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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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ter Hertzog in Bayern / auff die mit demselben hierauff gepflogene Communication der Chur-Fürsten vnd Abgesandten Hoffnung nach / auß denen von jhnen angeregten Vrsachen / zu obverstandenem allen sich bereits accommodirt / vnnd solches durch den Lehens Reverß genugsam zu assecuriren erklärt / vnd dardurch würcklich zu erkennen gegeben / wie er gegen J. Maj. vnd dem Reich intentioniret were. Diesem nach were J. Maj. der Zuversicht / gleich wie dieselbe das wenigst zu verstatten / so der Güldenen Bull vnd dero Capitulation in einige Weg zu wider lauffen möchte / nicht gemeynt weren / sondern darfür hielten / daß jhro die Chur anheim gefallen / die auch mit derselben jhres Gefallens zu disponiren hetten / vnd gleichwol sich erböten wegen der Pfältzischen Kinder vnd Agnaten gütliche Handlung oder rechtlichen Entscheid vorgehen zu lassen / also würde man Jhrer Keys. Maj. angebohrne Milte vnnd Sorg in allem dem / was zu gemeiner Wolfahrt dienlich befunden würde / in dem Werck erkennen.

Hertzog Maximilian in Bayern / wird vom Keyser Ferdinanden zu Regenspurg zu deß Reichs Ertz-Truchsessen vnd zum Churfürsten der Pfaltz investirt. Hierauff den 25. Februarij A. Cal. hat Jhr. Keys. Maj. die Chur Pfältzische Belehnung dem Hertzog Maximilian in Bayern zu Regenspurg solennissime ertheilet. Darbey es kürtzlich also zugangen; Erstlich sind J. Keys. M. mit den neben emander vorhergehenden Graff Hans Georg von Hohen Zollern / dem jungen Truchsessen von Wolffeck vnd Graffen Vratißlaw von Fürstenberg so den Keyserl. Scepter / Cron vnd Reichs Apffel getragen / vnd folgends dem Reichs Erb-Marschalck / so allein vor J. Maj. hergehend / das Schwerd geführt / auß dero Keys. Gemach / sampt Chur Mayntz / Chur Cölln / den Chur Trierischen Gesandten / Bischoffen zu Regenspurg / vnd beyden Landgraffen von Hessen Darmbstatt (dann die Chur Sächsische vnd Brandenburgische Abgesandte diesem Actui nicht beygewohnet / wie auch der Spanische Ambassador vnnd Pfaltz Newburg sich nicht darbey befunden) sich in die Ritterstuben begeben / sich in den Keyserlichen Thron / zu dessen rechten Seiten die Keyserliche vnd Königliche Herolden mit weissen Stäben in Händen gestanden / nidergesetzet. Darauff der Reichs Vice Cantzler ein stattliche Oration gethan / was gestalt der gewesene Churfürst / Pfaltzgraff Friederich / als ein Rebell sich wider Jh. Key. Majest. vergriffen / vnd die Chur verwirckt / dahero in die Aacht erkläret worden / vnd Jhr. Majest. die Ersetzung solches Churfürsten Officii, welches nothwendig wider ersetzt werden müste / heimgefallen. So dann der Hertzog in Bayern Jh. Majest. vnnd dem Reich vor andern Ständen vnder solcher Rebellion getrewe Officia praestiret / als hetten sich Jhr. Majest resolviret solche Chur Digmtät mit allen jhren Rechten / Session / Stimm vnd Wahl auff jhn zu transferiren / so demselben hiermit zu notificiren seyn solte. Darauff Graff Johann von Hohen Zollern / Bayerischer Obrister Cämmerer vnnd Hoffmeister / sampt dem Graffen Eggon von Fürstenberg deß Hertzogen Hoff Marschalln / vnd einem von Preusing solche Proposition angenommen / vnd Jh. Maj. Meynung Jhme / Hertzogen in Bayern zu notificiren sich erbotten / darüber neben dem Reichs Erb-Marschalln abgetretten / dem Hertzogen dieses also referiret / vnd vor J. Maj. hernach wider erschienen / jhre Verrichtung / vnnd daß der Hertzog sich gegen Jh. Keys. Maj. der allergnädigsten Würdigung