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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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werden / das ein jeder sich selber probiren lerne / ob er im glauben sey oder nicht / Denn wer darauff nicht denckt / vnd damit sich nicht bekümmert / Ob Gott sein freundt oder feind sey / der hat keinen glauben. Item / wer allein die artickel des glaubens in genere für wahr helt / der hat darumb noch nicht den wahren seligmachenden glauben / Denn auch die Teuffel gleuben / das ein Gott sey / Jacob. 2. Item / wer von Gottes gnaden / vnd von Christo viel gedencket vnd redet / vnd das dahin richtet / das er frey möge in Sünden bleiben / furtfahren / vnd dieselbige mehren / der hat keinen rechtschaffenen seligmachenden glauben / Denn des wahren glaubens arth vnd eigentschafft ist / wie er der Sünde möge loss vnd ledig werden / nicht / wie er derselbigen mehr möge machen / So ist auch ein solcher Epicurischer wahn / kein rechter glaube / wenn der Gottlose jm diß einbildet / weil Christus gestorben / vnnd Gott gnedig ist / so frage er nach keiner Sünde / zürne nicht mehr darüber / sondern er sey es woll zufrieden / wenn man gleich die Sünde heuffet / vnnd könne der mensch woll Gottes Kindt sein / vnd selig werden / wenn er gleich ohne Busse in Sünden verharret / Diß ist kein glaube / sondern seind Gottlose / Teuffelische gedancken. Das aber ist die rechte proba / eines wahren seligmachenden glaubens / wenn das Hertz seine Sünde / vnd Gottes zorn erkennet / wolte aber nicht gerne darunter ewiglich bleiben / vnd verderben / sondern hat hertzlichs beger vnd verlangen / das es dauon möcht ledig werden / gnad erlangen / vergebung der Sünden / vnd ewigs leben vberkomen. Wen do der glaube inn der verheissung des Euangelij / im Wort vnd Sacramenten / sucht / ergreifft / vnd annimpt / Christum mit alle seinem ver-

werden / das ein jeder sich selber probiren lerne / ob er im glauben sey oder nicht / Denn wer darauff nicht denckt / vnd damit sich nicht bekümmert / Ob Gott sein freundt oder feind sey / der hat keinen glauben. Item / wer allein die artickel des glaubens in genere für wahr helt / der hat darumb noch nicht den wahren seligmachenden glauben / Denn auch die Teuffel gleuben / das ein Gott sey / Jacob. 2. Item / wer von Gottes gnaden / vnd von Christo viel gedencket vnd redet / vnd das dahin richtet / das er frey möge in Sünden bleiben / furtfahren / vnd dieselbige mehren / der hat keinen rechtschaffenen seligmachenden glauben / Denn des wahren glaubens arth vnd eigentschafft ist / wie er der Sünde möge loss vnd ledig werden / nicht / wie er derselbigen mehr möge machen / So ist auch ein solcher Epicurischer wahn / kein rechter glaube / wenn der Gottlose jm diß einbildet / weil Christus gestorben / vnnd Gott gnedig ist / so frage er nach keiner Sünde / zürne nicht mehr darüber / sondern er sey es woll zufrieden / wenn man gleich die Sünde heuffet / vnnd könne der mensch woll Gottes Kindt sein / vnd selig werden / wenn er gleich ohne Busse in Sünden verharret / Diß ist kein glaube / sondern seind Gottlose / Teuffelische gedancken. Das aber ist die rechte proba / eines wahren seligmachenden glaubens / wenn das Hertz seine Sünde / vnd Gottes zorn erkennet / wolte aber nicht gerne darunter ewiglich bleiben / vnd verderben / sondern hat hertzlichs beger vnd verlangen / das es dauon möcht ledig werden / gnad erlangen / vergebung der Sünden / vnd ewigs leben vberkomen. Wen do der glaube inn der verheissung des Euangelij / im Wort vnd Sacramenten / sucht / ergreifft / vñ annimpt / Christum mit alle seinem ver-

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[0044] werden / das ein jeder sich selber probiren lerne / ob er im glauben sey oder nicht / Denn wer darauff nicht denckt / vnd damit sich nicht bekümmert / Ob Gott sein freundt oder feind sey / der hat keinen glauben. Item / wer allein die artickel des glaubens in genere für wahr helt / der hat darumb noch nicht den wahren seligmachenden glauben / Denn auch die Teuffel gleuben / das ein Gott sey / Jacob. 2. Item / wer von Gottes gnaden / vnd von Christo viel gedencket vnd redet / vnd das dahin richtet / das er frey möge in Sünden bleiben / furtfahren / vnd dieselbige mehren / der hat keinen rechtschaffenen seligmachenden glauben / Denn des wahren glaubens arth vnd eigentschafft ist / wie er der Sünde möge loss vnd ledig werden / nicht / wie er derselbigen mehr möge machen / So ist auch ein solcher Epicurischer wahn / kein rechter glaube / wenn der Gottlose jm diß einbildet / weil Christus gestorben / vnnd Gott gnedig ist / so frage er nach keiner Sünde / zürne nicht mehr darüber / sondern er sey es woll zufrieden / wenn man gleich die Sünde heuffet / vnnd könne der mensch woll Gottes Kindt sein / vnd selig werden / wenn er gleich ohne Busse in Sünden verharret / Diß ist kein glaube / sondern seind Gottlose / Teuffelische gedancken. Das aber ist die rechte proba / eines wahren seligmachenden glaubens / wenn das Hertz seine Sünde / vnd Gottes zorn erkennet / wolte aber nicht gerne darunter ewiglich bleiben / vnd verderben / sondern hat hertzlichs beger vnd verlangen / das es dauon möcht ledig werden / gnad erlangen / vergebung der Sünden / vnd ewigs leben vberkomen. Wen do der glaube inn der verheissung des Euangelij / im Wort vnd Sacramenten / sucht / ergreifft / vñ annimpt / Christum mit alle seinem ver-

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/44>, abgerufen am 29.04.2024.