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Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band.

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bürg, wo man frischere Stimmen dafür hat als bei uns, unzweifelhaftes Glück. Ein
völliges Wegwerfen derselben mußte also doch mit respektablen Gründen eines höheren
Standpunktes gerechtfertigt werden, "ut was zeigt statt dessen der Bericht? Hohn
und Spott persönlichster Art gegen den Komponisten. Wie ein Verbrecher, der den
Staupcnschlag verdient, wird ein aufstrebender Künstler behandelt, welchem man
in Hamburg und Stuttgart alle Ehren anthut. Soll ich Sie fragen, ob der
Bericht von einem Musiker herrühre, dem noch keine Oper gelungen? Nein. Aber
daß man dergleichen Berlinische Kritik nennt und mit Recht nennt, das ist doch für
die Mehrzahl hier, welche entrüstet ist über solche Vertretung der öffentlichen Stimme,
unerträglich.

Der Artikel in der Augsburger gegen Frau Buch-Pfeiffer ist noch wichtiger,
weil er übertreibend ein Thema berührt, welches recht sehr einer ruhigen Erwägung
werth ist.

Das Thema behandelt die Fragen, ob ein Dramatiker ohne Weiteres jeden Novellenstvff für
die Bühne bearbeiten darf, ob er damit das Eigenthum des Novellisten beeinträchtigt, ob
dieser nicht aus Entschädigung Anspruch zu machen habe, ob nicht, wie in Frankreich, ein
strenges Gesetz für solchen Konflikt einzuführen sei? Diese Fragen sind viel schwerer zu
beantworten, als jener Berichterstatter zu ahnen scheint. Was er in Betreff des spe¬
ciellen Falles gegen Frau Buch-Pfeiffer vorbringt, fällt ans zwei Gründen von selbst
zu Boden: erstens ist bis jetzt keinerlei Gesetz vorhanden, welches die Benützung einer
Novelle sür das Theaterstück untersagte und es wäre also zunächst nur die Höflichkeit
und Billigkeit des dramatischen Autors für den Novcllcnantor in Anspruch zu nehmen;
-- zweitens ist hier für Jedermann, der es wissen will bekannt, daß Auerbach selbst,
dessen Novelle im vorliegenden Stück dramatisirt worden ist, bei seinem Hiersein die
Aufforderung gegen Frau Birch-Pfeiffer geäußert hat, sie mochte doch auch einmal eine
Novelle von ihm dramatisircn. Von persönlicher Anklage kaun also wohl in diesem Falle
gar nicht die Rede sein, die sachliche Erörterung nur bleibt übrig und für diese begibt
sich jener Ankläger dadurch des Stimmrechtes, daß er berlinisch-kritisch hinzusetzt: solche
Dramatisirung einer Novelle sei ja noch leichter als eine Uebersetzung. Das bedarf
keiner Entgegnung, wohl aber möchten wir den ersten Theil der Frage, den Grund
der Billigkeit gegen den Novellenautor dnrch die Presse reiflich erwogen sehn. Wenn
der Autor noch lebt, dessen Novelle zu einem Stück benutzt wird, ist es da nicht höf¬
lich und billig, ihn um Zustimmung sür die neue Form anzugehn? Und wenn der
Dramatiker für seine Form die Novelle bis zu einem gewissen Grade ausführlich und
wörtlich benutzt, ist es da nicht billig, daß er dem Nvvclleuautvr einen verhältnißmä-
ßigen Antheil des Gewinns abtrete? Und wären uicht sür streitige Fälle über das Ob
und Wie und Wieweit Gerichte von Sachverständigen einzusetzen? Diese Fragen er¬
scheinen bei unserm jetzigen Begriffe von literarischen Eigenthume gewiß beachtenswert!)
und einleuchtend. Und doch wollen auch sie sehr sorgfältig abgewogen, ihre Grenze
will sehr sein und vorsichtig defünrt sein, wenn ein solches Schutzsystem nicht der Li¬
teratur Schaden bringen soll. Eine gute Novelle kann nicht nur durch einen Drama¬
tiker verdorben werden, es kann anch eine schlechte Novelle in den Händen eines dra¬
matischen Talentes zu einer Zierde der Literatur dienen. Fast alle besten Stücke Sha-
kespaerc'S sind nach Novellen entstanden, die nur durch seine Stücke bedeutend geworden
sind. Denken wir uns, daß ein dramatisches Talent an die Zustimmung, an die For-
derung eines schlechten Novellisten oder auch eines guten gebunden ist! Daß ein gutes
Stück nicht geschrieben werden darf, weil der Novcllcnantor eigensinnig und unbillig
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bürg, wo man frischere Stimmen dafür hat als bei uns, unzweifelhaftes Glück. Ein
völliges Wegwerfen derselben mußte also doch mit respektablen Gründen eines höheren
Standpunktes gerechtfertigt werden, »ut was zeigt statt dessen der Bericht? Hohn
und Spott persönlichster Art gegen den Komponisten. Wie ein Verbrecher, der den
Staupcnschlag verdient, wird ein aufstrebender Künstler behandelt, welchem man
in Hamburg und Stuttgart alle Ehren anthut. Soll ich Sie fragen, ob der
Bericht von einem Musiker herrühre, dem noch keine Oper gelungen? Nein. Aber
daß man dergleichen Berlinische Kritik nennt und mit Recht nennt, das ist doch für
die Mehrzahl hier, welche entrüstet ist über solche Vertretung der öffentlichen Stimme,
unerträglich.

