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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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chen Predigt / zubefürdern / ernstlich ermanen / damit sie jre kinder / vnd auch sich selber dester baß / dieser rechter / Christenlicher / nottürfftiger Lehr berichten mögen / vnnd neben dem / das sie die kirchen diener die kinder / so nicht der Ordnung nach / mit der frag auffgestelt / Jerlich auch priuatim examiniren. Wo dann mit solcher Examination ein kirchendiener bey einem oder mehr kinder / ein vngeschicklicheit vnd vnfleiß / oder die nicht zu dem Catechismo kommen / befindt / als dann er kirchendiener / jre Eltern für sich beschicken / vnd sie jrer kinder halber / zu mehrerm vleiß / seinem Predig Ampt nach / mit ernstlicher bedrawung / vermanen vnd warnen. Vnd damit die Jungen erstlichs ohne rechten bericht / nicht zum Abendmal des HERrn lauffen / so wöllen wir auch / das vnsere kirchen diener keine Jungen zum Nachtmal des HERrn lassen / sie sein dann zuuor / vermög der Confirmation Ordnung / von jme examiniert / vnd dahin taugenlich / Wo aber eins oder mehr nicht taugenlich / sonder vngeschickt / vnd des Catechismi nicht gnugsam bericht befunden / solchs jren Eltern priuatim / wie sich dem Predig Ampt nach gebürt / mit ernst anzeigen vnd ermanen / jre kinder mit mehrerm vleiß zu dem Catechismo zubefürdern / auch sie selber / als frommen / Christenlichen Eltern gebürt / zuunderrichten. Vnnd damit dann die Eltern / neben solcher des kirchen dieners ermanung / dester mehr jrer kinder halber / getrieben mögen werden / so haben wir beuelch gethan / das vnsere Amptleut / jeder inn seinem Ampt / in der Stadt / auch den Rethen in den Stetten / vnd selbiger Ampts Flecken jr fleissig auffsehen haben lassen /

chen Predigt / zubefürdern / ernstlich ermanen / damit sie jre kinder / vnd auch sich selber dester baß / dieser rechter / Christenlicher / nottürfftiger Lehr berichten mögen / vnnd neben dem / das sie die kirchen diener die kinder / so nicht der Ordnung nach / mit der frag auffgestelt / Jerlich auch priuatim examiniren. Wo dann mit solcher Examination ein kirchendiener bey einem oder mehr kinder / ein vngeschicklicheit vnd vnfleiß / oder die nicht zu dem Catechismo kommen / befindt / als dann er kirchendiener / jre Eltern für sich beschicken / vnd sie jrer kinder halber / zu mehrerm vleiß / seinem Predig Ampt nach / mit ernstlicher bedrawung / vermanen vnd warnen. Vnd damit die Jungen erstlichs ohne rechten bericht / nicht zum Abendmal des HERrn lauffen / so wöllen wir auch / das vnsere kirchen diener keine Jungen zum Nachtmal des HERrn lassen / sie sein dann zuuor / vermög der Confirmation Ordnung / von jme examiniert / vnd dahin taugenlich / Wo aber eins oder mehr nicht taugenlich / sonder vngeschickt / vnd des Catechismi nicht gnugsam bericht befunden / solchs jren Eltern priuatim / wie sich dem Predig Ampt nach gebürt / mit ernst anzeigen vnd ermanen / jre kinder mit mehrerm vleiß zu dem Catechismo zubefürdern / auch sie selber / als frommen / Christenlichen Eltern gebürt / zuunderrichten. Vnnd damit dann die Eltern / neben solcher des kirchen dieners ermanung / dester mehr jrer kinder halber / getrieben mögen werden / so haben wir beuelch gethan / das vnsere Amptleut / jeder inn seinem Ampt / in der Stadt / auch den Rethen in den Stetten / vnd selbiger Ampts Flecken jr fleissig auffsehen haben lassen /

