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Allgemeine Zeitung. Nr. 2. Augsburg, 2. Januar 1840.

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das Recht des Recurses unbenommen, der nur in dem Falle keine aufschiebende Wirkung haben soll, wenn die Suspension vom Amte als schleunige dienst-polizeiliche Maaßregel erkannt wurde. 4) Die erkannten Geldstrafen fließen in den allgemeinen katholischen Kirchenfonds. 5) Rücksichtlich aller auf höhere als die unter Nr. 1 bezeichneten Geldstrafen lautenden Disciplinarerkenntnisse des erzbischöflichen Ordinariats verbleibt es bei der früheren Vorschrift. -- Möchte man überall über das Wesen der Staats- und Kirchengewalt und ihre gegenseitige Stellung zu einander so verständig und erleuchtet denken, wie obige Verordnung beurkundet!

Eine Cabinetsverordnung vom 23 December publicirt den bekannten Bundesbeschluß vom 30 Sept. d. J., wodurch der Debit des Gutachtens der Juristenfacultät zu Tübingen in der hannover'schen Verfassungssache, weil solches staatsgefährliche, mit der Aufrechthaltung der bürgerlichen Ordnung unverträgliche Grundsätze vertheidige, in sämmtlichen Bundesstaaten untersagt wird.

Dänemark.

Am vergangenen Sonnabend wurde auch eine von 108 Bürgern und Grundbesitzern in Corsör und der Umgegend unterschriebene Adresse von einer Deputation Sr. Maj. dem Könige überreicht. Diese Adresse, die zu einigen Erörterungen Anlaß gegeben hat, enthält unter andern folgende Stellen: "Ueberzeugt, daß es den Fürsten frommt, unmittelbar die Stimmen des Volkes zu vernehmen, erlaubt sich eine Anzahl Bürger aus Corsör und dessen Umgegend in diesem für unser Vaterland so wichtigen Augenblicke, ihrem erhabenen Monarchen ehrfurchtsvoll die Gefühle zu verdolmetschen, von welchen sie beseelt sind. Trotz des so vielfach Heilsamen, was der sechste Frederik mit unermüdlichem Eifer für sein Volk gewirkt hat, kennen wir doch keinen Dänen, der dafür hält, daß Dänemarks Zustand nicht noch viel zu wünschen übrig läßt. Offen bekennen wir uns zu den Ansichten der vielen erleuchteten Männer, die dafür halten, daß Dänemarks politische Freiheit nicht ganz der Bildung des Volks entspricht, die da wünschen und hoffen, daß unter Ew. Maj. Scepter der Nation die Bande gelöst werden, welche für den Gebrauch der Presse, die Entwickelung der Ständeinstitution, den Nationalgeist und den Nationalwohlstand als hemmend befunden werden möchten. Und Heil uns! diese Hoffnung des Volks ist durch seines Königs öffentlich ausgesprochene Worte über seine Regierungsgrundsätze bestärkt worden. Obschon wir aus Ew. Maj. Aeußerungen in Veranlassung der in mehreren allerunterthänigst eingereichten Adressen erfolgten Lobpreisung der norwegischen Constitution ersehen, daß Ew. Maj. dieselbe nicht ganz passend für Dänemark halten, so schließen diese Ihre erhabenen Aeußerungen doch nicht die Hoffnung aus, daß eine einigermaßen ähnliche, dem Wohl des Landes mehr entsprechende freie Verfassung unter der Regierungszeit Ew. Maj. unserem Vaterlande zu Theil werden wird. Ew. Majestät! mit dieser Hoffnung schmeichelt die dänische Nation sich, darauf gehen ihre innersten Wünsche, mögen sie nun im Herzen verborgen bleiben, oder wie hier offen hervortreten. Gott bewahre den König und das Vaterland!"

