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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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die Freunde vnnd Nachbawren zu dieser Action gefordert werden / So sol solches allenthalben also gehalten werden / damit keine Winckelmeß darauß werden möge / vnnd sol alßdann nach gesprochener Absolution vber den Krancken auch eine kurtze vermanung geschehen / an das Volck zum ernstlichen Gebet / für den Krancken / auff diese oder dergleichen Forma.

LIeben Freunde / Demnach wir befinden / das vnser lieber Bruder / (oder liebe Schwester) in Christo / mit schwerer schwacheit / oder grossem schmertzen beladen / vnd wir jme in dem allem / nicht besser dienen können / denn mit vnserm Christlichem Gebet / So wil ich euch alle samptlich vermahnet haben / jhr wöllet ewer Gebet zusammen thun / vnd mit diesem ewrem Krancken N. N. GOTt anruffen vnnd bitten / GOTt wölle jm in seiner schweren Kranckheit zu hülff kömmen / im Glauben stercken / in rechter anruffung GOTtes / vnnd Christlicher gedult erhalten / vnd inn dieser seiner Kranckheit verleihen / was jme nutz vnd gut ist an Leib vnnd Seel / hie zeitlich / vnd hernachmals ewiglich / sonderlich das jm GOTt gnade verleihen wöl-

die Freunde vnnd Nachbawren zu dieser Action gefordert werden / So sol solches allenthalben also gehalten werden / damit keine Winckelmeß darauß werden möge / vnnd sol alßdann nach gesprochener Absolution vber den Krancken auch eine kurtze vermanung geschehen / an das Volck zum ernstlichen Gebet / für den Krancken / auff diese oder dergleichen Forma.

LIeben Freunde / Demnach wir befinden / das vnser lieber Bruder / (oder liebe Schwester) in Christo / mit schwerer schwacheit / oder grossem schmertzen beladen / vnd wir jme in dem allem / nicht besser dienen können / deñ mit vnserm Christlichem Gebet / So wil ich euch alle samptlich vermahnet haben / jhr wöllet ewer Gebet zusammen thun / vnd mit diesem ewrem Krancken N. N. GOTt anruffen vnnd bitten / GOTt wölle jm in seiner schweren Kranckheit zu hülff kömmen / im Glauben stercken / in rechter anruffung GOTtes / vnnd Christlicher gedult erhalten / vnd inn dieser seiner Kranckheit verleihen / was jme nutz vnd gut ist an Leib vnnd Seel / hie zeitlich / vnd hernachmals ewiglich / sonderlich das jm GOTt gnade verleihen wöl-

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[108/0252] die Freunde vnnd Nachbawren zu dieser Action gefordert werden / So sol solches allenthalben also gehalten werden / damit keine Winckelmeß darauß werden möge / vnnd sol alßdann nach gesprochener Absolution vber den Krancken auch eine kurtze vermanung geschehen / an das Volck zum ernstlichen Gebet / für den Krancken / auff diese oder dergleichen Forma. LIeben Freunde / Demnach wir befinden / das vnser lieber Bruder / (oder liebe Schwester) in Christo / mit schwerer schwacheit / oder grossem schmertzen beladen / vnd wir jme in dem allem / nicht besser dienen können / deñ mit vnserm Christlichem Gebet / So wil ich euch alle samptlich vermahnet haben / jhr wöllet ewer Gebet zusammen thun / vnd mit diesem ewrem Krancken N. N. GOTt anruffen vnnd bitten / GOTt wölle jm in seiner schweren Kranckheit zu hülff kömmen / im Glauben stercken / in rechter anruffung GOTtes / vnnd Christlicher gedult erhalten / vnd inn dieser seiner Kranckheit verleihen / was jme nutz vnd gut ist an Leib vnnd Seel / hie zeitlich / vnd hernachmals ewiglich / sonderlich das jm GOTt gnade verleihen wöl-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 108. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/252>, abgerufen am 14.05.2024.