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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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Also sollen wir nün sein darbey gedencken / vnd seinen todt verkündigen / nemlich das er für vnsere Sünd sey gestorben / vnnd zü vnser rechtfertigung wider aufferstanden / vnd jhm ewig lob vnd danck darumb sagen. Es sol auch ein jeder sein Creutz auff sich nemmen vnd jm1. Cor. 10. nach folgen / vnnd nach seinem Gebott ein ander lieben / wie er vns geliebt hat / dann wir alle sind ein Brot vnd ein Leib / dieweil wir alle eins Brots theilhafftig seind / vnd auß einem Kelch trincken / dann zü gleicher weiß / wie auß vil Beerlein züsammen gekeltert / ein Wein vnd ein Tranck fleust / vnd sich in einander menget / vnd auß viel Körnlein ein Meel gemalen / ein Brot vnnd Küch gebachen wirdt / also sollen wir alle / so durch den glauben Christo eingeleibt sein / durch brüderliche liebe vmb Christus vnsers lieben Heylands willen / der vns züuor so hoch geliebt hat / alle ein Leib / Tranck / Küchen vnd Brot werden / vnd solches gegen einander nicht allein mit leeren worten / sonder mit der that vnd warheit / wie Johannes lehret / ohn allen Trüg / trewlich gegen einander1. Ioha. 3. beweisen / das helff vns der Allmechtige / Barmhertzige Gott vnnd Vatter vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / durch seinen heiligen Geist / Amen.

Darauff soll die Vermanung zür offentlichen Beicht / sampt derselben Beicht vnd Absolution / so oben vnter dem Capitel / Von der Büß begriffen / verlesen werden / vnd als baldt darauff das hernach geschrieben Gebett folgen. Also:
Last vns betten.

Also sollen wir nün sein darbey gedencken / vnd seinen todt verkündigen / nemlich das er für vnsere Sünd sey gestorben / vnnd zü vnser rechtfertigung wider aufferstanden / vnd jhm ewig lob vnd danck darumb sagen. Es sol auch ein jeder sein Creutz auff sich nem̃en vnd jm1. Cor. 10. nach folgen / vnnd nach seinem Gebott ein ander lieben / wie er vns geliebt hat / dann wir alle sind ein Brot vnd ein Leib / dieweil wir alle eins Brots theilhafftig seind / vnd auß einem Kelch trincken / dann zü gleicher weiß / wie auß vil Beerlein züsammen gekeltert / ein Wein vñ ein Tranck fleust / vnd sich in einander menget / vnd auß viel Körnlein ein Meel gemalen / ein Brot vnnd Küch gebachen wirdt / also sollen wir alle / so durch den glauben Christo eingeleibt sein / durch brüderliche liebe vmb Christus vnsers lieben Heylands willen / der vns züuor so hoch geliebt hat / alle ein Leib / Tranck / Küchen vnd Brot werden / vnd solches gegen einander nicht allein mit leeren wortẽ / sonder mit der that vñ warheit / wie Johannes lehret / ohn allen Trüg / trewlich gegen einander1. Ioha. 3. beweisen / das helff vns der Allmechtige / Barmhertzige Gott vnnd Vatter vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / durch seinen heiligen Geist / Amen.

Darauff soll die Vermanung zür offentlichen Beicht / sampt derselben Beicht vnd Absolution / so obẽ vnter dem Capitel / Von der Büß begriffen / verlesen werden / vñ als baldt darauff das hernach geschrieben Gebett folgen. Also:
Last vns betten.
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[27/0057] Also sollen wir nün sein darbey gedencken / vnd seinen todt verkündigen / nemlich das er für vnsere Sünd sey gestorben / vnnd zü vnser rechtfertigung wider aufferstanden / vnd jhm ewig lob vnd danck darumb sagen. Es sol auch ein jeder sein Creutz auff sich nem̃en vnd jm nach folgen / vnnd nach seinem Gebott ein ander lieben / wie er vns geliebt hat / dann wir alle sind ein Brot vnd ein Leib / dieweil wir alle eins Brots theilhafftig seind / vnd auß einem Kelch trincken / dann zü gleicher weiß / wie auß vil Beerlein züsammen gekeltert / ein Wein vñ ein Tranck fleust / vnd sich in einander menget / vnd auß viel Körnlein ein Meel gemalen / ein Brot vnnd Küch gebachen wirdt / also sollen wir alle / so durch den glauben Christo eingeleibt sein / durch brüderliche liebe vmb Christus vnsers lieben Heylands willen / der vns züuor so hoch geliebt hat / alle ein Leib / Tranck / Küchen vnd Brot werden / vnd solches gegen einander nicht allein mit leeren wortẽ / sonder mit der that vñ warheit / wie Johannes lehret / ohn allen Trüg / trewlich gegen einander beweisen / das helff vns der Allmechtige / Barmhertzige Gott vnnd Vatter vnsers lieben Herrn Ihesu Christi / durch seinen heiligen Geist / Amen. 1. Cor. 10. 1. Ioha. 3. Darauff soll die Vermanung zür offentlichen Beicht / sampt derselben Beicht vnd Absolution / so obẽ vnter dem Capitel / Von der Büß begriffen / verlesen werden / vñ als baldt darauff das hernach geschrieben Gebett folgen. Also: Last vns betten.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/57>, abgerufen am 30.04.2024.