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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

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dann frei, wenn er sich in seinem vermeinten Rechte verletzt achtet, darüber geeignete
Beschwerde zu führen. Der Gang der Verhandlung sei aber dadurch nicht aufzuhalten.

"Act'rigens haben Se. Majestät anzuordnen geruht, es sei auch bei den ständischen
Versammlungen von dem Vorsitzenden strenge darauf zu halten, daß nur die in das ge¬
druckte Programm oxnlicito ausgenommen, oder im Falle der Dringlichkeit von ihm
nachträglich zugelassenen Gegenstände, und zwar immer nach vorläufiger Jnstruirung
und Begutachtung von Seiten des ständischen Ausschusses zur Erörterung und Abstim¬
mung gebracht werden.

"Von dieser mit Hofkanzlei-Präsidial-Schreibens vom 29. November kundgegebe¬
nen Allerhöchsten Entschließung setze ich den Landes-Ausschuß zur weiteren Mittheilung
an die Stände mit dem Bemerken in Kenntniß, daß ich dem Herrn Fürsten von Lam-
berg die erwähnte Rüge unter Einem bekannt gebe. Prag, am 6. November 1847.
Salm, Vicepräsidcnt." --

Ist nicht der ganze Inhalt dieser Rüge eigentlich indirect gegen den Vorsitzenden
gerichtet? Schließt sie doch die Voraussetzung ein, daß der Präsident sich iuduzireu läßt,
ohne es zu merken. Das Beschränken der ständischen Redefreiheit -- gegen alles Her¬
kommen -- ist hier blos beiläufig angehängt! Wunderbar, höchst wunderbar! Solche
hochwichtige Bestimmungen, die das Wesen der Verfassung modificiren, pflegt man in der
Regel wenigstens in andern civilisirten Staaten nicht so gelegentlich herauszugeben.


v. podol.
V.
A"S Lemberg.

Vrweidcnmg. -- Die Universität. -- Deutsche!)!"" und Polcnlhnm. -- Mcsseichüuscr. -- Literarisch-".

Das in Ur. 4l dieser geachteten Zeitschrift mitgetheilte Schreiben aus dieser
Stadt hat seines zum Theil verletzenden und unrichtigen Inhaltes wegen gerechte Op¬
position über die Verfasser hervorgerufen, als welche zwei, ja sogar drei im Bunde be¬
zeichnet werden. Einer derselben hat sich bereits gegen diese Zumuthung öffentlich und
wiederholt verwahrt; er war diese Erklärung seiner Stellung schuldig. Ich will hicrjcnes
Schreiben in seinen Theilen beleuchten, und wo ich vermag, auch berichtigen und ergänzen.

Ich beginne mit dem Theile der Korrespondenz, welcher der darin angegriffenen
Körperschaft und Personen wegen der wichtigere ist, und behalte mir die Besprechung je¬
ner Zeilen, welche unsere sogenannten deutsche Literatur betreffen und Unbedeutendes
gern in den Vordergrund stellen möchten, zum Schlüsse auf.

Der Korrespondent sagt zuerst: "An unserer Universität fanden bei der Rectors-
wahl wie gewöhnlich so auch diesmal Eigenmächtigkeiten und Verstöße gegen die beste¬
henden Gesetze und Vorschriften Statt," er hält aber für überflüssig, seine Aussage
nachzuweisen, wahrscheinlich ans dem einfachen Grnnde, weil er keinen Theil der Vor¬
schriften, welche den Wahlact des Rectors betreffen, als verletzt namhaft machen kann.
Glaubt aber der Korrespondent dies zu können, so möge er es thun; eS wird keine
Mühe kosten, die Nichtigkeit seiner Behauptung mit dem Gesetze in der Hand darzu¬
thun. Hätte der Korrespondent gesagt, daß Umtriebe und Kabalen bei der Rectors.
Wahl vorfielen, würde er wahr gesprochen haben; aber auch dies nur insofern, als jene
nicht den drei Facultäten (der theologischen, juridischen und philosophischen), neben wel¬
chen anch ein medicinisch-chirurgisches Studium hierorts besteht, zur Last gelegt werden.

Wenn in jenem Schreiben der Wunsch ausgesprochen wird, daß unser Landesgou-
verneur der Universität seine Aufmerksamkeit zuwende, so füge ich hinzu, daß dies schon
längst geschehen, wenn auch in anderer Art und Weise, als es dort wohl gemeint


dann frei, wenn er sich in seinem vermeinten Rechte verletzt achtet, darüber geeignete
Beschwerde zu führen. Der Gang der Verhandlung sei aber dadurch nicht aufzuhalten.

