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Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565.

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ALlmechtiger Gott Himmelischer Vatter / seitenmal wir dir nicht / dann allein in deinem geliebten Son vnserm HERRN wolgefallen mögen / so heilige vnser Leib vnd Seel / vnnd gibe vns sein selige gemeynschafft / in seinem heiligen Abendmal / mit recht glaubiger begierd vnd danck barkeit zü entpfahen / das wir deiner ewigen güte vnd liebe gegen vns abermals getröstet / vnd in dem newen leben gesterckt / dir züm preiß deines Göttlichen nammens / vnd besserung deines volcks / mit mehr fleiß vnd forcht leben vnd dienen mögen / durch denselbigen vnsern Herrn Ihesum Christum / Amen.

Nach disem sol die Kirch das Vatter vnser deutsch mit einander singen.

Auff solches sol der Kirchendiener / nach dem er züuor Brot vnnd Wein / zü des Herrn Nachtmal für sich gestelt / die stifftung des Nachtmals / wie es die Euangelisten Matt. 26.vnd S. Paulus beschrieben / mit lauter verstentlicher Marc. 14.stimm verlesen / Dann wiewol die vermanung / so Luc. 22.vorhin verlesen / die einsatzung des Nachtmals vnd die 1. Cor. 10. vnd 11.verkündigung des tods Christi vnd derselben nutzung nach notturfft begreifft (Es were auch die Kirch gnüg sam erinnert vnnd bericht / das das gegenwertig Brot vnnd Wein zür empfahung des warhafftigen Leibs vnnd Blüts Christi / durch die erste Stifftung vnsers Herrn Christi gesegnet vnd geweihet were) jedoch nach dem die wort der heiligen Euangelisten / vnnd Sanct Paulus von dem Nachtmal Christi / die bemelten stück in ein feine ordenliche kurtze Summa verfassen / So sollen sie in haltung des Nachtmals nit außgelassen / sondern offentlich vnnd verstendtlich / wie volget / verlesen werden.

ALlmechtiger Gott Himmelischer Vatter / seitenmal wir dir nicht / dann allein in deinem geliebten Son vnserm HERRN wolgefallen mögen / so heilige vnser Leib vnd Seel / vnnd gibe vns sein selige gemeynschafft / in seinem heiligen Abendmal / mit recht glaubiger begierd vnd danck barkeit zü entpfahen / das wir deiner ewigen güte vnd liebe gegen vns abermals getröstet / vñ in dem newen lebẽ gesterckt / dir züm preiß deines Göttlichen nam̃ens / vñ besserung deines volcks / mit mehr fleiß vnd forcht leben vñ dienen mögen / durch denselbigen vnsern Herrn Ihesum Christum / Amen.

Nach disem sol die Kirch das Vatter vnser deutsch mit einander singen.

Auff solches sol der Kirchendiener / nach dem er züuor Brot vnnd Wein / zü des Herrn Nachtmal für sich gestelt / die stifftung des Nachtmals / wie es die Euangelisten Matt. 26.vñ S. Paulus beschrieben / mit lauter verstentlicher Marc. 14.stim̃ verlesen / Dann wiewol die vermanung / so Luc. 22.vorhin verlesen / die einsatzung des Nachtmals vnd die 1. Cor. 10. vnd 11.verkündigung des tods Christi vnd derselben nutzung nach notturfft begreifft (Es were auch die Kirch gnüg sam erinnert vnnd bericht / das das gegenwertig Brot vnnd Wein zür empfahung des warhafftigen Leibs vnnd Blüts Christi / durch die erste Stifftung vnsers Herrn Christi gesegnet vnd geweihet were) jedoch nach dem die wort der heiligen Euangelisten / vnnd Sanct Paulus von dem Nachtmal Christi / die bemelten stück in ein feine ordenliche kurtze Sum̃a verfassen / So sollen sie in haltung des Nachtmals nit außgelassen / sondern offentlich vnnd verstendtlich / wie volget / verlesen werden.

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        <p>Nach disem sol die Kirch das Vatter vnser deutsch mit einander singen.</p>
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[0058] ALlmechtiger Gott Himmelischer Vatter / seitenmal wir dir nicht / dann allein in deinem geliebten Son vnserm HERRN wolgefallen mögen / so heilige vnser Leib vnd Seel / vnnd gibe vns sein selige gemeynschafft / in seinem heiligen Abendmal / mit recht glaubiger begierd vnd danck barkeit zü entpfahen / das wir deiner ewigen güte vnd liebe gegen vns abermals getröstet / vñ in dem newen lebẽ gesterckt / dir züm preiß deines Göttlichen nam̃ens / vñ besserung deines volcks / mit mehr fleiß vnd forcht leben vñ dienen mögen / durch denselbigen vnsern Herrn Ihesum Christum / Amen. Nach disem sol die Kirch das Vatter vnser deutsch mit einander singen. Auff solches sol der Kirchendiener / nach dem er züuor Brot vnnd Wein / zü des Herrn Nachtmal für sich gestelt / die stifftung des Nachtmals / wie es die Euangelisten vñ S. Paulus beschrieben / mit lauter verstentlicher stim̃ verlesen / Dann wiewol die vermanung / so vorhin verlesen / die einsatzung des Nachtmals vnd die verkündigung des tods Christi vnd derselben nutzung nach notturfft begreifft (Es were auch die Kirch gnüg sam erinnert vnnd bericht / das das gegenwertig Brot vnnd Wein zür empfahung des warhafftigen Leibs vnnd Blüts Christi / durch die erste Stifftung vnsers Herrn Christi gesegnet vnd geweihet were) jedoch nach dem die wort der heiligen Euangelisten / vnnd Sanct Paulus von dem Nachtmal Christi / die bemelten stück in ein feine ordenliche kurtze Sum̃a verfassen / So sollen sie in haltung des Nachtmals nit außgelassen / sondern offentlich vnnd verstendtlich / wie volget / verlesen werden. Matt. 26. Marc. 14. Luc. 22. 1. Cor. 10. vnd 11.

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Zitationshilfe: Brenz, Johannes: Kirchenordnung. Wie es mit der Lehre und Ceremonien im Fürstenthumb Würtemberg angericht und gehalten werden sol. Frankfurt (Main), 1565, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/brenz_kirchenordnung_1565/58>, abgerufen am 30.04.2024.