Seitẽabgeordnet. In dessen vermahnete der Obriste Einettẽ seine vnderhabende Befelchshaber gantz ernstlich / jre Postẽ fleissig in acht zu nemen / befahl auch insonderheit dem Hauptmann Lintzenich vnd Knebeln die Presse an / vnd ließ zu derselben Außbesserung die Bürger / Weib vñ Kinder / Holtz / Stein vñ Mist zutragen. Aber die Mañßfeldische habẽ vnter diesem Wesen die Soldatẽ in der Statt vnd Schantzen zum Abfall vnd sich zu jhnen zu begeben / mit Vermahnẽ vnd Bedräwen beweget / also daß nachdem sie gesehen / daß 7. Regimenter Mannßfeldtden

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          <p>II. Jhn zum Reichs Fürsten zu machen.</p>
          <p>III. Alle deß Printzen von Branien Güter / so lang die Confiscation weret /                      einzuraumen / vnd da durch erhandelten Frieden die Restitution erfolgen solte /                      jhm ein benantes Gelt jährlich / so hoch als die Einkommen angeschlagen / darfür                      zugeben: Da er sie aber kauffsweiß von dem Printzen erhandlen könte / solche jhm                      zuverstatten / vnd jhm zu einer Perpetuttät Lehen zu verleyhen.</p>
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          <p>Deß andern Tags nach deß Pfaltzgraffen Ankunft nach Germerßheim / hat das                      Speyrische Schloß Meydenburg / nachdem es vndergraben vnd zu sprengen bedräwet                      worden / den Mannßfeldischen sich ergeben / darinn ward ein groß geflehnt Gut                      vnd Gelt gefunden.</p>
          <p><note place="left">Bayerische von den Pfaltzgräffischen bey Mingelsheim                          geschlagen.</note> Hierauff den 14. Aprilis / welchen Tag wie zuvor gemeldet                      / die Keyserisch Bayerische von Dilßberg abgezogen / ist der Graff von Mannßfeld                      neben dem Pfaltzgraffen mit allem Kriegsvolck oberhalb Germerßheim vber Rhein                      gesetzet / vnd in voller Schlachtordnung durch das Bischthumb Speyr / darinn                      viel Dörffer im Marchiren in Brandt gesteckt worden / den Bayerischen entgegen                      gezogen / welche vnferrn von Wißloch in einem Holtz auff einer Höhe in gutem                      Vortheil etwas verschanzt gelegen / derowege&#x0303; der von Manßfeldt ein halbe Meil                      von Mingelsheim sein Geschütz gepflanzet / hernach etliche Compagnyen zu Pferd                      an das Bayerische Läger geschicket / in welche die Bayerische / als sie jrer                      gewarworden / tapffer gesetzet / aber die Mannßfeldische haben / wie sie zuvor                      angerichtet / sich / als geben sie die Flucht / gegen jhrem Läger zugewendet /                      wie nun die Bayerische mit 4. Stücken Geschütz jhnen nachgefolget / hat der                      Graff von Mannßfeldt hinder jhnen das Dorff Mingelsheim in Brandt stecken / vnd                      das grob Geschütz vnder sie abgehen lassen: worauff es an ein hart Treffen                      gangen / darinn die Bayerische den Kürtzern gezogen / also daß jhrer bey 2000.                      geblieben vnd verwundt / die 4. Stück Geschütz / sampt 13. Cornet vnd 4. Fahnen                      abgenommen / vnd viel gefangen nach Mannheim gebracht worden / darunder die                      Vornembsten Frantz von Terzelles / Bamberg-Würtzburgischer Obrister / General                      Auditor / Obrister Stallmeister / Rath / Cämmerer vnd Amptmann zu Königshofen /                      ein Freyherr von Herbersdorff / Ritter Meydhardt von Tüngen / Obrister Wacht-vnd                      Rittmeister / Freyherr von Bille / Leutenant / Johann Auselius General Regiment                      Schultheiß vnd andere mehr Rittmeister / Leutenant vnd Fendrich. Auff deß von                      Mannßfeldt Seiten sind nicht viel vber hundert geblieben / darunder 2. vom Adel                      / einer von Berlingen vnnd einer von Flerßheim gewesen. Hierauff hat auch der                      von Man&#x0303;ßfeld Süntzheim vnd Eppingen wider eingenom&#x0303;en / vnd die Bayerische Besatzung mehrerntheils nidergehawen.</p>