„Act'rigens haben Se. Majestät anzuordnen geruht, es sei auch bei den ständischen
Versammlungen von dem Vorsitzenden strenge darauf zu halten, daß nur die in das ge¬
druckte Programm oxnlicito ausgenommen, oder im Falle der Dringlichkeit von ihm
nachträglich zugelassenen Gegenstände, und zwar immer nach vorläufiger Jnstruirung
und Begutachtung von Seiten des ständischen Ausschusses zur Erörterung und Abstim¬
mung gebracht werden.

„Von dieser mit Hofkanzlei-Präsidial-Schreibens vom 29. November kundgegebe¬
nen Allerhöchsten Entschließung setze ich den Landes-Ausschuß zur weiteren Mittheilung
an die Stände mit dem Bemerken in Kenntniß, daß ich dem Herrn Fürsten von Lam-
berg die erwähnte Rüge unter Einem bekannt gebe. Prag, am 6. November 1847.
Salm, Vicepräsidcnt." —

Ist nicht der ganze Inhalt dieser Rüge eigentlich indirect gegen den Vorsitzenden
gerichtet? Schließt sie doch die Voraussetzung ein, daß der Präsident sich iuduzireu läßt,
ohne es zu merken. Das Beschränken der ständischen Redefreiheit — gegen alles Her¬
kommen — ist hier blos beiläufig angehängt! Wunderbar, höchst wunderbar! Solche
hochwichtige Bestimmungen, die das Wesen der Verfassung modificiren, pflegt man in der
Regel wenigstens in andern civilisirten Staaten nicht so gelegentlich herauszugeben.


v. podol.
V.
A»S Lemberg.

Vrweidcnmg. — Die Universität. — Deutsche!)!»» und Polcnlhnm. — Mcsseichüuscr. — Literarisch-».

Das in Ur. 4l dieser geachteten Zeitschrift mitgetheilte Schreiben aus dieser
Stadt hat seines zum Theil verletzenden und unrichtigen Inhaltes wegen gerechte Op¬
position über die Verfasser hervorgerufen, als welche zwei, ja sogar drei im Bunde be¬
zeichnet werden. Einer derselben hat sich bereits gegen diese Zumuthung öffentlich und
wiederholt verwahrt; er war diese Erklärung seiner Stellung schuldig. Ich will hicrjcnes
Schreiben in seinen Theilen beleuchten, und wo ich vermag, auch berichtigen und ergänzen.

Ich beginne mit dem Theile der Korrespondenz, welcher der darin angegriffenen
Körperschaft und Personen wegen der wichtigere ist, und behalte mir die Besprechung je¬
ner Zeilen, welche unsere sogenannten deutsche Literatur betreffen und Unbedeutendes
gern in den Vordergrund stellen möchten, zum Schlüsse auf.

Der Korrespondent sagt zuerst: „An unserer Universität fanden bei der Rectors-
wahl wie gewöhnlich so auch diesmal Eigenmächtigkeiten und Verstöße gegen die beste¬
henden Gesetze und Vorschriften Statt," er hält aber für überflüssig, seine Aussage
nachzuweisen, wahrscheinlich ans dem einfachen Grnnde, weil er keinen Theil der Vor¬
schriften, welche den Wahlact des Rectors betreffen, als verletzt namhaft machen kann.
Glaubt aber der Korrespondent dies zu können, so möge er es thun; eS wird keine
Mühe kosten, die Nichtigkeit seiner Behauptung mit dem Gesetze in der Hand darzu¬
thun. Hätte der Korrespondent gesagt, daß Umtriebe und Kabalen bei der Rectors.
Wahl vorfielen, würde er wahr gesprochen haben; aber auch dies nur insofern, als jene
nicht den drei Facultäten (der theologischen, juridischen und philosophischen), neben wel¬
chen anch ein medicinisch-chirurgisches Studium hierorts besteht, zur Last gelegt werden.

Wenn in jenem Schreiben der Wunsch ausgesprochen wird, daß unser Landesgou-
verneur der Universität seine Aufmerksamkeit zuwende, so füge ich hinzu, daß dies schon
längst geschehen, wenn auch in anderer Art und Weise, als es dort wohl gemeint


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/455>, abgerufen am 24.05.2024.