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Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Halten. Bd. 1. Nördlingen, 1677.

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Klare Unterweisung deß Haußhaltens ins gemein.

EIn Christlicher Haus-Herr/ wann bey seiner Haushaltung Segen und Gedeyen seyn soll/ muß vor allen Dingen Gottfürchtig seyn/ und seinen Glauben vornemlich im Wercke oder in der That gegen männiglich/ und bevorauß gegen seinem Gesinde / darthun und erweisen/ nicht seine Nahrung durch Vortheil gedencken zu steigern / sc. was ohne Gott mit Betrug angestellet wird/ das hat keinen Fortgang/ und solches Erbe kömmet gemeiniglich nicht auff den dritten Erben.

Gegen die Diener und das andere Gesinde soll ein Haus-Herr sich also erweisen / daß/ wo Gott ihn nicht in den Herrn- sondern in den Dienst-Stand gesetzet/ er mit seinem Herrn willig könte zu frieden seyn/ nach der Regel des HErrn Christi: Alles was ihr wollet/ das euch die Leute thun sollen/ das thut ihnen auch. Aber es bedencket heutigs Tages mancher nicht/ daß ihn GOtt auß lauter Gnaden von der Dienstbarkeit gefreyet und zum Herrn gemacht habe. Soll derwegen ein Christlicher Haus-Herr diese praerogativam oder Vorzug erkennen/ ihm an seiner Herrschafft und seiner Gebühr genügen lassen/ und den armen Dienern und Gesinde ihren Sold oder Gefälle nicht abstricken. M. Johann Peschelius/ in seiner Garten-Ordnung pag. 3. schreibet sehr vernünfftig und Christlich diese denckwürdige Wort: Es machen ihnen offtermals Herrn selbst ungetreue Gärtner und Diener mit Abkürtzung des Lohns. Ein ehrliches Gemüthe/ wie man der noch findet / wenn es einen rechtmässigen Lohn hat/ dabey es sich und die seinen zimlicher Massen erhalten kan/ der-

Klare Unterweisung deß Haußhaltens ins gemein.

EIn Christlicher Haus-Herr/ wann bey seiner Haushaltung Segen und Gedeyen seyn soll/ muß vor allen Dingen Gottfürchtig seyn/ und seinen Glauben vornemlich im Wercke oder in der That gegen männiglich/ und bevorauß gegen seinem Gesinde / darthun und erweisen/ nicht seine Nahrung durch Vortheil gedencken zu steigern / sc. was ohne Gott mit Betrug angestellet wird/ das hat keinen Fortgang/ und solches Erbe kömmet gemeiniglich nicht auff den dritten Erben.

Gegen die Diener und das andere Gesinde soll ein Haus-Herr sich also erweisen / daß/ wo Gott ihn nicht in den Herrn- sondern in den Dienst-Stand gesetzet/ er mit seinem Herrn willig könte zu frieden seyn/ nach der Regel des HErrn Christi: Alles was ihr wollet/ das euch die Leute thun sollen/ das thut ihnen auch. Aber es bedencket heutigs Tages mancher nicht/ daß ihn GOtt auß lauter Gnaden von der Dienstbarkeit gefreyet und zum Herrn gemacht habe. Soll derwegen ein Christlicher Haus-Herr diese praerogativam oder Vorzug erkennen/ ihm an seiner Herrschafft und seiner Gebühr genügen lassen/ und den armen Dienern und Gesinde ihren Sold oder Gefälle nicht abstricken. M. Johann Peschelius/ in seiner Garten-Ordnung pag. 3. schreibet sehr vernünfftig und Christlich diese denckwürdige Wort: Es machen ihnen offtermals Herrn selbst ungetreue Gärtner und Diener mit Abkürtzung des Lohns. Ein ehrliches Gemüthe/ wie man der noch findet / wenn es einen rechtmässigen Lohn hat/ dabey es sich und die seinen zimlicher Massen erhalten kan/ der-

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[1/0011] Klare Unterweisung deß Haußhaltens ins gemein. EIn Christlicher Haus-Herr/ wann bey seiner Haushaltung Segen und Gedeyen seyn soll/ muß vor allen Dingen Gottfürchtig seyn/ und seinen Glauben vornemlich im Wercke oder in der That gegen männiglich/ und bevorauß gegen seinem Gesinde / darthun und erweisen/ nicht seine Nahrung durch Vortheil gedencken zu steigern / sc. was ohne Gott mit Betrug angestellet wird/ das hat keinen Fortgang/ und solches Erbe kömmet gemeiniglich nicht auff den dritten Erben. Gegen die Diener und das andere Gesinde soll ein Haus-Herr sich also erweisen / daß/ wo Gott ihn nicht in den Herrn- sondern in den Dienst-Stand gesetzet/ er mit seinem Herrn willig könte zu frieden seyn/ nach der Regel des HErrn Christi: Alles was ihr wollet/ das euch die Leute thun sollen/ das thut ihnen auch. Aber es bedencket heutigs Tages mancher nicht/ daß ihn GOtt auß lauter Gnaden von der Dienstbarkeit gefreyet und zum Herrn gemacht habe. Soll derwegen ein Christlicher Haus-Herr diese praerogativam oder Vorzug erkennen/ ihm an seiner Herrschafft und seiner Gebühr genügen lassen/ und den armen Dienern und Gesinde ihren Sold oder Gefälle nicht abstricken. M. Johann Peschelius/ in seiner Garten-Ordnung pag. 3. schreibet sehr vernünfftig und Christlich diese denckwürdige Wort: Es machen ihnen offtermals Herrn selbst ungetreue Gärtner und Diener mit Abkürtzung des Lohns. Ein ehrliches Gemüthe/ wie man der noch findet / wenn es einen rechtmässigen Lohn hat/ dabey es sich und die seinen zimlicher Massen erhalten kan/ der-

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Zitationshilfe: Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Halten. Bd. 1. Nördlingen, 1677, S. 1. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz01_1677/11>, abgerufen am 26.04.2024.