Die Antwort Sr. Maj. lautet folgendermaßen: "Sie wenden sich an Mich mit Vertrauen; Ich will Ihnen mit Aufrichkeit antworten. Ich sehe aus Ihrer Adresse, daß Sie dasjenige, was ich in Meinem offenen Briefe sowohl, als in Meinen Antworten auf einige frühere Adressen ausgesprochen habe, wohlverstanden, aber nichtsdestoweniger äußern Sie Wünsche hinsichtlich von Veränderungen in der Verfassung, als wenn solche zum Glück des Volks nothwendig wären. Der weise Regent begründet dasselbe auf Gesetze, die das Eigenthumsrecht sichern, auf eine durch Gesetze beschränkte Preßfreiheit, auf wohlgeordnete Finanzen und auf die Ständeinstitution, mittelst welcher das Volk seine Wünsche vor dem Könige aussprechen kann, und diese werden dann immer mit Aufmerksamkeit vernommen werden. Wenn aber eine einzelne Commune als Dolmetscher der Wünsche des ganzen Volks auftritt, und ihre Adresse im Ausdruck und in Aeußerungen den Adressen anderer von ihr entfernten Plätzen ähnlich ist, so wird man versucht, die Gleichheit aus einem gemeinschaftlichen Ursprunge zu erklären, und zu glauben, daß sie sämmtlich von einer und derselben Quelle ausgehen, um in einer größern Anzahl zurückzuströmen, als wären sie der Ausdruck von Wünschen, die von einem großen Theile des Volks genährt würden, obschon sie nur von Einzelnen ausgehen, und man kann auf diese Weise dergleichen Aeußerungen kein besonderes Gewicht beilegen. Uebrigens verkenne Ich Ihre gute Meinung nicht; wenden Sie sich stets mit Zuversicht an Mich, so oft Sie Ihre eigenen Wünsche und Gefühle vorzutragen haben. Es wird Mir angenehm seyn, wenn Ich etwas zum Vortheil Ihrer Stadt ausrichten kann, und Ich bitte Sie, Corsörs gute Bürger Meiner königlichen Gnade zu versichern."

Rußland und Polen.

Khiwa hat die gegenwärtige Kriegsexpedition, die am ersten Dec. von Orenburg dahin aufbrach und nur von kurzer Dauer seyn kann, durch vielfache feindliche Vexationen unserer Karawanen, durch Raubeinfälle in unser Gebiet, welche Jahre hindurch fortdauerten, hervorgerufen. Es hat die ihm von unserer Regierung jetzt bereitete Züchtigung vollkommen verdient. Von allen Staaten Vorder-Asiens ist es noch der ungebildetste und roheste; seine Bewohner sehen den Raub als ihr Hauptgewerbe an; die ihnen anheimfallenden Christen und Schiiten werden im härtesten Joche der Sklaverei gehalten, sie müssen ihre Felder und Gärten bearbeiten, die niedrigsten häuslichen Dienste verrichten, und haben, einmal ihrer Sklaverei verfallen, keine Befreiungen mehr von ihnen zu erwarten; einer solchen Maaßregel widersetzte sich bisher die Politik und Barbarei dieses Raubstaates. Nur im Jahr 1837, zum erstenmal seit der Existenz Khiwa's als Nachbarstaat Rußlands, wurden auf die zuvor ergangene Verwendung unserer Regierung 25 russische Gefangene restituirt, die sich auf dem Wege nach der Heimath der bucharischen Handelskarawane anschlossen und so am 1 Dec. 1837 in Orenburg glücklich ankamen. Fast die ganze Bevölkerung dieser Stadt, an ihrer Spitze die Geistlichkeit, mit dem heiligen Kreuze und geweihten Wasser, die verlornen, der Kirche wiedergegebenen Söhne empfangend, war ihnen bis jenseits des Tauschhofes entgegen gezogen. Ihnen zu Ehren fand ein solenner Gottesdienst statt. Die Orenburg'sche Kaufmannschaft bewirthete sie in einem im Freien aufgeschlagenen Zelt zu Mittage, zu dem drei der Gefangenen aus Entkräftung und Altersschwäche auf den Händen Anderer mußten herbeigetragen werden. Ein vierter konnte sich dazu, noch auf eine Krücke gestützt, auf seinen eigenen Füßen hinbegeben, obgleich er schon 120 Jahre zählte. In den Physiognomien aller dieser Unglücklichen las man die ungeheucheltste innere Freude, sich in der väterlichen Heimath, mitten unter verbrüderten Landsleuten, wiederzusehen. Einer von ihnen hatte 55 Jahre in der Gefangenschaft der Khiwaer verbracht. Im August d. J. stellte uns Khiwa noch achtzig Gefangene zu, welche, größtentheils aus Astrachan gebürtig, während der Ausübung des Fischfangs auf dem kaspischen Meere gewaltsam von den Khiwaern waren entführt worden. Auch sie erfreuten sich am Jahresfeste der Krönung Ihrer