vnderthänigst bedancken theten / auch zu erscheinen / vnd die Schuldigkeit zu leysten anerbietig were / vorgebracht. Waruber die Keys. Majest. dem Hertzogen die Erscheinung anzuzeigen / durch den Reichs Vice Cantzlern befehlen lassen. Auff welches er neben dem Bischoff von Saltzburg / vnnd seinem Brudern / Hertzog Albrechten dreymal niderkniende vor Jhrer Keyserl. Majest. erschienen. Darauff hat der Reiches Vice Cantzler vorige Oration gegen dem Hertzogen (so an der Bühnen zwischen dem Ertzbischoffen vnd seinem Brudern als seinem Assistenten knyendt verharret) widerholet vnnd vber vorige Motiven auch darumb / dieweil er auß dem Geblüt deß Churfürstlichen Hauses Pfaltz entsprossen / auß Keyferlicher Macht jhn zu deß Heyligen Reichs Ertz Truchsessen vnnd Churfürsten publice denunciirt / vnnd dem selben vorige vier Dignitäten vnd praerogatiuas Electorales, als der Chur-Pfaltz Recht / Session / Stimm vnnd Wahl abgeredter massen conferirt / vnnd jhn zu Leystung der gewöhnlichen Chur Pflicht angewiesen. Darauff er sich dessen alles vnderthänigst bedancket / vnnd sich zu Leystung der Schuldigkeit selbst anerbotten / innmassen dann auch erfolget / vnnd er nechst zu Jhrer Majestät trettendt / vnnd vor derselben knyendt / in dem jhm einer zur rechten den Churhut prae sentirt / vnnd der lincken der Graff von Leiningen das Pallium vmbgethan / mit Anrührung deß Heyligen Evangelij / auff Vorsprechung deß Reichs Vice Cantzlers / die Churfürstliche Pflicht auff Gott vnnd das Heylig Evangelium geleystet / vnnd das von Jhrer Majestät jhm vorgehaltene Schwerdt (so der Reichs Erb Marschalck wider zu sich genommen gehabt / vnnd Jhrer Majestät zur rechten Handt gestanden) oder desselben Knopff geküsset / darüber er Jhr Majestät cum extenuatione personae suae & oblatione solita hinwiderumb allervnderthänigsten Danck gesagt / worauff Jhre Majestät Jhme mit entblöstem Haupt vnnd gebottener rechten Handt Glück gewünschet. Darob sich der Hertzog / sampt vorgedachten seinen Beyständen widerumb rückgängig dreymal niderknyend in die Keyserliche Antecameram verfügt: denen dann Jhre Majestät in voriger Solennität / ausser daß ein Truchseß von der Rheer / als deß Hertzogs in Bayern Officirer den Reichs Apffel zu sich genommen / vnnd selbigen zwischen Graff Hans Georgen von Hohen Zollern / vnnd dem Graffen von Fürstenberg vor J. M. hergetragen / gefolget.

Wie nun von dieser Translation der Pfältzischen Chur der Bapst zu Rom Bericht empfangen / hat er das Te Deum laudamus singen / das grobe Geschütz loß brennen / vnd Abends stattliche Fewerwerck anzünden lassen.

ter Hertzog in Bayern / auff die mit demselben hierauff gepflogene Communication der Chur-Fürsten vnd Abgesandten Hoffnung nach / auß denen von jhnen angeregten Vrsachen / zu obverstandenem allen sich bereits accommodirt / vnnd solches durch den Lehens Reverß genugsam zu assecuriren erklärt / vñ dardurch würcklich zu erkennen gegeben / wie er gegen J. Maj. vnd dem Reich intentioniret were. Diesem nach were J. Maj. der Zuversicht / gleich wie dieselbe das wenigst zu verstatten / so der Güldenen Bull vnd dero Capitulation in einige Weg zu wider lauffen möchte / nicht gemeynt weren / sondern darfür hielten / daß jhro die Chur anheim gefallen / die auch mit derselben jhres Gefallens zu disponiren hetten / vnd gleichwol sich erböten wegen der Pfältzischen Kinder vnd Agnaten gütliche Handlung oder rechtlichen Entscheid vorgehen zu lassen / also würde man Jhrer Keys. Maj. angebohrne Milte vnnd Sorg in allem dem / was zu gemeiner Wolfahrt dienlich befunden würde / in dem Werck erkennen.

