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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604.

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die beleidigte sich mit der schüldigen wiederumb versönen wirdt / wilkürlich mit Gelde: Oder / do die beleidigte jhren trewlosen Ehegatten nicht wieder zu sich nehmen / noch demselben ferner Ehelich beywohnen will / Wie dann auch / do eine Eheliche Person dergestaldt zum andern mahl sich vergehen wirdet / ohne vnterscheidt mit Staupenschlagen / vnd verweisung des Landes: Sonsten aber gemeine Hurerey in jedem Gerichte nach hergebrachtem gebrauch / woferne dabey kein mißbrauch mit vnterleuffet / gestraffet / Daneben aber gleichwol der Standt vnnd das vermügen des Verbrechers / dazu ob derselbe sein eigen / seines Vaters / Herrn oder Wirts Brodt / oder auch eine Ehrliche vnberüchtige Jungfrawen / so Standes vnd vermügens halben jhme billich vorzuziehen / geschendet / oder mit der / welche jhme mit Bluthfreundschafft oder Schwägerschafft so nahe verwandt / das sie ohn verletzung vnserer publicirten Christlichen Kirchenordnung / auch Ehelich sich mit einander nicht einlassen können / zuschaffen gehabt / sampt andern nohtwendigen vmbstenden in gute acht genommen / vnnd nach befindung solche Geldtstraffe wilkürlich erhöhet / oder auch wol / wenn der beschwerlichen vmbstende zuuiel zusammen kommen / oder auch die Hurerey mehrmals wiederholet würde / vnd sonsten vorgesetzte straffe keine frucht schaffen solte / entsetzung jhres Dienstes / Ambts vnnd Ehrenstandes / oder der Thurm / stellung an den Pranger / außklingung mit dem Becken / anhengung der Schandsteine / vnd verweisung des Landes / oder andere scherffere wege / die wir nach gelegenheit beschehener vbertretung / vnnd anderer beweglichen vmbstende vns wollen vorbehalten haben / Insonderheit aber / wenn solche Hurerey

die beleidigte sich mit der schüldigen wiederumb versönẽ wirdt / wilkürlich mit Gelde: Oder / do die beleidigte jhren trewlosen Ehegatten nicht wieder zu sich nehmen / noch demselben ferner Ehelich beywohnen will / Wie dañ auch / do eine Eheliche Person dergestaldt zum andern mahl sich vergehen wirdet / ohne vnterscheidt mit Staupenschlagen / vnd verweisung des Landes: Sonsten aber gemeine Hurerey in jedem Gerichte nach hergebrachtem gebrauch / woferne dabey kein mißbrauch mit vnterleuffet / gestraffet / Daneben aber gleichwol der Standt vnnd das vermügen des Verbrechers / dazu ob derselbe sein eigen / seines Vaters / Herrn oder Wirts Brodt / oder auch eine Ehrliche vnberüchtige Jungfrawen / so Standes vnd vermügens halben jhme billich vorzuziehen / geschendet / oder mit der / welche jhme mit Bluthfreundschafft oder Schwägerschafft so nahe verwandt / das sie ohn verletzung vnserer publicirten Christlichen Kirchenordnung / auch Ehelich sich mit einander nicht einlassen können / zuschaffen gehabt / sampt andern nohtwendigen vmbstenden in gute acht genommen / vnnd nach befindung solche Geldtstraffe wilkürlich erhöhet / oder auch wol / wenn der beschwerlichen vmbstende zuuiel zusam̃en kom̃en / oder auch die Hurerey mehrmals wiederholet würde / vnd sonsten vorgesetzte straffe keine frucht schaffen solte / entsetzung jhres Dienstes / Ambts vnnd Ehrenstandes / oder der Thurm / stellung an den Pranger / außklingung mit dem Becken / anhengung der Schandsteine / vnd verweisung des Landes / oder andere scherffere wege / die wir nach gelegenheit beschehener vbertretung / vnnd anderer beweglichen vmbstende vns wollen vorbehalten haben / Insonderheit aber / wenn solche Hurerey

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Landtags Abschiedt [...] zwischen [...] Heinrichen Julio/ Postulirtem Bischoffen zu Halberstadt/ unnd Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburgk/ [...] Und S.F.G. Landtschafft des Fürstenthumbs Braunschweig Wolffenbüttelschen theils zu Saltzdalum. Wolfenbüttel, 1604, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_abschiedt_1604/90>, abgerufen am 27.04.2024.