Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung. Nr. 141. Augsburg, 20. Mai 1840.

Bild:
<< vorherige Seite

bezeichneten Zeit ein Alibi nachweisen, nämlich, daß er Mittwoch gegen Abend mit dem östreichischen Consul und dessen Bureauchef außerhalb der Stadt war, daß er bei Sonnenuntergang sich im Hause von Maalem Rafael Farchi befunden und hier eine Zeit lang geblieben sey, daß er sich dann nach Hause begeben und zu Abend gegessen, später aber mit seiner Frau zu Hrn. Georg Macson, einem englischen Schützling, gegangen, hier etwa eine Stunde nach Sonnenuntergang eingetroffen und bis nach Mitternacht im Gespräche geblieben sey. An demselben Tage noch wurde dieser Hr. Macson auf den Antrag des französischen Consuls durch den englischen Consul vorgefordert, und seine Erklärung bestätigte die Angabe von Piccioto vollständig. Am 7 März begab sich der französische Consul in die Wohnung von Farchi, das als Schauplatz der Ermordung des Dieners bezeichnete Haus. Er fand hier keine Spur des Verbrechens, ließ aber in der Nähe eine Wasserleitung öffnen und entdeckte dort Knochen, eine ungestalte Fleischmasse, die man als eine Leber bezeichnete, und eine Leibbinde. Zweiundreißig Tage waren seit dem Morde verflossen, man erkannte diese Leibbinde aber als das Eigenthum des Dieners. Jetzt glaubte der französische Consul, daß die Aussage von Murad-el-Fallat über den im Hause von Meir Farchi begangenen Mord erwiesen sey, also könne er auch in seiner Anklage gegen Piccioto die Wahrheit gesagt haben. Alle jene Ueberreste wurden ins französische Consulat gebracht und in einen Schrank geschlossen, um als Beweise des Verbrechens zu dienen. Doch der Werth dieser Beweise verminderte sich sehr, als zum großen Erstaunen der Untersuchenden die gefundenen Knochen, die Dr. Massari, Leibarzt von Scherif Pascha, und Dr. Rinaldo, bürgerlicher Arzt, nach ihrem Gewissen für Menschenknochen erklärt hatten, da sie der Prüfung des Dr. Hograsso, eines gelehrten eingebornen Arztes unterworfen waren, von diesem für Thier-, nicht für Menschenknochen erklärt wurden. Piccioto blieb nichtsdestoweniger im französischen Consulat im Gefängniß; alle Anschuldigungen gegen ihn schienen jedoch zu zerfallen; da gab Murad-el-Fallat nach zwölf Tagen neue Orakelsprüche, die ich mittheilen werde. Er sagte nämlich, am Mittwoch Abend, nachdem er den ihm gewordenen Auftrag, den Pater Thomas zu tödten, dessen Leichnam zu zerstückeln, die Knochen zu zerbrechen und das Ganze in die Wasserleitung, wo sie gefunden wurden, zu werfen, ausgeführt hätte, habe er sich zu Meir Farchi begeben, um bei der Ermordung des Dieners Hülfe zu leisten. Dort habe er diesen von sieben Personen umgeben gefunden, nämlich den fünf schon genannten und zwei andern, Jakob Abulafia und Joseph Menahen Farchi. Hier wurde der Unglückliche jetzt von den sieben Personen ermordet, sie fingen sein Blut in einer Flasche auf, und Murad-el-Fallat war Zeuge des Verbrechens. - In der Wohnung der bezeichneten Mörder fand der französische Consul nur den Judas Farchi, einen schwachen jungen Menschen, der im Hause seines Onkels versteckt war. Er wurde arretirt, der französische Consul ließ ihn die erste Nacht in der Wohnung von Ben Mohammed-el-Telli zubringen, dann blieb er einige Tage im französischen Consulat, darauf wurde er vor den Pascha gebracht. Man bewilligte ihm schriftlich Straflosigkeit, vorausgesetzt, daß er die Angabe von Murad-el-Fallat bestätige, und nachdem er diese Angabe bestätigt hatte, verlangte man, daß Isaak Piccioto im Serail erscheine. Dieser wurde dreimal dahingebracht und verhört, er beharrte aber im bestimmtesten Leugnen. - Seit dem ersten Augenblicke dieser Verfolgung gegen die Juden hatte jeder Schritt im Allgemeinen den Zweck, den alten Haß gegen dieselben zu erneuern, und alle Nachforschungen, die man anstellte, beruhten vielleicht weniger auf