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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.

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Johann Heinrich Ludwig Hanemann wurde im Jahre
1803 in Hoya geboren, siedelte in einem Alter von
5 Jahren nach dem hannöverschen Städtchen Wunstorf
im Amt Blumenau, wo er bis zu seiner Konfirmation
verblieb, und begab sich dann, als er das Bäckergeschäft
erlernt, im Jahre 1819 nach Hamburg.

In Hamburg diente Hanemann im Ganzen zwei
Meistern, dem einen 9 3/4 Jahre, dem andern 3 Jahre,
hatte zwar inzwischen auch seiner Militairpflicht in Han¬
nover zu genügen, kehrte aber bei jeder Beurlaubung
nach Hamburg zu seinem Geschäft zurück. Im Jahre
1832, nach mehr als zehnjährigem Aufenthalt in Ham¬
burg, welcher Zeitraum nach den damaligen Gesetzen
zur Heimathsberechtigung genügte, verließ er seinen zwei¬
ten Meister, weil er sich verheirathen und, zu unbemit¬
telt, um Bäckermeister zu werden, ein Kommissionsge¬
schäft anfangen wollte.

Johann Heinrich Ludwig Hanemann wurde im Jahre
1803 in Hoya geboren, ſiedelte in einem Alter von
5 Jahren nach dem hannoͤverſchen Staͤdtchen Wunſtorf
im Amt Blumenau, wo er bis zu ſeiner Konfirmation
verblieb, und begab ſich dann, als er das Baͤckergeſchaͤft
erlernt, im Jahre 1819 nach Hamburg.

In Hamburg diente Hanemann im Ganzen zwei
Meiſtern, dem einen 9 3/4 Jahre, dem andern 3 Jahre,
hatte zwar inzwiſchen auch ſeiner Militairpflicht in Han¬
nover zu genuͤgen, kehrte aber bei jeder Beurlaubung
nach Hamburg zu ſeinem Geſchaͤft zuruͤck. Im Jahre
1832, nach mehr als zehnjaͤhrigem Aufenthalt in Ham¬
burg, welcher Zeitraum nach den damaligen Geſetzen
zur Heimathsberechtigung genuͤgte, verließ er ſeinen zwei¬
ten Meiſter, weil er ſich verheirathen und, zu unbemit¬
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ſchaͤft anfangen wollte.

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[[143]/0157] Johann Heinrich Ludwig Hanemann wurde im Jahre 1803 in Hoya geboren, ſiedelte in einem Alter von 5 Jahren nach dem hannoͤverſchen Staͤdtchen Wunſtorf im Amt Blumenau, wo er bis zu ſeiner Konfirmation verblieb, und begab ſich dann, als er das Baͤckergeſchaͤft erlernt, im Jahre 1819 nach Hamburg. In Hamburg diente Hanemann im Ganzen zwei Meiſtern, dem einen 9 3/4 Jahre, dem andern 3 Jahre, hatte zwar inzwiſchen auch ſeiner Militairpflicht in Han¬ nover zu genuͤgen, kehrte aber bei jeder Beurlaubung nach Hamburg zu ſeinem Geſchaͤft zuruͤck. Im Jahre 1832, nach mehr als zehnjaͤhrigem Aufenthalt in Ham¬ burg, welcher Zeitraum nach den damaligen Geſetzen zur Heimathsberechtigung genuͤgte, verließ er ſeinen zwei¬ ten Meiſter, weil er ſich verheirathen und, zu unbemit¬ telt, um Baͤckermeiſter zu werden, ein Kommiſſionsge¬ ſchaͤft anfangen wollte.

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Zitationshilfe: Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. [143]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/157>, abgerufen am 30.04.2024.