das Recht des Recurses unbenommen, der nur in dem Falle keine aufschiebende Wirkung haben soll, wenn die Suspension vom Amte als schleunige dienst-polizeiliche Maaßregel erkannt wurde. 4) Die erkannten Geldstrafen fließen in den allgemeinen katholischen Kirchenfonds. 5) Rücksichtlich aller auf höhere als die unter Nr. 1 bezeichneten Geldstrafen lautenden Disciplinarerkenntnisse des erzbischöflichen Ordinariats verbleibt es bei der früheren Vorschrift. — Möchte man überall über das Wesen der Staats- und Kirchengewalt und ihre gegenseitige Stellung zu einander so verständig und erleuchtet denken, wie obige Verordnung beurkundet!

Eine Cabinetsverordnung vom 23 December publicirt den bekannten Bundesbeschluß vom 30 Sept. d. J., wodurch der Debit des Gutachtens der Juristenfacultät zu Tübingen in der hannover'schen Verfassungssache, weil solches staatsgefährliche, mit der Aufrechthaltung der bürgerlichen Ordnung unverträgliche Grundsätze vertheidige, in sämmtlichen Bundesstaaten untersagt wird.

Dänemark.

Am vergangenen Sonnabend wurde auch eine von 108 Bürgern und Grundbesitzern in Corsör und der Umgegend unterschriebene Adresse von einer Deputation Sr. Maj. dem Könige überreicht. Diese Adresse, die zu einigen Erörterungen Anlaß gegeben hat, enthält unter andern folgende Stellen: „Ueberzeugt, daß es den Fürsten frommt, unmittelbar die Stimmen des Volkes zu vernehmen, erlaubt sich eine Anzahl Bürger aus Corsör und dessen Umgegend in diesem für unser Vaterland so wichtigen Augenblicke, ihrem erhabenen Monarchen ehrfurchtsvoll die Gefühle zu verdolmetschen, von welchen sie beseelt sind. Trotz des so vielfach Heilsamen, was der sechste Frederik mit unermüdlichem Eifer für sein Volk gewirkt hat, kennen wir doch keinen Dänen, der dafür hält, daß Dänemarks Zustand nicht noch viel zu wünschen übrig läßt. Offen bekennen wir uns zu den Ansichten der vielen erleuchteten Männer, die dafür halten, daß Dänemarks politische Freiheit nicht ganz der Bildung des Volks entspricht, die da wünschen und hoffen, daß unter Ew. Maj. Scepter der Nation die Bande gelöst werden, welche für den Gebrauch der Presse, die Entwickelung der Ständeinstitution, den Nationalgeist und den Nationalwohlstand als hemmend befunden werden möchten. Und Heil uns! diese Hoffnung des Volks ist durch seines Königs öffentlich ausgesprochene Worte über seine Regierungsgrundsätze bestärkt worden. Obschon wir aus Ew. Maj. Aeußerungen in Veranlassung der in mehreren allerunterthänigst eingereichten Adressen erfolgten Lobpreisung der norwegischen Constitution ersehen, daß Ew. Maj. dieselbe nicht ganz passend für Dänemark halten, so schließen diese Ihre erhabenen Aeußerungen doch nicht die Hoffnung aus, daß eine einigermaßen ähnliche, dem Wohl des Landes mehr entsprechende freie Verfassung unter der Regierungszeit Ew. Maj. unserem Vaterlande zu Theil werden wird. Ew. Majestät! mit dieser Hoffnung schmeichelt die dänische Nation sich, darauf gehen ihre innersten Wünsche, mögen sie nun im Herzen verborgen bleiben, oder wie hier offen hervortreten. Gott bewahre den König und das Vaterland!“

