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Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709.

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men gestücket werden; So verordnen Wir hiemit und ist Unser gnädigster auch ernster Will / daß ein jeder Prediger die Predigt / so er abzulegen hat / jedesmahl schrifftlich entwerffen / dabey die Regulen der Theologiae homileticae für Augen haben / und sich einer angenehmen diction und solcher deutlichen Redens-Arten / welche auch von den ungelehrten und einfältigen verstanden werden können / befleißigen; Hingegen keine frembde oder neu erfundene dem gemeinen Mann unbekandte Worte und Redens-Arten mit einmischen / von allzu weitläufftigen paraphrasiren oder Rethorischen amplificationen / von tautologien, überflüßigen allegiren / und vieler historien-Erzehlung abstrahiren / keines weges auch die Zuhörer mit Controversien und Streit-Fragen irre machen soll; Daneben soll Er die gestus und eusserliche Geberden vernünfftig moderiren / sich alles Schreyens / Polderens und Stürmens auf der Cantzel enthalten / keine privat affecten spühren lassen / und sich allerdings bey willkührlicher Straffe hüten / wann Er etwa mit jemanden in privat-Sachen zu thun oder sonsten wobey ein eigen interesse hat / daß Er davon nichts in der Predig gedencke / noch urgire; sondern allein sich hauptsächlich darauf appliciren wie Er die textus deutlich / nervose und ad usum erklären / seine Arbeit ad aedificationem richten / und es dahin bringen möge / daß die Christliche Gemeine nach dem geoffenbahrten Göttlichem Wort in simplici fide erbauet / darinen befestiget und solcher Gestalt zur Seeligkeit befodert werde.

men gestücket werden; So verordnen Wir hiemit und ist Unser gnädigster auch ernster Will / daß ein jeder Prediger die Predigt / so er abzulegen hat / jedesmahl schrifftlich entwerffen / dabey die Regulen der Theologiae homileticae für Augen haben / und sich einer angenehmen diction und solcher deutlichen Redens-Arten / welche auch von den ungelehrten und einfältigen verstanden werden können / befleißigen; Hingegen keine frembde oder neu erfundene dem gemeinen Mann unbekandte Worte und Redens-Arten mit einmischen / von allzu weitläufftigen paraphrasiren oder Rethorischen amplificationen / von tautologien, überflüßigen allegiren / und vieler historien-Erzehlung abstrahiren / keines weges auch die Zuhörer mit Controversien und Streit-Fragen irre machen soll; Daneben soll Er die gestus und eusserliche Geberden vernünfftig moderiren / sich alles Schreyens / Polderens und Stürmens auf der Cantzel enthalten / keine privat affecten spühren lassen / und sich allerdings bey willkührlicher Straffe hüten / wann Er etwa mit jemanden in privat-Sachen zu thun oder sonsten wobey ein eigen interesse hat / daß Er davon nichts in der Predig gedencke / noch urgire; sondern allein sich hauptsächlich darauf appliciren wie Er die textus deutlich / nervosè und ad usum erklären / seine Arbeit ad aedificationem richten / und es dahin bringen möge / daß die Christliche Gemeine nach dem geoffenbahrten Göttlichem Wort in simplici fide erbauet / darinen befestiget und solcher Gestalt zur Seeligkeit befodert werde.

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[17/0017] men gestücket werden; So verordnen Wir hiemit und ist Unser gnädigster auch ernster Will / daß ein jeder Prediger die Predigt / so er abzulegen hat / jedesmahl schrifftlich entwerffen / dabey die Regulen der Theologiae homileticae für Augen haben / und sich einer angenehmen diction und solcher deutlichen Redens-Arten / welche auch von den ungelehrten und einfältigen verstanden werden können / befleißigen; Hingegen keine frembde oder neu erfundene dem gemeinen Mann unbekandte Worte und Redens-Arten mit einmischen / von allzu weitläufftigen paraphrasiren oder Rethorischen amplificationen / von tautologien, überflüßigen allegiren / und vieler historien-Erzehlung abstrahiren / keines weges auch die Zuhörer mit Controversien und Streit-Fragen irre machen soll; Daneben soll Er die gestus und eusserliche Geberden vernünfftig moderiren / sich alles Schreyens / Polderens und Stürmens auf der Cantzel enthalten / keine privat affecten spühren lassen / und sich allerdings bey willkührlicher Straffe hüten / wann Er etwa mit jemanden in privat-Sachen zu thun oder sonsten wobey ein eigen interesse hat / daß Er davon nichts in der Predig gedencke / noch urgire; sondern allein sich hauptsächlich darauf appliciren wie Er die textus deutlich / nervosè und ad usum erklären / seine Arbeit ad aedificationem richten / und es dahin bringen möge / daß die Christliche Gemeine nach dem geoffenbahrten Göttlichem Wort in simplici fide erbauet / darinen befestiget und solcher Gestalt zur Seeligkeit befodert werde.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Anton Ulrich von: Erneuerte Kirchen-Ordnung Unser von Gottes Gnaden Anthon Ulrichs Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, Erster Teil. Braunschweig, 1709, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung01_1709/17>, abgerufen am 20.04.2024.