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chen Predigt / zubefürdern / ernstlich ermanen / damit sie jre kinder / vnd auch sich selber dester baß / dieser rechter / Christenlicher / nottürfftiger Lehr berichten mögen / vnnd neben dem / das sie die kirchen diener die kinder / so nicht der Ordnung nach / mit der frag auffgestelt / Jerlich auch priuatim examiniren. Wo dann mit solcher Examination ein kirchendiener bey einem oder mehr kinder / ein vngeschicklicheit vnd vnfleiß / oder die nicht zu dem Catechismo kommen / befindt / als dann er kirchendiener / jre Eltern für sich beschicken / vnd sie jrer kinder halber / zu mehrerm vleiß / seinem Predig Ampt nach / mit ernstlicher bedrawung / vermanen vnd warnen. Vnd damit die Jungen erstlichs ohne rechten bericht / nicht zum Abendmal des HERrn lauffen / so wöllen wir auch / das vnsere kirchen diener keine Jungen zum Nachtmal des HERrn lassen / sie sein dann zuuor / vermög der Confirmation Ordnung / von jme examiniert / vnd dahin taugenlich / Wo aber eins oder mehr nicht taugenlich / sonder vngeschickt / vnd des Catechismi nicht gnugsam bericht befunden / solchs jren Eltern priuatim / wie sich dem Predig Ampt nach gebürt / mit ernst anzeigen vnd ermanen / jre kinder mit mehrerm vleiß zu dem Catechismo zubefürdern / auch sie selber / als frommen / Christenlichen Eltern gebürt / zuunderrichten. Vnnd damit dann die Eltern / neben solcher des kirchen dieners ermanung / dester mehr jrer kinder halber / getrieben mögen werden / so haben wir beuelch gethan / das vnsere Amptleut / jeder inn seinem Ampt / in der Stadt / auch den Rethen in den Stetten / vnd selbiger Ampts Flecken jr fleissig auffsehen haben lassen /
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[241/0389] chen Predigt / zubefürdern / ernstlich ermanen / damit sie jre kinder / vnd auch sich selber dester baß / dieser rechter / Christenlicher / nottürfftiger Lehr berichten mögen / vnnd neben dem / das sie die kirchen diener die kinder / so nicht der Ordnung nach / mit der frag auffgestelt / Jerlich auch priuatim examiniren. Wo dann mit solcher Examination ein kirchendiener bey einem oder mehr kinder / ein vngeschicklicheit vnd vnfleiß / oder die nicht zu dem Catechismo kommen / befindt / als dann er kirchendiener / jre Eltern für sich beschicken / vnd sie jrer kinder halber / zu mehrerm vleiß / seinem Predig Ampt nach / mit ernstlicher bedrawung / vermanen vnd warnen. Vnd damit die Jungen erstlichs ohne rechten bericht / nicht zum Abendmal des HERrn lauffen / so wöllen wir auch / das vnsere kirchen diener keine Jungen zum Nachtmal des HERrn lassen / sie sein dann zuuor / vermög der Confirmation Ordnung / von jme examiniert / vnd dahin taugenlich / Wo aber eins oder mehr nicht taugenlich / sonder vngeschickt / vnd des Catechismi nicht gnugsam bericht befunden / solchs jren Eltern priuatim / wie sich dem Predig Ampt nach gebürt / mit ernst anzeigen vnd ermanen / jre kinder mit mehrerm vleiß zu dem Catechismo zubefürdern / auch sie selber / als frommen / Christenlichen Eltern gebürt / zuunderrichten. Vnnd damit dann die Eltern / neben solcher des kirchen dieners ermanung / dester mehr jrer kinder halber / getrieben mögen werden / so haben wir beuelch gethan / das vnsere Amptleut / jeder inn seinem Ampt / in der Stadt / auch den Rethen in den Stetten / vnd selbiger Ampts Flecken jr fleissig auffsehen haben lassen /

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. 241. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/389>, abgerufen am 29.05.2024.