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Die Grenzboten. Jg. 2, 1842, Erstes Semester.

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Der belgische Moniteur enthält folgende Ankündigung, die wir schon deswegen
hier mittheilen, weil daS Gerücht verlautet, daß viele deutsche Künstler, namentlich
Düsseldorfer, dießmal ihre Werke nach Brüssel zu senden gesonnen sind:

"Die Direction der National-Kunstausstellung hält eS für ihre Pflicht, die Künst¬
ler auf einige Bestimmungen ihres Reglements aufmerksam zu machen.

Die Ausstellung wird dieses Jahr nicht, wie im Jahr 1333, am 1. Septem¬
ber, sondern am fünfzehnten August eröffnet werden.

Alle für die Ausstellung bestimmten Gegenstände müssen portofrei unter der
Adresse der DircctionScommission der Kunstausstellung in Brüssel ein¬
gesandt werden, nebst genauer Angabe des Preises, den man für das Werk ver¬
langt, sowie des Namens und Wohnortes des Künstlers und der Bezeichnung, un¬
ter der dasselbe in den Catalog eingetragen werden soll.

Keine Zusendung kann später als den Zi, Juli anzenommcn werden, es sei
denn in Folge einer besondern Vergünstigung des Ministers deö Innern, wegen
außerordentlicher Ursachen, worüber derselbe daS Gutachten der dirigirenden
Commission einholen wird.

Diejenigen Künstler, welche ihre Werke der Negierung zu verkaufen wünschen^
werden ersucht, ein förmliches Gesuch bei dem Präsidenten der PrciSjurp
für die Kunstausstellung in Brüssel einzureichen.

Die Aufnahme zur Ausstellung kann nur für Gemälde, Bas-Reliefs, Zeichnun¬
gen, Gravuren, getriebene Arbeiten und Lithographien gestattet werden.

Keine Copie, desgleichen kein Gemälde, keine Zeichnung oder Lithographie
ohne Nahmen, sowie kein Gegenstand der schon einmal in einer öffentlichen Aus¬
stellung zu Brüssel erschienen ist, wird angenommen.

Arbeiten in Metall- oder Steindruck werden nur zugelassen, wenn sie unmit¬
telbar von dem Künstler selbst übersandt werden. Andere Kunstsachen, die schon in
andere, Hände übergegangen sind, werden nur unter der Bedingung aufgenommen,
, daß der Einsender eine geschriebene Autorisation deö Künstlers dafür beibringt.

Auch kann kein Werk von der Ausstellung vor dem zur Schließung derselben
anberaumten Tage zurückgezogen werden, es sei denn unter besonderer Bewilligung
des Ministers des Innern, wegen wichtiger Beweggründe, und gemäß dem Gut¬
achten der dirigirenden Commission.

Die Künstler haben ihre Einsendungen human eines Monates, vom Schluß der
Ausstellung an gerechnet, wieder zurückzunehmen. Sie können zu diesem Behuf ihre
Bevollmächtigten anzeigen oder sonst die Art und Weise des Transportes angeben,
um ihre Sachen zurückgesandt zu erhalten."


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Der belgische Moniteur enthält folgende Ankündigung, die wir schon deswegen
hier mittheilen, weil daS Gerücht verlautet, daß viele deutsche Künstler, namentlich
Düsseldorfer, dießmal ihre Werke nach Brüssel zu senden gesonnen sind:

»Die Direction der National-Kunstausstellung hält eS für ihre Pflicht, die Künst¬
ler auf einige Bestimmungen ihres Reglements aufmerksam zu machen.

Die Ausstellung wird dieses Jahr nicht, wie im Jahr 1333, am 1. Septem¬
ber, sondern am fünfzehnten August eröffnet werden.

Alle für die Ausstellung bestimmten Gegenstände müssen portofrei unter der
Adresse der DircctionScommission der Kunstausstellung in Brüssel ein¬
gesandt werden, nebst genauer Angabe des Preises, den man für das Werk ver¬
langt, sowie des Namens und Wohnortes des Künstlers und der Bezeichnung, un¬
ter der dasselbe in den Catalog eingetragen werden soll.

Keine Zusendung kann später als den Zi, Juli anzenommcn werden, es sei
denn in Folge einer besondern Vergünstigung des Ministers deö Innern, wegen
außerordentlicher Ursachen, worüber derselbe daS Gutachten der dirigirenden
Commission einholen wird.

Diejenigen Künstler, welche ihre Werke der Negierung zu verkaufen wünschen^
werden ersucht, ein förmliches Gesuch bei dem Präsidenten der PrciSjurp
für die Kunstausstellung in Brüssel einzureichen.

Die Aufnahme zur Ausstellung kann nur für Gemälde, Bas-Reliefs, Zeichnun¬
gen, Gravuren, getriebene Arbeiten und Lithographien gestattet werden.

Keine Copie, desgleichen kein Gemälde, keine Zeichnung oder Lithographie
ohne Nahmen, sowie kein Gegenstand der schon einmal in einer öffentlichen Aus¬
stellung zu Brüssel erschienen ist, wird angenommen.

Arbeiten in Metall- oder Steindruck werden nur zugelassen, wenn sie unmit¬
telbar von dem Künstler selbst übersandt werden. Andere Kunstsachen, die schon in
andere, Hände übergegangen sind, werden nur unter der Bedingung aufgenommen,
, daß der Einsender eine geschriebene Autorisation deö Künstlers dafür beibringt.

Auch kann kein Werk von der Ausstellung vor dem zur Schließung derselben
anberaumten Tage zurückgezogen werden, es sei denn unter besonderer Bewilligung
des Ministers des Innern, wegen wichtiger Beweggründe, und gemäß dem Gut¬
achten der dirigirenden Commission.

Die Künstler haben ihre Einsendungen human eines Monates, vom Schluß der
Ausstellung an gerechnet, wieder zurückzunehmen. Sie können zu diesem Behuf ihre
Bevollmächtigten anzeigen oder sonst die Art und Weise des Transportes angeben,
um ihre Sachen zurückgesandt zu erhalten.«


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 2, 1842, Erstes Semester, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_282160_267214/137>, abgerufen am 22.05.2024.