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Fichte, Johann Gottlieb: Über den Begriff der Wissenschaftslehre oder der sogenannten Philosophie. Weimar, 1794.

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können wir ihn nicht anders, als gleichfalls durch eine
Voraussetzung beantworten; und wir haben vor de[r]
Hand genug gethan, wenn wir nur irgend eine Mög-
lichkeit der geforderten Begrenzung aufzeigen. Dass
sie die wahre Grenze angebe -- ob es gleich wohl der
Fall seyn dürfte -- können und sollen wir hier nicht
beweisen.

Man setze demnach, die Wissenschaftslehre ent-
halte diejenigen bestimmten Handlungen des mensch-
lichen Geistes, die er alle, sei er nun bedingt oder un-
bedingt, gezwungen und nothwendig vollbringt; sie
stelle aber dabei als höchsten Erklärungsgrund jener
nothwendigen Handlungen überhaupt, ein Vermögen
derselben auf, sich schlechthin ohne Zwang und Nöthi-
gung zum handeln überhaupt zu bestimmen; so wäre
durch die Wissenschaftslehre ein nothwendiges und ein
nicht nothwendiges oder freyes Handeln gegeben. Die
Handlungen des menschlichen Geistes, in so fern er
nothwendig handelt, wären durch sie bestimmt, nicht
aber in so fern er frey handelt. -- Man setze ferner:
auch die freien Handlungen sollten, aus irgend einem
Grunde bestimmt werden, so könnte das nicht in der
Wissenschaftslehre geschehen, müsste aber doch, da von
Bestimmung die Rede ist, in Wissenschaften, und also in
besondern Wissenschaften geschehen. Der Gegenstand
dieser freien Handlungen könnte nun kein andrer seyn,
als das durch die Wissenschaftslehre überhaupt gegebe-
ne Nothwendige, da nichts vorhanden ist, das sie nicht
gegeben hätte, und sie überall nichts giebt, als das Noth-
wendige. Demnach müsste im Grundsatze einer beson-
dern Wissenschaft eine Handlung, die die Wissenschafts-

lehre
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können wir ihn nicht anders, als gleichfalls durch eine
Vorausſetzung beantworten; und wir haben vor de[r]
Hand genug gethan, wenn wir nur irgend eine Mög-
lichkeit der geforderten Begrenzung aufzeigen. Daſs
ſie die wahre Grenze angebe — ob es gleich wohl der
Fall ſeyn dürfte — können und ſollen wir hier nicht
beweiſen.

Man ſetze demnach, die Wiſſenſchaftslehre ent-
halte diejenigen beſtimmten Handlungen des menſch-
lichen Geiſtes, die er alle, ſei er nun bedingt oder un-
bedingt, gezwungen und nothwendig vollbringt; ſie
ſtelle aber dabei als höchſten Erklärungsgrund jener
nothwendigen Handlungen überhaupt, ein Vermögen
derſelben auf, ſich ſchlechthin ohne Zwang und Nöthi-
gung zum handeln überhaupt zu beſtimmen; ſo wäre
durch die Wiſſenſchaftslehre ein nothwendiges und ein
nicht nothwendiges oder freyes Handeln gegeben. Die
Handlungen des menſchlichen Geiſtes, in ſo fern er
nothwendig handelt, wären durch ſie beſtimmt, nicht
aber in ſo fern er frey handelt. — Man ſetze ferner:
auch die freien Handlungen ſollten, aus irgend einem
Grunde beſtimmt werden, ſo könnte das nicht in der
Wiſſenſchaftslehre geſchehen, müſste aber doch, da von
Beſtimmung die Rede iſt, in Wiſſenſchaften, und alſo in
beſondern Wiſſenſchaften geſchehen. Der Gegenſtand
dieſer freien Handlungen könnte nun kein andrer ſeyn,
als das durch die Wiſſenſchaftslehre überhaupt gegebe-
ne Nothwendige, da nichts vorhanden iſt, das ſie nicht
gegeben hätte, und ſie überall nichts giebt, als das Noth-
wendige. Demnach müſste im Grundſatze einer beſon-
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lehre
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[41/0049] können wir ihn nicht anders, als gleichfalls durch eine Vorausſetzung beantworten; und wir haben vor der Hand genug gethan, wenn wir nur irgend eine Mög- lichkeit der geforderten Begrenzung aufzeigen. Daſs ſie die wahre Grenze angebe — ob es gleich wohl der Fall ſeyn dürfte — können und ſollen wir hier nicht beweiſen. Man ſetze demnach, die Wiſſenſchaftslehre ent- halte diejenigen beſtimmten Handlungen des menſch- lichen Geiſtes, die er alle, ſei er nun bedingt oder un- bedingt, gezwungen und nothwendig vollbringt; ſie ſtelle aber dabei als höchſten Erklärungsgrund jener nothwendigen Handlungen überhaupt, ein Vermögen derſelben auf, ſich ſchlechthin ohne Zwang und Nöthi- gung zum handeln überhaupt zu beſtimmen; ſo wäre durch die Wiſſenſchaftslehre ein nothwendiges und ein nicht nothwendiges oder freyes Handeln gegeben. Die Handlungen des menſchlichen Geiſtes, in ſo fern er nothwendig handelt, wären durch ſie beſtimmt, nicht aber in ſo fern er frey handelt. — Man ſetze ferner: auch die freien Handlungen ſollten, aus irgend einem Grunde beſtimmt werden, ſo könnte das nicht in der Wiſſenſchaftslehre geſchehen, müſste aber doch, da von Beſtimmung die Rede iſt, in Wiſſenſchaften, und alſo in beſondern Wiſſenſchaften geſchehen. Der Gegenſtand dieſer freien Handlungen könnte nun kein andrer ſeyn, als das durch die Wiſſenſchaftslehre überhaupt gegebe- ne Nothwendige, da nichts vorhanden iſt, das ſie nicht gegeben hätte, und ſie überall nichts giebt, als das Noth- wendige. Demnach müſste im Grundſatze einer beſon- dern Wiſſenſchaft eine Handlung, die die Wiſſenſchafts- lehre C 5

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Zitationshilfe: Fichte, Johann Gottlieb: Über den Begriff der Wissenschaftslehre oder der sogenannten Philosophie. Weimar, 1794, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fichte_wissenschaftslehre_1794/49>, abgerufen am 27.04.2024.