Hertzog Maximilian in Bayern / wird vom Keyser Ferdinanden zu Regenspurg zu deß Reichs Ertz-Truchsessen vnd zum Churfürsten der Pfaltz investirt. Hierauff den 25. Februarij A. Cal. hat Jhr. Keys. Maj. die Chur Pfältzische Belehnung dem Hertzog Maximilian in Bayern zu Regenspurg solennissime ertheilet. Darbey es kürtzlich also zugangen; Erstlich sind J. Keys. M. mit den neben emander vorhergehenden Graff Hans Georg von Hohen Zollern / dem jungen Truchsessen von Wolffeck vnd Graffen Vratißlaw von Fürstenberg so den Keyserl. Scepter / Cron vnd Reichs Apffel getragen / vnd folgends dem Reichs Erb-Marschalck / so allein vor J. Maj. hergehend / das Schwerd geführt / auß dero Keys. Gemach / sampt Chur Mayntz / Chur Cölln / den Chur Trierischen Gesandten / Bischoffen zu Regenspurg / vnd beyden Landgraffen von Hessen Darmbstatt (dann die Chur Sächsische vnd Brandenburgische Abgesandte diesem Actui nicht beygewohnet / wie auch der Spanische Ambassador vnnd Pfaltz Newburg sich nicht darbey befunden) sich in die Ritterstuben begeben / sich in den Keyserlichen Thron / zu dessen rechten Seiten die Keyserliche vnd Königliche Herolden mit weissen Stäben in Händen gestanden / nidergesetzet. Darauff der Reichs Vice Cantzler ein stattliche Oration gethan / was gestalt der gewesene Churfürst / Pfaltzgraff Friederich / als ein Rebell sich wider Jh. Key. Majest. vergriffen / vnd die Chur verwirckt / dahero in die Aacht erkläret worden / vnd Jhr. Majest. die Ersetzung solches Churfürsten Officii, welches nothwendig wider ersetzt werden müste / heimgefallen. So dann der Hertzog in Bayern Jh. Majest. vnnd dem Reich vor andern Ständen vnder solcher Rebellion getrewe Officia praestiret / als hetten sich Jhr. Majest resolviret solche Chur Digmtät mit allen jhren Rechten / Session / Stimm vnd Wahl auff jhn zu transferiren / so demselben hiermit zu notificiren seyn solte. Darauff Graff Johann von Hohen Zollern / Bayerischer Obrister Cämmerer vnnd Hoffmeister / sampt dem Graffen Eggon von Fürstenberg deß Hertzogen Hoff Marschalln / vnd einem von Preusing solche Proposition angenommen / vnd Jh. Maj. Meynung Jhme / Hertzogen in Bayern zu notificiren sich erbotten / darüber neben dem Reichs Erb-Marschalln abgetretten / dem Hertzogen dieses also referiret / vnd vor J. Maj. hernach wider erschienen / jhre Verrichtung / vnnd daß der Hertzog sich gegen Jh. Keys. Maj. der allergnädigsten Würdigung vnderthänigst bedancken theten / auch zu erscheinen / vnd die Schuldigkeit zu leysten anerbietig were / vorgebracht. Waruber die Keys. Majest. dem Hertzogen die Erscheinung anzuzeigen / durch den Reichs Vice Cantzlern befehlen lassen. Auff welches er neben dem Bischoff von Saltzburg / vnnd seinem Brudern / Hertzog Albrechten dreymal niderkniende vor Jhrer Keyserl. Majest. erschienen. Darauff hat der Reiches Vice Cantzler vorige Oration gegen dem Hertzogen (so an der Bühnen zwischen dem Ertzbischoffen vnd seinem Brudern als seinem Assistenten knyendt verharret) widerholet vnnd vber vorige Motiven auch darumb / dieweil er auß dem Geblüt deß Churfürstlichen Hauses Pfaltz entsprossen / auß Keyferlicher Macht jhn zu deß Heyligen Reichs Ertz Truchsessen vnnd Churfürsten publicè denunciirt / vnnd dem selben vorige vier Dignitäten vnd praerogatiuas Electorales, als der Chur-Pfaltz Recht / Session / Stimm vnnd Wahl abgeredter massen conferirt / vnnd jhn zu Leystung der gewöhnlichen Chur Pflicht angewiesen. Darauff er sich dessen alles vnderthänigst