ernstlichen Verdachtsgründen gegen diejenigen, die man der Ermordung des Paters Thomas anklagte, als auf der Absicht, dieselben zu entehren, indem man ihnen dieses schreckliche Verbrechen Schuld gab. Der französische Consul war nur ein Werkzeug, sein größtes Unrecht besteht darin, daß er allen Insinuationen sein Ohr lieh und den albernsten Spuren Wichtigkeit beilegte. Unter den Menschen, die sich öffentlich als die eifrigen Verfolger der Angeklagten, die Rächer des traurigen Todes der beiden Schlachtopfer zeigten, nenne ich den ehemaligen Consularagenten, jetzigen Bureauchef im französischen Consulat, Hrn. Baudin; einen aus Aleppo gebürtigen Franz Salina, der gelegentlich als Dolmetscher, Aufreger, Spion und ein anderesmal als Sbirre diente und dient; den Pater Tusti, einen französischen Lazaristen, der bei dieser Veranlassung an den Juden den Tod seines göttlichen Meisters, der ihnen ja doch verziehen hat, schien rächen zu wollen. Später schloß sich diesen einer unserer Unterthanen an, Namens Sibli Ayub, ein christlicher Araber, der erst seit kurzem aus Saur gekommen war, wo er des österreichischen Schutzes genoß. Dieser Ehrenmann stand schon im Dienst unserer Regierung; allein ein Israelit, Maalem Raphael Farchi, klagte ihn des Peculats an, und er war fast 18 Monate im Gefängnisse. Bei dieser Gelegenheit verstand er, den festen Entschluß, den Hebräern zu schaden, sich zu Nutzen zu machen. Er wurde im Geheimen vom französischen Consul empfangen, man benutzte seine bekannten Talente zur Intrigue, seinen alten und erklärten Haß gegen die Juden. Auch täuschte er die auf ihn gebauten Hoffnungen nicht, man sah ihn mit vieler Gefälligkeit bei jeder freiwilligen Aussage des Dieners von Harari, des Barbiers und Farchi's. Ohne jetzt von sämmtlichen Juden im Allgemeinen zu sprechen, da mein Consulat nicht berufen ist, zu deren Gunsten einzuschreiten oder sie zu entschuldigen, ist es doch meine Pflicht, alle Thatsachen zu bezeichnen, aus denen hervorgeht, daß seit dem Anfange dieser traurigen Untersuchung das größte Uebelwollen gegen den österreichischen Unterthan, Hrn. Piccioto, vorgewaltet hat. (Was der österreichische Consul hierüber sagt, übergeht der Advocat Cremieux, wie er sagt, und fährt dann fort.) Ich als Consul konnte nicht dulden, daß ein armer Oesterreicher, dessen Ruf als braver Mann und ruhiger Kaufmann bisher unangetastet war, seinen Feinden wie eine Beute überlassen werde. Zwanzig Verträge zwischen Oesterreich und der Pforte verbieten, daß ein österreichischer Unterthan der Ortsbehörde überliefert werde, um als Raja, auch wegen der schrecklichsten Anklage, die auf dem Haupt eines Menschen lasten kann, vor Gericht zu stehen. Ich glaube daher, daß das Endurtheil Ihrem kaiserlichen Generalconsulat in Aegypten zu übersenden ist, damit diejenigen Maaßregeln ergriffen werden, die Sie nöthig glauben, daß nicht bloß kein Unterthan unsers Kaiserstaats, sondern auch kein anderer Europäer, wie man es hier will, dem Unglück dieser infamen juristischen Inquisition verfallen könne. Aus den Acten und der Correspondenz unsers Consulats über diese traurige Angelegenheit werden Sie, hoffe ich, die Vorsicht und die Klugheit meines Benehmens ersehen. Die Gegner könnten sich einer schrecklichen Waffe gegen uns bedienen, des blinden, des unwissenden Fanatismus der Christen in diesem Lande. Weil der österreichische Consul nicht laut in die einfältigen Rathschläge des Hasses, den man unter der Hand anfachte, einstimmen wollte, erlaubte man sich die beleidigendsten und directesten Beschuldigungen gegen mich, und hat uns wahrscheinlich die niedrigsten und verwerflichsten Zwecke Schuld gegeben. Deßhalb erlaube ich mir, Ew. Exc. ehrfurchtsvoll um ein wirksames Einschreiten zu ersuchen, damit in Zukunft alle die verleumderischen Beschuldigungen ein Ende nehmen, und die beleidigten Personen Genugthuung erhalten.

