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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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Cap. 7. Von den Bankerotten
wie viele Procente von derselben gerettet sind. Es
wäre gewiß dem Credit der Kaufleute überhaupt zu-
träglich, wenn von allen wichtigen Concursen in sol-
chen öffentlichen Blättern, welche der Kaufmann zu
lesen gewohnt ist, am Ende jedes Concurses Nach-
richt eingerückt würde, wie viele Procente der Fallit
gegeben habe. Dadurch würde dem Credit manches
Mannes wieder aufgeholfen werden, der durch jene
unbestimmte Sage, daß er so viel verloren habe,
Noht leidet. Aber ich bescheide mich auch, daß eine
solche Nachricht oft zu spät erscheinen würde. Die
größte Gefahr eines Kaufmanns, durch den Banke-
rott eines andern niedergerissen zu werden, ist als-
dann, wenn derselbe ausbricht. Denn da entbehrt
er die verlorne Summe auf eine Zeitlang ganz, und
man fängt an, schon besser von ihm zu denken, wenn
er in der Zeit, die bis zum Ende des Concurses ver-
läuft, sich zu halten im Stande ist.

Eine zweite Ursache ist, daß ausländische Gläu-
biger die Schwierigkeit oft zu sehr fürchten, ihre
Rechte gegen den Falliten gehörig durchzusezen. Ei-
nes Teils kennen sie die Falliten-Ordnungen des Staats,
wo der Bankerott vorfällt, nicht immer und hinläng-
lich; wiewol dies billig das erste sein sollte, nm
welches ein Kaufmann, insonderheit auf seinen Rei-
sen, sich bekümmern sollte. Andern Teils können

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Cap. 7. Von den Bankerotten
wie viele Procente von derſelben gerettet ſind. Es
waͤre gewiß dem Credit der Kaufleute uͤberhaupt zu-
traͤglich, wenn von allen wichtigen Concurſen in ſol-
chen oͤffentlichen Blaͤttern, welche der Kaufmann zu
leſen gewohnt iſt, am Ende jedes Concurſes Nach-
richt eingeruͤckt wuͤrde, wie viele Procente der Fallit
gegeben habe. Dadurch wuͤrde dem Credit manches
Mannes wieder aufgeholfen werden, der durch jene
unbeſtimmte Sage, daß er ſo viel verloren habe,
Noht leidet. Aber ich beſcheide mich auch, daß eine
ſolche Nachricht oft zu ſpaͤt erſcheinen wuͤrde. Die
groͤßte Gefahr eines Kaufmanns, durch den Banke-
rott eines andern niedergeriſſen zu werden, iſt als-
dann, wenn derſelbe ausbricht. Denn da entbehrt
er die verlorne Summe auf eine Zeitlang ganz, und
man faͤngt an, ſchon beſſer von ihm zu denken, wenn
er in der Zeit, die bis zum Ende des Concurſes ver-
laͤuft, ſich zu halten im Stande iſt.

Eine zweite Urſache iſt, daß auslaͤndiſche Glaͤu-
biger die Schwierigkeit oft zu ſehr fuͤrchten, ihre
Rechte gegen den Falliten gehoͤrig durchzuſezen. Ei-
nes Teils kennen ſie die Falliten-Ordnungen des Staats,
wo der Bankerott vorfaͤllt, nicht immer und hinlaͤng-
lich; wiewol dies billig das erſte ſein ſollte, nm
welches ein Kaufmann, inſonderheit auf ſeinen Rei-
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[163/0171] Cap. 7. Von den Bankerotten wie viele Procente von derſelben gerettet ſind. Es waͤre gewiß dem Credit der Kaufleute uͤberhaupt zu- traͤglich, wenn von allen wichtigen Concurſen in ſol- chen oͤffentlichen Blaͤttern, welche der Kaufmann zu leſen gewohnt iſt, am Ende jedes Concurſes Nach- richt eingeruͤckt wuͤrde, wie viele Procente der Fallit gegeben habe. Dadurch wuͤrde dem Credit manches Mannes wieder aufgeholfen werden, der durch jene unbeſtimmte Sage, daß er ſo viel verloren habe, Noht leidet. Aber ich beſcheide mich auch, daß eine ſolche Nachricht oft zu ſpaͤt erſcheinen wuͤrde. Die groͤßte Gefahr eines Kaufmanns, durch den Banke- rott eines andern niedergeriſſen zu werden, iſt als- dann, wenn derſelbe ausbricht. Denn da entbehrt er die verlorne Summe auf eine Zeitlang ganz, und man faͤngt an, ſchon beſſer von ihm zu denken, wenn er in der Zeit, die bis zum Ende des Concurſes ver- laͤuft, ſich zu halten im Stande iſt. Eine zweite Urſache iſt, daß auslaͤndiſche Glaͤu- biger die Schwierigkeit oft zu ſehr fuͤrchten, ihre Rechte gegen den Falliten gehoͤrig durchzuſezen. Ei- nes Teils kennen ſie die Falliten-Ordnungen des Staats, wo der Bankerott vorfaͤllt, nicht immer und hinlaͤng- lich; wiewol dies billig das erſte ſein ſollte, nm welches ein Kaufmann, inſonderheit auf ſeinen Rei- ſen, ſich bekuͤmmern ſollte. Andern Teils koͤnnen L 2

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/171>, abgerufen am 08.05.2024.