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Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Halten. Bd. 1. Nördlingen, 1677.

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selbige erzeiget seinem Herrn wider um Treue/ und ist in seinen Diensten fleissig. Da hergegen man durch übermässige Kargheit/ Vortheil/ offtermals auch frommen und guthertzigen Dienern Ursache gibet zur Untreu. Es klagen heutiges Tages die Schreiber sehr: daß sie nicht so viel gemeiniglich das Jahr über zur Besoldung bekämen/ als ein Schirrmeister in einem Forberge/ und müssen noch wol die accidentia oder die Gerichts-Gebühr mit ihren Herrn theilen. Damit macht warlich mancher Land-Herr aus seinen Dienern Schälcke/ dann nicht müglich/ daß ein Diener in solchen schwinden Zeiten/ bevoraus wenn er Weib und Kind hat/ sich könne auff solchen geringen Sold ehrlich erhalten. Mancher Diener gedenckt/ weil dir dein Herr so geringen Sold gibet/ und deine Gebühr entzeucht/ wo er nur kan und mag/ so will ich meiner auch nicht vergessen/ und Untreu mit gleichem vergelten/ und bleibet dann zu beyden Theilen/ Gewissen und Treue auf dem Platze. Ein jeder suchet an seinem Ort Vortheil/ und wird doch keiner reich davon/ weil nach GOttes Gerichte unrecht Gut nicht wudelt.

Wann Herren und Frauen/ auch wol die Kinder auff alle Dinge in der Haushaltung achtung geben/ so behält man das Gesinde in gebührlicher Furcht und wird aller Untreu mercklich gesteuret. Darbey doch auch gute Bescheidenheit zu brauchen / nemlich/ daß man das Gesinde ohne gnugsame Ursache/ nicht vor Diebe achte / Item/ daß nicht Weib und Kinder wider das Gesinde mit lästern oder schelten täglich wüten/ sondern zu erhaltung ihrer. Reputation gebürliche Bescheidenheit in Acht nehmen/ und doch den Schaden wenden. Da aber scharffer Strafe von Nöthen/ soll solche Vorhaltung durch den Schösser selbsten geschehen. Von des Weibs und Kinder Strafe/ wird gemeiniglich das Gesinde ärger gemacht/ bevorauß / wann solch Strafen in der Haushaltung sehr gemein wird/ derwegen gebürlich Maß in diesen allen zu halten.

Von Voigte.

Weil ein Schösse oder Schreiber nicht täglich in allen Ställen herum kriechen / Felder/ Wiesen/ Höltzer durchlauffen/ die Fröhner anstellen /

selbige erzeiget seinem Herrn wider um Treue/ und ist in seinen Diensten fleissig. Da hergegen man durch übermässige Kargheit/ Vortheil/ offtermals auch frommen und guthertzigen Dienern Ursache gibet zur Untreu. Es klagen heutiges Tages die Schreiber sehr: daß sie nicht so viel gemeiniglich das Jahr über zur Besoldung bekämen/ als ein Schirrmeister in einem Forberge/ und müssen noch wol die accidentia oder die Gerichts-Gebühr mit ihren Herrn theilen. Damit macht warlich mancher Land-Herr aus seinen Dienern Schälcke/ dann nicht müglich/ daß ein Diener in solchen schwinden Zeiten/ bevoraus wenn er Weib und Kind hat/ sich könne auff solchen geringen Sold ehrlich erhalten. Mancher Diener gedenckt/ weil dir dein Herr so geringen Sold gibet/ und deine Gebühr entzeucht/ wo er nur kan und mag/ so will ich meiner auch nicht vergessen/ und Untreu mit gleichem vergelten/ und bleibet dann zu beyden Theilen/ Gewissen und Treue auf dem Platze. Ein jeder suchet an seinem Ort Vortheil/ und wird doch keiner reich davon/ weil nach GOttes Gerichte unrecht Gut nicht wudelt.