bezeichneten Zeit ein Alibi nachweisen, nämlich, daß er Mittwoch gegen Abend mit dem östreichischen Consul und dessen Bureauchef außerhalb der Stadt war, daß er bei Sonnenuntergang sich im Hause von Maalem Rafael Farchi befunden und hier eine Zeit lang geblieben sey, daß er sich dann nach Hause begeben und zu Abend gegessen, später aber mit seiner Frau zu Hrn. Georg Macson, einem englischen Schützling, gegangen, hier etwa eine Stunde nach Sonnenuntergang eingetroffen und bis nach Mitternacht im Gespräche geblieben sey. An demselben Tage noch wurde dieser Hr. Macson auf den Antrag des französischen Consuls durch den englischen Consul vorgefordert, und seine Erklärung bestätigte die Angabe von Piccioto vollständig. Am 7 März begab sich der französische Consul in die Wohnung von Farchi, das als Schauplatz der Ermordung des Dieners bezeichnete Haus. Er fand hier keine Spur des Verbrechens, ließ aber in der Nähe eine Wasserleitung öffnen und entdeckte dort Knochen, eine ungestalte Fleischmasse, die man als eine Leber bezeichnete, und eine Leibbinde. Zweiundreißig Tage waren seit dem Morde verflossen, man erkannte diese Leibbinde aber als das Eigenthum des Dieners. Jetzt glaubte der französische Consul, daß die Aussage von Murad-el-Fallat über den im Hause von Meir Farchi begangenen Mord erwiesen sey, also könne er auch in seiner Anklage gegen Piccioto die Wahrheit gesagt haben. Alle jene Ueberreste wurden ins französische Consulat gebracht und in einen Schrank geschlossen, um als Beweise des Verbrechens zu dienen. Doch der Werth dieser Beweise verminderte sich sehr, als zum großen Erstaunen der Untersuchenden die gefundenen Knochen, die Dr. Massari, Leibarzt von Scherif Pascha, und Dr. Rinaldo, bürgerlicher Arzt, nach ihrem Gewissen für Menschenknochen erklärt hatten, da sie der Prüfung des Dr. Hograsso, eines gelehrten eingebornen Arztes unterworfen waren, von diesem für Thier-, nicht für Menschenknochen erklärt wurden. Piccioto blieb nichtsdestoweniger im französischen Consulat im Gefängniß; alle Anschuldigungen gegen ihn schienen jedoch zu zerfallen; da gab Murad-el-Fallat nach zwölf Tagen neue Orakelsprüche, die ich mittheilen werde. Er sagte nämlich, am Mittwoch Abend, nachdem er den ihm gewordenen Auftrag, den Pater Thomas zu tödten, dessen Leichnam zu zerstückeln, die Knochen zu zerbrechen und das Ganze in die Wasserleitung, wo sie gefunden wurden, zu werfen, ausgeführt hätte, habe er sich zu Meir Farchi begeben, um bei der Ermordung des Dieners Hülfe zu leisten. Dort habe er diesen von sieben Personen umgeben gefunden, nämlich den fünf schon genannten und zwei andern, Jakob Abulafia und Joseph Menahen Farchi. Hier wurde der Unglückliche jetzt von den sieben Personen ermordet, sie fingen sein Blut in einer Flasche auf, und Murad-el-Fallat war Zeuge des Verbrechens. – In der Wohnung der bezeichneten Mörder fand der französische Consul nur den Judas Farchi, einen schwachen jungen Menschen, der im Hause seines Onkels versteckt war. Er wurde arretirt, der französische Consul ließ ihn die erste Nacht in der Wohnung von Ben Mohammed-el-Telli zubringen, dann blieb er einige Tage im französischen Consulat, darauf wurde er vor den Pascha gebracht. Man bewilligte ihm schriftlich Straflosigkeit, vorausgesetzt, daß er die Angabe von Murad-el-Fallat bestätige, und nachdem er diese Angabe bestätigt hatte, verlangte man, daß Isaak Piccioto im Serail erscheine. Dieser wurde dreimal dahingebracht und verhört, er beharrte aber im bestimmtesten Leugnen. – Seit dem ersten Augenblicke dieser Verfolgung gegen die Juden hatte jeder Schritt im Allgemeinen den Zweck, den alten Haß gegen dieselben zu erneuern, und alle Nachforschungen, die man anstellte, beruhten vielleicht weniger auf ernstlichen Verdachtsgründen gegen diejenigen, die man der Ermordung des Paters Thomas anklagte, als auf der Absicht, dieselben zu entehren, indem man