bedancket / vnnd sich zu Leystung der Schuldigkeit selbst anerbotten / innmassen dann auch erfolget / vnnd er nechst zu Jhrer Majestät trettendt / vnnd vor derselben knyendt / in dem jhm einer zur rechten den Churhut prae sentirt / vnnd der lincken der Graff von Leiningen das Pallium vmbgethan / mit Anrührung deß Heyligen Evangelij / auff Vorsprechung deß Reichs Vice Cantzlers / die Churfürstliche Pflicht auff Gott vnnd das Heylig Evangelium geleystet / vnnd das von Jhrer Majestät jhm vorgehaltene Schwerdt (so der Reichs Erb Marschalck wider zu sich genommen gehabt / vnnd Jhrer Majestät zur rechten Handt gestanden) oder desselben Knopff geküsset / darüber er Jhr Majestät cum extenuatione personae suae & oblatione solita hinwiderumb allervnderthänigsten Danck gesagt / worauff Jhre Majestät Jhme mit entblöstem Haupt vnnd gebottener rechten Handt Glück gewünschet. Darob sich der Hertzog / sampt vorgedachten seinen Beyständen widerumb rückgängig dreymal niderknyend in die Keyserliche Antecameram verfügt: denen dann Jhre Majestät in voriger Solennität / ausser daß ein Truchseß von der Rheer / als deß Hertzogs in Bayern Officirer den Reichs Apffel zu sich genommen / vnnd selbigen zwischen Graff Hans Georgen von Hohen Zollern / vnnd dem Graffen von Fürstenberg vor J. M. hergetragen / gefolget.

Wie nun von dieser Translation der Pfältzischen Chur der Bapst zu Rom Bericht empfangen / hat er das Te Deum laudamus singen / das grobe Geschütz loß brennen / vnd Abends stattliche Fewerwerck anzünden lassen.

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          <p><note place="left">Hertzog Maximilian in Bayern / wird vom Keyser                          Ferdinanden zu Regenspurg zu deß Reichs Ertz-Truchsessen vnd zum Churfürsten                          der Pfaltz investirt.</note> Hierauff den 25. Februarij A. Cal. hat Jhr.                      Keys. Maj. die Chur Pfältzische Belehnung dem Hertzog Maximilian in Bayern zu                      Regenspurg solennissime ertheilet. Darbey es kürtzlich also zugangen; Erstlich                      sind J. Keys. M. mit den neben emander vorhergehenden Graff Hans Georg von Hohen                      Zollern / dem jungen Truchsessen von Wolffeck vnd Graffen Vratißlaw von                      Fürstenberg so den Keyserl. Scepter / Cron vnd Reichs Apffel getragen / vnd                      folgends dem Reichs Erb-Marschalck / so allein vor J. Maj. hergehend / das                      Schwerd geführt / auß dero Keys. Gemach / sampt Chur Mayntz / Chur Cölln / den                      Chur Trierischen Gesandten / Bischoffen zu Regenspurg / vnd beyden Landgraffen                      von Hessen Darmbstatt (dann die Chur Sächsische vnd Brandenburgische Abgesandte                      diesem Actui nicht beygewohnet / wie auch der Spanische Ambassador vnnd Pfaltz                      Newburg sich nicht darbey befunden) sich in die Ritterstuben begeben / sich in                      den Keyserlichen Thron / zu dessen rechten Seiten die Keyserliche vnd Königliche                      Herolden mit weissen Stäben in Händen gestanden / nidergesetzet. Darauff der                      Reichs Vice Cantzler ein stattliche Oration gethan / was gestalt der gewesene                      Churfürst / Pfaltzgraff Friederich / als ein Rebell sich wider Jh. Key. Majest.                      