Die Antwort Sr. Maj. lautet folgendermaßen: „Sie wenden sich an Mich mit Vertrauen; Ich will Ihnen mit Aufrichkeit antworten. Ich sehe aus Ihrer Adresse, daß Sie dasjenige, was ich in Meinem offenen Briefe sowohl, als in Meinen Antworten auf einige frühere Adressen ausgesprochen habe, wohlverstanden, aber nichtsdestoweniger äußern Sie Wünsche hinsichtlich von Veränderungen in der Verfassung, als wenn solche zum Glück des Volks nothwendig wären. Der weise Regent begründet dasselbe auf Gesetze, die das Eigenthumsrecht sichern, auf eine durch Gesetze beschränkte Preßfreiheit, auf wohlgeordnete Finanzen und auf die Ständeinstitution, mittelst welcher das Volk seine Wünsche vor dem Könige aussprechen kann, und diese werden dann immer mit Aufmerksamkeit vernommen werden. Wenn aber eine einzelne Commune als Dolmetscher der Wünsche des ganzen Volks auftritt, und ihre Adresse im Ausdruck und in Aeußerungen den Adressen anderer von ihr entfernten Plätzen ähnlich ist, so wird man versucht, die Gleichheit aus einem gemeinschaftlichen Ursprunge zu erklären, und zu glauben, daß sie sämmtlich von einer und derselben Quelle ausgehen, um in einer größern Anzahl zurückzuströmen, als wären sie der Ausdruck von Wünschen, die von einem großen Theile des Volks genährt würden, obschon sie nur von Einzelnen ausgehen, und man kann auf diese Weise dergleichen Aeußerungen kein besonderes Gewicht beilegen. Uebrigens verkenne Ich Ihre gute Meinung nicht; wenden Sie sich stets mit Zuversicht an Mich, so oft Sie Ihre eigenen Wünsche und Gefühle vorzutragen haben. Es wird Mir angenehm seyn, wenn Ich etwas zum Vortheil Ihrer Stadt ausrichten kann, und Ich bitte Sie, Corsörs gute Bürger Meiner königlichen Gnade zu versichern.“

Rußland und Polen.

Khiwa hat die gegenwärtige Kriegsexpedition, die am ersten Dec. von Orenburg dahin aufbrach und nur von kurzer Dauer seyn kann, durch vielfache feindliche Vexationen unserer Karawanen, durch Raubeinfälle in unser Gebiet, welche Jahre hindurch fortdauerten, hervorgerufen. Es hat die ihm von unserer Regierung jetzt bereitete Züchtigung vollkommen verdient. Von allen Staaten Vorder-Asiens ist es noch der ungebildetste und roheste; seine Bewohner sehen den Raub als ihr Hauptgewerbe an; die ihnen anheimfallenden Christen und Schiiten werden im härtesten Joche der Sklaverei gehalten, sie müssen ihre Felder und Gärten bearbeiten, die niedrigsten häuslichen Dienste verrichten, und haben, einmal ihrer Sklaverei verfallen, keine Befreiungen mehr von ihnen zu erwarten; einer solchen Maaßregel widersetzte sich bisher die Politik und Barbarei dieses Raubstaates. Nur im Jahr 1837, zum erstenmal seit der Existenz Khiwa's als Nachbarstaat Rußlands, wurden auf die zuvor ergangene Verwendung unserer Regierung 25 russische Gefangene restituirt, die sich auf dem Wege nach der Heimath der bucharischen Handelskarawane anschlossen und so am 1 Dec. 1837 in Orenburg glücklich ankamen. Fast die ganze Bevölkerung dieser Stadt, an ihrer Spitze die Geistlichkeit, mit dem heiligen Kreuze und geweihten Wasser, die verlornen, der Kirche wiedergegebenen Söhne empfangend, war ihnen bis jenseits des Tauschhofes entgegen gezogen. Ihnen zu Ehren fand ein solenner Gottesdienst statt. Die Orenburg'sche Kaufmannschaft bewirthete sie in einem im Freien aufgeschlagenen Zelt zu Mittage, zu dem drei der Gefangenen aus Entkräftung und Altersschwäche auf den Händen Anderer mußten herbeigetragen werden. Ein vierter konnte sich dazu, noch auf eine Krücke gestützt, auf seinen eigenen Füßen hinbegeben, obgleich er schon 120 Jahre zählte. In den Physiognomien aller dieser Unglücklichen las man die ungeheucheltste innere Freude, sich in der väterlichen Heimath, mitten unter verbrüderten Landsleuten, wiederzusehen. Einer von ihnen hatte 55 Jahre in der Gefangenschaft der Khiwaer verbracht. Im August d. J. stellte uns Khiwa noch achtzig Gefangene zu, welche, größtentheils aus Astrachan gebürtig, während der Ausübung des Fischfangs auf dem kaspischen Meere gewaltsam von den Khiwaern waren entführt worden. Auch sie erfreuten sich am Jahresfeste der Krönung Ihrer