ihnen dieses schreckliche Verbrechen Schuld gab. Der französische Consul war nur ein Werkzeug, sein größtes Unrecht besteht darin, daß er allen Insinuationen sein Ohr lieh und den albernsten Spuren Wichtigkeit beilegte. Unter den Menschen, die sich öffentlich als die eifrigen Verfolger der Angeklagten, die Rächer des traurigen Todes der beiden Schlachtopfer zeigten, nenne ich den ehemaligen Consularagenten, jetzigen Bureauchef im französischen Consulat, Hrn. Baudin; einen aus Aleppo gebürtigen Franz Salina, der gelegentlich als Dolmetscher, Aufreger, Spion und ein anderesmal als Sbirre diente und dient; den Pater Tusti, einen französischen Lazaristen, der bei dieser Veranlassung an den Juden den Tod seines göttlichen Meisters, der ihnen ja doch verziehen hat, schien rächen zu wollen. Später schloß sich diesen einer unserer Unterthanen an, Namens Sibli Ayub, ein christlicher Araber, der erst seit kurzem aus Saur gekommen war, wo er des österreichischen Schutzes genoß. Dieser Ehrenmann stand schon im Dienst unserer Regierung; allein ein Israelit, Maalem Raphael Farchi, klagte ihn des Peculats an, und er war fast 18 Monate im Gefängnisse. Bei dieser Gelegenheit verstand er, den festen Entschluß, den Hebräern zu schaden, sich zu Nutzen zu machen. Er wurde im Geheimen vom französischen Consul empfangen, man benutzte seine bekannten Talente zur Intrigue, seinen alten und erklärten Haß gegen die Juden. Auch täuschte er die auf ihn gebauten Hoffnungen nicht, man sah ihn mit vieler Gefälligkeit bei jeder freiwilligen Aussage des Dieners von Harari, des Barbiers und Farchi's. Ohne jetzt von sämmtlichen Juden im Allgemeinen zu sprechen, da mein Consulat nicht berufen ist, zu deren Gunsten einzuschreiten oder sie zu entschuldigen, ist es doch meine Pflicht, alle Thatsachen zu bezeichnen, aus denen hervorgeht, daß seit dem Anfange dieser traurigen Untersuchung das größte Uebelwollen gegen den österreichischen Unterthan, Hrn. Piccioto, vorgewaltet hat. (Was der österreichische Consul hierüber sagt, übergeht der Advocat Cremieux, wie er sagt, und fährt dann fort.) Ich als Consul konnte nicht dulden, daß ein armer Oesterreicher, dessen Ruf als braver Mann und ruhiger Kaufmann bisher unangetastet war, seinen Feinden wie eine Beute überlassen werde. Zwanzig Verträge zwischen Oesterreich und der Pforte verbieten, daß ein österreichischer Unterthan der Ortsbehörde überliefert werde, um als Raja, auch wegen der schrecklichsten Anklage, die auf dem Haupt eines Menschen lasten kann, vor Gericht zu stehen. Ich glaube daher, daß das Endurtheil Ihrem kaiserlichen Generalconsulat in Aegypten zu übersenden ist, damit diejenigen Maaßregeln ergriffen werden, die Sie nöthig glauben, daß nicht bloß kein Unterthan unsers Kaiserstaats, sondern auch kein anderer Europäer, wie man es hier will, dem Unglück dieser infamen juristischen Inquisition verfallen könne. Aus den Acten und der Correspondenz unsers Consulats über diese traurige Angelegenheit werden Sie, hoffe ich, die Vorsicht und die Klugheit meines Benehmens ersehen. Die Gegner könnten sich einer schrecklichen Waffe gegen uns bedienen, des blinden, des unwissenden Fanatismus der Christen in diesem Lande. Weil der österreichische Consul nicht laut in die einfältigen Rathschläge des Hasses, den man unter der Hand anfachte, einstimmen wollte, erlaubte man sich die beleidigendsten und directesten Beschuldigungen gegen mich, und hat uns wahrscheinlich die niedrigsten und verwerflichsten Zwecke Schuld gegeben. Deßhalb erlaube ich mir, Ew. Exc. ehrfurchtsvoll um ein wirksames Einschreiten zu ersuchen, damit in Zukunft alle die verleumderischen Beschuldigungen ein Ende nehmen, und die beleidigten Personen Genugthuung erhalten.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0013" n="1125"/>
