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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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stiegen / vnd sich mit allerley Menschlicher blöde beladen / Auch sein eigen Bluth vergossen / vnd den schmelichsten Todt auff sich genommen hat / damit er sie von dem Todt errettet. Darumb sol der Kirchen diener sein besten müglichen vleiß ankeren / das er die Kirch nicht mit Menschen traum / sondern mit Göttlicher Himlischer Lehr vnderrichte / damit sie durch den Heiligen Geist erwecket werde / dem HERRN Christo jrem Breutigam trewe vnd glauben zuhalten / vnd darinn vnuerrücket vnd vnbeflecket zuuerharren / nach dem Exemplo Pauli / der da saget / Ich habe euch vertrawet einem Manne / das ich ein reine Jungfraw Christo zubrechte.

Vnnd sol der Kirchen diener allwege mit höchstem ernst bedencken / da etwas an der Kirchen / durch sein faulkeit / nachlessigkeit / versaumbnuß / verkerung vnd ergernuß versaumbt / oder gehindert werde / So wölle vnser HERR vnnd Gott der Himlisch Vater jr Blut / von seiner des Kirchen dieners Handt erfordern.

Hierauff soll er Predigen vnnd Lehren / die heilige Prophetische vnd Apostolische schrifft / welche mit Göttlichen Himlischen Wunderzeichen bestetiget / ein Lucern vnserer füß / (wie der Psalm sagt) vnnd ein Liecht auff vnserm weg seind.

stiegen / vnd sich mit allerley Menschlicher blöde beladen / Auch sein eigen Bluth vergossen / vnd den schmelichsten Todt auff sich genommen hat / damit er sie von dem Todt errettet. Darumb sol der Kirchen diener sein besten müglichen vleiß ankeren / das er die Kirch nicht mit Menschen traum / sondern mit Göttlicher Himlischer Lehr vnderrichte / damit sie durch den Heiligen Geist erwecket werde / dem HERRN Christo jrem Breutigam trewe vnd glauben zuhalten / vnd darinn vnuerrücket vnd vnbeflecket zuuerharren / nach dem Exemplo Pauli / der da saget / Ich habe euch vertrawet einem Manne / das ich ein reine Jungfraw Christo zubrechte.

Vnnd sol der Kirchen diener allwege mit höchstem ernst bedencken / da etwas an der Kirchen / durch sein faulkeit / nachlessigkeit / versaumbnuß / verkerung vnd ergernuß versaumbt / oder gehindert werde / So wölle vnser HERR vnnd Gott der Himlisch Vater jr Blut / von seiner des Kirchen dieners Handt erfordern.

Hierauff soll er Predigen vnnd Lehren / die heilige Prophetische vnd Apostolische schrifft / welche mit Göttlichen Himlischen Wunderzeichen bestetiget / ein Lucern vnserer füß / (wie der Psalm sagt) vnnd ein Liecht auff vnserm weg seind.

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stiegen / vnd sich mit allerley Menschlicher blöde beladen / Auch sein eigen Bluth vergossen / vnd den schmelichsten Todt auff sich genommen hat / damit er sie von dem Todt errettet. Darumb sol der Kirchen diener sein besten müglichen vleiß ankeren / das er die Kirch nicht mit Menschen traum / sondern mit Göttlicher Himlischer Lehr vnderrichte / damit sie durch den Heiligen Geist erwecket werde / dem HERRN Christo jrem Breutigam trewe vnd glauben zuhalten / vnd darinn vnuerrücket vnd vnbeflecket zuuerharren / nach dem Exemplo Pauli / der da saget / Ich habe euch vertrawet einem Manne / das ich ein reine Jungfraw Christo zubrechte.</p>
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[199/0347] stiegen / vnd sich mit allerley Menschlicher blöde beladen / Auch sein eigen Bluth vergossen / vnd den schmelichsten Todt auff sich genommen hat / damit er sie von dem Todt errettet. Darumb sol der Kirchen diener sein besten müglichen vleiß ankeren / das er die Kirch nicht mit Menschen traum / sondern mit Göttlicher Himlischer Lehr vnderrichte / damit sie durch den Heiligen Geist erwecket werde / dem HERRN Christo jrem Breutigam trewe vnd glauben zuhalten / vnd darinn vnuerrücket vnd vnbeflecket zuuerharren / nach dem Exemplo Pauli / der da saget / Ich habe euch vertrawet einem Manne / das ich ein reine Jungfraw Christo zubrechte. Vnnd sol der Kirchen diener allwege mit höchstem ernst bedencken / da etwas an der Kirchen / durch sein faulkeit / nachlessigkeit / versaumbnuß / verkerung vnd ergernuß versaumbt / oder gehindert werde / So wölle vnser HERR vnnd Gott der Himlisch Vater jr Blut / von seiner des Kirchen dieners Handt erfordern. Hierauff soll er Predigen vnnd Lehren / die heilige Prophetische vnd Apostolische schrifft / welche mit Göttlichen Himlischen Wunderzeichen bestetiget / ein Lucern vnserer füß / (wie der Psalm sagt) vnnd ein Liecht auff vnserm weg seind.

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/347>, abgerufen am 10.06.2024.