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[0015/0007] das Recht des Recurses unbenommen, der nur in dem Falle keine aufschiebende Wirkung haben soll, wenn die Suspension vom Amte als schleunige dienst-polizeiliche Maaßregel erkannt wurde. 4) Die erkannten Geldstrafen fließen in den allgemeinen katholischen Kirchenfonds. 5) Rücksichtlich aller auf höhere als die unter Nr. 1 bezeichneten Geldstrafen lautenden Disciplinarerkenntnisse des erzbischöflichen Ordinariats verbleibt es bei der früheren Vorschrift. — Möchte man überall über das Wesen der Staats- und Kirchengewalt und ihre gegenseitige Stellung zu einander so verständig und erleuchtet denken, wie obige Verordnung beurkundet! Hannover. Eine Cabinetsverordnung vom 23 December publicirt den bekannten Bundesbeschluß vom 30 Sept. d. J., wodurch der Debit des Gutachtens der Juristenfacultät zu Tübingen in der hannover'schen Verfassungssache, weil solches staatsgefährliche, mit der Aufrechthaltung der bürgerlichen Ordnung unverträgliche Grundsätze vertheidige, in sämmtlichen Bundesstaaten untersagt wird. Dänemark. Kopenhagen, 23 December. Am vergangenen Sonnabend wurde auch eine von 108 Bürgern und Grundbesitzern in Corsör und der Umgegend unterschriebene Adresse von einer Deputation Sr. Maj. dem Könige überreicht. Diese Adresse, die zu einigen Erörterungen Anlaß gegeben hat, enthält unter andern folgende Stellen: „Ueberzeugt, daß es den Fürsten frommt, unmittelbar die Stimmen des Volkes zu vernehmen, erlaubt sich eine Anzahl Bürger aus Corsör und dessen Umgegend in diesem für unser Vaterland so wichtigen Augenblicke, ihrem erhabenen Monarchen ehrfurchtsvoll die Gefühle zu verdolmetschen, von welchen sie beseelt sind. Trotz des so vielfach Heilsamen, was der sechste Frederik mit unermüdlichem Eifer für sein Volk gewirkt hat, kennen wir doch keinen Dänen, der dafür hält, daß Dänemarks Zustand nicht noch viel zu wünschen übrig läßt. Offen bekennen wir uns zu den Ansichten der vielen erleuchteten Männer, die dafür halten, daß Dänemarks politische Freiheit nicht ganz der Bildung des Volks entspricht, die da wünschen und hoffen, daß unter Ew. Maj. Scepter der Nation die Bande gelöst werden, welche für den Gebrauch der Presse, die Entwickelung der Ständeinstitution, den Nationalgeist und den Nationalwohlstand als hemmend befunden werden möchten. Und Heil uns! diese Hoffnung des Volks ist durch seines Königs öffentlich ausgesprochene Worte über seine Regierungsgrundsätze bestärkt worden. Obschon wir aus Ew. Maj. Aeußerungen in Veranlassung der in mehreren allerunterthänigst eingereichten Adressen erfolgten Lobpreisung der norwegischen Constitution ersehen, daß Ew. 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Der weise Regent begründet dasselbe auf Gesetze, die das Eigenthumsrecht sichern, auf eine durch Gesetze beschränkte Preßfreiheit, auf wohlgeordnete Finanzen und auf die Ständeinstitution, mittelst welcher das Volk seine Wünsche vor dem Könige aussprechen kann, und diese werden dann immer mit Aufmerksamkeit vernommen werden. Wenn aber eine einzelne Commune als Dolmetscher der Wünsche des ganzen Volks auftritt, und ihre Adresse im Ausdruck und in Aeußerungen den Adressen anderer von ihr entfernten Plätzen ähnlich ist, so wird man versucht, die Gleichheit aus einem