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          <p>Auff diese empfangene Antwort gieng das Spiel an / vnd ließ der von Mannßfeldt                      noch selbigen Tag auß den 7. vorberührten Stücken 122. vnd den folgende&#x0303; etlich                          vn&#x0303; 90. Schüß thun. Weil aber solche kein rechte Oeffnung                      machen wollen / hat er etliche Mawerbrecher vnnd 4. andere grobe Geschütz von                      Mannheim bringen lassen / vnd dermassen darmit hinein geschossen / daß dardurch                      zween grosse Bogen an der Stattmawren eingeworffen worden: Darauff er abermal                      ein Trommelschlager an den Obristen geschicket / vnd in fragen lassen / ob er                      nun die Statt auffgebe&#x0303; wolte / mit Betrohung daß im widrigen niemands auch deß                      Kindes in Mutterleib nit geschonet werden solte. Hierauff hat der Obriste                      Einettende&#x0303; von Man&#x0303;ßfeld wider zu entbotte&#x0303;; Er seins Theils habe /                      Gott lob / kein Kind im Leib / doch seye er ein billichen vnd ehrlichen Accord                      zu tractiren nit vngeneygt / solte derwegen vnter dessen mit dem Schiesen                      inhalten / er wolte dergleichen mit seinen Soldate&#x0303; thun: er were bedacht / da                      jhm in 4. Tagen kein Entsatz zukäme sich zu ergeben / mit solchem Accord / wie                      sein Obrister der Graff von Isenburg mit den Mannßfeldischen von Diedesheimb                      gehandelt: doch wo solches Erbieten nit statt haben könte / solte der Graff von                      Mannßfeldt einen oder den andern Befelchshaber zur Tractation deputiren /                      dergleichen wolte er auch thun.</p>
          <p>Hierauff ward der Obriste von Waldmannßhausen auff der Mannßfeldischen vnd der                      Hauptmann Breidbach auff der andern Seite&#x0303;abgeordnet. In dessen vermahnete der                      Obriste Einette&#x0303; seine vnderhabende Befelchshaber gantz ernstlich / jre Poste&#x0303;                      fleissig in acht zu nemen / befahl auch insonderheit dem Hauptmann Lintzenich                      vnd Knebeln die Presse an / vnd ließ zu derselben Außbesserung die Bürger / Weib                          vn&#x0303; Kinder / Holtz / Stein vn&#x0303; Mist zutragen.                      Aber die Man&#x0303;ßfeldische habe&#x0303; vnter diesem Wesen die Soldate&#x0303; in der                      Statt vnd Schantzen zum Abfall vnd sich zu jhnen zu begeben / mit Vermahne&#x0303; vnd                      Bedräwen beweget / also daß nachdem sie gesehen / daß 7. Regimenter                      Mannßfeldtden</p>
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[718/0801] ten solche für sein Gemahl zum Leibgeding verbleiben. II. Jhn zum Reichs Fürsten zu machen. III. Alle deß Printzen von Branien Güter / so lang die Confiscation weret / einzuraumen / vnd da durch erhandelten Frieden die Restitution erfolgen solte / jhm ein benantes Gelt jährlich / so hoch als die Einkommen angeschlagen / darfür zugeben: Da er sie aber kauffsweiß von dem Printzen erhandlen könte / solche jhm zuverstatten / vnd jhm zu einer Perpetuttät Lehen zu verleyhen. IV. Auff 10000. Pferdt vnd 40000. zu Fuß soll man jhm sein Lauff vnd Anritt Gelt wider erstatten. V. Inner 6. Wochen solte man jhm außzahlen 200000. Reichsthaler / 100000. Ducaten / vnd 100000. Cronem in specie. VI. Jhn zum Feld Marschalck der Infantin zu machen / mit 12000. Cronen Monatlichem Einkommen / vñ von keinem andern / als von dem Marggraffen Spinola Commando zugewarten. Deß andern Tags nach deß Pfaltzgraffen Ankunft nach Germerßheim / hat das Speyrische Schloß Meydenburg / nachdem es vndergraben vnd zu sprengen bedräwet worden / den Mannßfeldischen sich ergeben / darinn ward ein groß geflehnt Gut vnd Gelt gefunden. Hierauff den 14. Aprilis / welchen Tag wie zuvor gemeldet / die Keyserisch Bayerische von Dilßberg abgezogen / ist der Graff von Mannßfeld neben dem Pfaltzgraffen mit allem Kriegsvolck oberhalb Germerßheim vber Rhein gesetzet / vnd in voller Schlachtordnung durch das Bischthumb Speyr / darinn viel Dörffer im Marchiren in Brandt gesteckt worden / den Bayerischen entgegen gezogen / welche vnferrn von Wißloch in einem Holtz auff einer Höhe in gutem Vortheil etwas verschanzt gelegen / derowegẽ der von Manßfeldt ein halbe Meil von Mingelsheim sein Geschütz