besonders da er stets in unserm Namen und unter unserer Sanction gehandelt hat. Darum stehet ab von heimlichen Reden, die so leicht den Ver- dacht der feigen Verläumdung erwecken, und wenn jemand ist, der unsern Mitarbeiter anzuklagen hat, der bringe vor uns seine Beweise, und wir wer- den nach unsern Gesetzen verfahren. Sollte dies aber nicht geschehen, so werden wir nach Verlauf von vier Wochen erklären, daß seine Ehre die unsere, und jede Verunglimpfung unsers Mitarbeiters, eine strafbare Verläumdung sey.
Aber das geschah nicht! im Gegentheil schien der Mitarbeiter, und einer der Gehülfen, gar nicht an obwaltende Unruhen zu glauben, und sie für leere Gespenster zu halten. Auf einmal aber glaubten sie daran, und gaben dem Br. A. am 28. Aprill den freundschaftlichen Rath: "Er möchte seine Amtsthätigkeit auf eine Zeit fistiren, bis die BB. sich von seiner Verwaltung eines bessern überzeugt haben würden." Dieser Rath schien um deswillen ganz zweckmäßig, weil der Br. A. glaubte, sein Amt hätte die BB. bisher nur abge- halten, mit einer Klage gegen ihn aufzutreten, welche er unter diesen Umständen sehnlich wünschte.
Br. A. schrieb den 30. Aprill in Erfolg jenes Rathes an die Gr. L.: "wie die allgemein bekann- ten Kränkungen und Verläumdungen, die ihm nach einer sechsjährigen, nach seinen besten Kräf- ten und Einsichten geleisteten maurerischen Thätig- keit, widerfahren seyen, die eben so allgemein be-
beſonders da er ſtets in unſerm Namen und unter unſerer Sanction gehandelt hat. Darum ſtehet ab von heimlichen Reden, die ſo leicht den Ver- dacht der feigen Verlaͤumdung erwecken, und wenn jemand iſt, der unſern Mitarbeiter anzuklagen hat, der bringe vor uns ſeine Beweiſe, und wir wer- den nach unſern Geſetzen verfahren. Sollte dies aber nicht geſchehen, ſo werden wir nach Verlauf von vier Wochen erklaͤren, daß ſeine Ehre die unſere, und jede Verunglimpfung unſers Mitarbeiters, eine ſtrafbare Verlaͤumdung ſey.
Aber das geſchah nicht! im Gegentheil ſchien der Mitarbeiter, und einer der Gehuͤlfen, gar nicht an obwaltende Unruhen zu glauben, und ſie fuͤr leere Geſpenſter zu halten. Auf einmal aber glaubten ſie daran, und gaben dem Br. A. am 28. Aprill den freundſchaftlichen Rath: „Er moͤchte ſeine Amtsthaͤtigkeit auf eine Zeit fiſtiren, bis die BB. ſich von ſeiner Verwaltung eines beſſern uͤberzeugt haben wuͤrden.“ Dieſer Rath ſchien um deswillen ganz zweckmaͤßig, weil der Br. A. glaubte, ſein Amt haͤtte die BB. bisher nur abge- halten, mit einer Klage gegen ihn aufzutreten, welche er unter dieſen Umſtaͤnden ſehnlich wuͤnſchte.
Br. A. ſchrieb den 30. Aprill in Erfolg jenes Rathes an die Gr. L.: „wie die allgemein bekann- ten Kraͤnkungen und Verlaͤumdungen, die ihm nach einer ſechsjaͤhrigen, nach ſeinen beſten Kraͤf- ten und Einſichten geleiſteten maureriſchen Thaͤtig- keit, widerfahren ſeyen, die eben ſo allgemein be-
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beſonders da er ſtets in unſerm Namen und unter
unſerer Sanction gehandelt hat. Darum ſtehet
ab von heimlichen Reden, die ſo leicht den Ver-
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jemand iſt, der unſern Mitarbeiter anzuklagen hat,
der bringe vor uns ſeine Beweiſe, und wir wer-
den nach unſern Geſetzen verfahren. Sollte dies
aber nicht geſchehen, ſo werden wir nach Verlauf
von vier Wochen erklaͤren, daß ſeine Ehre die unſere,
und jede Verunglimpfung unſers Mitarbeiters, eine
ſtrafbare Verlaͤumdung ſey.
Aber das geſchah nicht! im Gegentheil ſchien
der Mitarbeiter, und einer der Gehuͤlfen, gar nicht
an obwaltende Unruhen zu glauben, und ſie fuͤr
leere Geſpenſter zu halten. Auf einmal aber
glaubten ſie daran, und gaben dem Br. A. am
28. Aprill den freundſchaftlichen Rath: „Er moͤchte
ſeine Amtsthaͤtigkeit auf eine Zeit fiſtiren, bis die
BB. ſich von ſeiner Verwaltung eines beſſern
uͤberzeugt haben wuͤrden.“ Dieſer Rath ſchien
um deswillen ganz zweckmaͤßig, weil der Br. A.
glaubte, ſein Amt haͤtte die BB. bisher nur abge-
halten, mit einer Klage gegen ihn aufzutreten,
welche er unter dieſen Umſtaͤnden ſehnlich wuͤnſchte.
Br. A. ſchrieb den 30. Aprill in Erfolg jenes
Rathes an die Gr. L.: „wie die allgemein bekann-
ten Kraͤnkungen und Verlaͤumdungen, die ihm
nach einer ſechsjaͤhrigen, nach ſeinen beſten Kraͤf-
ten und Einſichten geleiſteten maureriſchen Thaͤtig-
keit, widerfahren ſeyen, die eben ſo allgemein be-
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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/335>, abgerufen am 10.11.2024.
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