bezeichneten Zeit ein Alibi nachweisen, nämlich, daß er Mittwoch gegen Abend mit dem östreichischen Consul und dessen Bureauchef außerhalb der Stadt war, daß er bei Sonnenuntergang sich im Hause von Maalem Rafael Farchi befunden und hier eine Zeit lang geblieben sey, daß er sich dann nach Hause begeben und zu Abend gegessen, später aber mit seiner Frau zu Hrn. Georg Macson, einem englischen Schützling, gegangen, hier etwa eine Stunde nach Sonnenuntergang eingetroffen und bis nach Mitternacht im Gespräche geblieben sey. An demselben Tage noch wurde dieser Hr. Macson auf den Antrag des französischen Consuls durch den englischen Consul vorgefordert, und seine Erklärung bestätigte die Angabe von Piccioto vollständig. Am 7 März begab sich der französische Consul in die Wohnung von Farchi, das als Schauplatz der Ermordung des Dieners bezeichnete Haus. Er fand hier keine Spur des Verbrechens, ließ aber in der Nähe eine Wasserleitung öffnen und entdeckte dort Knochen, eine ungestalte Fleischmasse, die man als eine Leber bezeichnete, und eine Leibbinde. Zweiundreißig Tage waren seit dem Morde verflossen, man erkannte diese Leibbinde aber als das Eigenthum des Dieners. Jetzt glaubte der französische Consul, daß die Aussage von Murad-el-Fallat über den im Hause von Meir Farchi begangenen Mord erwiesen sey, also könne er auch in seiner Anklage gegen Piccioto die Wahrheit gesagt haben. Alle jene Ueberreste wurden ins französische Consulat gebracht und in einen Schrank geschlossen, um als Beweise des Verbrechens zu dienen. Doch der Werth dieser Beweise verminderte sich sehr, als zum großen Erstaunen der Untersuchenden die gefundenen Knochen, die Dr. Massari, Leibarzt von Scherif Pascha, und Dr. Rinaldo, bürgerlicher Arzt, nach ihrem Gewissen für Menschenknochen erklärt hatten, da sie der Prüfung des Dr. Hograsso, eines gelehrten eingebornen Arztes unterworfen waren, von diesem für Thier-, nicht für Menschenknochen erklärt wurden. Piccioto blieb nichtsdestoweniger im französischen Consulat im Gefängniß; alle Anschuldigungen gegen ihn schienen jedoch zu zerfallen; da gab Murad-el-Fallat nach zwölf Tagen neue Orakelsprüche, die ich mittheilen werde. Er sagte nämlich, am Mittwoch Abend, nachdem er den ihm gewordenen Auftrag, den Pater Thomas zu tödten, dessen Leichnam zu zerstückeln, die Knochen zu zerbrechen und das Ganze in die Wasserleitung, wo sie gefunden wurden, zu werfen, ausgeführt hätte, habe er sich zu Meir Farchi begeben, um bei der Ermordung des Dieners Hülfe zu leisten. Dort habe er diesen von sieben Personen umgeben gefunden, nämlich den fünf schon genannten und zwei andern, Jakob Abulafia und Joseph Menahen Farchi. Hier wurde der Unglückliche jetzt von den sieben Personen ermordet, sie fingen sein Blut in einer Flasche auf, und Murad-el-Fallat war Zeuge des Verbrechens. &#x2013; In der Wohnung der bezeichneten Mörder fand der französische Consul nur den Judas Farchi, einen schwachen jungen Menschen, der im Hause seines Onkels versteckt war. Er wurde arretirt, der französische Consul ließ ihn die erste Nacht in der Wohnung von Ben Mohammed-el-Telli zubringen, dann blieb er einige Tage im französischen Consulat, darauf wurde er vor den Pascha gebracht. Man bewilligte ihm schriftlich Straflosigkeit, vorausgesetzt, daß er die Angabe von Murad-el-Fallat bestätige, und nachdem er diese Angabe bestätigt hatte, verlangte man, daß Isaak Piccioto im Serail erscheine. Dieser wurde dreimal dahingebracht und verhört, er beharrte aber im bestimmtesten Leugnen. &#x2013; Seit dem ersten Augenblicke dieser Verfolgung gegen die Juden hatte jeder Schritt im Allgemeinen den Zweck, den alten Haß gegen dieselben zu erneuern, und alle Nachforschungen, die man anstellte, beruhten vielleicht weniger auf ernstlichen Verdachtsgründen gegen diejenigen, die man der Ermordung des Paters Thomas anklagte, als auf der Absicht, dieselben zu entehren, indem man ihnen dieses schreckliche Verbrechen Schuld gab. Der französische Consul war nur ein