Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555.weg geest / wenn du dich niderlegst5. Mos. 6. Deut. 6. oder auffsteest / etc. Deut. 6. Laß nit ab das Kind züzichtigen / dann wo du es mit den Rütten hewest / so darff mans nit tödten: du hawest es mit der Rütten / aber du errettest sein seel von der Hell / Prouerb. 23.Prouer. 23 Der seiner Rütt schont / der hasset sein Son / wer jn aber lieb hat / der züchtiget jn bald. Prouerb. 13. 19.29. Hast du Kinder / so zeüch sie / beüg jren halß von jugendt auff / laß jn jren willen nicht in der Jugendt / vnd entschuldig jr thorheit nicht / Ecclesiastic. 7. vnd 30. JrEcclesiastici Sirah. 7. 30. Vätter erbittert ewer Kinder nicht / auff das sie nit scheüch werden / sonder ziehen sie auff in der zucht vnnd vermanung zü demEphes. 6. Colos. 3. Herrn. Ephes. 6. Colos. 3. Den Kindern. weg geest / wenn du dich niderlegst5. Mos. 6. Deut. 6. oder auffsteest / etc. Deut. 6. Laß nit ab das Kind züzichtigen / dann wo du es mit den Rütten hewest / so darff mans nit tödten: du hawest es mit der Rütten / aber du errettest sein seel von der Hell / Prouerb. 23.Prouer. 23 Der seiner Rütt schont / der hasset sein Son / wer jn aber lieb hat / der züchtiget jn bald. Prouerb. 13. 19.29. Hast du Kinder / so zeüch sie / beüg jren halß von jugendt auff / laß jn jren willen nicht in der Jugendt / vnd entschuldig jr thorheit nicht / Ecclesiastic. 7. vnd 30. JrEcclesiastici Sirah. 7. 30. Vätter erbittert ewer Kinder nicht / auff das sie nit scheüch werden / sonder ziehen sie auff in der zucht vnnd vermanung zü demEphes. 6. Colos. 3. Herrn. Ephes. 6. Colos. 3. Den Kindern. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0057" n="XXVII"/> weg geest / wenn du dich niderlegst<note place="right">5. Mos. 6. Deut. 6.</note> oder auffsteest / etc. Deut. 6.</p> <p>Laß nit ab das Kind züzichtigen / dann wo du es mit den Rütten hewest / so darff mans nit tödten: du hawest es mit der Rütten / aber du errettest sein seel von der Hell / Prouerb. 23.<note place="right">Prouer. 23</note></p> <p>Der seiner Rütt schont / der hasset sein Son / wer jn aber lieb hat / der züchtiget jn bald. Prouerb. 13. 19.29. Hast du Kinder / so zeüch sie / beüg jren halß von jugendt auff / laß jn jren willen nicht in der Jugendt / vnd entschuldig jr thorheit nicht / Ecclesiastic. 7. vnd 30. Jr<note place="right">Ecclesiastici Sirah. 7. 30.</note> Vätter erbittert ewer Kinder nicht / auff das sie nit scheüch werden / sonder ziehen sie auff in der zucht vnnd vermanung zü dem<note place="right">Ephes. 6. Colos. 3.</note> Herrn. Ephes. 6. Colos. 3.</p> </div> <div> <head>Den Kindern.</head><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [XXVII/0057]
weg geest / wenn du dich niderlegst oder auffsteest / etc. Deut. 6.
5. Mos. 6. Deut. 6. Laß nit ab das Kind züzichtigen / dann wo du es mit den Rütten hewest / so darff mans nit tödten: du hawest es mit der Rütten / aber du errettest sein seel von der Hell / Prouerb. 23.
Prouer. 23 Der seiner Rütt schont / der hasset sein Son / wer jn aber lieb hat / der züchtiget jn bald. Prouerb. 13. 19.29. Hast du Kinder / so zeüch sie / beüg jren halß von jugendt auff / laß jn jren willen nicht in der Jugendt / vnd entschuldig jr thorheit nicht / Ecclesiastic. 7. vnd 30. Jr Vätter erbittert ewer Kinder nicht / auff das sie nit scheüch werden / sonder ziehen sie auff in der zucht vnnd vermanung zü dem Herrn. Ephes. 6. Colos. 3.
Ecclesiastici Sirah. 7. 30.
Ephes. 6. Colos. 3. Den Kindern.
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Zitationshilfe: | Brenz, Johannes: Kirche[n]ordnung, wie es mit der Lehre und Ceremonien, im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden soll. Tübingen, 1555, S. XXVII. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1555/57>, abgerufen am 05.12.2023. |