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Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.

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dienst / vnd Gottes gnade / vmb Christus willen / also / das er wünschet vnd begeret / bittet vnd flehet / das jm GOTt vmb Christus willen / gnedig sein / vnd seine Sünde vergeben wölle / tröstet sich des / setzet darauff sein vertrawen. Vnd wenn diß gleich in grosser schwacheit zugehet / so ists doch ein rechter / wahrer / seligmachender glaube / welchen der liebe Gott mehren will / vnd hat sich gewißlich zu trösten vnd anzunehmen / aller der verheissungen / so die gleubigen in der heiligen schrifft haben / zur vergebung der sünden / vnnd ewigem leben. Wer aber gleich des glaubens sich rhümet / vnd verachtet das Wort vnd die Sacrament / vnd lebet ergerlich / verharret in Sünden wieder sein gewissen / der feilet auch weit / denn der glaube kömpt / wirdt erhalten / vnd gemehret / vom heiligem Geist / durch das gehör des Worts / Rom. 10. vnd wo dem glauben keine gute wercke volgen / so ist er todt / Jacobi 2.

Derselbige glaube bringet nun mit sich gute früchte eines newen lebens vnd wandels / welchs darin stehet / das nicht allein eusserlich etwas geschehe / Sondern / daß das Hertze ernewert werde / Dasselbige aber kanstu daran probiren / wenn das Hertz in betrachtung der grossen gnad / dir in Christo erzeiget / sich ergibt / dem frommen Gott widerumb zudienen / vnd einen vorsatz fasset / Gott mit kindtlichem gehorsam danckbar zusein / vnd befleissiget sich solchen vorsatz zubeweisen / damit / das es sich vor Sünden hütet / in guten wercken / so Gott befohlen hat / vbet / im Creutz gedültig ist / etc. Vnd ob diß gleich in diesem leben schwach vnd vnuolnkomen ist / wie dann darumb auch alle heiligen in diesem leben müssen vmb vergebung der sünden

dienst / vnd Gottes gnade / vmb Christus willen / also / das er wünschet vnd begeret / bittet vnd flehet / das jm GOTt vmb Christus willen / gnedig sein / vnd seine Sünde vergeben wölle / tröstet sich des / setzet darauff sein vertrawen. Vnd wenn diß gleich in grosser schwacheit zugehet / so ists doch ein rechter / wahrer / seligmachender glaube / welchen der liebe Gott mehren will / vnd hat sich gewißlich zu trösten vnd anzunehmen / aller der verheissungen / so die gleubigen in der heiligen schrifft haben / zur vergebung der sünden / vnnd ewigem leben. Wer aber gleich des glaubens sich rhümet / vnd verachtet das Wort vnd die Sacrament / vnd lebet ergerlich / verharret in Sünden wieder sein gewissen / der feilet auch weit / denn der glaube kömpt / wirdt erhalten / vnd gemehret / vom heiligem Geist / durch das gehör des Worts / Rom. 10. vnd wo dem glauben keine gute wercke volgen / so ist er todt / Jacobi 2.

Derselbige glaube bringet nun mit sich gute früchte eines newen lebens vnd wandels / welchs darin stehet / das nicht allein eusserlich etwas geschehe / Sondern / daß das Hertze ernewert werde / Dasselbige aber kanstu daran probiren / wenn das Hertz in betrachtung der grossen gnad / dir in Christo erzeiget / sich ergibt / dem frommen Gott widerumb zudienen / vnd einen vorsatz fasset / Gott mit kindtlichem gehorsam danckbar zusein / vnd befleissiget sich solchen vorsatz zubeweisen / damit / das es sich vor Sünden hütet / in guten wercken / so Gott befohlen hat / vbet / im Creutz gedültig ist / etc. Vnd ob diß gleich in diesem leben schwach vnd vnuolnkomen ist / wie dann darumb auch alle heiligen in diesem leben müssen vmb vergebung der sünden

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[0045] dienst / vnd Gottes gnade / vmb Christus willen / also / das er wünschet vnd begeret / bittet vnd flehet / das jm GOTt vmb Christus willen / gnedig sein / vnd seine Sünde vergeben wölle / tröstet sich des / setzet darauff sein vertrawen. Vnd wenn diß gleich in grosser schwacheit zugehet / so ists doch ein rechter / wahrer / seligmachender glaube / welchen der liebe Gott mehren will / vnd hat sich gewißlich zu trösten vnd anzunehmen / aller der verheissungen / so die gleubigen in der heiligen schrifft haben / zur vergebung der sünden / vnnd ewigem leben. Wer aber gleich des glaubens sich rhümet / vnd verachtet das Wort vnd die Sacrament / vnd lebet ergerlich / verharret in Sünden wieder sein gewissen / der feilet auch weit / denn der glaube kömpt / wirdt erhalten / vnd gemehret / vom heiligem Geist / durch das gehör des Worts / Rom. 10. vnd wo dem glauben keine gute wercke volgen / so ist er todt / Jacobi 2. Derselbige glaube bringet nun mit sich gute früchte eines newen lebens vnd wandels / welchs darin stehet / das nicht allein eusserlich etwas geschehe / Sondern / daß das Hertze ernewert werde / Dasselbige aber kanstu daran probiren / wenn das Hertz in betrachtung der grossen gnad / dir in Christo erzeiget / sich ergibt / dem frommen Gott widerumb zudienen / vnd einen vorsatz fasset / Gott mit kindtlichem gehorsam danckbar zusein / vnd befleissiget sich solchen vorsatz zubeweisen / damit / das es sich vor Sünden hütet / in guten wercken / so Gott befohlen hat / vbet / im Creutz gedültig ist / etc. Vnd ob diß gleich in diesem leben schwach vnd vnuolnkomen ist / wie dann darumb auch alle heiligen in diesem leben müssen vmb vergebung der sünden

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Zitationshilfe: Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/braunschweig_kirchenordnung_1569/45>, abgerufen am 29.04.2024.