gemeinschaftlichen Ursprunge zu erklären, und zu glauben, daß sie sämmtlich von einer und derselben Quelle ausgehen, um in einer größern Anzahl zurückzuströmen, als wären sie der Ausdruck von Wünschen, die von einem großen Theile des Volks genährt würden, obschon sie nur von Einzelnen ausgehen, und man kann auf diese Weise dergleichen Aeußerungen kein besonderes Gewicht beilegen. Uebrigens verkenne Ich Ihre gute Meinung nicht; wenden Sie sich stets mit Zuversicht an Mich, so oft Sie Ihre eigenen Wünsche und Gefühle vorzutragen haben. Es wird Mir angenehm seyn, wenn Ich etwas zum Vortheil Ihrer Stadt ausrichten kann, und Ich bitte Sie, Corsörs gute Bürger Meiner königlichen Gnade zu versichern.“ Rußland und Polen. St. Petersburg, 20 Dec. Khiwa hat die gegenwärtige Kriegsexpedition, die am ersten Dec. von Orenburg dahin aufbrach und nur von kurzer Dauer seyn kann, durch vielfache feindliche Vexationen unserer Karawanen, durch Raubeinfälle in unser Gebiet, welche Jahre hindurch fortdauerten, hervorgerufen. Es hat die ihm von unserer Regierung jetzt bereitete Züchtigung vollkommen verdient. Von allen Staaten Vorder-Asiens ist es noch der ungebildetste und roheste; seine Bewohner sehen den Raub als ihr Hauptgewerbe an; die ihnen anheimfallenden Christen und Schiiten werden im härtesten Joche der Sklaverei gehalten, sie müssen ihre Felder und Gärten bearbeiten, die niedrigsten häuslichen Dienste verrichten, und haben, einmal ihrer Sklaverei verfallen, keine Befreiungen mehr von ihnen zu erwarten; einer solchen Maaßregel widersetzte sich bisher die Politik und Barbarei dieses Raubstaates. Nur im Jahr 1837, zum erstenmal seit der Existenz Khiwa's als Nachbarstaat Rußlands, wurden auf die zuvor ergangene Verwendung unserer Regierung 25 russische Gefangene restituirt, die sich auf dem Wege nach der Heimath der bucharischen Handelskarawane anschlossen und so am 1 Dec. 1837 in Orenburg glücklich ankamen. Fast die ganze Bevölkerung dieser Stadt, an ihrer Spitze die Geistlichkeit, mit dem heiligen Kreuze und geweihten Wasser, die verlornen, der Kirche wiedergegebenen Söhne empfangend, war ihnen bis jenseits des Tauschhofes entgegen gezogen. Ihnen zu Ehren fand ein solenner Gottesdienst statt. Die Orenburg'sche Kaufmannschaft bewirthete sie in einem im Freien aufgeschlagenen Zelt zu Mittage, zu dem drei der Gefangenen aus Entkräftung und Altersschwäche auf den Händen Anderer mußten herbeigetragen werden. Ein vierter konnte sich dazu, noch auf eine Krücke gestützt, auf seinen eigenen Füßen hinbegeben, obgleich er schon 120 Jahre zählte. In den Physiognomien aller dieser Unglücklichen las man die ungeheucheltste innere Freude, sich in der väterlichen Heimath, mitten unter verbrüderten Landsleuten, wiederzusehen. Einer von ihnen hatte 55 Jahre in der Gefangenschaft der Khiwaer verbracht. Im August d. J. stellte uns Khiwa noch achtzig Gefangene zu, welche, größtentheils aus Astrachan gebürtig, während der Ausübung des Fischfangs auf dem kaspischen Meere gewaltsam von den Khiwaern waren entführt worden. Auch sie erfreuten sich am Jahresfeste der Krönung Ihrer

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 2. Augsburg, 2. Januar 1840, S. 0015. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_002_18400102/7>, abgerufen am 28.04.2024.