Werkzeug, sein größtes Unrecht besteht darin, daß er allen Insinuationen sein Ohr lieh und den albernsten Spuren Wichtigkeit beilegte. Unter den Menschen, die sich öffentlich als die eifrigen Verfolger der Angeklagten, die Rächer des traurigen Todes der beiden Schlachtopfer zeigten, nenne ich den ehemaligen Consularagenten, jetzigen Bureauchef im französischen Consulat, Hrn. Baudin; einen aus Aleppo gebürtigen Franz Salina, der gelegentlich als Dolmetscher, Aufreger, Spion und ein anderesmal als Sbirre diente und dient; den Pater Tusti, einen französischen Lazaristen, der bei dieser Veranlassung an den Juden den Tod seines göttlichen Meisters, der ihnen ja doch verziehen hat, schien rächen zu wollen. Später schloß sich diesen einer unserer Unterthanen an, Namens Sibli Ayub, ein christlicher Araber, der erst seit kurzem aus Saur gekommen war, wo er des österreichischen Schutzes genoß. Dieser Ehrenmann stand schon im Dienst unserer Regierung; allein ein Israelit, Maalem Raphael Farchi, klagte ihn des Peculats an, und er war fast 18 Monate im Gefängnisse. Bei dieser Gelegenheit verstand er, den festen Entschluß, den Hebräern zu schaden, sich zu Nutzen zu machen. Er wurde im Geheimen vom französischen Consul empfangen, man benutzte seine bekannten Talente zur Intrigue, seinen alten und erklärten Haß gegen die Juden. Auch täuschte er die auf ihn gebauten Hoffnungen nicht, man sah ihn mit vieler Gefälligkeit bei jeder freiwilligen Aussage des Dieners von Harari, des Barbiers und Farchi's. Ohne jetzt von sämmtlichen Juden im Allgemeinen zu sprechen, da mein Consulat nicht berufen ist, zu deren Gunsten einzuschreiten oder sie zu entschuldigen, ist es doch meine Pflicht, alle Thatsachen zu bezeichnen, aus denen hervorgeht, daß seit dem Anfange dieser traurigen Untersuchung das größte Uebelwollen gegen den österreichischen Unterthan, Hrn. Piccioto, vorgewaltet hat. (Was der österreichische Consul hierüber sagt, übergeht der Advocat Cremieux, wie er sagt, und fährt dann fort.) Ich als Consul konnte nicht dulden, daß ein armer Oesterreicher, dessen Ruf als braver Mann und ruhiger Kaufmann bisher unangetastet war, seinen Feinden wie eine Beute überlassen werde. Zwanzig Verträge zwischen Oesterreich und der Pforte verbieten, daß ein österreichischer Unterthan der Ortsbehörde überliefert werde, um als Raja, auch wegen der schrecklichsten Anklage, die auf dem Haupt eines Menschen lasten kann, vor Gericht zu stehen. Ich glaube daher, daß das Endurtheil Ihrem kaiserlichen Generalconsulat in Aegypten zu übersenden ist, damit diejenigen Maaßregeln ergriffen werden, die Sie nöthig glauben, daß nicht bloß kein Unterthan unsers Kaiserstaats, sondern auch kein anderer Europäer, wie man es hier will, dem Unglück dieser infamen juristischen Inquisition verfallen könne. Aus den Acten und der Correspondenz unsers Consulats über diese traurige Angelegenheit werden Sie, hoffe ich, die Vorsicht und die Klugheit meines Benehmens ersehen. Die Gegner könnten sich einer schrecklichen Waffe gegen uns bedienen, des blinden, des unwissenden Fanatismus der Christen in diesem Lande. Weil der österreichische Consul nicht laut in die einfältigen Rathschläge des Hasses, den man unter der Hand anfachte, einstimmen wollte, <hi rendition="#g">erlaubte man sich die beleidigendsten und directesten Beschuldigungen gegen mich</hi>, <hi rendition="#g">und hat uns wahrscheinlich die niedrigsten und verwerflichsten Zwecke Schuld gegeben</hi>. Deßhalb erlaube ich mir, Ew. Exc. ehrfurchtsvoll um ein wirksames Einschreiten zu ersuchen, damit in Zukunft alle die verleumderischen Beschuldigungen ein Ende nehmen, und die beleidigten Personen Genugthuung erhalten.