vergriffen / vnd die Chur verwirckt / dahero in die Aacht erkläret worden / vnd                      Jhr. Majest. die Ersetzung solches Churfürsten Officii, welches nothwendig wider                      ersetzt werden müste / heimgefallen. So dann der Hertzog in Bayern Jh. Majest.                      vnnd dem Reich vor andern Ständen vnder solcher Rebellion getrewe Officia                      praestiret / als hetten sich Jhr. Majest resolviret solche Chur Digmtät mit                      allen jhren Rechten / Session / Stimm vnd Wahl auff jhn zu transferiren / so                      demselben hiermit zu notificiren seyn solte. Darauff Graff Johann von Hohen                      Zollern / Bayerischer Obrister Cämmerer vnnd Hoffmeister / sampt dem Graffen                      Eggon von Fürstenberg deß Hertzogen Hoff Marschalln / vnd einem von Preusing                      solche Proposition angenommen / vnd Jh. Maj. Meynung Jhme / Hertzogen in Bayern                      zu notificiren sich erbotten / darüber neben dem Reichs Erb-Marschalln                      abgetretten / dem Hertzogen dieses also referiret / vnd vor J. Maj. hernach                      wider erschienen / jhre Verrichtung / vnnd daß der Hertzog sich gegen Jh. Keys.                      Maj. der allergnädigsten Würdigung vnderthänigst bedancken theten / auch zu                      erscheinen / vnd die Schuldigkeit zu leysten anerbietig were / vorgebracht.                      Waruber die Keys. Majest. dem Hertzogen die Erscheinung anzuzeigen / durch den                      Reichs Vice Cantzlern befehlen lassen. Auff welches er neben dem Bischoff von                      Saltzburg / vnnd seinem Brudern / Hertzog Albrechten dreymal niderkniende vor                      Jhrer Keyserl. Majest. erschienen. Darauff hat der Reiches Vice Cantzler vorige                      Oration gegen dem Hertzogen (so an der Bühnen zwischen dem Ertzbischoffen vnd                      seinem Brudern als seinem Assistenten knyendt verharret) widerholet vnnd vber                      vorige Motiven auch darumb / dieweil er auß dem Geblüt deß Churfürstlichen                      Hauses Pfaltz entsprossen / auß Keyferlicher Macht jhn zu deß Heyligen Reichs                      Ertz Truchsessen vnnd Churfürsten publicè denunciirt / vnnd dem selben vorige                      vier Dignitäten vnd praerogatiuas Electorales, als der Chur-Pfaltz Recht /                      Session / Stimm vnnd Wahl abgeredter massen conferirt / vnnd jhn zu Leystung der                      gewöhnlichen Chur Pflicht angewiesen. Darauff er sich dessen alles vnderthänigst                      bedancket / vnnd sich zu Leystung der Schuldigkeit selbst anerbotten / innmassen                      dann auch erfolget / vnnd er nechst zu Jhrer Majestät trettendt / vnnd vor                      derselben knyendt / in dem jhm einer zur rechten den Churhut prae sentirt / vnnd                      der lincken der Graff von Leiningen das Pallium vmbgethan / mit Anrührung deß                      Heyligen Evangelij / auff Vorsprechung deß Reichs Vice Cantzlers / die                      Churfürstliche Pflicht auff Gott vnnd das Heylig Evangelium geleystet / vnnd das                      von Jhrer Majestät jhm vorgehaltene Schwerdt (so der Reichs Erb Marschalck wider                      zu sich genommen gehabt / vnnd Jhrer Majestät zur rechten Handt gestanden) oder                      desselben Knopff geküsset / darüber er Jhr Majestät cum extenuatione personae                      suae &amp; oblatione solita hinwiderumb allervnderthänigsten Danck gesagt /                      worauff Jhre Majestät Jhme mit entblöstem Haupt vnnd gebottener rechten Handt                      Glück gewünschet. Darob sich der Hertzog / sampt vorgedachten seinen Beyständen                      widerumb rückgängig dreymal niderknyend in die Keyserliche Antecameram verfügt:                      denen dann Jhre Majestät in voriger Solennität / ausser daß ein Truchseß von der                      Rheer / als deß Hertzogs in Bayern Officirer den Reichs Apffel zu sich genommen                      / vnnd selbigen zwischen Graff Hans Georgen von Hohen Zollern / vnnd dem Graffen                      von Fürstenberg vor J. M. hergetragen / gefolget.</p>
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[819/0926] ter Hertzog in Bayern / auff die mit demselben hierauff gepflogene Communication der Chur-Fürsten vnd Abgesandten Hoffnung nach / auß denen von jhnen angeregten Vrsachen / zu obverstandenem allen sich bereits accommodirt / vnnd solches durch den Lehens Reverß genugsam zu assecuriren erklärt / vñ dardurch würcklich zu erkennen gegeben / wie er gegen J. Maj. vnd dem Reich intentioniret were. Diesem nach were J. Maj. der Zuversicht / gleich wie dieselbe das wenigst zu verstatten / so der Güldenen Bull vnd dero Capitulation in einige Weg zu wider lauffen möchte / nicht gemeynt weren / sondern darfür hielten / daß jhro die Chur anheim gefallen / die auch mit derselben jhres Gefallens zu disponiren hetten / vnd gleichwol sich erböten wegen der Pfältzischen Kinder vnd Agnaten gütliche Handlung oder rechtlichen Entscheid vorgehen zu lassen / also würde man Jhrer Keys. Maj. angebohrne Milte vnnd Sorg in allem dem / was zu gemeiner Wolfahrt dienlich befunden würde / in dem Werck erkennen. Hierauff den 25. Februarij A. Cal. hat Jhr. Keys. Maj. die Chur Pfältzische Belehnung dem Hertzog Maximilian in Bayern zu Regenspurg solennissime ertheilet. Darbey es kürtzlich also zugangen; Erstlich sind J. Keys. M. mit den neben emander vorhergehenden Graff Hans Georg von Hohen Zollern / dem jungen Truchsessen von Wolffeck vnd Graffen Vratißlaw von Fürstenberg so den Keyserl. Scepter / Cron vnd Reichs Apffel getragen / vnd folgends dem Reichs Erb-Marschalck / so allein vor J. Maj. hergehend / das Schwerd geführt / auß dero Keys. Gemach / sampt Chur Mayntz / Chur Cölln / den Chur Trierischen Gesandten / Bischoffen zu Regenspurg / vnd beyden Landgraffen von Hessen Darmbstatt (dann die Chur Sächsische vnd Brandenburgische Abgesandte diesem Actui nicht beygewohnet / wie auch der Spanische Ambassador vnnd Pfaltz Newburg sich nicht darbey befunden) sich in die Ritterstuben begeben / sich in den Keyserlichen Thron / zu dessen rechten Seiten die Keyserliche vnd Königliche Herolden mit weissen Stäben in Händen gestanden / nidergesetzet. Darauff der Reichs Vice Cantzler ein stattliche Oration gethan / was gestalt der gewesene Churfürst / Pfaltzgraff Friederich / als ein Rebell sich wider Jh. Key. Majest. vergriffen / vnd die Chur verwirckt / dahero in die Aacht erkläret worden / vnd Jhr. Majest. die Ersetzung solches Churfürsten Officii, welches nothwendig wider ersetzt werden müste / heimgefallen. So dann der Hertzog in Bayern Jh. Majest. vnnd dem Reich vor andern Ständen vnder solcher Rebellion getrewe Officia praestiret / als hetten sich Jhr. Majest resolviret solche Chur Digmtät mit allen jhren Rechten / Session / Stimm vnd Wahl auff