gepflanzet / hernach etliche Compagnyen zu Pferd an das Bayerische Läger geschicket / in welche die Bayerische / als sie jrer gewarworden / tapffer gesetzet / aber die Mannßfeldische haben / wie sie zuvor angerichtet / sich / als geben sie die Flucht / gegen jhrem Läger zugewendet / wie nun die Bayerische mit 4. Stücken Geschütz jhnen nachgefolget / hat der Graff von Mannßfeldt hinder jhnen das Dorff Mingelsheim in Brandt stecken / vnd das grob Geschütz vnder sie abgehen lassen: worauff es an ein hart Treffen gangen / darinn die Bayerische den Kürtzern gezogen / also daß jhrer bey 2000. geblieben vnd verwundt / die 4. Stück Geschütz / sampt 13. Cornet vnd 4. Fahnen abgenommen / vnd viel gefangen nach Mannheim gebracht worden / darunder die Vornembsten Frantz von Terzelles / Bamberg-Würtzburgischer Obrister / General Auditor / Obrister Stallmeister / Rath / Cämmerer vnd Amptmann zu Königshofen / ein Freyherr von Herbersdorff / Ritter Meydhardt von Tüngen / Obrister Wacht-vnd Rittmeister / Freyherr von Bille / Leutenant / Johann Auselius General Regiment Schultheiß vnd andere mehr Rittmeister / Leutenant vnd Fendrich. Auff deß von Mannßfeldt Seiten sind nicht viel vber hundert geblieben / darunder 2. vom Adel / einer von Berlingen vnnd einer von Flerßheim gewesen. Hierauff hat auch der von Mañßfeld Süntzheim vnd Eppingen wider eingenom̃en / vnd die Bayerische Besatzung mehrerntheils nidergehawen. Bayerische von den Pfaltzgräffischen bey Mingelsheim geschlagen. Nach solchem Succeß ist er fort nach Ladenburg gerucket / selbig Stättlein mit 11. Regiment zu Fuß vnd 48. Cornet Reuttern vmbringet vnd belägert / vnd nach dem er bey S. Martins Kirch 7. grobe Stück gepflantzet gehabt / einen Trommelschlager zu dem Obristen darinn / Adolff von Einetten geschicket / vnd die Statt auffordern lassen / welcher jhm zur Antwort zuentbotten / er thete sich zwar gegen jhm bedancken / daß er jhn vnd seine Soldaten mit einer so stattlichen Kriegs Armee heimzusuchen gewürdiget / wolte jhm aber vnd seiner vnderhabenden Guarnison / laut der Jhr. Kön. Maj. in Hispanien geleysteten Pflicht / gebühren / sich als redliche Soldaten kapffer zu wehren. Ladenburg von dem von Mañßfeld erobert. Auff diese empfangene Antwort gieng das Spiel an / vnd ließ der von Mannßfeldt noch selbigen Tag auß den 7. vorberührten Stücken 122. vnd den folgendẽ etlich vñ 90. Schüß thun. Weil aber solche kein rechte Oeffnung machen wollen / hat er etliche Mawerbrecher vnnd 4. andere grobe Geschütz von Mannheim bringen lassen / vnd dermassen darmit hinein geschossen / daß dardurch zween grosse Bogen an der Stattmawren eingeworffen worden: Darauff er abermal ein Trommelschlager an den Obristen geschicket / vnd in fragen lassen / ob er nun die Statt auffgebẽ wolte / mit Betrohung daß im widrigen niemands auch deß Kindes in Mutterleib nit geschonet werden solte. Hierauff hat der Obriste Einettendẽ von Mañßfeld wider zu entbottẽ; Er seins Theils habe / Gott lob / kein Kind im Leib / doch seye er ein billichen vnd ehrlichen Accord zu tractiren nit vngeneygt / solte derwegen vnter dessen mit dem Schiesen inhalten / er wolte dergleichen mit seinen Soldatẽ thun: er were bedacht / da jhm in 4. Tagen kein Entsatz zukäme sich zu ergeben / mit solchem Accord / wie sein Obrister der Graff von Isenburg mit den Mannßfeldischen von Diedesheimb gehandelt: doch wo solches Erbieten nit statt haben könte / solte der Graff von Mannßfeldt einen oder den andern Befelchshaber zur Tractation deputiren / dergleichen wolte er auch thun. Hierauff ward der Obriste von Waldmannßhausen auff der Mannßfeldischen vnd der Hauptmann Breidbach auff der andern Seitẽabgeordnet. In dessen vermahnete der Obriste Einettẽ seine vnderhabende Befelchshaber gantz ernstlich / jre Postẽ fleissig in acht zu nemen / befahl auch insonderheit dem Hauptmann Lintzenich vnd Knebeln die Presse an / vnd ließ zu derselben Außbesserung die Bürger / Weib vñ Kinder / Holtz / Stein vñ Mist zutragen. Aber die Mañßfeldische habẽ vnter diesem Wesen die Soldatẽ in der Statt vnd Schantzen zum Abfall vnd sich zu jhnen zu begeben / mit Vermahnẽ vnd Bedräwen beweget / also daß nachdem sie gesehen / daß 7. Regimenter Mannßfeldtden

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 718. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/801>, abgerufen am 15.05.2024.