<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1125/0013] bezeichneten Zeit ein Alibi nachweisen, nämlich, daß er Mittwoch gegen Abend mit dem östreichischen Consul und dessen Bureauchef außerhalb der Stadt war, daß er bei Sonnenuntergang sich im Hause von Maalem Rafael Farchi befunden und hier eine Zeit lang geblieben sey, daß er sich dann nach Hause begeben und zu Abend gegessen, später aber mit seiner Frau zu Hrn. Georg Macson, einem englischen Schützling, gegangen, hier etwa eine Stunde nach Sonnenuntergang eingetroffen und bis nach Mitternacht im Gespräche geblieben sey. An demselben Tage noch wurde dieser Hr. Macson auf den Antrag des französischen Consuls durch den englischen Consul vorgefordert, und seine Erklärung bestätigte die Angabe von Piccioto vollständig. Am 7 März begab sich der französische Consul in die Wohnung von Farchi, das als Schauplatz der Ermordung des Dieners bezeichnete Haus. Er fand hier keine Spur des Verbrechens, ließ aber in der Nähe eine Wasserleitung öffnen und entdeckte dort Knochen, eine ungestalte Fleischmasse, die man als eine Leber bezeichnete, und eine Leibbinde. Zweiundreißig Tage waren seit dem Morde verflossen, man erkannte diese Leibbinde aber als das Eigenthum des Dieners. Jetzt glaubte der französische Consul, daß die Aussage von Murad-el-Fallat über den im Hause von Meir Farchi begangenen Mord erwiesen sey, also könne er auch in seiner Anklage gegen Piccioto die Wahrheit gesagt haben. Alle jene Ueberreste wurden ins französische Consulat gebracht und in einen Schrank geschlossen, um als Beweise des Verbrechens zu dienen. Doch der Werth dieser Beweise verminderte sich sehr, als zum großen Erstaunen der Untersuchenden die gefundenen Knochen, die Dr. Massari, Leibarzt von Scherif Pascha, und Dr. Rinaldo, bürgerlicher Arzt, nach ihrem Gewissen für Menschenknochen erklärt hatten, da sie der Prüfung des Dr. Hograsso, eines gelehrten eingebornen Arztes unterworfen waren, von diesem für Thier-, nicht für Menschenknochen erklärt wurden. Piccioto blieb nichtsdestoweniger im französischen Consulat im Gefängniß; alle Anschuldigungen gegen ihn schienen jedoch zu zerfallen; da gab Murad-el-Fallat nach zwölf Tagen neue Orakelsprüche, die ich mittheilen werde. Er sagte nämlich, am Mittwoch Abend, nachdem er den ihm gewordenen Auftrag, den Pater Thomas zu tödten, dessen Leichnam zu zerstückeln, die Knochen zu zerbrechen und das Ganze in die Wasserleitung, wo sie gefunden wurden, zu werfen, ausgeführt hätte, habe er sich zu Meir Farchi begeben, um bei der Ermordung des Dieners Hülfe zu leisten. Dort habe er diesen von sieben Personen umgeben gefunden, nämlich den fünf schon genannten und zwei andern, Jakob Abulafia und Joseph Menahen Farchi. Hier wurde der Unglückliche jetzt von den sieben Personen ermordet, sie fingen sein Blut in einer Flasche auf, und Murad-el-Fallat war Zeuge des Verbrechens. – In der Wohnung der bezeichneten Mörder fand der französische Consul nur den Judas Farchi, einen schwachen jungen Menschen, der im Hause seines Onkels versteckt war. Er wurde arretirt, der französische Consul ließ ihn die erste Nacht in der Wohnung von Ben Mohammed-el-Telli zubringen, dann blieb er einige Tage im französischen Consulat, darauf wurde er vor den Pascha gebracht. Man bewilligte ihm schriftlich Straflosigkeit, vorausgesetzt, daß er die Angabe von Murad-el-Fallat bestätige, und nachdem er diese Angabe bestätigt hatte, verlangte man, daß Isaak Piccioto im Serail erscheine. Dieser wurde dreimal dahingebracht und verhört, er beharrte aber im bestimmtesten Leugnen. – Seit dem ersten Augenblicke dieser Verfolgung gegen die Juden hatte jeder Schritt im Allgemeinen den Zweck, den alten Haß gegen dieselben zu erneuern, und alle Nachforschungen, die man anstellte, beruhten vielleicht weniger auf ernstlichen Verdachtsgründen gegen diejenigen, die man der Ermordung des Paters Thomas anklagte, als auf der Absicht, dieselben zu entehren, indem man ihnen dieses schreckliche Verbrechen Schuld gab. Der französische Consul war nur ein Werkzeug, sein größtes Unrecht besteht darin, daß er allen