jhn zu transferiren / so demselben hiermit zu notificiren seyn solte. Darauff Graff Johann von Hohen Zollern / Bayerischer Obrister Cämmerer vnnd Hoffmeister / sampt dem Graffen Eggon von Fürstenberg deß Hertzogen Hoff Marschalln / vnd einem von Preusing solche Proposition angenommen / vnd Jh. Maj. Meynung Jhme / Hertzogen in Bayern zu notificiren sich erbotten / darüber neben dem Reichs Erb-Marschalln abgetretten / dem Hertzogen dieses also referiret / vnd vor J. Maj. hernach wider erschienen / jhre Verrichtung / vnnd daß der Hertzog sich gegen Jh. Keys. Maj. der allergnädigsten Würdigung vnderthänigst bedancken theten / auch zu erscheinen / vnd die Schuldigkeit zu leysten anerbietig were / vorgebracht. Waruber die Keys. Majest. dem Hertzogen die Erscheinung anzuzeigen / durch den Reichs Vice Cantzlern befehlen lassen. Auff welches er neben dem Bischoff von Saltzburg / vnnd seinem Brudern / Hertzog Albrechten dreymal niderkniende vor Jhrer Keyserl. Majest. erschienen. Darauff hat der Reiches Vice Cantzler vorige Oration gegen dem Hertzogen (so an der Bühnen zwischen dem Ertzbischoffen vnd seinem Brudern als seinem Assistenten knyendt verharret) widerholet vnnd vber vorige Motiven auch darumb / dieweil er auß dem Geblüt deß Churfürstlichen Hauses Pfaltz entsprossen / auß Keyferlicher Macht jhn zu deß Heyligen Reichs Ertz Truchsessen vnnd Churfürsten publicè denunciirt / vnnd dem selben vorige vier Dignitäten vnd praerogatiuas Electorales, als der Chur-Pfaltz Recht / Session / Stimm vnnd Wahl abgeredter massen conferirt / vnnd jhn zu Leystung der gewöhnlichen Chur Pflicht angewiesen. Darauff er sich dessen alles vnderthänigst bedancket / vnnd sich zu Leystung der Schuldigkeit selbst anerbotten / innmassen dann auch erfolget / vnnd er nechst zu Jhrer Majestät trettendt / vnnd vor derselben knyendt / in dem jhm einer zur rechten den Churhut prae sentirt / vnnd der lincken der Graff von Leiningen das Pallium vmbgethan / mit Anrührung deß Heyligen Evangelij / auff Vorsprechung deß Reichs Vice Cantzlers / die Churfürstliche Pflicht auff Gott vnnd das Heylig Evangelium geleystet / vnnd das von Jhrer Majestät jhm vorgehaltene Schwerdt (so der Reichs Erb Marschalck wider zu sich genommen gehabt / vnnd Jhrer Majestät zur rechten Handt gestanden) oder desselben Knopff geküsset / darüber er Jhr Majestät cum extenuatione personae suae & oblatione solita hinwiderumb allervnderthänigsten Danck gesagt / worauff Jhre Majestät Jhme mit entblöstem Haupt vnnd gebottener rechten Handt Glück gewünschet. Darob sich der Hertzog / sampt vorgedachten seinen Beyständen widerumb rückgängig dreymal niderknyend in die Keyserliche Antecameram verfügt: denen dann Jhre Majestät in voriger Solennität / ausser daß ein Truchseß von der Rheer / als deß Hertzogs in Bayern Officirer den Reichs Apffel zu sich genommen / vnnd selbigen zwischen Graff Hans Georgen von Hohen Zollern / vnnd dem Graffen von Fürstenberg vor J. M. hergetragen / gefolget. Hertzog Maximilian in Bayern / wird vom Keyser Ferdinanden zu Regenspurg zu deß Reichs Ertz-Truchsessen vnd zum Churfürsten der Pfaltz investirt. Wie nun von dieser Translation der Pfältzischen Chur der Bapst zu Rom Bericht empfangen / hat er das Te Deum laudamus singen / das grobe Geschütz loß brennen / vnd Abends stattliche Fewerwerck anzünden lassen.

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 819. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/926>, abgerufen am 08.05.2024.