Wann Herren und Frauen/ auch wol die Kinder auff alle Dinge in der Haushaltung achtung geben/ so behält man das Gesinde in gebührlicher Furcht und wird aller Untreu mercklich gesteuret. Darbey doch auch gute Bescheidenheit zu brauchen / nemlich/ daß man das Gesinde ohne gnugsame Ursache/ nicht vor Diebe achte / Item/ daß nicht Weib und Kinder wider das Gesinde mit lästern oder schelten täglich wüten/ sondern zu erhaltung ihrer. Reputation gebürliche Bescheidenheit in Acht nehmen/ und doch den Schaden wenden. Da aber scharffer Strafe von Nöthen/ soll solche Vorhaltung durch den Schösser selbsten geschehen. Von des Weibs und Kinder Strafe/ wird gemeiniglich das Gesinde ärger gemacht/ bevorauß / wann solch Strafen in der Haushaltung sehr gemein wird/ derwegen gebürlich Maß in diesen allen zu halten.

Von Voigte.

Weil ein Schösse oder Schreiber nicht täglich in allen Ställen herum kriechen / Felder/ Wiesen/ Höltzer durchlauffen/ die Fröhner anstellen /

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[2/0012] selbige erzeiget seinem Herrn wider um Treue/ und ist in seinen Diensten fleissig. Da hergegen man durch übermässige Kargheit/ Vortheil/ offtermals auch frommen und guthertzigen Dienern Ursache gibet zur Untreu. Es klagen heutiges Tages die Schreiber sehr: daß sie nicht so viel gemeiniglich das Jahr über zur Besoldung bekämen/ als ein Schirrmeister in einem Forberge/ und müssen noch wol die accidentia oder die Gerichts-Gebühr mit ihren Herrn theilen. Damit macht warlich mancher Land-Herr aus seinen Dienern Schälcke/ dann nicht müglich/ daß ein Diener in solchen schwinden Zeiten/ bevoraus wenn er Weib und Kind hat/ sich könne auff solchen geringen Sold ehrlich erhalten. Mancher Diener gedenckt/ weil dir dein Herr so geringen Sold gibet/ und deine Gebühr entzeucht/ wo er nur kan und mag/ so will ich meiner auch nicht vergessen/ und Untreu mit gleichem vergelten/ und bleibet dann zu beyden Theilen/ Gewissen und Treue auf dem Platze. Ein jeder suchet an seinem Ort Vortheil/ und wird doch keiner reich davon/ weil nach GOttes Gerichte unrecht Gut nicht wudelt. Wann Herren und Frauen/ auch wol die Kinder auff alle Dinge in der Haushaltung achtung geben/ so behält man das Gesinde in gebührlicher Furcht und wird aller Untreu mercklich gesteuret. Darbey doch auch gute Bescheidenheit zu brauchen / nemlich/ daß man das Gesinde ohne gnugsame Ursache/ nicht vor Diebe achte / Item/ daß nicht Weib und Kinder wider das Gesinde mit lästern oder schelten täglich wüten/ sondern zu erhaltung ihrer. Reputation gebürliche Bescheidenheit in Acht nehmen/ und doch den Schaden wenden. Da aber scharffer Strafe von Nöthen/ soll solche Vorhaltung durch den Schösser selbsten geschehen. Von des Weibs und Kinder Strafe/ wird gemeiniglich das Gesinde ärger gemacht/ bevorauß / wann solch Strafen in der Haushaltung sehr gemein wird/ derwegen gebürlich Maß in diesen allen zu halten. Von Voigte. Weil ein Schösse oder Schreiber nicht täglich in allen Ställen herum kriechen / Felder/ Wiesen/ Höltzer durchlauffen/ die Fröhner anstellen /

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Zitationshilfe: Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Halten. Bd. 1. Nördlingen, 1677, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz01_1677/12>, abgerufen am 28.04.2024.