Der Artikel in der Augsburger gegen Frau Buch-Pfeiffer ist noch wichtiger,
weil er übertreibend ein Thema berührt, welches recht sehr einer ruhigen Erwägung
werth ist.

Das Thema behandelt die Fragen, ob ein Dramatiker ohne Weiteres jeden Novellenstvff für
die Bühne bearbeiten darf, ob er damit das Eigenthum des Novellisten beeinträchtigt, ob
dieser nicht aus Entschädigung Anspruch zu machen habe, ob nicht, wie in Frankreich, ein
strenges Gesetz für solchen Konflikt einzuführen sei? Diese Fragen sind viel schwerer zu
beantworten, als jener Berichterstatter zu ahnen scheint. Was er in Betreff des spe¬
ciellen Falles gegen Frau Buch-Pfeiffer vorbringt, fällt ans zwei Gründen von selbst
zu Boden: erstens ist bis jetzt keinerlei Gesetz vorhanden, welches die Benützung einer
Novelle sür das Theaterstück untersagte und es wäre also zunächst nur die Höflichkeit
und Billigkeit des dramatischen Autors für den Novcllcnantor in Anspruch zu nehmen;
— zweitens ist hier für Jedermann, der es wissen will bekannt, daß Auerbach selbst,
dessen Novelle im vorliegenden Stück dramatisirt worden ist, bei seinem Hiersein die
Aufforderung gegen Frau Birch-Pfeiffer geäußert hat, sie mochte doch auch einmal eine
Novelle von ihm dramatisircn. Von persönlicher Anklage kaun also wohl in diesem Falle
gar nicht die Rede sein, die sachliche Erörterung nur bleibt übrig und für diese begibt
sich jener Ankläger dadurch des Stimmrechtes, daß er berlinisch-kritisch hinzusetzt: solche
Dramatisirung einer Novelle sei ja noch leichter als eine Uebersetzung. Das bedarf
keiner Entgegnung, wohl aber möchten wir den ersten Theil der Frage, den Grund
der Billigkeit gegen den Novellenautor dnrch die Presse reiflich erwogen sehn. Wenn
der Autor noch lebt, dessen Novelle zu einem Stück benutzt wird, ist es da nicht höf¬
lich und billig, ihn um Zustimmung sür die neue Form anzugehn? Und wenn der
Dramatiker für seine Form die Novelle bis zu einem gewissen Grade ausführlich und
wörtlich benutzt, ist es da nicht billig, daß er dem Nvvclleuautvr einen verhältnißmä-
ßigen Antheil des Gewinns abtrete? Und wären uicht sür streitige Fälle über das Ob
und Wie und Wieweit Gerichte von Sachverständigen einzusetzen? Diese Fragen er¬
scheinen bei unserm jetzigen Begriffe von literarischen Eigenthume gewiß beachtenswert!)
und einleuchtend. Und doch wollen auch sie sehr sorgfältig abgewogen, ihre Grenze
will sehr sein und vorsichtig defünrt sein, wenn ein solches Schutzsystem nicht der Li¬
teratur Schaden bringen soll. Eine gute Novelle kann nicht nur durch einen Drama¬
tiker verdorben werden, es kann anch eine schlechte Novelle in den Händen eines dra¬
matischen Talentes zu einer Zierde der Literatur dienen. Fast alle besten Stücke Sha-
kespaerc'S sind nach Novellen entstanden, die nur durch seine Stücke bedeutend geworden
sind. Denken wir uns, daß ein dramatisches Talent an die Zustimmung, an die For-
derung eines schlechten Novellisten oder auch eines guten gebunden ist! Daß ein gutes
Stück nicht geschrieben werden darf, weil der Novcllcnantor eigensinnig und unbillig
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 6, 1847, II. Semester. IV. Band, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341559_184763/487>, abgerufen am 26.05.2024.