Insinuationen sein Ohr lieh und den albernsten Spuren Wichtigkeit beilegte. Unter den Menschen, die sich öffentlich als die eifrigen Verfolger der Angeklagten, die Rächer des traurigen Todes der beiden Schlachtopfer zeigten, nenne ich den ehemaligen Consularagenten, jetzigen Bureauchef im französischen Consulat, Hrn. Baudin; einen aus Aleppo gebürtigen Franz Salina, der gelegentlich als Dolmetscher, Aufreger, Spion und ein anderesmal als Sbirre diente und dient; den Pater Tusti, einen französischen Lazaristen, der bei dieser Veranlassung an den Juden den Tod seines göttlichen Meisters, der ihnen ja doch verziehen hat, schien rächen zu wollen. Später schloß sich diesen einer unserer Unterthanen an, Namens Sibli Ayub, ein christlicher Araber, der erst seit kurzem aus Saur gekommen war, wo er des österreichischen Schutzes genoß. Dieser Ehrenmann stand schon im Dienst unserer Regierung; allein ein Israelit, Maalem Raphael Farchi, klagte ihn des Peculats an, und er war fast 18 Monate im Gefängnisse. Bei dieser Gelegenheit verstand er, den festen Entschluß, den Hebräern zu schaden, sich zu Nutzen zu machen. Er wurde im Geheimen vom französischen Consul empfangen, man benutzte seine bekannten Talente zur Intrigue, seinen alten und erklärten Haß gegen die Juden. Auch täuschte er die auf ihn gebauten Hoffnungen nicht, man sah ihn mit vieler Gefälligkeit bei jeder freiwilligen Aussage des Dieners von Harari, des Barbiers und Farchi's. Ohne jetzt von sämmtlichen Juden im Allgemeinen zu sprechen, da mein Consulat nicht berufen ist, zu deren Gunsten einzuschreiten oder sie zu entschuldigen, ist es doch meine Pflicht, alle Thatsachen zu bezeichnen, aus denen hervorgeht, daß seit dem Anfange dieser traurigen Untersuchung das größte Uebelwollen gegen den österreichischen Unterthan, Hrn. Piccioto, vorgewaltet hat. (Was der österreichische Consul hierüber sagt, übergeht der Advocat Cremieux, wie er sagt, und fährt dann fort.) Ich als Consul konnte nicht dulden, daß ein armer Oesterreicher, dessen Ruf als braver Mann und ruhiger Kaufmann bisher unangetastet war, seinen Feinden wie eine Beute überlassen werde. Zwanzig Verträge zwischen Oesterreich und der Pforte verbieten, daß ein österreichischer Unterthan der Ortsbehörde überliefert werde, um als Raja, auch wegen der schrecklichsten Anklage, die auf dem Haupt eines Menschen lasten kann, vor Gericht zu stehen. Ich glaube daher, daß das Endurtheil Ihrem kaiserlichen Generalconsulat in Aegypten zu übersenden ist, damit diejenigen Maaßregeln ergriffen werden, die Sie nöthig glauben, daß nicht bloß kein Unterthan unsers Kaiserstaats, sondern auch kein anderer Europäer, wie man es hier will, dem Unglück dieser infamen juristischen Inquisition verfallen könne. Aus den Acten und der Correspondenz unsers Consulats über diese traurige Angelegenheit werden Sie, hoffe ich, die Vorsicht und die Klugheit meines Benehmens ersehen. Die Gegner könnten sich einer schrecklichen Waffe gegen uns bedienen, des blinden, des unwissenden Fanatismus der Christen in diesem Lande. Weil der österreichische Consul nicht laut in die einfältigen Rathschläge des Hasses, den man unter der Hand anfachte, einstimmen wollte, erlaubte man sich die beleidigendsten und directesten Beschuldigungen gegen mich, und hat uns wahrscheinlich die niedrigsten und verwerflichsten Zwecke Schuld gegeben. Deßhalb erlaube ich mir, Ew. Exc. ehrfurchtsvoll um ein wirksames Einschreiten zu ersuchen, damit in Zukunft alle die verleumderischen Beschuldigungen ein Ende nehmen, und die beleidigten Personen Genugthuung erhalten.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_141_18400520
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_141_18400520/13
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 141. Augsburg, 20. Mai 1840, S. 1125. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_141_18400520/13>, abgerufen am 30.04.2024.