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Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792.

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Cap. 3. Von den Assecuranzen.
er dem Briefe traut, der ihm sagt, daß das Schiff
zur Zeit des Sturms noch im Hafen gelegen habe.
Späterhin wird er zeichnen, wenn ihm versichert
wird, daß es erst nach diesem Sturm unter Segel
gegangen sei. Aber er ist frei, wenn hintennach er-
weislich ist, daß man ihn mit dieser Nachricht hin-
tergangen habe.

Aber eben so wichtig ist es für ihn zu wissen, ob
das Schiff zu einer angegebenen Zeit schon seine La-
dung gehabt habe, und segelfertig gewesen sei. Na-
türlich verändern sich die Prämien mit den Jahrszei-
ten, und man unterscheidet sehr gewöhnlich Win-
terprämien
und Sommerprämien. Kein
Kaufmann wird im Februar schon Versicherung auf
ein Schiff oder auf Güter suchen, die vielleicht nicht
vor Maimonat abgehen. Aber mancher wird im
August schon die Versicherung suchen, wenn das
Schiff wahrscheinlich nicht vor dem October voll
und Segelfertig wird. Kein Versicherer wird ihm
auf Sommerprämien zeichnen, wenn er dies eini-
germassen voraussieht. Aber wenn das Schiff in
einem fernen Hafen in Ladung liegt, so kann nur die
Versicherung, es sei zur angegebenen Zeit segelfertig
gewesen, ihn in Bestimmung der Prämie leiten.

Indessen scheint mir die Natur der Sache es mit
sich zu bringen, daß die Verzögerung jeder Seereise

Cap. 3. Von den Aſſecuranzen.
er dem Briefe traut, der ihm ſagt, daß das Schiff
zur Zeit des Sturms noch im Hafen gelegen habe.
Spaͤterhin wird er zeichnen, wenn ihm verſichert
wird, daß es erſt nach dieſem Sturm unter Segel
gegangen ſei. Aber er iſt frei, wenn hintennach er-
weislich iſt, daß man ihn mit dieſer Nachricht hin-
tergangen habe.

Aber eben ſo wichtig iſt es fuͤr ihn zu wiſſen, ob
das Schiff zu einer angegebenen Zeit ſchon ſeine La-
dung gehabt habe, und ſegelfertig geweſen ſei. Na-
tuͤrlich veraͤndern ſich die Praͤmien mit den Jahrszei-
ten, und man unterſcheidet ſehr gewoͤhnlich Win-
terpraͤmien
und Sommerpraͤmien. Kein
Kaufmann wird im Februar ſchon Verſicherung auf
ein Schiff oder auf Guͤter ſuchen, die vielleicht nicht
vor Maimonat abgehen. Aber mancher wird im
Auguſt ſchon die Verſicherung ſuchen, wenn das
Schiff wahrſcheinlich nicht vor dem October voll
und Segelfertig wird. Kein Verſicherer wird ihm
auf Sommerpraͤmien zeichnen, wenn er dies eini-
germaſſen vorausſieht. Aber wenn das Schiff in
einem fernen Hafen in Ladung liegt, ſo kann nur die
Verſicherung, es ſei zur angegebenen Zeit ſegelfertig
geweſen, ihn in Beſtimmung der Praͤmie leiten.

Indeſſen ſcheint mir die Natur der Sache es mit
ſich zu bringen, daß die Verzoͤgerung jeder Seereiſe

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[69/0077] Cap. 3. Von den Aſſecuranzen. er dem Briefe traut, der ihm ſagt, daß das Schiff zur Zeit des Sturms noch im Hafen gelegen habe. Spaͤterhin wird er zeichnen, wenn ihm verſichert wird, daß es erſt nach dieſem Sturm unter Segel gegangen ſei. Aber er iſt frei, wenn hintennach er- weislich iſt, daß man ihn mit dieſer Nachricht hin- tergangen habe. Aber eben ſo wichtig iſt es fuͤr ihn zu wiſſen, ob das Schiff zu einer angegebenen Zeit ſchon ſeine La- dung gehabt habe, und ſegelfertig geweſen ſei. Na- tuͤrlich veraͤndern ſich die Praͤmien mit den Jahrszei- ten, und man unterſcheidet ſehr gewoͤhnlich Win- terpraͤmien und Sommerpraͤmien. Kein Kaufmann wird im Februar ſchon Verſicherung auf ein Schiff oder auf Guͤter ſuchen, die vielleicht nicht vor Maimonat abgehen. Aber mancher wird im Auguſt ſchon die Verſicherung ſuchen, wenn das Schiff wahrſcheinlich nicht vor dem October voll und Segelfertig wird. Kein Verſicherer wird ihm auf Sommerpraͤmien zeichnen, wenn er dies eini- germaſſen vorausſieht. Aber wenn das Schiff in einem fernen Hafen in Ladung liegt, ſo kann nur die Verſicherung, es ſei zur angegebenen Zeit ſegelfertig geweſen, ihn in Beſtimmung der Praͤmie leiten. Indeſſen ſcheint mir die Natur der Sache es mit ſich zu bringen, daß die Verzoͤgerung jeder Seereiſe

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Zitationshilfe: Büsch, Johann Georg: Theoretisch-Praktische Darstellung der Handlung in deren mannigfaltigen Geschäften. Bd. 2. Hamburg, 1792, S. 69. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/buesch_handlung02_1792/77>, abgerufen am 01.05.2024.