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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.

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Vom heimathlosen Vaterland.
richtigen Papiere das Bürgerrecht nicht verweigert werden
könne, nach Hamburg zurück.

In Hamburg angekommen wurde er sofort arretirt
und
geschlossen
nach Hannover transportirt.

In Hannover verbot man ihm ebenfalls den Auf¬
enthalt, und zwar weil er durch Erlangung des Ham¬
burger Bürgerrechts seiner Heimathsangehörigkeit in Han¬
nover verlustig gegangen war.

Hanemann begab sich nunmehr nach Altona und
gewann hier auf seine richtigen Papiere das Bürgerrecht.

Zur Betreibung seines nunmehrigen Geschäfts mußte
er sich zuweilen nach Hamburg begeben. Auf einer die¬
ser Touren wurde er, am 6. März 1833, von der Ham¬
burger Polizei arretirt und bestraft; das zweite Mal, am
26. März, arretirt, bestraft und nach Altona transpor¬
tirt. Bei dieser Gelegenheit erfuhr die Altonaer Behörde
seine Fälschung in Hamburg, und Hanemann wurde in
Folge dessen von dem Oberpräsidenten wegen unzeitigen
Verschweigens früherer Verhältnisse mit Ohrfeigen rega¬
lirt. Später indessen erhielt er auf Verwendung dessel¬
ben die Erlaubniß, Hamburg bei Tage besuchen zu

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Vom heimathloſen Vaterland.
richtigen Papiere das Buͤrgerrecht nicht verweigert werden
koͤnne, nach Hamburg zuruͤck.

In Hamburg angekommen wurde er ſofort arretirt
und
geſchloſſen
nach Hannover transportirt.

In Hannover verbot man ihm ebenfalls den Auf¬
enthalt, und zwar weil er durch Erlangung des Ham¬
burger Buͤrgerrechts ſeiner Heimathsangehoͤrigkeit in Han¬
nover verluſtig gegangen war.

Hanemann begab ſich nunmehr nach Altona und
gewann hier auf ſeine richtigen Papiere das Buͤrgerrecht.

Zur Betreibung ſeines nunmehrigen Geſchaͤfts mußte
er ſich zuweilen nach Hamburg begeben. Auf einer die¬
ſer Touren wurde er, am 6. Maͤrz 1833, von der Ham¬
burger Polizei arretirt und beſtraft; das zweite Mal, am
26. Maͤrz, arretirt, beſtraft und nach Altona transpor¬
tirt. Bei dieſer Gelegenheit erfuhr die Altonaer Behoͤrde
ſeine Faͤlſchung in Hamburg, und Hanemann wurde in
Folge deſſen von dem Oberpraͤſidenten wegen unzeitigen
Verſchweigens fruͤherer Verhaͤltniſſe mit Ohrfeigen rega¬
lirt. Spaͤter indeſſen erhielt er auf Verwendung deſſel¬
ben die Erlaubniß, Hamburg bei Tage beſuchen zu

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[145/0159] Vom heimathloſen Vaterland. richtigen Papiere das Buͤrgerrecht nicht verweigert werden koͤnne, nach Hamburg zuruͤck. In Hamburg angekommen wurde er ſofort arretirt und geſchloſſen nach Hannover transportirt. In Hannover verbot man ihm ebenfalls den Auf¬ enthalt, und zwar weil er durch Erlangung des Ham¬ burger Buͤrgerrechts ſeiner Heimathsangehoͤrigkeit in Han¬ nover verluſtig gegangen war. Hanemann begab ſich nunmehr nach Altona und gewann hier auf ſeine richtigen Papiere das Buͤrgerrecht. Zur Betreibung ſeines nunmehrigen Geſchaͤfts mußte er ſich zuweilen nach Hamburg begeben. Auf einer die¬ ſer Touren wurde er, am 6. Maͤrz 1833, von der Ham¬ burger Polizei arretirt und beſtraft; das zweite Mal, am 26. Maͤrz, arretirt, beſtraft und nach Altona transpor¬ tirt. Bei dieſer Gelegenheit erfuhr die Altonaer Behoͤrde ſeine Faͤlſchung in Hamburg, und Hanemann wurde in Folge deſſen von dem Oberpraͤſidenten wegen unzeitigen Verſchweigens fruͤherer Verhaͤltniſſe mit Ohrfeigen rega¬ lirt. Spaͤter indeſſen erhielt er auf Verwendung deſſel¬ ben die Erlaubniß, Hamburg bei Tage beſuchen zu 10

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Zitationshilfe: Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/159>, abgerufen am 30.04.2024.